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Widerspruch gegen Ihre Marke Widerspruch gegen Ihre Marke

Widerspruch gegen Ihre Marke

Angriffskraft und Spielraum klären

Gegen Ihre neue Marke ist ein Widerspruch eingegangen? Wir prüfen, ob das ältere Recht der Gegenseite durchgreift und ob Verteidigung, Beschränkung oder Vergleich wirtschaftlich passt.

Ohne Angabe anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.

Wir verteidigen Marken für

  • Anmelder
  • Start-ups
  • Hersteller
  • Online-Händler
  • Agenturen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Widerspruch beendet Ihre Eintragung nicht automatisch.
  • Maßgeblich sind Stärke und Benutzung des älteren Rechts, Nähe der Zeichen und Nähe der Waren oder Dienstleistungen.
  • ITMR prüft, ob Verteidigung, Beschränkung des Verzeichnisses oder ein Vergleich Ihre Marke am besten schützt.
  • Über den Widerspruch entscheidet das DPMA.
  • Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt. Dort werden deutsche Marken und Designs eingetragen.
EUIPO
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Dort werden Unionsmarken und EU-Designs eingetragen.

Ausgangslage

Ist Ihre Marke nach dem Widerspruch verloren?

Nein. Es kommt auf die konkrete Kollisionslage an.

Wer vorschnell aufgibt, verschenkt Schutzraum und Investitionen in den Namen.

Die Marke ist bereits in Kommunikation, Vertrieb, Domains oder Plattformprofilen eingebunden.

Das Verzeichnis ist zu breit und das Risiko sitzt nur in einzelnen Klassen.

Die Gegenseite stellt die Lage dramatischer dar, als sie nach genauer Prüfung ist.

Sie wollen die Marke halten, den Konflikt aber wirtschaftlich lösen.

Für wen
Inhaber neuer Marken
Anlass
Widerspruch beim DPMA
Kern
Verteidigung, Beschränkung, Vergleich
Entscheidung
durch das DPMA

Wir sehen, dass nicht jede ältere Marke in Ihrer Konstellation gleich stark wirkt. Umgekehrt übersieht eine reflexhafte Verteidigung nach unserer Erfahrung Beschränkungen oder Vergleiche, die wirtschaftlich vernünftiger sind.

Stehen Sie noch vor der Anmeldung, passt Marke anmelden. Wollen Sie selbst gegen eine jüngere Marke vorgehen, passt Widerspruch gegen Marke. Bei Unterlassung oder Klage passt Markenklage erhalten.

Schnelle Einordnung

Senden Sie Widerspruch und Registerauszug über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Ablauf

Wie verteidigen wir Ihre Marke?

In drei Schritten vom Widerspruch zur Lösung.

  1. 01

    Widerspruch prüfen

    Wir analysieren, worauf sich der Angriff stützt und wie stark das ältere Recht ist. Dazu gehören Benutzung, Kennzeichnungskraft und Waren- oder Dienstleistungsbezug.

  2. 02

    Spielraum klären

    Wir klären, ob Ihre Marke in voller Breite verteidigt werden sollte oder ob eine gezielte Beschränkung den Kern besser schützt.

  3. 03

    Lösung wählen

    Verteidigung, Vergleich oder Abgrenzung setzen wir so auf, dass Naming, Vertrieb und Markenentwicklung nicht blockiert werden.

Vier Fragen zur Verteidigung

  1. 1

    Wie stark ist das ältere Recht?

    Schutzumfang, Kennzeichnungskraft, Zeitrang und Einwände zur Benutzung bestimmen die Angriffskraft.

  2. 2

    Besteht Verwechslungsgefahr?

    Klang, Bild, Bedeutung und Nähe der Waren oder Dienstleistungen müssen genau bewertet werden.

  3. 3

    Hilft eine Beschränkung?

    In unseren Prüfungen ist manchmal nur ein Teil des Verzeichnisses angreifbar. Eine gezielte Einengung kann die Lage stabilisieren.

  4. 4

    Was bedeutet ein Verlust?

    Produktnamen, Website, Domains, Verpackung, Kampagnen und Vertrieb hängen an der Marke.

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa eine Frist? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Leistung

Was umfasst die Verteidigung?

Leistungspaket Widerspruch gegen Ihre Marke

  1. Prüfung

    Älteres Recht, Benutzung und Kollisionslage bewerten.

  2. Erwiderung

    Stellungnahme im Widerspruchsverfahren beim DPMA.

  3. Verzeichnis

    Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses prüfen und erklären.

  4. Einigung

    Vergleich, Abgrenzung oder Koexistenz mit klaren Regeln verhandeln.

Für wen
Inhaber angegriffener Marken
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Kosten
Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
Nicht im Paket
Rebranding durch Agenturen und Recherchen durch Dienstleister. Diese beauftragen Sie bei Bedarf gesondert.
Widerspruch prüfen

Wer liefert was und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Widerspruch und Schreiben des DPMA
  • Registerauszug Ihrer Marke
  • Angaben zu Nutzung und Launch
  • Ihr wirtschaftliches Ziel

Was wir übernehmen

  • Prüfung der Angriffskraft
  • Stellungnahme an das DPMA
  • Beschränkung des Verzeichnisses
  • Verhandlung eines Vergleichs

Wer entscheidet

  • Sie über Verteidigung oder Einigung
  • Das DPMA über den Widerspruch

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Sie senden Widerspruch und Registerauszug über das Formular. Wir ordnen die Lage ein. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

  2. 2

    Angebot

    Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Beschwerdeverfahren, Gerichtsverfahren und Vertretung vereinbaren wir gesondert.

Falllagen

Welche Lagen sehen wir nach Widersprüchen?

Vier typische Konstellationen.

Launch unter Druck

Die Marke steckt bereits in Werbemitteln, Listings, Domains und Plattformprofilen.

Verzeichnis zu breit

Der Konflikt entsteht durch einzelne Klassen und nicht durch den Kernnamen.

Überzeichnete Gegenseite

Der Widerspruch erzeugt mehr Druck, als das ältere Recht hergibt.

Vergleich statt Stillstand

Beschränkung, Abgrenzung oder Koexistenz lösen den Konflikt kontrolliert.

Optionen

Verteidigen, beschränken oder einigen?

Drei Wege mit unterschiedlichen Folgen.

KriteriumVerteidigenBeschränkenEinigen
Wann es passtÄltere Marke ist schwach oder nicht benutztRisiko sitzt nur in einzelnen KlassenBeide Seiten wollen Planungssicherheit
FolgeMarke bleibt in voller BreiteKern der Marke bleibt geschütztRegeln für Nutzung beider Marken
RisikoTeilweise oder vollständige LöschungVerlust einzelner Waren oder DiensteBindung an vereinbarte Grenzen

Rechtsrahmen

Welche Regeln gelten im Widerspruchsverfahren?

Der Widerspruch ist innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung möglich. Das regelt § 42 MarkenG.

Gestützt wird er auf ältere Rechte nach § 9 MarkenG, insbesondere auf Verwechslungsgefahr.

Sie können nach § 43 MarkenG die Benutzung der älteren Marke bestreiten. Dann muss die Gegenseite die Benutzung glaubhaft machen.

Eine Einschränkung des Verzeichnisses ist nach § 39 MarkenG möglich.

Quellen

Grenzen

Was leistet die Verteidigung nicht?

Klare Grenzen schützen Ihre Planung.

  1. 1

    Kein Ergebnisversprechen

    Über den Widerspruch entscheidet das DPMA.

  2. 2

    Nicht jede Marke ist haltbar

    Bei hoher Nähe und starkem älteren Recht prüfen wir offen Beschränkung oder Umstellung.

  3. 3

    Keine EUIPO-Fälle

    Unionsmarken ordnen wir gesondert ein.

  4. 4

    Entscheidung bleibt bei Ihnen

    Ob Sie verteidigen oder sich einigen, entscheiden Sie.

Was Sie als Ergebnis erwarten können

  • Eine Einschätzung der Angriffskraft des Widerspruchs.
  • Eine klare Empfehlung zu Verteidigung, Beschränkung oder Vergleich.
  • Eine Einordnung der Folgen für Launch und Vertrieb.
Rechtsanwalt Jean Paul Bohne

Ihr Ansprechpartner

Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM

Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz

F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„Sehr freundliche, zeitintensive Beratung vom Erstgespräch bis zur erfolgreichen Anmeldung meiner Marke. Nur zu empfehlen!!“
D. W. · anwalt.de · 14.02.2022 · „1+ mit *chen“
„Herr Bohne hat mich durch seine unkomplizierte Art, schnelle Arbeitsweise und hoher Kompetenz überzeugt. Die Zusammenarbeit war stets angenehm, und ich fühlte mich bestens beraten. Ich würde seine Dienste jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“
E. Y. · anwalt.de · 21.01.2025 · „Kompetente und zuverlässige Unterstützung“
„Schnelle, hilfreiche und ehrliche Kommunikation. Saubere und zuverlässige Arbeit. Immer gerne wieder. Vielen Dank“
Mirko Kastner · Google · 24.06.2025

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Was fragen Markeninhaber nach einem Widerspruch?

Ist meine Marke nach dem Widerspruch verloren?

Nein. Ein Widerspruch zeigt nur, dass ein Dritter ältere Rechte geltend macht. Ob er durchgreift, hängt von Kollisionslage und Stärke des älteren Rechts ab.

Sollte ich vollständig verteidigen?

Nein. Wir prüfen, ob eine gezielte Beschränkung oder eine saubere Einigung besser passt.

Spielt die Benutzung der älteren Marke eine Rolle?

Ja. Nach § 43 MarkenG können Sie die Benutzung bestreiten. Das kann die Angriffskraft erheblich mindern.

Kann meine Marke teilweise bestehen bleiben?

Ja. Wir prüfen dann, ob sich einzelne Waren oder Dienstleistungen anpassen lassen, damit der Kern der Marke bleibt.

Ist ein Vergleich trotz guter Position sinnvoll?

Das kann sinnvoll sein. Maßgeblich ist, welche Lösung Schutz, Vertrieb und Markenentwicklung am besten sichert.

Was ist der Unterschied zu Widerspruch gegen Marke?

Diese Seite betrifft die Verteidigung Ihrer eigenen Marke. Widerspruch gegen Marke betrifft Ihr Vorgehen gegen eine jüngere Marke.

Gilt das auch für Unionsmarken?

Die Abwägung ist ähnlich, das Verfahren beim EUIPO aber anders. Diese Fälle ordnen wir gesondert ein.

Nächster Schritt

Wie stark ist der Widerspruch wirklich?

Kein Grund für hektische Zugeständnisse und keiner für blinden Trotz. Wir klären, welcher Spielraum für Ihre Marke besteht.

Für die Anfrage hilfreich

  • Widerspruch und Schreiben des DPMA
  • Registerauszug Ihrer Marke
  • Angaben zu Nutzung und Launch
  • Fristen

Nennen Sie die Frist aus dem Schreiben des DPMA.

Widerspruch gegen Ihre Marke prüfen

Für Anmelder, gegen deren Marke ein Widerspruch eingegangen ist.

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