Hate Speech & Reputationsschutz: Rundumberatung im Medienrecht

Reputationsschutz von ITMR Rechtsanwälte

Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Presserecht wie Persönlichkeitsrecht unterstützen wir Unternehmen, Markenverantwortliche, Vorstände, Influencer und Agenturen bei der proaktiven Abwehr und langfristigen Prävention digitaler Rufschädigung. Unser Ansatz: maximale Geschwindigkeit bei Löschung, strategische Schadensminimierung und nachhaltiger Reputationsschutz.

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Hate Speech & Reputationsschutz

Hate Speech, koordinierte Diffamierungskampagnen, Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und gezielte Rufschädigung im Netz bedrohen heute massiv den Unternehmenswert, die Markenwahrnehmung und die Reputation von Führungskräften. Was als „Shitstorm“ beginnt, kann innerhalb weniger Stunden zu messbaren Umsatzeinbußen, Kundenabwanderung, Investorenzweifeln oder Personalfluktuation führen. Rechtlich relevant sind vor allem zivilrechtliche Ansprüche aus Persönlichkeitsrecht (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1, 2 GG), Namens- und Bildrecht, Wettbewerbsrecht (§§ 3, 4 Nr. 1 UWG) sowie – bei Marken – Markenrecht (§ 14 MarkenG). Strafrechtliche Aspekte (§§ 185–187, 241 StGB) spielen eine unterstützende Rolle.

Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Plattformen (VLOPs wie Meta, X, TikTok, YouTube) seit 2024/2025 zu systematischer Erkennung und Entfernung illegaler Inhalte innerhalb enger Fristen. Bei Untätigkeit drohen Bußgelder bis 6 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen ist die zivilrechtliche Durchsetzung – Löschung, Unterlassung, Schadensersatz – meist der schnellste und effektivste Weg, um Rufschäden zu begrenzen und weitere Verbreitung zu stoppen.

Unsere Beratungsschwerpunkte bei Hate Speech & Reputationsschutz

Wir konzentrieren uns auf die zivilrechtlichen und unternehmensrelevanten Hebel:

  • Sofortige Lösch- und Unterlassungsverfügungen

Außergerichtliche Aufforderungen und gerichtliche Eilverfahren gegen Täter, Fake-Accounts und Plattformen. Ziel: Entfernung rufschädigender Inhalte innerhalb von Stunden.

  • DSA-konforme Plattform-Beschwerden & Eskalation

Optimierte Meldungen nach Art. 16/17 DSA, Nutzung trusted-flagger-Kanäle, Eskalation zur Bundesnetzagentur bei Untätigkeit. Parallele zivilrechtliche Haftbarmachung der Plattform (Art. 6 Abs. 3 DSA).

  • Schadensersatz & immaterieller Schaden

Quantifizierung und gerichtliche Durchsetzung von Vermögensschäden (Umsatzeinbußen, Imageschaden) sowie immateriellen Schäden (Reputationsverlust). Auskunftsansprüche zur Täteridentifizierung (§ 242 BGB, § 19 TTDSG).

  • Review-Bombing & koordinierte Kampagnen

Abwehr unlauterer Wettbewerbsverzerrung durch systematische Falschbewertungen, Boykott-Aufrufe oder gezielte Diffamierung. Unterlassungsansprüche nach § 8 UWG.

  • Präventives Reputationsmanagement

Erstellung von Social-Media-Policies, Krisenhandbüchern und Frühwarnsystemen. Schulungen für Social-Media- und PR-Teams zur Erkennung und Reaktion auf aufkommende Shitstorms.

  • Täteridentifizierung (IP- & Bestandsdaten-Auskunft)

Beantragung von IP- und Nutzerdaten bei Providern und Plattformen. Kombination mit zivilrechtlichen Schritten – strafrechtliche Anzeige, wenn taktisch sinnvoll.

  • Abwehr von Overblocking & ungerechtfertigter Sperrung

Widerspruch gegen unrechtmäßige Löschungen oder Accountsperrungen eigener Inhalte. Durchsetzung von Wiederherstellungs- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Plattformen.

  • Settlement & langfristige Streitbeilegung

Verhandlungen mit Tätern und Plattformen zur einvernehmlichen Löschung, Widerruf und Schadensregulierung – oft deutlich kosteneffizienter als Prozesse.


DSA-Durchsetzung gewinnt an Schärfe: Erste Millionen-Bußgelder gegen große Plattformen, verbesserte Transparenzberichte zu Entfernungsquoten, EuGH-Klärungen zur Plattformhaftung bei systematischer Untätigkeit. BGH präzisiert Grenzen zwischen zulässiger Kritik und Schmähung. Trusted-Flagger-Status und Out-of-Court-Dispute-Resolution werden für Unternehmen immer relevanter. Wir verfolgen selbstverständlich kontinuierlich DSA-Praxis, BGH-, OLG- und EuGH-Entscheidungen sowie Branchenentwicklungen, um Reputationsrisiken proaktiv zu managen.

Als Spezialisten für IT-Recht, Medienrecht, Datenschutz und Wirtschaftsrecht kombinieren wir zivilrechtliche Durchsetzungskraft mit plattformrechtlichem Know-how und unternehmerischem Blick. Ob Shitstorm, koordinierte Kampagne, Review-Bombing oder präventiver Markenschutz – wir agieren schnell, strategisch und ergebnisorientiert, mit klarem Fokus auf Umsatzschutz, Markenwert und langfristige Stabilität.

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Gemeinsam sichern wir Ihren digitalen Ruf – rechtlich fundiert und wirtschaftlich sinnvoll.

Unsere Expertise

  • Schlagkräftige agile Anwaltsboutique
  • Experten im Medien-, IT-, KI-, Daten-, Urheberrecht und mehr
  • Erfahrene Berater und Prozessanwälte
  • Deutschlandweite Vertretung

Warum ITMR Rechtsanwälte?

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