Presserecht & Persönlichkeitsrecht – Reputationsschutz

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Presserecht & Persönlichkeitsrecht – Reputationsschutz, Gegendarstellung und digitale Medienhaftung

Das Presserecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen und europäischen Medienrechts. Es bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG garantierten Pressefreiheit und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

Während Medienhäuser, Journalisten und Plattformen auf freie Berichterstattung angewiesen sind, sind Unternehmen, öffentliche Personen und Privatpersonen auf wirksamen Reputationsschutz angewiesen. Dieses Spannungsverhältnis prägt das gesamte Presserecht – insbesondere im digitalen Raum.

Als spezialisierte Kanzlei für Medienrecht, IT-Recht und Persönlichkeitsrecht vertreten wir sowohl Betroffene rufschädigender Berichterstattung als auch Medienunternehmen. Wir strukturieren präventive Strategien, prüfen Veröffentlichungen vorab und setzen Ansprüche außergerichtlich wie gerichtlich durch.


Inhaltsverzeichnis


Grundlagen des Presserechts

Das Presserecht basiert auf:

  • Art. 5 GG (Pressefreiheit)
  • Landespressegesetzen
  • §§ 823, 1004 BGB analog
  • Kunsturhebergesetz (KUG)
  • Medienstaatsvertrag (MStV)

Die Pressefreiheit schützt Recherche, Redaktion und Veröffentlichung. Sie ist jedoch nicht schrankenlos. Schranken ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzen, insbesondere dem Schutz der Persönlichkeit.

Rechtsnormen sind unter gesetze-im-internet.de abrufbar.


Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt:

  • Ehre
  • Privat- und Intimsphäre
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Unternehmenspersönlichkeitsrecht

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind regelmäßig unzulässig. Werturteile können zulässig sein, solange sie nicht Schmähkritik darstellen.

Schnittstellen bestehen zu Datenschutzrecht und Reputationsschutz.


Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)

Die Veröffentlichung von Bildnissen bedarf grundsätzlich der Einwilligung (§ 22 KUG). Ausnahmen bestehen etwa bei:

  • Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte
  • Versammlungen
  • Beiwerk

Dennoch ist stets eine Abwägung mit berechtigten Interessen vorzunehmen.

Rechtsverletzungen treten heute häufig in sozialen Netzwerken auf, etwa im Kontext von Social Media.

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Publizistische Sorgfaltspflicht

Journalisten sind verpflichtet, Informationen sorgfältig zu recherchieren und Quellen zu prüfen. Diese Pflicht ergibt sich aus den Landespressegesetzen und der ständigen Rechtsprechung.

Verstöße können Ansprüche auslösen auf:

  • Gegendarstellung
  • Berichtigung
  • Unterlassung
  • Schadensersatz

Wir prüfen Veröffentlichungen vorab („Pre-Publication-Check“) und begleiten Medien bei risikobehafteten Recherchen.


Digitale Plattformen & neue Rechtsverletzungen

Im Internet entstehen neue Erscheinungsformen:

  • Fake News
  • Hate Speech
  • Internetpranger
  • Cybermobbing
  • Revenge Porn (§ 201a StGB)
  • rufschädigende Bewertungen

Negative Bewertungen auf Google oder Branchenportalen können geschäftsschädigend sein. Schnittstelle: Bewertungen löschen.

Die rasche Verbreitung führt zu erheblichen Reputationsrisiken.


Gegendarstellung, Berichtigung & Widerruf

Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Landespressegesetzen geregelt. Es ermöglicht Betroffenen, eigene Sichtweisen zu veröffentlichen.

Daneben bestehen:

  • Berichtigungsansprüche
  • Widerrufsansprüche
  • Löschungsansprüche

Fristen sind kurz. Schnelles Handeln ist entscheidend.


Unterlassung & Geldentschädigung

Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen kommt neben Unterlassung auch eine Geldentschädigung in Betracht.

Gerichte wägen ab zwischen:

  • Intensität der Verletzung
  • Reichweite der Veröffentlichung
  • Verschulden
  • Wiederholungsgefahr

Zur schnellen Durchsetzung nutzen wir die einstweilige Verfügung.


Haftung von Medienunternehmen

Medien haften grundsätzlich für eigene redaktionelle Inhalte. Bei Nutzerkommentaren hängt die Haftung vom Prüfungsmaßstab und Kenntnisstand ab.

Hier greifen Grundsätze der Störerhaftung sowie neuere europäische Plattformregeln.

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Digital Services Act & Plattformverantwortung

Der Digital Services Act (DSA) harmonisiert europaweit Plattformpflichten.

Regelungsbereiche:

  • Notice-and-Take-Down
  • Transparenzpflichten
  • Risikobewertungen großer Plattformen

Rechtsgrundlagen sind über EUR-Lex abrufbar.

Für Betroffene eröffnet der DSA neue Möglichkeiten, rechtswidrige Inhalte entfernen zu lassen.


Litigation PR & strategische Prozessführung

In öffentlichkeitswirksamen Verfahren ist strategische Kommunikation entscheidend.

Schnittstelle: Litigation PR.

Wir strukturieren Verfahren unter Berücksichtigung von:

  • Medienresonanz
  • Marktreaktionen
  • Investor Relations
  • Plattformdynamiken

Gerade bei Unternehmen des öffentlichen Lebens ist eine abgestimmte Strategie essenziell.


FAQ – Presserecht

Wann ist eine Berichterstattung unzulässig?
Bei unwahren Tatsachen oder unverhältnismäßiger Eingriffsintensität.

Wie schnell muss ich reagieren?
Sehr kurzfristig – insbesondere im Eilverfahren.

Sind Unternehmen ebenfalls geschützt?
Ja, über das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.

Was tun bei negativen Bewertungen?
Rechtliche Prüfung und ggf. Löschungsantrag.


Strategischer Reputationsschutz

Reputationsschutz ist keine rein reaktive Disziplin. Er erfordert:

  • Monitoring
  • rechtliche Prävention
  • strukturierte Reaktionspläne
  • abgestimmte Kommunikationsstrategien

Wir begleiten Mandanten langfristig – präventiv, außergerichtlich und prozessual – und sichern ihre Position gegenüber Medien, Plattformen und Wettbewerbern.

Aktuelle Entwicklungen analysieren wir regelmäßig in unserem Blog.

Für vertrauliche Anfragen steht unsere Kontaktseite zur Verfügung.

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