ITMR Apple Verstoß Digital Markets Act

Verstoß von Apple gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Einordnung
24. Juni 2024AppleDMAApp StoreEU-Kommission

Der ursprüngliche Beitrag ordnet die vorläufige Auffassung der EU-Kommission zu Apples App-Store-Regeln unter dem Digital Markets Act ein. Für die heutige Einordnung ist entscheidend, dass aus den vorläufigen Feststellungen vom 24. Juni 2024 am 23. April 2025 eine formelle Verstoßentscheidung mit einem Bußgeld von 500 Mio. Euro wurde. Wer Plattform-, App-Store- und Kommunikationskonstellationen rechtlich vertiefen will, findet den fachlichen Anschluss im Medienrecht bei ITMR.

Worum es hier im Kern geht

Rechtsfrage

Im Mittelpunkt steht Art. 5 Abs. 4 DMA. Danach dürfen Gatekeeper App-Entwickler nicht daran hindern, Endnutzer kostenlos auf alternative Angebote außerhalb des App Stores hinzuweisen und dorthin zu lenken.

Praktische Relevanz

Der Fall zeigt, wie schnell App-Store-Regeln, Plattformzugang, Preislenkung und wirtschaftliche Abhängigkeit unter europäischer Plattformregulierung zu einem Durchsetzungsfall werden können.

Einordnung des Beitrags

Der ursprüngliche Haupttext dokumentiert den Stand der vorläufigen Kommissionsvorwürfe vom Juni 2024. Er bleibt als Zeitbild des Verfahrensbeginns nützlich, ersetzt aber nicht die spätere Verstoßentscheidung aus dem April 2025.

Für wen das relevant ist

Besonders relevant ist die Entwicklung für App-Anbieter, Plattformbetreiber, digitale Geschäftsmodelle, Kommunikationsverantwortliche und Unternehmen, die Reichweite oder Vertrieb über Gatekeeper-Systeme aufbauen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der DMA gilt seit dem 2. Mai 2023; für die zuerst benannten Gatekeeper wurden die Pflichten ab dem 7. März 2024 praktisch verbindlich.
  • Der Ausgangsbeitrag behandelt die vorläufige Auffassung der Kommission vom 24. Juni 2024 zu Apples sogenannten Anti-Steering-Regeln im App Store.
  • Am 23. April 2025 stellte die Kommission einen Verstoß Apples gegen die Anti-Steering-Pflicht fest und verhängte ein Bußgeld von 500 Mio. Euro.
  • Am selben Tag schloss die Kommission zwar das gesonderte Verfahren zu bestimmten Nutzerwahlpflichten, hielt aber ihre Bedenken zu Apples Bedingungen für alternative App-Distribution aufrecht.

Aktualisierte Einordnung

Stand April 2026

Seit Veröffentlichung des ursprünglichen Beitrags hat sich die Lage wesentlich verdichtet. Die Europäische Kommission beließ es nicht bei den vorläufigen Feststellungen vom 24. Juni 2024, sondern stellte am 23. April 2025 formell fest, dass Apple gegen seine Anti-Steering-Pflicht unter dem DMA verstoßen hat, und belegte das Unternehmen mit einer Geldbuße von 500 Mio. Euro.

Ebenfalls am 23. April 2025 schloss die Kommission ein anderes Apple-Verfahren zu Nutzerwahlpflichten nach einem konstruktiven Dialog und geänderten Browser- sowie Default-Einstellungen. Zugleich übermittelte sie Apple eine weitere vorläufige Auffassung zu Vertragsbedingungen für alternative App-Distribution auf iOS, insbesondere mit Blick auf Core Technology Fee, Zugangsvoraussetzungen und den Installationsprozess für Endnutzer.

Stand des ursprünglichen Beitrags

Vorläufige Auffassung der Kommission, dass Apples App-Store-Regeln App-Entwickler unzulässig an der freien Lenkung auf alternative Angebote hindern könnten.

Heutige Lesart

Die Anti-Steering-Frage ist nicht mehr nur ein offener Vorwurf. Für diesen Verfahrensstrang liegt seit April 2025 eine formelle Verstoßentscheidung vor; daneben bleiben weitere Apple-Pflichten unter dem DMA eigenständig prüfungsrelevant.

App-Store Vorschriften von Apple verstoßen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Die App-Store Vorschriften des US-amerikanischen Technologiekonzerns Apple verstoßen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA), so zumindest lautet die Auffassung der EU-Kommission.

Das Gesetz über digitale Märkte (auch Digital Markets Act) ist seit Mai 2023 vollständig anwendbar. Festgehalten sind darin Regulierungen für besonders große und einflussreiche Digitalkonzerne, wie beispielsweise Apple, Amazon, Meta und Microsoft, welche als „Gatekeeper“ (Torwächter) bezeichnet werden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Transparenz und einen fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten zu schaffen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Strafen.

Mehr dazu finden sie in unserem Blogartikel vom 28. Februar 2024 (Digital Markets Act - Gesetz über digitale Märkte).

Nun soll Apple laut EU-Kommission gegen dieses Gesetz verstoßen haben, „da sie App-Entwickler daran hindern, Verbraucher frei auf alternative Kanäle für Angebote und Inhalte zu lenken.“ Neben diesem Vorwurf leitetet die Kommission zusätzlich ein weiteres Verfahren gegen Apple ein, da Sie die wirksame Einhaltung der der Verpflichtungen von Apple im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte bezweifeln.

Die Verordnung regelt, dass „der Torwächter gewerblichen Nutzlern die Möglichkeit [gibt], Angebote gegenüber Endnutzern, die über seinen zentralen Plattformdienst oder über andere Kanäle akquiriert wurden, kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben – auch zu anderen Bedingungen – und mit diesen Endnutzern Verträge zu schließen, unabhängig davon, ob sie zu diesem Zweck die zentralen Plattformdienste des Torwächters nutzen.“ (s. Artikel 5 Abs. 4 DMA)

Dem Gesetz über digitale Märkte folgend muss Apple also Softwareentwicklern, die ihre Apps über den App Store vertreiben, ermöglichen, ihre Kunden kostenlos über alternative kostengünstigere Kaufmöglichkeiten zu informieren und sie dorthin weiterzuleiten. Dem wirkt Apple mit ihren aktuellen Geschäftsbedingungen jedoch wohl entgegen, da hier geregelt ist, dass Softwareentwickler ihren Kunden „weder Preisinformationen innerhalb der App bereitstellen [können], noch auf andere Weise mit ihren Kunden kommunizieren [können], um Angebote zu bewerben, die über alternative Vertriebskanäle verfügbar sind.“ (EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 24.06.2024 Gesetz über digitale Märkte (europa.eu)).

Die Kommission führt weiter aus, in den Geschäftsbedingungen für App-Entwickler erlaube Apple die Weiterleitung nur über „Link-outs“. Das heißt, App-Entwickler können einen Link in ihre App aufnehmen, der den Kunden zu einer Website leitet, auf der der Kunde einen Vertrag abschließen kann. Ein solches „Link-out“ wird seitens Apple mit mehreren Beschränkungen versehen, die App-Entwickler daran hindern, über den Vertriebskanal ihrer Wahl Angebote zu kommunizieren und zu bewerben und Verträge abzuschließen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Kommission sind die von Apple eingeforderten Gebühren für die Erleichterung des Ersterwerbs eines neuen Kunden über den App Store, welche „über das für eine solche Vergütung unbedingt erforderliche Maß hinaus [schießen]“. Hierzu zählt die Kommission unter anderem, dass Apple eine Gebühr für jeden Kauf digitaler Waren oder Dienstleistungen berechnet, die ein Nutzer innerhalb von sieben Tagen nach einem Link-out aus der App tätigt.

Apple hat bis zum 25. März 2025 Zeit, gegen das Verfahren der Kommission vorzugehen. Sollte dies nicht geschehen oder sollten die Vorwürfe bestätigt werden, drohen dem Technologiekonzern hohe Geldbußen von bis zu 10% des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens.

Offizielle Quellen und weiterführende Hinweise

Zuständiger Rechtsanwalt bei ITMR

Fachlich naheliegende Zuständigkeit

Wenn App-Store-Regeln, Plattformzugang, öffentlich sichtbare Kommunikation und digitale Marktregulierung zusammenlaufen, ist Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht ein fachlich naheliegender Ansprechpartner.

Schwerpunkt der Einordnung

Der Fall verbindet Plattformarchitektur, App-Distribution, Kommunikationsfreiheit gegenüber Endnutzern und regulatorische Eingriffe in ein digitales Ökosystem.

Was davon heute fortgilt

Der ursprüngliche Beitrag bleibt als Dokumentation des Verfahrensstarts relevant. Für die heutige Bewertung zählt jedoch, dass die Kommission die Apple-Regeln im April 2025 nicht nur vorläufig beanstandete, sondern im Kern bereits sanktionierte und zugleich weitere Apple-Pflichten unter dem DMA gesondert weiterprüfte.

Wer die Auswirkungen solcher Plattformvorgaben auf Distribution, Reichweite, App-Kommunikation und digitale Geschäftsmodelle vertiefen will, findet die fachliche Vertiefung im Medienrecht bei ITMR.


Verstoß von Apple gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Berna Demircan, wissenschaftliche Mitarbeiterin

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