Widerspruch gegen Ihre Marke Widerspruch gegen Ihre Marke
Widerspruch gegen Ihre Marke
Angriffskraft und Spielraum klären
Gegen Ihre neue Marke ist ein Widerspruch eingegangen? Wir prüfen, ob das ältere Recht der Gegenseite durchgreift und ob Verteidigung, Beschränkung oder Vergleich wirtschaftlich passt.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Stand: 23.10.2026
Prüfung des Widerspruchs1 von 5
- Älteres RechtLiegt vor
- Benutzung der älteren MarkePrüfen
- VerwechslungsgefahrPrüfen
- VerzeichnisPrüfen
- Entscheidung des AmtsDPMA entscheidetFehlt
Prüfstelle: Wird die ältere Marke benutzt?
- 1Widerspruch prüfenRecht und Kollision
- 2Spielraum klärenBreite oder Beschränkung
- 3Lösung wählenVerteidigung oder Vergleich
Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.
Wir verteidigen Marken für
- Anmelder
- Start-ups
- Hersteller
- Online-Händler
- Agenturen
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Widerspruch beendet Ihre Eintragung nicht automatisch.
- Maßgeblich sind Stärke und Benutzung des älteren Rechts, Nähe der Zeichen und Nähe der Waren oder Dienstleistungen.
- ITMR prüft, ob Verteidigung, Beschränkung des Verzeichnisses oder ein Vergleich Ihre Marke am besten schützt.
- Über den Widerspruch entscheidet das DPMA.
- Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
- DPMA
- Deutsches Patent- und Markenamt. Dort werden deutsche Marken und Designs eingetragen.
- EUIPO
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Dort werden Unionsmarken und EU-Designs eingetragen.
Ausgangslage
Ist Ihre Marke nach dem Widerspruch verloren?
Nein. Es kommt auf die konkrete Kollisionslage an.
Wer vorschnell aufgibt, verschenkt Schutzraum und Investitionen in den Namen.
Die Marke ist bereits in Kommunikation, Vertrieb, Domains oder Plattformprofilen eingebunden.
Das Verzeichnis ist zu breit und das Risiko sitzt nur in einzelnen Klassen.
Die Gegenseite stellt die Lage dramatischer dar, als sie nach genauer Prüfung ist.
Sie wollen die Marke halten, den Konflikt aber wirtschaftlich lösen.
- Für wen
- Inhaber neuer Marken
- Anlass
- Widerspruch beim DPMA
- Kern
- Verteidigung, Beschränkung, Vergleich
- Entscheidung
- durch das DPMA
Wir sehen, dass nicht jede ältere Marke in Ihrer Konstellation gleich stark wirkt. Umgekehrt übersieht eine reflexhafte Verteidigung nach unserer Erfahrung Beschränkungen oder Vergleiche, die wirtschaftlich vernünftiger sind.
Stehen Sie noch vor der Anmeldung, passt Marke anmelden. Wollen Sie selbst gegen eine jüngere Marke vorgehen, passt Widerspruch gegen Marke. Bei Unterlassung oder Klage passt Markenklage erhalten.
Schnelle Einordnung
Senden Sie Widerspruch und Registerauszug über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ablauf
Wie verteidigen wir Ihre Marke?
In drei Schritten vom Widerspruch zur Lösung.
01
Widerspruch prüfen
Wir analysieren, worauf sich der Angriff stützt und wie stark das ältere Recht ist. Dazu gehören Benutzung, Kennzeichnungskraft und Waren- oder Dienstleistungsbezug.
02
Spielraum klären
Wir klären, ob Ihre Marke in voller Breite verteidigt werden sollte oder ob eine gezielte Beschränkung den Kern besser schützt.
03
Lösung wählen
Verteidigung, Vergleich oder Abgrenzung setzen wir so auf, dass Naming, Vertrieb und Markenentwicklung nicht blockiert werden.
Vier Fragen zur Verteidigung
- 1
Wie stark ist das ältere Recht?
Schutzumfang, Kennzeichnungskraft, Zeitrang und Einwände zur Benutzung bestimmen die Angriffskraft.
- 2
Besteht Verwechslungsgefahr?
Klang, Bild, Bedeutung und Nähe der Waren oder Dienstleistungen müssen genau bewertet werden.
- 3
Hilft eine Beschränkung?
In unseren Prüfungen ist manchmal nur ein Teil des Verzeichnisses angreifbar. Eine gezielte Einengung kann die Lage stabilisieren.
- 4
Was bedeutet ein Verlust?
Produktnamen, Website, Domains, Verpackung, Kampagnen und Vertrieb hängen an der Marke.
Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa eine Frist? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.
Leistung
Was umfasst die Verteidigung?
Leistungspaket Widerspruch gegen Ihre Marke
Prüfung
Älteres Recht, Benutzung und Kollisionslage bewerten.
Erwiderung
Stellungnahme im Widerspruchsverfahren beim DPMA.
Verzeichnis
Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses prüfen und erklären.
Einigung
Vergleich, Abgrenzung oder Koexistenz mit klaren Regeln verhandeln.
- Für wen
- Inhaber angegriffener Marken
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Kosten
- Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
- Nicht im Paket
- Rebranding durch Agenturen und Recherchen durch Dienstleister. Diese beauftragen Sie bei Bedarf gesondert.
Wer liefert was und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Widerspruch und Schreiben des DPMA
- Registerauszug Ihrer Marke
- Angaben zu Nutzung und Launch
- Ihr wirtschaftliches Ziel
Was wir übernehmen
- Prüfung der Angriffskraft
- Stellungnahme an das DPMA
- Beschränkung des Verzeichnisses
- Verhandlung eines Vergleichs
Wer entscheidet
- Sie über Verteidigung oder Einigung
- Das DPMA über den Widerspruch
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Sie senden Widerspruch und Registerauszug über das Formular. Wir ordnen die Lage ein. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
- 2
Angebot
Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Beschwerdeverfahren, Gerichtsverfahren und Vertretung vereinbaren wir gesondert.
Falllagen
Welche Lagen sehen wir nach Widersprüchen?
Vier typische Konstellationen.
Launch unter Druck
Die Marke steckt bereits in Werbemitteln, Listings, Domains und Plattformprofilen.
Verzeichnis zu breit
Der Konflikt entsteht durch einzelne Klassen und nicht durch den Kernnamen.
Überzeichnete Gegenseite
Der Widerspruch erzeugt mehr Druck, als das ältere Recht hergibt.
Vergleich statt Stillstand
Beschränkung, Abgrenzung oder Koexistenz lösen den Konflikt kontrolliert.
Optionen
Verteidigen, beschränken oder einigen?
Drei Wege mit unterschiedlichen Folgen.
| Kriterium | Verteidigen | Beschränken | Einigen |
|---|---|---|---|
| Wann es passt | Ältere Marke ist schwach oder nicht benutzt | Risiko sitzt nur in einzelnen Klassen | Beide Seiten wollen Planungssicherheit |
| Folge | Marke bleibt in voller Breite | Kern der Marke bleibt geschützt | Regeln für Nutzung beider Marken |
| Risiko | Teilweise oder vollständige Löschung | Verlust einzelner Waren oder Dienste | Bindung an vereinbarte Grenzen |
Rechtsrahmen
Welche Regeln gelten im Widerspruchsverfahren?
Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung möglich. Das regelt § 42 MarkenG.
Gestützt wird er auf ältere Rechte nach § 9 MarkenG, insbesondere auf Verwechslungsgefahr.
Sie können nach § 43 MarkenG die Benutzung der älteren Marke bestreiten. Dann muss die Gegenseite die Benutzung glaubhaft machen.
Eine Einschränkung des Verzeichnisses ist nach § 39 MarkenG möglich.
Quellen
- § 9 MarkenG Relative Schutzhindernisse.
- § 39 MarkenG Einschränkung des Verzeichnisses.
- § 42 MarkenG Widerspruch.
- § 43 MarkenG Einrede mangelnder Benutzung.
Grenzen
Was leistet die Verteidigung nicht?
Klare Grenzen schützen Ihre Planung.
- 1
Kein Ergebnisversprechen
Über den Widerspruch entscheidet das DPMA.
- 2
Nicht jede Marke ist haltbar
Bei hoher Nähe und starkem älteren Recht prüfen wir offen Beschränkung oder Umstellung.
- 3
Keine EUIPO-Fälle
Unionsmarken ordnen wir gesondert ein.
- 4
Entscheidung bleibt bei Ihnen
Ob Sie verteidigen oder sich einigen, entscheiden Sie.
Was Sie als Ergebnis erwarten können
- Eine Einschätzung der Angriffskraft des Widerspruchs.
- Eine klare Empfehlung zu Verteidigung, Beschränkung oder Vergleich.
- Eine Einordnung der Folgen für Launch und Vertrieb.
Ihr Ansprechpartner
Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM
Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz
F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle
Bewertungen
Was Mandanten sagen
5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen
5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de
Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.
„Sehr freundliche, zeitintensive Beratung vom Erstgespräch bis zur erfolgreichen Anmeldung meiner Marke. Nur zu empfehlen!!“
„Herr Bohne hat mich durch seine unkomplizierte Art, schnelle Arbeitsweise und hoher Kompetenz überzeugt. Die Zusammenarbeit war stets angenehm, und ich fühlte mich bestens beraten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“
„Schnelle, hilfreiche und ehrliche Kommunikation. Saubere und zuverlässige Arbeit. Immer gerne wieder. Vielen Dank“
Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de
FAQ
Was fragen Markeninhaber nach einem Widerspruch?
Ist meine Marke nach dem Widerspruch verloren?
Nein. Ein Widerspruch zeigt nur, dass ein Dritter ältere Rechte geltend macht. Ob er durchgreift, hängt von Kollisionslage und Stärke des älteren Rechts ab.
Sollte ich vollständig verteidigen?
Nein. Wir prüfen, ob eine gezielte Beschränkung oder eine saubere Einigung besser passt.
Spielt die Benutzung der älteren Marke eine Rolle?
Ja. Nach § 43 MarkenG können Sie die Benutzung bestreiten. Das kann die Angriffskraft erheblich mindern.
Kann meine Marke teilweise bestehen bleiben?
Ja. Wir prüfen dann, ob sich einzelne Waren oder Dienstleistungen anpassen lassen, damit der Kern der Marke bleibt.
Ist ein Vergleich trotz guter Position sinnvoll?
Das kann sinnvoll sein. Maßgeblich ist, welche Lösung Schutz, Vertrieb und Markenentwicklung am besten sichert.
Was ist der Unterschied zu Widerspruch gegen Marke?
Diese Seite betrifft die Verteidigung Ihrer eigenen Marke. Widerspruch gegen Marke betrifft Ihr Vorgehen gegen eine jüngere Marke.
Gilt das auch für Unionsmarken?
Die Abwägung ist ähnlich, das Verfahren beim EUIPO aber anders. Diese Fälle ordnen wir gesondert ein.
Nächster Schritt
Wie stark ist der Widerspruch wirklich?
Kein Grund für hektische Zugeständnisse und keiner für blinden Trotz. Wir klären, welcher Spielraum für Ihre Marke besteht.
Für die Anfrage hilfreich
- Widerspruch und Schreiben des DPMA
- Registerauszug Ihrer Marke
- Angaben zu Nutzung und Launch
- Fristen
Nennen Sie die Frist aus dem Schreiben des DPMA.
Widerspruch gegen Ihre Marke prüfen
Für Anmelder, gegen deren Marke ein Widerspruch eingegangen ist.
Marke, Widersprechende und Frist kurz beschreiben.