DSFA-Check
Braucht Ihr Vorhaben eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Dieser interaktive Check ordnet vorläufig ein, ob für eine Verarbeitung personenbezogener Daten eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO naheliegt – etwa bei KI, Scoring, Profiling, Videoüberwachung, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, Tracking, Plattformdaten oder groß angelegter Verarbeitung.
Wofür dieser Check gedacht ist
Der Checker hilft Unternehmen, Produktteams, Datenschutzbeauftragten, HR, Marketing, IT-Security und Geschäftsleitung dabei, DSFA-Auslöser, Dokumentationslücken, Schutzmaßnahmen und den nächsten Prüfpfad strukturiert zu erfassen.
- Erste Einordnung, ob eine DSFA-Pflicht naheliegt oder eine Schwellenwertanalyse genügt.
- Prüfung typischer Risikosignale: besondere Daten, Profiling, Überwachung, neue Technologien, vulnerable Betroffene und große Datenmengen.
- Abgleich mit erforderlichen Nachweisen wie VVT, Datenfluss, Rollenmapping, AVV/DPA, Löschkonzept, TOM und Risikoanalyse.
- Vorbereitung einer verwertbaren Kurzbeschreibung für die anwaltliche Anfrage.
DSFA-Ampel
Vom Datenvorhaben zur belastbaren DSFA-Entscheidung
Die DSFA-Ampel zählt live, welche der neun Kriterien aus den vom EDSA bestätigten Leitlinien WP248 rev.01 Ihre Antworten berühren, zeigt mögliche Treffer der DSK-Muss-Liste nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO und nennt die nächsten konkreten Arbeitsergebnisse. Während des Fragebogens aktualisieren sich die Signale automatisch.
Noch nicht bewertet
Beantworten Sie den Fragebogen. Faustregel nach WP248 rev.01: Sind zwei oder mehr Kriterien erfüllt, ist eine DSFA in der Regel erforderlich.
0 von 9 Kriterien nach WP248 rev.01 berührt
- 1Bewerten oder Einstufen, Scoring, Profiling
- 2Automatisierte Entscheidung mit Rechts- oder ähnlich erheblicher Wirkung
- 3Systematische Überwachung
- 4Sensible oder höchstpersönliche Daten
- 5Verarbeitung in großem Umfang
- 6Abgleichen oder Zusammenführen von Datensätzen
- 7Schutzbedürftige Betroffene, etwa Beschäftigte, Kinder, Patienten
- 8Innovative Nutzung oder neue Technologie, etwa KI
- 9Betroffene werden an Rechtsausübung oder Leistungszugang gehindert
DSK-Muss-Liste (Art. 35 Abs. 4 DSGVO)
Noch kein Abgleich möglich. Die Liste der Datenschutzkonferenz für den nicht-öffentlichen Bereich (Version 1.1 vom 17.10.2018) ist verbindlich, aber nicht abschließend.
Nächste Arbeitsergebnisse
- 1Dokumentierte Vorprüfung (Schwellenwertanalyse) mit Begründung, auch wenn keine DSFA erforderlich ist – siehe Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
- 2DSFA-Bericht nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO: Beschreibung, Notwendigkeit, Risiken, Abhilfemaßnahmen – siehe Datenschutz-Folgenabschätzung.
- 3TOM- und Maßnahmenplan mit Restrisikobewertung – siehe Datenschutz-Audit.
- 4Bei hohem Restrisiko: vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO vor Beginn der Verarbeitung – Vorgehen mit ITMR abstimmen.
- 5Bei KI: Abgleich mit der KI-Verordnung (Art. 26 Abs. 9, Art. 27) – siehe AI-Act-Check.
Prüfpfad als Text
Die Grafik zeigt den Prüfpfad: Zuerst wird der Verarbeitungskontext geklärt, dann werden Risikofaktoren, Nachweise und Schutzmaßnahmen eingeordnet.
DSFA-Risikopfad in vier Stationen: 1. Verarbeitung – Zweck, Daten, Betroffene. 2. Risiko – Profiling, Monitoring, Sensibilität. 3. Schutz – TOM, Transparenz, Kontrolle. 4. Entscheidung – DSFA, Vorprüfung, Art. 36. Ergebnis ist ein DSFA-Nachweis.
Entscheidungsregel der Ampel: Treffer auf der DSK-Muss-Liste oder ein Regelbeispiel des Art. 35 Abs. 3 DSGVO bedeuten rot (DSFA erforderlich). Zwei oder mehr WP248-Kriterien bedeuten rot (DSFA in der Regel erforderlich). Ein Kriterium bedeutet gelb (Vorprüfung dokumentieren, DSFA im Einzelfall möglich). Kein Kriterium bedeutet grün (Schwellenwertanalyse dokumentieren). Die Ampel ist eine Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Prüflogik
So nähert sich der DSFA-Check der Entscheidung
Verarbeitung eingrenzen
Zweck, Datenarten, Betroffene, Systeme, Empfänger und Rollen müssen so konkret sein, dass Risiken überhaupt bewertbar werden.
Auslöser erkennen
Besondere Daten, Scoring, Profiling, systematische Überwachung, neue Technologien oder große Datenmengen sprechen häufig für DSFA-Nähe.
Nachweise prüfen
VVT, Rechtsgrundlage, Datenfluss, Rollenmapping, AVV/DPA, Löschkonzept und Datenschutzhinweise sind typische Grundbausteine.
Schutzmaßnahmen bewerten
Datenminimierung, Zugriffsschutz, Verschlüsselung, Transparenz, Human Review, Tests und Incident-Prozesse senken Risiken nur, wenn sie konkret umgesetzt sind.
Restrisiko entscheiden
Bleibt trotz Maßnahmen ein hohes Risiko, ist neben der DSFA vor Beginn der Verarbeitung eine Vorabkonsultation nach Art. 36 DSGVO verpflichtend; die Restrisikobewertung ist zu prüfen und zu dokumentieren.
Einordnung
Was dieser Check leistet
Der Check ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Er hilft aber, typische DSFA-Signale strukturiert zu erfassen und die nächsten Unterlagen für eine belastbare Prüfung vorzubereiten.
Was ist eine DSFA?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Risikoanalyse für Verarbeitungen, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen auslösen können. Sie dokumentiert Zweck, Notwendigkeit, Risiken, Schutzmaßnahmen und Restrisiko.
Welche Vorhaben sind typische DSFA-Kandidaten?
Typische DSFA-Kandidaten sind KI- und Scoring-Systeme, automatisierte Bewertung, systematische Überwachung, Videoüberwachung, Gesundheitsdaten, Beschäftigtendaten, große Datenmengen, Tracking, Profilbildung, Datenzusammenführung und Verarbeitung schutzbedürftiger Personen.
Was passiert, wenn ein hohes Restrisiko bleibt?
Wenn Schutzmaßnahmen das hohe Risiko nicht ausreichend senken, ist eine Vorabkonsultation der zuständigen Datenschutzaufsicht nach Art. 36 DSGVO vor Beginn der Verarbeitung verpflichtend. Das ist ein besonderer Eskalationsfall: Die Behörde hat dafür bis zu acht Wochen, verlängerbar um sechs Wochen; das sollte vor dem Go-live eingeplant und sauber dokumentiert werden.
Interaktiver Fragebogen
DSFA-Schwellenwertanalyse starten
Beantworten Sie die folgenden fünf Schritte. Das Ergebnis ist eine vorläufige Einordnung mit Gründen, Priorität, Prüfpunkten und kopierbarer Anfragezusammenfassung.
1 von 5 Schritten
Vorläufiges Ergebnis
Warum dieses Ergebnis?
Empfohlene nächste Prüfpunkte
Sinnvoll vorzubereitende Unterlagen
Kopierbarer Kurzüberblick für die Anfrage
Risikomatrix
Typische DSFA-Signale, Maßnahmen und Fristen
| Signal | Warum relevant | Typische Maßnahme | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| KI, Scoring oder Profiling | Bewertungen können erhebliche Auswirkungen auf Personen haben. | Logik, Datenbasis, Human Review, Bias-Test und Transparenz prüfen. | Vor Go-live und bei wesentlicher Änderung. |
| Gesundheitsdaten oder besondere Kategorien | Hohe Eingriffsintensität und gesteigerter Schutzbedarf. | Rechtsgrundlage, Zugriff, Verschlüsselung, Zweckbindung und Löschung vertieft prüfen. | Vor Verarbeitung. |
| Systematische Überwachung | Kontroll- und Verhaltensrisiken können hoch sein. | Erforderlichkeit, Alternativen, Speicherfrist, Transparenz und Zugriffsschutz bewerten. | Vor Einführung oder Ausweitung. |
| Tracking und Nutzeranalyse | Profilbildung, Endgerätezugriff und Drittanbieter können zusammenwirken. | Consent, TDDDG, Drittlandtransfer, Widerruf, Datenminimierung und Empfänger prüfen. | Vor Kampagne, Toolwechsel oder Produktivbetrieb. |
| Datenpanne oder Beschwerde | Nachweise, Risikobewertung und Kommunikation werden zeitkritisch. | Breach-Triage, 72h-Meldeprüfung, Betroffeneninformation und DSFA-Nachweisfähigkeit prüfen. | Sofort nach Bekanntwerden. |
| Betroffenenrechte | Auskunft, Löschung und Widerspruch müssen praktisch funktionieren. | DSAR-Prozess, Identitätsprüfung, Fristenkontrolle und Dokumentation organisieren. | Regelmäßig binnen eines Monats beantworten. |
Nächste sinnvolle Schritte
Verwandte ITMR-Checker und Anschlussprüfungen
DSFA-Pflicht belastbar klären lassen
Wenn ein Go-live bevorsteht, eine Verarbeitung bereits läuft, besondere Daten betroffen sind oder KI, Tracking, HR, Plattformdaten oder Videoüberwachung im Spiel sind, sollte die DSFA-Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert werden.
DSFA-Check bei ITMR anfragenRechtlicher Hinweis: Dieser Checker bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Ob eine DSFA erforderlich ist, hängt von Verarbeitung, Zweck, Datenarten, Betroffenengruppen, Umfang, Risiken, Schutzmaßnahmen, Rollen und Restrisiko ab. Wie eine vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung abläuft und wie sie sich in ein Datenschutz-Audit einfügt, erläutern wir auf den jeweiligen Leistungsseiten.