Bild- und Fotorecht
Das Bild- und Fotorecht regelt die rechtlichen Aspekte der Erstellung, Nutzung und Verbreitung von Fotografien und bildlichen Inhalten. Für Unternehmen, Urheber und Rechteinhaber ist es essenziell, die Vorgaben des Urheberrechts und Persönlichkeitsrechts zu beachten, um ihre Rechte zu bewahren und zugleich rechtliche Risiken in Bereichen wie Werbung, Social Media oder Unternehmensmedien zu vermeiden. Mit dem Aufkommen von Künstlicher Intelligenz (KI) ergeben sich neue Herausforderungen, insbesondere bei der Nutzung von KI-generierten Bildern und der Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-gestützten Bildbearbeitungstools. Das Bildrecht schützt die Interessen von Fotografen, abgebildeten Personen und Unternehmen, die Bilder nutzen.
Urheberrecht im Bild- und Fotorecht
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die Grundlage des Bild- und Fotorechts. Nach § 2 UrhG sind Fotografien als Lichtbilder geschützt, wenn sie eine individuelle Schöpfung darstellen. Einfache Fotos genießen verwandten Schutz als Lichtbilder (§ 72 UrhG). Unternehmen, die Bilder nutzen, müssen sicherstellen, dass sie die Nutzungsrechte vom Urheber, meist dem Fotografen, erwerben. Dies geschieht durch Lizenzverträge, die den Umfang der Nutzung (z. B. Verwendung in Printmedien, Online oder Werbung) festlegen. Ohne Lizenz drohen Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen (§ 97 UrhG). KI-generierte Bilder werfen neue Fragen auf: In Deutschland wird die Urheberschaft von KI-Werken derzeit anhand der menschlichen Schöpfungshöhe beurteilt. Unternehmen müssen klären, ob KI-generierte Inhalte lizenzierbar sind und ob die Trainingsdaten der KI urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, was zu Verletzungsklagen führen kann.
- Urheberrechtlicher Schutz: Gilt für kreative Fotografien und Lichtbilder.
- Nutzungsrechte: Übertragung durch Lizenzverträge (§ 31 UrhG).
- KI-Bilder: Klärung der Urheberschaft und Lizenzierung erforderlich.
Persönlichkeitsrecht und Einwilligung
Das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild (§ 22 Kunsturhebergesetz, KUG), ist für Unternehmen ein zentraler Aspekt. Personen, die auf Fotos abgebildet sind, müssen der Veröffentlichung zustimmen, es sei denn, die Aufnahme fällt unter Ausnahmen wie die Berichterstattung über Zeitgeschehen (§ 23 KUG). Unternehmen, die Bilder für Werbung oder Social Media nutzen, benötigen eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Personen. Bei KI-gestützter Bildbearbeitung, wie Deepfakes oder automatisierten Porträtretuschen, ist das Persönlichkeitsrecht besonders relevant. Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI-generierte oder manipulierte Bilder keine Persönlichkeitsrechte verletzen, da dies zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzt das KUG, wenn personenbezogene Daten in KI-Prozessen verarbeitet werden.
Lizenzverträge für Bildnutzung
Lizenzverträge sind essenziell, um die rechtmäßige Nutzung von Fotos sicherzustellen. Diese Verträge regeln:
- Nutzungszweck: Verwendung in Werbefotografie, Websites oder Social Media.
- Geografischer Geltungsbereich: National oder international.
- Dauer der Nutzung: Befristet oder unbefristet.
Bei KI-generierten Bildern müssen Lizenzverträge spezifizieren, ob die Nutzung solcher Inhalte abgedeckt ist, insbesondere wenn die KI mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert wurde. Unternehmen sollten die Lizenzbedingungen von Bildagenturen oder KI-Plattformen wie Midjourney oder DALL-E genau prüfen, um Verstöße zu vermeiden.
Bildnutzung in Social Media und Werbung
Die Nutzung von Bildern in Social Media und Werbefotografie unterliegt besonderen Anforderungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen, da Plattformen wie Instagram oder LinkedIn Inhalte global verbreiten. Die DSM-Richtlinie (2019/790) verpflichtet Plattformen, Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden. KI-gestützte Tools, die Inhalte für Social Media generieren, wie automatisierte Werbebilder, erfordern eine Prüfung der rechtlichen Grundlage, da die Verwendung urheberrechtlich geschützter Trainingsdaten Verstöße auslösen kann. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist relevant, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Schutz vor Urheberrechtsverletzungen
Urheberrechtsverletzungen, etwa durch die unbefugte Nutzung von Fotos oder KI-generierten Bildern, sind ein häufiges Risiko. Unternehmen sollten Ihre Rechte wahren und schützen und umgekehrt Bilderquellen sorgfältig prüfen und lizenzfreie oder lizenzierte Inhalte verwenden. Abmahnungen durch Fotografen oder Bildagenturen können hohe Kosten verursachen. Bei KI-Bildern besteht das Risiko, dass Trainingsdaten urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, was zu Haftungsstreitigkeiten führt. Unternehmen sollten die Herkunft der KI-Daten prüfen und klären, ob die generierten Inhalte kommerziell genutzt werden dürfen. Der Schutz von Unternehmensmarken oder -logos fällt unter das Markengesetz.
Rechtliche Anforderungen bei Fotoproduktionen
Unternehmen, die eigene Fotoproduktionen durchführen, müssen Verträge mit Fotografen, Models und Locations abschließen, die Nutzungsrechte, Vergütung und Haftung regeln. KI-Tools, die bei Fotoproduktionen eingesetzt werden, wie automatisierte Bildbearbeitung, müssen DSGVO-konform sein, insbesondere wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Arbeitsschutzvorschriften (§§ 3 ff. ArbSchG) sind bei Shootings einzuhalten, etwa durch sichere Arbeitsbedingungen.
Prävention von Rechtskonflikten
Um Rechtskonflikte zu vermeiden, sollten Unternehmen ein Bildrechte-Management etablieren, das Lizenzen, Einwilligungen und Bildquellen dokumentiert. Bei der Nutzung von KI-Tools sollten Unternehmen die Lizenzbedingungen der KI-Plattform prüfen und sicherstellen, dass keine urheberrechtlich geschützten Daten verarbeitet werden. Schulungen für Mitarbeiter in Marketingabteilungen minimieren Risiken. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann Abmahnungen oder Bußgelder verhindern.
Die Kanzlei ITMR Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, der Klärung von Nutzungsrechten, der Einhaltung des Persönlichkeitsrechts und der Abwehr von Rechtsverletzungen (auch im Falle von sog. Fotoklau), einschließlich KI-generierter Inhalte. Zugleich vertreten wir Rechteinhaber, um ihre Interessen durchzusetzen. Unsere Expertise umfasst die Beratung zu Bildnutzung in Werbung, Social Media und Unternehmensmedien.