AVV-/DPA-Check

Brauchen Sie einen AVV – und ist die DPA-Struktur belastbar?

Dieser interaktive Check hilft Unternehmen, SaaS-Anbietern, Agenturen, Plattformbetreibern und digitalen Geschäftsmodellen bei der ersten Einordnung, ob eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO oder eher getrennte Verantwortlichkeit vorliegt.

Art. 28 DSGVO Rollenabgrenzung TOMs & Subprozessoren Drittlandtransfer DSFA- und Breach-Schnittstellen

Worum es in der Praxis geht

Ein AVV ist kein reines Formular. Entscheidend ist, wer über Zwecke und wesentliche Mittel entscheidet, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, ob eigene Zwecke des Dienstleisters vorliegen und ob Subprozessoren, internationale Zugriffe, TOMs, Löschung, Audit-Rechte und Unterstützungspflichten sauber geregelt sind.

  • Vor Vertragsschluss, Go-live, Toolwechsel oder Vendor-Freigabe Rollenmodell klären.
  • AVV-Bausteine, TOMs, Subprozessoren und Transfermechanik gegen die tatsächliche Verarbeitung prüfen.
  • Bei Datenpannen, Betroffenenanfragen oder Audits Nachweise und Verantwortlichkeiten schnell verfügbar halten.

Rollenlogik

Vom Datenzugriff zur passenden Vertragsstruktur

1 Daten Personenbezug? 2 Rolle Zweck & Mittel? 3 Vertrag AVV, Art. 26 oder Transfer? TOM TIA Audit
AuftragsverarbeitungWeisungsgebundene Verarbeitung ohne eigene Zwecke des Dienstleisters.
Gemeinsame VerantwortlichkeitMehrere Parteien bestimmen Zwecke oder wesentliche Mittel gemeinsam.
Getrennte VerantwortlichkeitEmpfänger nutzt Daten für eigene Zwecke und benötigt eigene Rechtsgrundlage.

Prüfpfad

Sechs Schritte zur ersten Einordnung

1Personenbezug

Welche Daten, Betroffenen und Systeme sind betroffen?

2Rollenmodell

Wer bestimmt Zweck, Mittel, Speicherdauer und Empfänger?

3AVV-Bausteine

Art, Zweck, Datenarten, TOMs, Weisungen, Löschung und Audits prüfen.

4Subprozessoren

Genehmigung, Transparenz, Informationsfristen und Weitergabe gleicher Pflichten.

5Schnittstellen

Drittlandtransfer, DSFA, TDDDG, KI, Cloud, NIS2/CRA und Incident-Prozesse mitdenken.

6Priorität

Vertragsschluss, Kunde, DSB, Audit, Behörde oder Datenpanne bestimmen den Handlungsdruck.

Einordnung

Was dieser Check leistet

Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung, strukturiert aber typische Entscheidungspunkte für AVV/DPA-Konstellationen. Er verbindet die datenschutzrechtliche Rollenabgrenzung mit praxisrelevanten Nachweisen, Vertragsbausteinen und Schnittstellen zu digitaler Regulierung.

Wann liegt Auftragsverarbeitung nahe?

Auftragsverarbeitung liegt regelmäßig nahe, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten ausschließlich für den dokumentierten Zweck des Auftraggebers verarbeitet, keine eigenen Zwecke verfolgt und nur technische oder organisatorische Detailmittel bestimmt.

Wann reicht ein AVV wahrscheinlich nicht aus?

Ein reiner AVV kann unpassend sein, wenn der Dienstleister Daten für eigene Zwecke wie Produktverbesserung, Benchmarking, KI-Training, eigene Werbung oder eigenständige Sicherheitsanalysen nutzt. Dann ist die Verarbeitung aufzuteilen oder anders zu regeln.

Welche Schnittstellen sind besonders wichtig?

Besonders relevant sind Drittlandtransfers, Subprozessoren, TOMs, Datenpannenprozesse, Betroffenenrechte, DSFA-Pflichten, TDDDG-Tracking, KI-Tools, Cloud-Switching, Data-Act-Bezüge und Security-Nachweise.

Welche Grenzen hat der Check?

Die Einordnung hängt vom konkreten Verarbeitungsvorgang, den Verträgen, der tatsächlichen Nutzung, dem technischen Setup und der Rollenpraxis ab. Das Ergebnis ist daher eine erste Orientierung und keine abschließende Rechtsberatung.

Interaktiver Check

AVV-/DPA-Konstellation prüfen

Beantworten Sie die folgenden Fragen. Am Ende erhalten Sie eine vorläufige Einordnung mit Risikostufe, Priorität, Prüfpunkten, Unterlagenliste und kopierbarem Kurzüberblick für die Anfrage.

Schritt 1 von 6
1. Welche Konstellation soll geprüft werden?
2. Welche Daten werden verarbeitet?

Bitte markieren Sie alles, was zutrifft.

3. Wer bestimmt Zweck, Mittel und Nutzung?

Bitte markieren Sie alles, was zutrifft.

4. Welche AVV-/DPA-Bausteine sind vorhanden?

Bitte markieren Sie alles, was im Vertrag belastbar geregelt ist.

5. Welche Schnittstellen oder Zusatzrisiken bestehen?

Bitte markieren Sie alles, was zutrifft.

6. Gibt es konkreten Handlungsdruck?

Bitte markieren Sie alles, was zutrifft.

Risiken & Fristen

Typische AVV-/DPA-Risiken und Maßnahmen

Signal Warum relevant? Typische Maßnahme Priorität
Kein AVV trotz weisungsgebundener Verarbeitung Art. 28 DSGVO verlangt einen Vertrag mit konkreten Mindestinhalten. AVV aufsetzen, Hauptvertrag synchronisieren, Verarbeitung und TOMs dokumentieren. hoch
Eigene Zwecke des Dienstleisters Ein reiner AVV bildet eigene Verarbeitungsteile regelmäßig nicht sauber ab. Rollen trennen, Rechtsgrundlagen prüfen, Datenschutzhinweise und Verträge anpassen. kritisch
Drittlandtransfer oder internationale Zugriffe Transfermechanik, SCC, TIA, Subprozessoren und zusätzliche Maßnahmen können erforderlich sein. Transfer-Register, SCC/TIA, Supportstandorte und Schutzmaßnahmen prüfen. hoch
Datenpanne beim Dienstleister Verantwortliche müssen DSGVO-Meldepflichten regelmäßig binnen 72 Stunden prüfen können. Breach-Runbook, Eskalationskette, Logs, AVV-Unterstützung und Kommunikation sichern. kritisch
Betroffenenrechte betroffen Auskunft, Löschung und andere Rechte müssen regelmäßig innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Prozess, Zuständigkeiten, Identitätsprüfung, Datenexport und Löschlogik festlegen. hoch
Subprozessoren oder Toolwechsel Informationspflicht, Genehmigung, Widerspruch, TOMs und Transferlage können sich ändern. Subprozessorliste, Änderungsprozess, Kundennachweise und Vertragskette aktualisieren. mittel bis hoch

Nächste sinnvolle Schritte

Verwandte ITMR-Checker und Anschlussprüfungen

AVV-/DPA-Struktur konkret prüfen lassen

Wenn ein Vertragsschluss, ein Kundenaudit, ein Toolwechsel, ein Drittlandtransfer, ein Subprozessorwechsel oder ein Vorfall ansteht, sollte die Rollen- und AVV-Struktur anhand der konkreten Unterlagen geprüft werden.

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Rechtlicher Orientierungshinweis

Dieser Checker bietet eine strukturierte Erstorientierung. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Verarbeitungsvorgangs, der Vertragsunterlagen, der technischen Umsetzung, der Subprozessorenkette, der tatsächlichen Weisungslage und der internationalen Datenflüsse.