Widerspruch gegen Ihre Marke erhalten
Wann diese Spezialseite die richtige ist
Diese Landingpage ist richtig, wenn gegen Ihre neu angemeldete oder neu eingetragene Marke ein Widerspruch erhoben wurde und jetzt entschieden werden muss, ob Ihre Marke in der bisherigen Form verteidigt werden kann. Wer noch vor der Anmeldung steht, gehört primär auf Marke anmelden. Wer nicht verteidigt, sondern selbst gegen eine jüngere kollidierende Marke vorgehen will, findet den passenden Einstieg unter Widerspruch gegen Marke. Wer bereits in einer harten Eskalation mit Unterlassung oder Klage steht, findet den nächsten Schritt unter Markenrechtsklage.
Typische Fehlannahmen, die teuer werden
- Ein eingegangener Widerspruch bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Marke chancenlos ist.
- Nicht jede ältere Marke der Gegenseite trägt in Ihrer konkreten Konstellation in derselben Stärke.
- Wer vorschnell aufgibt, verschenkt mitunter Schutzraum, Naming-Investitionen und bereits aufgebaute Kommunikationswerte.
- Wer umgekehrt jede Verteidigung reflexhaft eskaliert, übersieht häufig Beschränkungen oder Vergleiche, die wirtschaftlich deutlich vernünftiger sind.