Telekommunikationsrecht | TK-Recht Rechtsanwalt


Telekommunikationsrecht

Telekommunikationsrecht (TK-Recht) findet seinen Niederschlag im Telekommunikationsgesetz (TKG), wird sowohl dem IT-Recht als auch Medienrecht zugeordnet und umfasst Regelungen zum Infrastrukturrecht, zum Netzregulierungsrecht, dem Vertragsrecht der Telekommunikationsdienstleistungen und dem Datenschutz. Das TK-Recht schafft die rechtlichen Grundlagen für Telekommunikationsunternehmen (TK-Unternehmen), um moderne Kommunikationsinfrastrukturen zu betreiben, Wettbewerbsvorteile zu sichern und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Es ist ein zentrales Rechtsgebiet für Anbieter von Mobilfunk-, Festnetz- und Internetdiensten, insbesondere in einem dynamischen Markt, der durch Technologien wie 5G und Glasfaser geprägt ist.

Ziel des Gesetzes ist es nach § 1 TKG: „durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.“ Für TK-Unternehmen bedeutet dies, dass sie in einem regulierten Markt operieren, der faire Wettbewerbsbedingungen schafft und gleichzeitig hohe Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben stellt. Die technologieneutrale Regulierung ermöglicht es Anbietern, innovative Technologien einzusetzen, ohne durch veraltete Vorschriften eingeschränkt zu werden.

Neben den zahlreichen Netzregulierungsvorschriften finden sich auch für den Endnutzer vielfache Vorschriften. Das TKG regelt das Vertragsverhältnis zwischen dem Provider als Diensteanbieter und dem Endnutzer umfassend und legt dem Provider zahlreiche, dem Endnutzer oftmals unbekannte, Pflichten auf. Das Vertragsrecht des TKG ist von zentraler Bedeutung, da es die Gestaltung von Verträgen mit Kunden regelt, einschließlich Transparenzpflichten, Abrechnungsmodalitäten und Kündigungsbedingungen (§§ 43 ff. TKG). Anbieter müssen sicherstellen, dass ihre Verträge den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Schadensersatzansprüche zu minimieren.

So darf ein Diensteanbieter den Anschluss eines Kunden nur unter engen Voraussetzungen sperren. Ihn treffen unter bestimmten Voraussetzungen Informationspflichten, wenn beim Endnutzer etwa eine übermäßige Nutzung von Telekommunikationsdiensten festgestellt wird. Das TKG enthält zudem Regelungen zur Bereitstellung des Anschlusses im Falle eines Umzuges, zu einem Anbieterwechsel, zu Call-by-Call-Telefonaten, zu Warteschleifen bei Hotlines sowie den Mobilfunk. Zudem enthält das TKG eine Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Vertragspflichtverletzungen. Für TK-Unternehmen ist es essenziell, diese Vorschriften einzuhalten, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Beispielsweise können Verstöße gegen die Informationspflichten oder unzulässige Sperrungen zu rechtlichen Streitigkeiten führen, die erhebliche finanzielle und reputationsbezogene Konsequenzen haben können.

Das Netzregulierungsrecht, überwacht von der Bundesnetzagentur, ist ein Kernbereich des TK-Rechts für Unternehmen. Es umfasst die Vergabe von Frequenzen für Mobilfunknetze, die Sicherstellung der Netzneutralität und den Zugang von Wettbewerbern zu bestehenden Infrastrukturen (§§ 10 ff. TKG). Netzneutralität verpflichtet Anbieter, alle Daten im Internet gleich zu behandeln, ohne bestimmte Inhalte zu priorisieren oder zu drosseln. Dies stellt sicher, dass TK-Unternehmen keinen unfairen Wettbewerbsvorteil erlangen, indem sie eigene Dienste bevorzugen. Zudem regelt das Netzregulierungsrecht den Zugang zu Netzinfrastrukturen, etwa durch die Verpflichtung großer Anbieter, Wettbewerbern den Zugang zu Glasfasernetzen oder Mobilfunkmasten zu gewähren. Dies fördert den Wettbewerb, stellt aber TK-Unternehmen vor komplexe regulatorische Herausforderungen.

Hier den Überblick zu behalten ist für den Endnutzer häufig schwierig. Oftmals kennen diese die ihnen zustehenden Rechte nicht. Da jegliche Bereiche der Telekommunikation zudem unser alltäglicher Begleiter sind, sind Streitigkeiten in diesem Bereich vorprogrammiert. Die Komplexität des TK-Rechts zeigt sich auch in der rasanten technologischen Entwicklung. Neue Technologien wie 5G oder das Internet der Dinge (IoT) werfen neue rechtliche Fragen auf, etwa zur Sicherheit von Netzen oder zur Haftung bei Ausfällen kritischer Infrastrukturen. Das TKG muss daher regelmäßig angepasst werden, um diesen Entwicklungen gerecht zu werden. Auf europäischer Ebene ergänzen Richtlinien das nationale TK-Recht, indem sie einheitliche Standards für den Wettbewerb, Verbraucherschutz und den Netzausbau in der EU setzen. Diese Harmonisierung ist besonders wichtig für grenzüberschreitende Dienste, wie etwa Roaming innerhalb der EU, das seit 2017 durch die Roaming-Verordnung kostenfrei ist.

Ein weiterer relevanter Bereich für TK-Unternehmen ist die Regulierung von Roaminggebühren und Abrechnungspraktiken. Das TKG legt Obergrenzen für Roaminggebühren fest, um wettbewerbswidrige Praktiken zu verhindern, während die EU-Roaming-Verordnung seit 2017 kostenfreies Roaming innerhalb der EU vorschreibt. Unternehmen müssen ihre Abrechnungssysteme entsprechend anpassen, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem schützt das TKG vor Missbrauch von Datennetzen durch Dritte, etwa durch unbefugte Zugriffe oder Cyberangriffe, und legt Haftungsregelungen fest, die für Anbieter von kritischer Infrastruktur entscheidend sind.

Die erfahrenen Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf vertreten Ihre Interessen im Bereich rund um das Telekommunikationsrecht und verhelfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir vertreten Telekommunikationsunternehmen (keine Verbraucher/Endkunden) insbesondere bei Vorwürfen von:

  • fehlerhaften Abrechnungen,
  • überhöhten Roaminggebühren und überhöhten Telefongebühren,
  • Missbrauch von Datennetzen durch Dritte,
  • Verletzungen von Vertrags- und Sorgfaltspflichten,
  • Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen,
  • beim Ausfall technischer Leistungen und
  • bei Vertragskündigungen.

Für TK-Unternehmen setzen wir insbesondere Forderungen und Entgelte vorgerichtlich, gerichtlich und auch innerhalb von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Forderungsmanagements / Inkasso erfahren durch.

Sprechen Sie uns sehr gerne auf einem Wege Ihrer Wahl an.


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