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Abmahnung versenden lassen
Die Abmahnung ist nicht das Ziel. Sie ist das Mittel.
Wir prüfen für Unternehmen und Rechteinhaber, ob eine Abmahnung rechtlich begründet ist. Wir sichern Beweise, fassen Unterlassung, Frist und Kosten präzise und versenden die Abmahnung an den Verletzer.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 StundenAbmahnung erhalten? Zur Abwehrseite
Stand: 23.10.2026
Vor dem Versand geklärt?2 von 6
- Rechteinhaberschaft belegtRegisterauszug liegt vorLiegt vor
- Verstoß mit Datum und URL gesichertLiegt vor
- Richtiger Adressat bestimmtHändler oder Plattform?Prüfen
- Unterlassung eng gefasstPrüfen
- Kostenposition eingeordnetFehlt
- Reaktionslinie bei ZurückweisungFehlt
Prüfstelle: Adressat und Reichweite der Unterlassung vor dem Versand
- 1Verstoß sichernFundstellen, Rechte, Belege
- 2Anspruch prüfenForderung, Frist, Kosten
- 3Abmahnung versendenGegenseite entscheidet über Reaktion
Schematische Darstellung einer Vorprüfung. Ob die Gegenseite eine Unterlassungserklärung abgibt, entscheidet sie selbst oder im Streitfall ein Gericht.
Wir setzen Rechte durch aus
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Medienrecht
- Datenschutzrecht
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Sie eine Abmahnung versenden lassen, prüfen wir bei ITMR Rechteposition, Beweise, Adressat, Forderung und Frist und versenden die Abmahnung an den Verletzer.
- Eine Abmahnung ist stark, wenn sie den Verstoß präzise trifft, die Gegenseite zur Unterlassung bewegt und den Weg für Vergleich oder Eilverfahren offenhält.
- Ein Standardschreiben reicht dafür nach unserer Erfahrung selten, weil Details wie Rechtekette, Gegnerrolle und Reichweite der Unterlassung über Kosten und Durchsetzbarkeit entscheiden.
- Ob die Gegenseite die Unterlassungserklärung abgibt, entscheidet sie selbst.
- Im Streitfall entscheidet ein Gericht.
- Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
- Unterlassungserklärung
- Erklärung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen, meist mit Vertragsstrafe abgesichert.
- Einstweilige Verfügung
- Gerichtliche Eilentscheidung, die einen Anspruch vorläufig sichert.
Akuter Anlass
Wann kommt eine Abmahnung in Betracht?
Eine Marke wird benutzt, ein Wettbewerber übernimmt Ihren Auftritt, Inhalte erscheinen ohne Freigabe oder ein Plattformlisting schadet Ihrer Position. In unserer Beratung entscheidet dann die erste Reaktion oft über Tempo, Kosten und Verhandlungsdruck.
Eine Abmahnung ist sinnvoll, wenn eine Verletzung wirtschaftlich wirkt und nicht bloß ärgert.
Sichtbarkeit verschiebt sich, Inhalte werden verwertet, ein Zeichen wird ausgenutzt, eine Kampagne läuft weiter oder ein Wettbewerber gewinnt mit einem rechtswidrigen Vorteil Marktanteile. In solchen Situationen zählt nicht das lauteste Schreiben, sondern die sauber vorbereitete Reaktion.
Eine Abmahnung kann das richtige Mittel sein. Das gilt aber nur, wenn Anspruch, Beweise, Forderung und Eskalation vor dem Versand vorbereitet sind. Unser Ziel ist eine Reaktion, die wirtschaftlich wirkt und rechtlich nicht unnötig angreifbar wird. Ein Standardschreiben leistet das nicht.
Viele Abmahnungen scheitern nicht an der Empörung des Anspruchstellers, sondern an Details. Typisch sind eine unklare Rechteinhaberschaft, fehlende Screenshots, ein falscher Gegner, eine zu weit gefasste Unterlassung, eine zweifelhafte Kostenforderung oder eine Frist, die nicht zur eigenen Eilbedürftigkeit passt.
- Was liegt vor?
- Ein Verstoß gegen Marke, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz mit wirtschaftlicher Wirkung
- Was wird verlangt?
- Unterlassung, je nach Fall auch Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung, Löschung oder Berichtigung
- Wer ist Adressat?
- Täter, Händler, Agentur, Host, Plattform oder Unternehmen, je nach Rolle im Verstoß
- Wie eilig?
- Laufende Kampagnen und Plattformdynamik erhöhen den Schaden mit jedem Tag
Zeichen, Name oder Marke wird genutzt. Ein Dritter verwendet Logo, Produktname, Domain, Anzeige, Händlerlisting oder ein ähnliches Zeichen und nutzt damit Ihre Zuordnung im Markt aus.
Inhalte erscheinen ohne Freigabe. Fotos, Texte, Videos, Musik, Software, Designs oder Kampagnenbestandteile werden übernommen, eingebunden, kopiert oder kommerziell verwertet.
Wettbewerber verzerren den Vergleich. Irreführende Claims, Preisangaben, Fake-Knappheit, Bewertungsdarstellungen, Nachahmung oder unzulässige Werbeansprache beeinflussen Nachfrage und Vertrieb.
Plattformen beschleunigen den Schaden. Amazon, eBay, App-Stores, Suchanzeigen, Social Media oder Händlernetzwerke verbreiten den Verstoß schneller, als klassische Korrespondenz ihn einfängt.
Reputation oder Verwertung leiden. Falsche Aussagen, unbefugte Veröffentlichungen, Fake-Profile oder fremde Nutzung eigener Arbeit treffen Umsatz, Marke, Verhandlungsmacht oder öffentliche Wahrnehmung.
Die nächste Maßnahme ist unklar. Abmahnung, Plattformmeldung, Vergleich, einstweilige Verfügung oder Klage müssen nach Tempo, Kosten, Beweisbarkeit und Wirkung sortiert werden.
Erst prüfen, dann versenden
Ein Standardschreiben kann einen Verstoß benennen. Es entscheidet aber nicht, ob die Forderung später vor Gericht hält, ob Kosten ersetzt werden und ob die Sache bei Gegenwehr beherrschbar bleibt. Deshalb beginnt unsere Arbeit vor dem Versand.
So funktioniert es
Wie läuft die Abmahnung in drei Schritten ab?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden. Neben dem Sachverhalt zählt, wie er belegt werden kann.
01
Verstoß sichern
Senden Sie uns Fundstellen, Screenshots, Links, Registerdaten, Verträge, Lizenznachweise, Listings, Anzeigen oder gegnerische Kommunikation.
- Screenshots mit Datumliegen vor
- Registerauszugliegt vor
- Lizenzketteunvollständig
02
Anspruch prüfen
Wir bewerten Rechteposition, Gegner, Beweislage, Dringlichkeit, Kostenrisiko und Ziel der Maßnahme. Dabei klären wir, ob eine Abmahnung genügt oder ein anderer Weg näher liegt. Wir fassen das Unterlassungsziel so, dass der konkrete Verstoß erfasst wird. Frist, Kostenposition, Auskunft und Schadensersatz ordnen wir in sinnvoller Reihenfolge.
- Rechteposition
- belegt
- Adressat
- Händler prüfen
- Dringlichkeit
- hoch
03
Abmahnung versenden
Wir versenden die anwaltliche Abmahnung mit präzisem Vorwurf, klarer Frist und vorbereiteter Reaktionslinie. So entsteht Druck, ohne die nächste Stufe zu beschädigen.
Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa eine Frist? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.
Leistungsumfang
Was ist im Paket enthalten?
Leistungspaket Abmahnung versenden
Anspruch und Berechtigung
Wir klären, wer den Anspruch geltend machen darf und welche Verletzung der stärkste Angriffspunkt ist.
Beweise und Fundstellen
Wir sichern Screenshots mit Datum, URL, Kontext und Abrufbarkeit und prüfen Registerdaten, Rechteketten, Lizenzen, Verträge und Freigaben.
Adressat
Wir bestimmen, gegen wen sich die Abmahnung richtet: Täter, Händler, Agentur, Host oder Unternehmen.
Forderung und Frist
Wir fassen Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung, Löschung oder Berichtigung so, dass sie zum Verstoß passen. Die Frist richten wir an Dringlichkeit und Gegnerstruktur aus.
Kostenposition
Wir ordnen ein, ob Kostenerstattung verlangt werden kann und welches Gegenrisiko entsteht, wenn die Abmahnung angegriffen wird.
Schreiben und Versand
Wir erstellen die anwaltliche Abmahnung mit vorformulierter Unterlassungserklärung und versenden sie an den Verletzer.
Reaktionsplan
Wir planen vorab, wie wir auf Zurückweisung, Teilunterwerfung, modifizierte Erklärung oder Schweigen reagieren, und legen den Vergleichsspielraum fest.
- Rechtsgebiete
- Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Datenschutzrecht
- Für wen
- Unternehmen, Rechteinhaber, Markenverantwortliche, Agenturen, Plattformakteure und professionelle Marktteilnehmer
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Erstkontakt
- kostenfrei, zur Klärung von Thema, Zuständigkeit und nächstem Schritt
- Kosten
- Wir weisen Sie vorher ausdrücklich hin. Erst dann entscheiden Sie.
- Ergebnis
- Verletzungsbild, Beweispaket, Anspruchsrichtung, Forderung, Schreiben und Plan für den nächsten Schritt
- Nicht im Paket
- Plattformmeldung, Takedown, einstweilige Verfügung und Klage. Das ist eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.
Wer was liefert und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Fundstellen, Links und Screenshots
- Registerdaten, Lizenzen und Verträge
- Kurze Beschreibung der wirtschaftlichen Bedeutung
- Bisherige Kommunikation mit der Gegenseite
Was wir übernehmen
- Prüfung von Anspruch, Berechtigung und Adressat
- Beweissicherung und Dokumentation
- Forderung, Frist und Kostenposition
- Abmahnung, Unterlassungserklärung und Versand
Wer entscheidet
- Sie, ob und mit welchem Ziel abgemahnt wird
- Die Gegenseite, ob sie sich unterwirft
- Im Streitfall das zuständige Gericht
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Wir sichten Ihre Angaben und sagen Ihnen, ob das Paket passt oder ein anderer Weg sinnvoller ist.
- 2
Angebot für das Paket
Passt das Paket, erhalten Sie ein Angebot für Prüfung, Abmahnschreiben und Fristüberwachung. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Eine einstweilige Verfügung, eine Klage und die Vertretung vor Gericht sind nicht Teil des Pakets. Diese Schritte vereinbaren wir gesondert, wenn die Gegenseite nicht reagiert.
Fallgruppen
Welche Verstöße lassen sich abmahnen?
Die Abmahnung ist der operative Schritt. Was vor dem Versand zu prüfen ist, hängt vom verletzten Recht und vom Kanal ab.
| Fallgruppe | Typische Verstöße | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Marken und Kennzeichen | Marken, Logos, Unternehmenskennzeichen, Domains, Produktnamen, Suchanzeigen, Plattform-Listings | Schutzraum, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Waren- und Dienstleistungsnähe, konkrete Verletzungsform |
| Urheberrecht und Content | Fotos, Texte, Musik, Videos, Software, Designs, Kampagnen, redaktionelle Inhalte | Schutzfähigkeit, Rechtekette, Lizenzlage, Abrufbarkeit, Nutzungsdauer, mögliche Schadensberechnung |
| Wettbewerb und Werbung | Falsche Claims, Preis- oder Verfügbarkeitsaussagen, Direktwerbung, Nachahmung, Bewertungsmanipulation, fehlende Pflichtinformationen, Vergleichswerbung | Marktbezug, Mitbewerberstellung, Beweisführung, Zumutbarkeit der verlangten Unterlassung |
| Medien und Reputation | Unwahre Tatsachenbehauptungen, rechtswidrige Bildnutzung, Fake-Profile, Rufangriffe, Social-Media-Beiträge | Geschäftliche Wirkung, Tatsache oder Meinung, je nach Fall zusätzlich eine schnelle Plattform- oder Eilroute |
| Plattformen und Marketplaces | Listings, Händlerangebote, Produktdaten, App-Store-Auftritte, Anzeigen, Rezensionen, Social-Commerce-Inhalte | Rechteverletzung und technische Gegenmaßnahmen zugleich |
| Datenschutz und digitale Schnittstellen | Tracking, CRM, Werbung, Plattformkommunikation, Datenverwendung | Mehrere Anspruchswege, die gewählte Anspruchsrichtung muss zum Ziel passen |
Vorprüfung
Was muss vor dem Versand geklärt sein?
Diese Punkte gehen wir mit Ihnen durch, bevor die Gegenseite gewarnt ist.
Anspruch und Berechtigung
- Wer darf den Anspruch geltend machen?
- Welche Verletzung ist der stärkste Angriffspunkt?
- Gegen wen richtet sich die Abmahnung? Täter, Händler, Plattform, Agentur, Host oder Unternehmen.
- Welche Forderungen kommen in Betracht? Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Kostenerstattung, Löschung oder Berichtigung.
Beweise und Fundstellen
- Screenshots mit Datum, URL, Kontext und Abrufbarkeit sichern
- Registerdaten, Rechteketten, Lizenzen, Verträge und Freigaben prüfen
- Shopstände, Anzeigen und Listings dokumentieren Auch Newsletter, Kampagnen oder Social-Media-Posts.
- Beweisverlust vermeiden, bevor die Gegenseite gewarnt ist
Forderung, Frist und Reaktion
- Unterlassungsziel auf den konkreten Verstoß zuschneiden
- Frist an Dringlichkeit ausrichten Gegnerstruktur und mögliches Eilverfahren mitdenken.
- Kostenforderung wirtschaftlich und rechtlich einordnen
- Auskunft, Schadensersatz und Löschung nicht vorschnell vermischen
- Reaktion der Gegenseite einplanen Zurückweisung, Teilunterwerfung, modifizierte Erklärung oder Schweigen.
- Eilverfahren oder Klage nicht erst nach Fristablauf durchdenken
Abmahnung oder Alternative
Welche Maßnahme passt zu meinem Fall?
Die Abmahnung ist nicht immer der schnellste Weg. Wir sortieren die Optionen nach Tempo, Kosten, Beweisbarkeit und Wirkung.
| Kriterium | Abmahnung | Plattformmeldung | Einstweilige Verfügung |
|---|---|---|---|
| Passend, wenn | der Verstoß klar nachweisbar ist und ein Schreiben ausreichend Druck erzeugt | Marktplatz, Host, Social-Media-Plattform oder App-Store den Verstoß schnell sperren kann | die Verletzung weiterläuft, ein Launch bevorsteht oder die Gegenseite voraussichtlich nicht reagiert |
| Stärke | Unterlassung außergerichtlich, mit Kostenposition und Vergleichsspielraum | Technische Sperre wichtiger als Korrespondenz | Gerichtliche Sicherung in kurzer Zeit |
| Grenze | Wirkt nur, wenn die Gegenseite sich bewegt | Löst keine Unterlassung, Auskunft oder Kosten | Setzt Dringlichkeit voraus, die durch Zögern verloren gehen kann |
| Im Paket | Ja | Separate Leistung, auf Anfrage | Separate Leistung, auf Anfrage |
Ein Vergleich passt, wenn Unterlassung, Auskunft, Kosten, Lizenz, künftige Nutzung oder Geschäftsbeziehung zusammen gelöst werden sollen. Eine Klage passt, wenn Auskunft, Schadensersatz, Grundsatzfragen oder dauerhafte Durchsetzung nicht außergerichtlich klärbar sind. Noch kein Schreiben passt, wenn erst Beweise, Rechtekette, Gegnerrolle oder Ziel geklärt werden müssen.
Ergebnis
Was steht nach Ihrer Prüfung fest?
Am Ende liegt mehr als ein Textentwurf vor. Sie wissen, welcher Verstoß angegriffen wird, warum der Anspruch besteht, was konkret verlangt wird und was passiert, wenn die Gegenseite nicht nachgibt.
Verletzungsbild
Konkrete Beschreibung der Handlung, Fundstellen, Beteiligten und wirtschaftlichen Bedeutung.
Beweispaket
Gesicherte Screenshots, Links, Dokumente, Registerdaten, Verträge, Lizenzen und Kommunikationsstände.
Anspruchsrichtung
Einordnung der stärksten Grundlage und Abgrenzung zu schwächeren Nebenpunkten.
Forderung
Unterlassung, Löschung, Auskunft, Kosten, Schadensersatz oder sonstige Handlungspflichten in sinnvoller Reihenfolge.
Schreiben
Anwaltliche Abmahnung mit präzisem Vorwurf, klarer Frist und vorbereiteter Reaktionslinie.
Nächster Schritt
Plan für Zurückweisung, Unterwerfung, Verhandlung oder eine gerichtliche Route.
Rechtliche Grundlage
Was verlangt das Gesetz von einer Abmahnung?
Im Wettbewerbsrecht soll der Anspruchsberechtigte vor einem Gerichtsverfahren abmahnen und Gelegenheit geben, den Streit durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beizulegen. Das regelt § 13 Abs. 1 UWG.
Die Abmahnung muss nach § 13 Abs. 2 UWG klar und verständlich angeben, wer abmahnt, warum er anspruchsberechtigt ist, welche Rechtsverletzung vorliegt und wie sich ein Aufwendungsersatz berechnet.
Ist eine Abmahnung unberechtigt oder erfüllt sie diese Anforderungen nicht, kann der Abgemahnte nach § 13 Abs. 5 UWG Ersatz seiner Verteidigungskosten verlangen. Missbräuchliche Abmahnungen sind nach § 8c UWG unzulässig.
Für Urheberrechtsverletzungen stellt § 97a UrhG eigene Anforderungen an Inhalt und Kostenerstattung. Im Markenrecht folgen Unterlassung und Schadensersatz aus § 14 MarkenG.
Quellen
- § 13 UWG: Abmahnung, Unterlassungsverpflichtung, Haftung Inhalt der Abmahnung, Aufwendungsersatz und Gegenanspruch bei unberechtigter Abmahnung.
- § 8c UWG: Missbräuchliche Geltendmachung Wann die Geltendmachung von Ansprüchen missbräuchlich ist.
- § 97a UrhG: Abmahnung Anforderungen an urheberrechtliche Abmahnungen und Kostenerstattung.
- § 14 MarkenG: Ausschließliches Recht des Inhabers Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Markenverletzung.
Grenzen
Wann muss vor einer Abmahnung nachgearbeitet werden?
Wir sagen Ihnen offen, wenn der Fall noch nicht versandreif ist. Eine schwache Abmahnung liefert der Gegenseite Angriffspunkte.
- 1
Beweise fehlen
Der Verstoß ist nur aus Erzählungen bekannt, aber noch nicht sauber dokumentiert.
- 2
Rechtekette lückenhaft
Die eigene Rechtekette ist unvollständig oder liegt nur in alten E-Mails, Angeboten oder Entwürfen.
- 3
Gegner unklar
Händler, Plattform, Agentur, Konzernstruktur oder Hosting-Dienst sind beteiligt, und der richtige Adressat steht noch nicht fest.
- 4
Sache sehr eilig
Die Sache ist so eilig, dass zuerst ein Eilverfahren vorbereitet werden muss. Das ist eine separate Leistung.
- 5
Mehrere Länder oder Kanäle
Der Konflikt betrifft mehrere Länder, Plattformen oder Vertriebskanäle und braucht zuerst Priorisierung.
Wann es unnötig teuer wird
- Die Abmahnung wird ohne gesicherte Rechteposition verschickt.
- Das Beweispaket fehlt, und die Gegenseite findet direkt Gegenangriffe.
- Die Forderung ist überzogen oder viel weiter als der konkrete Verstoß.
- Die gewünschte Unterlassung wäre operativ kaum erfüllbar.
- Der falsche Adressat wird abgemahnt.
- Die Kostenfrage ist wichtiger als die Durchsetzung selbst und wurde vorab nicht wirtschaftlich sortiert.
Ihr Ansprechpartner
Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM
Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz
F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle
Bewertungen
Was Mandanten sagen
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„Ich hatte Probleme mit einer Abmahnung. Herr Bohne hat sich die Zeit genommen meine Situation und meine Ziele genau zu verstehen. … Kein andere Anwalt kommt für mich in Sachen Abmahnung, Marken und Wettbewerbsrest in Frage.“
„Sehr kompetenter Anwalt! Ich bin mit meiner Entscheidung 100% zufriedne, dass ich mich für den Herrn Bohne entschieden habe. Absolut kompetent dieser Mann im Bereich Medienrecht & Wettbewerbsrecht! Herr Bohne hat mich fachlich sehr gut beraten. …“
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FAQ
Fragen vor dem Versand einer Abmahnung
Wann sollte ein Unternehmen eine Abmahnung versenden lassen?
Eine Abmahnung kommt in Betracht, wenn ein konkreter Verstoß belegbar ist, eine Unterlassung verlangt werden soll und die Gegenseite außergerichtlich zur Reaktion bewegt werden kann. Vor dem Versand prüfen wir Anspruch, Beweise, Gegnerrolle, Kosten und nächsten Schritt.
Welche Unterlagen brauchen wir für die erste Prüfung?
Hilfreich sind Screenshots mit Datum, URLs, Plattformangaben, Registerdaten, Verträge, Lizenznachweise, Rechteketten, gegnerische Kommunikation, Anzeigen, Listings und Kampagnenmaterial. Dazu eine kurze Beschreibung der wirtschaftlichen Bedeutung.
Kann eine Abmahnung kurzfristig versendet werden?
Ja, wenn der Verstoß dokumentiert ist und die eigene Berechtigung schnell nachgewiesen werden kann. Bei unvollständiger Beweislage sichern wir zuerst, bevor die Gegenseite gewarnt wird.
Ist eine anwaltliche Abmahnung günstiger als ein Eilverfahren?
Nach unserer Erfahrung oft ja, aber nicht immer. Wenn die Verletzung weiterläuft, eine Kampagne aktiv ist oder Plattformdynamik den Schaden erhöht, kann ein schneller gerichtlicher Schritt wirtschaftlich sinnvoller sein als lange Korrespondenz.
Welche Kosten können von der Gegenseite verlangt werden?
Das hängt vom Rechtsgebiet, Anspruch, Gegenstandswert, Umfang und der Berechtigung der Abmahnung ab. Vor dem Versand prüfen wir, ob Kostenerstattung verlangt werden kann und welches Gegenrisiko entsteht, wenn die Abmahnung angegriffen wird.
Was passiert, wenn die Gegenseite die Abmahnung zurückweist?
Dann entscheiden wir mit Ihnen, ob nachverhandelt, eine Unterlassungserklärung angepasst, eine Plattform eingeschaltet, eine einstweilige Verfügung beantragt oder Klage erhoben wird. Diese Reaktionslinie bereiten wir vor dem Versand vor. Die gerichtlichen Schritte sind eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.
Kann eine falsche Abmahnung dem Absender schaden?
Ja. Eine unberechtigte, überzogene oder formell schwache Abmahnung kann Kostenrisiken auslösen, die eigene Position schwächen und der Gegenseite Angriffspunkte liefern. Deshalb ist die Prüfung vor dem Schreiben entscheidend.
Passt die Leistung auch bei Amazon, eBay, Social Media oder App-Stores?
Ja. Bei Plattformfällen prüfen wir zusätzlich, ob eine Abmahnung, ein Takedown, eine Notice, ein Plattformprozess oder ein Eilverfahren den besseren Effekt hat.
Was heißt möglichst kostengünstig bei einer Abmahnung?
Eine günstige Abmahnung ist nicht die billigste Vorlage. Sinnvoll ist ein Vorgehen, das den Verstoß mit angemessenem Aufwand angreift, unnötige Nebenschauplätze vermeidet und keine offenen Flanken erzeugt. Kosten bleiben planbar, wenn Ziel, Gegner, Anspruch, Belege und Reaktionsroute vor dem Versand geklärt sind.
Wir haben selbst eine Abmahnung erhalten. Sind wir hier richtig?
Diese Seite ist für Anspruchsteller. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen Fristen, Unterlassungserklärung, Kosten, Zurückweisung, Vergleich oder Verteidigung im Vordergrund. Dafür ist unser Paket Abmahnung abwehren der passende Einstieg.
Nächster Schritt
Verstoß einreichen und Durchsetzungsweg klären
Wenn eine Verletzung sichtbar ist, sollte die erste Reaktion sitzen. Wir prüfen, ob eine Abmahnung den passenden Druck erzeugt und welche Forderungen sinnvoll sind.
Für die erste Einordnung genügen in der Regel
- Fundstellen, Links und Screenshots
- Registerdaten der eigenen Marke oder Rechte
- Verträge, Lizenznachweise und Rechteketten
- Plattformangaben zu Listings oder Anzeigen
- Bisherige Kommunikation mit der Gegenseite
- Kurze Beschreibung, warum der Verstoß wirtschaftlich relevant ist
Wann ein stärkerer Schritt günstiger sein kann: wenn Zeitverlust, fortgesetzte Sichtbarkeit oder Plattformdynamik den Schaden erhöhen und ein Eilantrag schneller Wirkung erzeugt als lange Korrespondenz.
Verstoß prüfen lassen
Beschreiben Sie den Verstoß und laden Sie Fundstellen oder Screenshots hoch.
Hilfreich sind Fundstellen, Screenshots, Registerdaten, Lizenzen und eine kurze Beschreibung der wirtschaftlichen Bedeutung.
Verwandte Leistungen
- MarkenrechtFür Markenverletzung, Zeichenkonflikte, Domains, Suchanzeigen und Händlerstrukturen.
- UrheberrechtFür Fotos, Texte, Musik, Videos, Software, Designs, Rechteketten und Lizenzen.
- WettbewerbsrechtFür irreführende Werbung, Preisangaben, Bewertungsdarstellungen und UWG-Konflikte.
- MedienrechtFür Veröffentlichungen, Rufschäden, Social Media, Bildnutzung und Persönlichkeitsrechte.
- DatenschutzrechtFür DSGVO-nahe Konflikte, Datenverwendung, Werbeansprache und Schnittstellen zum Wettbewerbsrecht.
- Einstweilige VerfügungFür Eilrechtsschutz und Fälle, in denen bloße Korrespondenz zu langsam wäre.
- Abmahnung abwehrenWenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben.
Aus unserem Blog: DSGVO-Abmahnung durch Mitbewerber · Fliegender Gerichtsstand
