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DSFA-Check

Braucht Ihr Vorhaben eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Dieser interaktive Check ordnet vorläufig ein, ob für eine Verarbeitung personenbezogener Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO naheliegt – etwa bei KI, Scoring, Profiling, Videoüberwachung, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, Tracking, Plattformdaten oder groß angelegter Verarbeitung.

Check starten

Art. 35 DSGVO Risiko-Schwellenwert Schutzmaßnahmen Dokumentation

Wofür dieser Check gedacht ist

Der Checker hilft Unternehmen, Produktteams, Datenschutzbeauftragten, HR, Marketing, IT-Security und Geschäftsleitung dabei, DSFA-Auslöser, Dokumentationslücken, Schutzmaßnahmen und den nächsten Prüfpfad strukturiert zu erfassen.

  • Erste Einordnung, ob eine DSFA-Pflicht naheliegt oder eine Schwellenwertanalyse genügt.
  • Prüfung typischer Risikosignale: besondere Daten, Profiling, Überwachung, neue Technologien, vulnerable Betroffene und große Datenmengen.
  • Abgleich mit erforderlichen Nachweisen wie VVT, Datenfluss, Rollenmapping, AVV/DPA, Löschkonzept, TOM und Risikoanalyse.
  • Vorbereitung einer verwertbaren Kurzbeschreibung für die anwaltliche Anfrage.

DSFA-Ampel

Vom Datenvorhaben zur belastbaren DSFA-Entscheidung

Die DSFA-Ampel zählt live, welche der neun Kriterien aus den vom EDSA bestätigten Leitlinien WP248 rev.01 Ihre Antworten berühren, zeigt mögliche Treffer der DSK-Muss-Liste nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO und nennt die nächsten konkreten Arbeitsergebnisse. Während des Fragebogens aktualisieren sich die Signale automatisch.

Noch nicht bewertet

Beantworten Sie den Fragebogen. Faustregel nach WP248 rev.01: Sind zwei oder mehr Kriterien erfüllt, ist eine DSFA in der Regel erforderlich.

0 von 9 Kriterien nach WP248 rev.01 berührt

  • 1Bewerten oder Einstufen, Scoring, Profiling
  • 2Automatisierte Entscheidung mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung
  • 3Systematische Überwachung
  • 4Sensible oder höchstpersönliche Daten
  • 5Verarbeitung in großem Umfang
  • 6Abgleichen oder Zusammenführen von Datensätzen
  • 7Schutzbedürftige Betroffene, etwa Beschäftigte, Kinder, Patienten
  • 8Innovative Nutzung oder neue Technologie, etwa KI
  • 9Betroffene werden an Rechtsausübung oder Leistungszugang gehindert

DSK-Muss-Liste (Art. 35 Abs. 4 DSGVO)

Noch kein Abgleich möglich. Die Liste der Datenschutzkonferenz für den nicht-öffentlichen Bereich (Version 1.1 vom 17.10.2018) ist verbindlich, aber nicht abschließend.

Nächste Arbeitsergebnisse

  1. 1Dokumentierte Vorprüfung (Schwellenwertanalyse) mit Begründung, auch wenn keine DSFA erforderlich ist – siehe Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
  2. 2DSFA-Bericht nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO: Beschreibung, Notwendigkeit, Risiken, Abhilfemaßnahmen – siehe Datenschutz-Folgenabschätzung.
  3. 3TOM- und Maßnahmenplan mit Restrisikobewertung – siehe Datenschutz-Audit.
  4. 4Bei hohem Restrisiko: vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO vor Beginn der Verarbeitung – Vorgehen mit ITMR abstimmen.
  5. 5Bei KI: Abgleich mit der KI-Verordnung (Art. 26 Abs. 9, Art. 27) – siehe AI-Act-Check.
Kontext offenVerarbeitungskontext
0Risikofaktoren
0Nachweise
0Schutzmaßnahmen
Prüfpfad als Text

Die Grafik zeigt den Prüfpfad: Zuerst wird der Verarbeitungskontext geklärt, dann werden Risikofaktoren, Nachweise und Schutzmaßnahmen eingeordnet.

DSFA-Risikopfad in vier Stationen: 1. Verarbeitung – Zweck, Daten, Betroffene. 2. Risiko – Profiling, Monitoring, Sensibilität. 3. Schutz – TOM, Transparenz, Kontrolle. 4. Entscheidung – DSFA, Vorprüfung, Art. 36. Ergebnis ist ein DSFA-Nachweis.

Entscheidungsregel der Ampel: Treffer auf der DSK-Muss-Liste oder ein Regelbeispiel des Art. 35 Abs. 3 DSGVO bedeuten rot (DSFA erforderlich). Zwei oder mehr WP248-Kriterien bedeuten rot (DSFA in der Regel erforderlich). Ein Kriterium bedeutet gelb (Vorprüfung dokumentieren, DSFA im Einzelfall möglich). Kein Kriterium bedeutet grün (Schwellenwertanalyse dokumentieren). Die Ampel ist eine Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Prüflogik

So nähert sich der DSFA-Check der Entscheidung

1

Verarbeitung eingrenzen

Zweck, Datenarten, Betroffene, Systeme, Empfänger und Rollen müssen so konkret sein, dass Risiken überhaupt bewertbar werden.

2

Auslöser erkennen

Besondere Daten, Scoring, Profiling, systematische Überwachung, neue Technologien oder große Datenmengen sprechen häufig für DSFA-Nähe.

3

Nachweise prüfen

VVT, Rechtsgrundlage, Datenfluss, Rollenmapping, AVV/DPA, Löschkonzept und Datenschutzhinweise sind typische Grundbausteine.

4

Schutzmaßnahmen bewerten

Datenminimierung, Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Transparenz, Human Review, Tests und Incident-Prozesse senken Risiken nur, wenn sie konkret umgesetzt sind.

5

Restrisiko entscheiden

Bleibt trotz Maßnahmen ein hohes Risiko, ist neben der DSFA vor Beginn der Verarbeitung eine Vorabkonsultation nach Art. 36 DSGVO verpflichtend; die Restrisikobewertung ist zu prüfen und zu dokumentieren.

Einordnung

Was dieser Check leistet

Der Check ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Er hilft aber, typische DSFA-Signale strukturiert zu erfassen und die nächsten Unterlagen für eine belastbare Prüfung vorzubereiten.

Was ist eine DSFA?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Risikoanalyse für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen auslösen können. Sie dokumentiert Zweck, Notwendigkeit, Risiken, Schutzmaßnahmen und Restrisiko.

Welche Vorhaben sind typische DSFA-Kandidaten?

Typische DSFA-Kandidaten sind KI- und Scoring-Systeme, automatisierte Bewertung, systematische Überwachung, Videoüberwachung, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, große Datenmengen, Tracking, Profilbildung, Datenzusammenführung und Verarbeitung schutzbedürftiger Personen.

Was passiert, wenn ein hohes Restrisiko bleibt?

Wenn Schutzmaßnahmen das hohe Risiko nicht ausreichend senken, ist eine Vorabkonsultation der zuständigen Datenschutzaufsicht nach Art. 36 DSGVO vor Beginn der Verarbeitung verpflichtend. Das ist ein besonderer Eskalationsfall: Die Behörde hat dafür bis zu acht Wochen, verlängerbar um sechs Wochen; das sollte vor dem Go-live eingeplant und sauber dokumentiert werden.

Interaktiver Fragebogen

DSFA-Schwellenwertanalyse starten

Beantworten Sie die folgenden fünf Schritte. Das Ergebnis ist eine vorläufige Einordnung mit Gründen, Priorität, Prüfpunkten und kopierbarer Anfragezusammenfassung.

1 von 5 Schritten

1. Welche Verarbeitung soll geprüft werden?

Wählen Sie den Schwerpunkt, der dem Vorhaben am nächsten kommt.

2. Welche Risikofaktoren liegen vor?

Markieren Sie alles, was zutrifft.

3. Welche Dokumentation ist vorhanden?

Markieren Sie alles, was belastbar dokumentiert ist.

4. Welche Schutzmaßnahmen sind vorgesehen?

Markieren Sie alles, was tatsächlich umgesetzt oder konkret geplant ist.

5. Gibt es konkreten Handlungsdruck?

Markieren Sie alles, was zutrifft.

Risikomatrix

Typische DSFA-Signale, Maßnahmen und Fristen

SignalWarum relevantTypische MaßnahmeZeitpunkt
KI, Scoring oder ProfilingBewertungen können erhebliche Auswirkungen auf Personen haben.Logik, Datenbasis, Human Review, Bias-Test und Transparenz prüfen.Vor Go-live und bei wesentlicher Änderung.
Gesundheitsdaten oder besondere KategorienHohe Eingriffsintensität und gesteigerter Schutzbedarf.Rechtsgrundlage, Zugriff, Verschlüsselung, Zweckbindung und Löschung vertieft prüfen.Vor Verarbeitung.
Systematische ÜberwachungKontroll- und Verhaltensrisiken können hoch sein.Erforderlichkeit, Alternativen, Speicherfrist, Transparenz und Zugriffsschutz bewerten.Vor Einführung oder Ausweitung.
Tracking und NutzeranalyseProfilbildung, Endgerätezugriff und Drittanbieter können zusammenwirken.Consent, TDDDG, Drittlandtransfer, Widerruf, Datenminimierung und Empfänger prüfen.Vor Kampagne, Toolwechsel oder Produktivbetrieb.
Datenpanne oder BeschwerdeNachweise, Risikobewertung und Kommunikation werden zeitkritisch.Breach-Triage, 72h-Meldeprüfung, Betroffeneninformation und DSFA-Nachweisfähigkeit prüfen.Sofort nach Bekanntwerden.
BetroffenenrechteAuskunft, Löschung und Widerspruch müssen praktisch funktionieren.DSAR-Prozess, Identitätsprüfung, Fristenkontrolle und Dokumentation organisieren.Regelmäßig binnen eines Monats beantworten.

Nächste sinnvolle Schritte

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DSFA-Pflicht belastbar klären lassen

Wenn ein Go-live bevorsteht, eine Verarbeitung bereits läuft, besondere Daten betroffen sind oder KI, Tracking, HR, Plattformdaten oder Videoüberwachung im Spiel sind, sollte die DSFA-Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert werden.

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