Zum Inhalt springen

Top-bewertet bei Google

TK-Anbieter-Compliance prüfen

Kundenschutz und Sicherheit in einer Linie

Wir ordnen für TK- und ISP-Anbieter, welche Pflichten aus dem TKG für Ihr Angebot gelten. Mit dem Pflichten-Selbsttest sehen Sie, wo Kundenverträge, Prozesse und Sicherheitskonzept nachgeschärft werden sollten. Mit unserem TKG-Pflichten-Selbsttest prüfen TK- und ISP-Anbieter ihren Stand.

Ohne Angabe anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Schematische Darstellung. Beispiel frei erfunden und vereinfacht.

Wir beraten

  • Netzbetreiber
  • ISP
  • Glasfaseranbieter
  • VoIP-Anbieter
  • M2M- und IoT-Anbieter

Das Wichtigste in Kürze

Bei ITMR Rechtsanwälte ordnen wir TKG-Pflichten für TK- und ISP-Anbieter. Wer öffentlich zugängliche TK-Dienste anbietet, hat umfangreiche Pflichten nach dem TKG. Gegenüber Endnutzern gelten die Kundenschutzregeln der §§ 51 bis 71 TKG, darunter Vertragszusammenfassung, Höchstlaufzeit und Minderung. Hinzu kommen Sicherheitspflichten und Meldungen nach §§ 165 ff. TKG. Der Pflichten-Selbsttest zeigt Ihnen, wo Sie nachschärfen sollten.

Ausgangslage

Wann wird TK-Compliance dringend?

Wenn Produkte, Prozesse oder Kundenbeschwerden nicht mehr zum Gesetz passen.

TK-Compliance ist belastbar, wenn Verträge, Kundenprozesse und Sicherheitskonzept dieselben Pflichten abbilden.

Ein neues Produkt geht live. Vertragszusammenfassung, Laufzeit und Informationspflichten müssen vor dem Vertrieb stehen.

Kunden beschweren sich über Ausfälle. Entstörung, Minderung und Entschädigung brauchen einen geordneten Prozess.

Der Sperrprozess ist historisch gewachsen. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs setzt nach § 61 TKG Rückstand, Androhung und Frist voraus.

Das Sicherheitskonzept ist älter als die aktuelle Rechtslage. Nach §§ 165 ff. TKG gelten Sicherheitspflichten und Meldepflichten.

Für wen
TK- und ISP-Anbieter
Anlass
Produktstart, Beschwerden, Audit
Kern
Kundenschutz, Sperre, Sicherheit
Aufsicht
Bundesnetzagentur

Für die Grundlagen des Rechtsgebiets und Einzelfragen ist die Seite Telekommunikationsrecht der Einstieg. Dieses Paket bündelt die Compliance-Prüfung für Ihr Angebot.

Steht die Umsetzung der NIS-2-Pflichten im Vordergrund, passt NIS2 umsetzen. Für Kunden-AGB ohne TK-Bezug passt AGB erstellen.

Schnelle Einordnung

Senden Sie Produktbeschreibung und Vertragsunterlagen über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Ablauf

Wie prüfen wir Ihre TK-Compliance?

In drei Schritten zur priorisierten Pflichtenliste.

  1. 01

    Unterlagen senden

    Produktbeschreibung, AGB, Leistungsbeschreibung, Vertragszusammenfassung und Prozessbeschreibungen genügen.

  2. 02

    Pflichten abgleichen

    Wir gleichen Kundenschutz, Sperre, Entstörung, Sicherheit und Meldewege mit dem TKG ab.

  3. 03

    Umsetzen

    Sie erhalten eine priorisierte Liste und auf Wunsch überarbeitete Texte.

Vier Prüffragen für Ihr Angebot

  1. 1

    Stimmen die Vertragsunterlagen?

    Vertragszusammenfassung, Informationspflichten, Laufzeit und Kündigung prüfen wir gegen die Kundenschutzregeln.

  2. 2

    Hält der Sperrprozess stand?

    Voraussetzungen, Androhung, Fristen und Ausnahmen müssen im Prozess abgebildet sein.

  3. 3

    Ist die Entstörung geregelt?

    Fristen, Dokumentation, Minderung und Entschädigung sollten zum Gesetz passen.

  4. 4

    Passt das Sicherheitskonzept?

    Wir gleichen Sicherheitskonzept und Meldewege mit den §§ 165 ff. TKG ab.

Leistung

Was umfasst das Paket?

Leistungspaket TK-Anbieter-Compliance

  • Pflichten-CheckAbgleich Ihres Angebots mit den maßgeblichen TKG-Pflichten.
  • VertragsunterlagenAGB, Leistungsbeschreibung und Vertragszusammenfassung prüfen.
  • ProzesseSperre, Entstörung, Anbieterwechsel und Beschwerden ordnen.
  • SicherheitSicherheitskonzept und Meldewege mit Cybersecurity verzahnen.
Für wen
Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste und Netzbetreiber
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Kosten
Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
Nicht im Paket
Technische Sicherheitsprüfungen. Diese übernehmen IT-Sicherheitsdienstleister.
TK-Pflichten einordnen

Wer liefert was und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Produkt- und Leistungsbeschreibung
  • AGB und Vertragszusammenfassung
  • Prozessbeschreibungen

Was wir übernehmen

  • Abgleich mit dem TKG
  • Priorisierte Pflichtenliste
  • Überarbeitung von Texten

Wer entscheidet

  • Sie über Umsetzung und Restrisiken
  • Die Aufsicht über ihre Bewertung

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Sie senden Unterlagen über das Formular. Wir ordnen ein, welcher Umfang passt. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

  2. 2

    Angebot

    Vor Beginn nennen wir Ihnen Umfang und Kosten transparent.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Gerichtliche Schritte und Vertretung vereinbaren wir gesondert.

Pflichten-Selbsttest

Wo steht Ihr Angebot bei den TKG-Pflichten?

Prüfen Sie, welche Punkte bei Ihnen dokumentiert und gelebt sind. Jeder offene Punkt ist ein Thema für die Prüfung. Ihre Ergebnisse senden Sie uns über das Formular am Ende der Seite.

Vertrag

  • Vertragszusammenfassung Erhalten Endnutzer vor Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung?
  • Laufzeit und Kündigung Sind Höchstlaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten nach Ablauf der Mindestlaufzeit umgesetzt?
  • Kleine Unternehmen Ist geregelt, welche Kundenschutzregeln auch für Kleinst- und kleine Unternehmen gelten?

Betrieb

  • Sperre Bildet Ihr Sperrprozess Rückstand, Androhung und Frist ab?
  • Entstörung Gibt es einen dokumentierten Prozess für Störungen, Minderung und Entschädigung?
  • Anbieterwechsel Ist der Anbieterwechsel organisatorisch abgesichert?

Sicherheit

  • Sicherheitskonzept Ist Ihr Sicherheitskonzept aktuell?
  • Meldewege Wissen Ihre Teams, wann und wie Sicherheitsvorfälle gemeldet werden?

Fehlannahmen

Welche Annahmen führen in die Irre?

Vier Sätze, die wir bei TK-Anbietern häufig hören.

Unsere AGB sind seit Jahren geprüft

Die Kundenschutzregeln haben sich geändert. Ältere Unterlagen sollten Sie deshalb neu abgleichen.

Geschäftskunden sind nicht erfasst

Bestimmte Kundenschutzregeln gelten auch für Kleinst- und kleine Unternehmen.

Sperren ist reine Buchhaltung

Eine Sperre hat gesetzliche Voraussetzungen, die im Prozess abgebildet sein müssen.

Sicherheit ist Sache der IT

Sicherheitspflichten und Meldewege sind auch eine rechtliche Organisationsfrage.

Rechtsrahmen

Welche Regeln gelten für TK-Anbieter?

Gegenüber Endnutzern gelten die Kundenschutzregeln der §§ 51 bis 71 TKG.

Nach § 58 TKG sind Entstörung und eine gesetzliche Entschädigung bei vollständigem Ausfall geregelt.

Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs setzt die Voraussetzungen des § 61 TKG voraus.

Sicherheitspflichten und die Meldung von Sicherheitsvorfällen regeln §§ 165 ff. TKG.

Quellen

Grenzen

Was leistet das Paket nicht?

Klare Grenzen schützen Ihre Planung.

  1. 1

    Keine Technikprüfung

    Penetrationstests und technische Audits übernehmen Sicherheitsdienstleister.

  2. 2

    Kein Ergebnisversprechen

    Wie die Bundesnetzagentur einen Fall bewertet, entscheidet sie selbst.

  3. 3

    Keine Frequenzverfahren

    Frequenz- und Regulierungsverfahren vereinbaren wir gesondert.

  4. 4

    Entscheidung bleibt bei Ihnen

    Welche Maßnahmen Sie umsetzen, entscheiden Sie.

Was Sie als Ergebnis erwarten können

  • Eine priorisierte Pflichtenliste.
  • Klarheit über Vertragsunterlagen und Prozesse.
  • Konkrete nächste Schritte für Ihre Teams.

Rechtsstand: 24.10.2026

Fachlich verantwortlich

Andreas Buchholz

Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Externer Datenschutzbeauftragter · Datenschutzbeauftragter [TÜV]

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

FAQ

Was fragen TK-Anbieter zur Compliance?

Ab wann gilt das TKG für unser Angebot?

Maßgeblich ist, ob Sie Telekommunikationsdienste oder Netze im Sinne des TKG anbieten. Das klären wir zu Beginn.

Was unterscheidet das Paket von der Seite Telekommunikationsrecht?

Die Seite erklärt das Rechtsgebiet. Das Paket prüft Ihr konkretes Angebot und liefert eine Pflichtenliste.

Wie hängt das mit NIS-2 zusammen?

Für TK-Unternehmen zählen vor allem die sektorspezifischen §§ 165 ff. TKG. Für die übergreifende Umsetzung passt NIS2 umsetzen.

Helfen Sie bei Anfragen der Bundesnetzagentur?

Ja. Dann ordnen wir den Sachverhalt und stimmen die Antwort mit Ihnen ab.

Gelten die Kundenschutzregeln auch für Geschäftskunden?

Für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht gelten bestimmte Kundenschutzregeln ebenfalls. Welche das sind, prüfen wir für Ihr Angebot.

Wie nutze ich den Pflichten-Selbsttest?

Markieren Sie, welche Punkte bei Ihnen dokumentiert sind. Die offenen Punkte senden Sie uns über das Formular, wir priorisieren sie.

Nächster Schritt

Passt Ihr Angebot zu den TKG-Pflichten?

Senden Sie uns Produktbeschreibung, Vertragsunterlagen und Ihre Ergebnisse aus dem Selbsttest. Wir zeigen Ihnen, wo Sie nachschärfen sollten.

Für die Anfrage hilfreich

  • Produkt- und Leistungsbeschreibung
  • AGB und Vertragszusammenfassung
  • Sperr- und Entstörprozess
  • Ergebnisse aus dem Selbsttest

Für den Einstieg genügt eine kurze Beschreibung.

TK-Pflichten einordnen

Für TK- und ISP-Anbieter vor Produktstart, nach Beschwerden oder vor einem Audit.

Ihre Kontaktdaten

Ihre Nachricht

z. B. Frist aus einer Abmahnung

Dateien anhängen

Laden Sie relevante Dokumente hoch (optional)

Angebot und Anlass kurz beschreiben.