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TK-Anbieter-Compliance prüfen
Kundenschutz und Sicherheit in einer Linie
Wir ordnen für TK- und ISP-Anbieter, welche Pflichten aus dem TKG für Ihr Angebot gelten. Mit dem Pflichten-Selbsttest sehen Sie, wo Kundenverträge, Prozesse und Sicherheitskonzept nachgeschärft werden sollten. Mit unserem TKG-Pflichten-Selbsttest prüfen TK- und ISP-Anbieter ihren Stand.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
TK-Pflichten1 von 5
- VertragszusammenfassungLiegt vor
- Laufzeit und KündigungPrüfen
- Sperre bei ZahlungsverzugPrüfen
- Entstörung und EntschädigungProzess fehltFehlt
- SicherheitskonzeptPrüfen
Prüfstelle: Passen Prozesse zu den Kundenschutzregeln?
- 1Unterlagen sendenPflichten markieren
- 2Pflichten abgleichenVertrag bis Sicherheit
- 3UmsetzenTexte und Prozesse
Schematische Darstellung. Beispiel frei erfunden und vereinfacht.
Wir beraten
- Netzbetreiber
- ISP
- Glasfaseranbieter
- VoIP-Anbieter
- M2M- und IoT-Anbieter
Das Wichtigste in Kürze
Bei ITMR Rechtsanwälte ordnen wir TKG-Pflichten für TK- und ISP-Anbieter. Wer öffentlich zugängliche TK-Dienste anbietet, hat umfangreiche Pflichten nach dem TKG. Gegenüber Endnutzern gelten die Kundenschutzregeln der §§ 51 bis 71 TKG, darunter Vertragszusammenfassung, Höchstlaufzeit und Minderung. Hinzu kommen Sicherheitspflichten und Meldungen nach §§ 165 ff. TKG. Der Pflichten-Selbsttest zeigt Ihnen, wo Sie nachschärfen sollten.
Ausgangslage
Wann wird TK-Compliance dringend?
Wenn Produkte, Prozesse oder Kundenbeschwerden nicht mehr zum Gesetz passen.
TK-Compliance ist belastbar, wenn Verträge, Kundenprozesse und Sicherheitskonzept dieselben Pflichten abbilden.
Ein neues Produkt geht live. Vertragszusammenfassung, Laufzeit und Informationspflichten müssen vor dem Vertrieb stehen.
Kunden beschweren sich über Ausfälle. Entstörung, Minderung und Entschädigung brauchen einen geordneten Prozess.
Der Sperrprozess ist historisch gewachsen. Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs setzt nach § 61 TKG Rückstand, Androhung und Frist voraus.
Das Sicherheitskonzept ist älter als die aktuelle Rechtslage. Nach §§ 165 ff. TKG gelten Sicherheitspflichten und Meldepflichten.
- Für wen
- TK- und ISP-Anbieter
- Anlass
- Produktstart, Beschwerden, Audit
- Kern
- Kundenschutz, Sperre, Sicherheit
- Aufsicht
- Bundesnetzagentur
Für die Grundlagen des Rechtsgebiets und Einzelfragen ist die Seite Telekommunikationsrecht der Einstieg. Dieses Paket bündelt die Compliance-Prüfung für Ihr Angebot.
Steht die Umsetzung der NIS-2-Pflichten im Vordergrund, passt NIS2 umsetzen. Für Kunden-AGB ohne TK-Bezug passt AGB erstellen.
Schnelle Einordnung
Senden Sie Produktbeschreibung und Vertragsunterlagen über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ablauf
Wie prüfen wir Ihre TK-Compliance?
In drei Schritten zur priorisierten Pflichtenliste.
01
Unterlagen senden
Produktbeschreibung, AGB, Leistungsbeschreibung, Vertragszusammenfassung und Prozessbeschreibungen genügen.
02
Pflichten abgleichen
Wir gleichen Kundenschutz, Sperre, Entstörung, Sicherheit und Meldewege mit dem TKG ab.
03
Umsetzen
Sie erhalten eine priorisierte Liste und auf Wunsch überarbeitete Texte.
Vier Prüffragen für Ihr Angebot
- 1
Stimmen die Vertragsunterlagen?
Vertragszusammenfassung, Informationspflichten, Laufzeit und Kündigung prüfen wir gegen die Kundenschutzregeln.
- 2
Hält der Sperrprozess stand?
Voraussetzungen, Androhung, Fristen und Ausnahmen müssen im Prozess abgebildet sein.
- 3
Ist die Entstörung geregelt?
Fristen, Dokumentation, Minderung und Entschädigung sollten zum Gesetz passen.
- 4
Passt das Sicherheitskonzept?
Wir gleichen Sicherheitskonzept und Meldewege mit den §§ 165 ff. TKG ab.
Leistung
Was umfasst das Paket?
Leistungspaket TK-Anbieter-Compliance
- Pflichten-CheckAbgleich Ihres Angebots mit den maßgeblichen TKG-Pflichten.
- VertragsunterlagenAGB, Leistungsbeschreibung und Vertragszusammenfassung prüfen.
- ProzesseSperre, Entstörung, Anbieterwechsel und Beschwerden ordnen.
- SicherheitSicherheitskonzept und Meldewege mit Cybersecurity verzahnen.
- Für wen
- Anbieter öffentlich zugänglicher TK-Dienste und Netzbetreiber
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Kosten
- Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
- Nicht im Paket
- Technische Sicherheitsprüfungen. Diese übernehmen IT-Sicherheitsdienstleister.
Wer liefert was und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Produkt- und Leistungsbeschreibung
- AGB und Vertragszusammenfassung
- Prozessbeschreibungen
Was wir übernehmen
- Abgleich mit dem TKG
- Priorisierte Pflichtenliste
- Überarbeitung von Texten
Wer entscheidet
- Sie über Umsetzung und Restrisiken
- Die Aufsicht über ihre Bewertung
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Sie senden Unterlagen über das Formular. Wir ordnen ein, welcher Umfang passt. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
- 2
Angebot
Vor Beginn nennen wir Ihnen Umfang und Kosten transparent.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Gerichtliche Schritte und Vertretung vereinbaren wir gesondert.
Pflichten-Selbsttest
Wo steht Ihr Angebot bei den TKG-Pflichten?
Prüfen Sie, welche Punkte bei Ihnen dokumentiert und gelebt sind. Jeder offene Punkt ist ein Thema für die Prüfung. Ihre Ergebnisse senden Sie uns über das Formular am Ende der Seite.
Vertrag
- Vertragszusammenfassung Erhalten Endnutzer vor Vertragsschluss eine Vertragszusammenfassung?
- Laufzeit und Kündigung Sind Höchstlaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten nach Ablauf der Mindestlaufzeit umgesetzt?
- Kleine Unternehmen Ist geregelt, welche Kundenschutzregeln auch für Kleinst- und kleine Unternehmen gelten?
Betrieb
- Sperre Bildet Ihr Sperrprozess Rückstand, Androhung und Frist ab?
- Entstörung Gibt es einen dokumentierten Prozess für Störungen, Minderung und Entschädigung?
- Anbieterwechsel Ist der Anbieterwechsel organisatorisch abgesichert?
Sicherheit
- Sicherheitskonzept Ist Ihr Sicherheitskonzept aktuell?
- Meldewege Wissen Ihre Teams, wann und wie Sicherheitsvorfälle gemeldet werden?
Fehlannahmen
Welche Annahmen führen in die Irre?
Vier Sätze, die wir bei TK-Anbietern häufig hören.
Unsere AGB sind seit Jahren geprüft
Die Kundenschutzregeln haben sich geändert. Ältere Unterlagen sollten Sie deshalb neu abgleichen.
Geschäftskunden sind nicht erfasst
Bestimmte Kundenschutzregeln gelten auch für Kleinst- und kleine Unternehmen.
Sperren ist reine Buchhaltung
Eine Sperre hat gesetzliche Voraussetzungen, die im Prozess abgebildet sein müssen.
Sicherheit ist Sache der IT
Sicherheitspflichten und Meldewege sind auch eine rechtliche Organisationsfrage.
Rechtsrahmen
Welche Regeln gelten für TK-Anbieter?
Gegenüber Endnutzern gelten die Kundenschutzregeln der §§ 51 bis 71 TKG.
Nach § 58 TKG sind Entstörung und eine gesetzliche Entschädigung bei vollständigem Ausfall geregelt.
Eine Sperre wegen Zahlungsverzugs setzt die Voraussetzungen des § 61 TKG voraus.
Sicherheitspflichten und die Meldung von Sicherheitsvorfällen regeln §§ 165 ff. TKG.
Quellen
Grenzen
Was leistet das Paket nicht?
Klare Grenzen schützen Ihre Planung.
- 1
Keine Technikprüfung
Penetrationstests und technische Audits übernehmen Sicherheitsdienstleister.
- 2
Kein Ergebnisversprechen
Wie die Bundesnetzagentur einen Fall bewertet, entscheidet sie selbst.
- 3
Keine Frequenzverfahren
Frequenz- und Regulierungsverfahren vereinbaren wir gesondert.
- 4
Entscheidung bleibt bei Ihnen
Welche Maßnahmen Sie umsetzen, entscheiden Sie.
Was Sie als Ergebnis erwarten können
- Eine priorisierte Pflichtenliste.
- Klarheit über Vertragsunterlagen und Prozesse.
- Konkrete nächste Schritte für Ihre Teams.
Rechtsstand: 24.10.2026
Fachlich verantwortlich
Andreas Buchholz
Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Externer Datenschutzbeauftragter · Datenschutzbeauftragter [TÜV]
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
FAQ
Was fragen TK-Anbieter zur Compliance?
Ab wann gilt das TKG für unser Angebot?
Maßgeblich ist, ob Sie Telekommunikationsdienste oder Netze im Sinne des TKG anbieten. Das klären wir zu Beginn.
Was unterscheidet das Paket von der Seite Telekommunikationsrecht?
Die Seite erklärt das Rechtsgebiet. Das Paket prüft Ihr konkretes Angebot und liefert eine Pflichtenliste.
Wie hängt das mit NIS-2 zusammen?
Für TK-Unternehmen zählen vor allem die sektorspezifischen §§ 165 ff. TKG. Für die übergreifende Umsetzung passt NIS2 umsetzen.
Helfen Sie bei Anfragen der Bundesnetzagentur?
Ja. Dann ordnen wir den Sachverhalt und stimmen die Antwort mit Ihnen ab.
Gelten die Kundenschutzregeln auch für Geschäftskunden?
Für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht gelten bestimmte Kundenschutzregeln ebenfalls. Welche das sind, prüfen wir für Ihr Angebot.
Wie nutze ich den Pflichten-Selbsttest?
Markieren Sie, welche Punkte bei Ihnen dokumentiert sind. Die offenen Punkte senden Sie uns über das Formular, wir priorisieren sie.
Nächster Schritt
Passt Ihr Angebot zu den TKG-Pflichten?
Senden Sie uns Produktbeschreibung, Vertragsunterlagen und Ihre Ergebnisse aus dem Selbsttest. Wir zeigen Ihnen, wo Sie nachschärfen sollten.
Für die Anfrage hilfreich
- Produkt- und Leistungsbeschreibung
- AGB und Vertragszusammenfassung
- Sperr- und Entstörprozess
- Ergebnisse aus dem Selbsttest
Für den Einstieg genügt eine kurze Beschreibung.
TK-Pflichten einordnen
Für TK- und ISP-Anbieter vor Produktstart, nach Beschwerden oder vor einem Audit.
Angebot und Anlass kurz beschreiben.
