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Strafrecht Insights Cybersecurity

In eigener Sache: ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte verstärkt sich im Anwaltsteam

Die Kanzlei ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte freut sich, einen neuen Kollegen im Anwaltsteam begrüßen zu können.

Herr Rechtsanwalt Markus Schultz verstärkt das Team mit seiner Leidenschaft und Expertise. Mit Herrn Rechtsanwalt Schultz verfügt die Kanzlei nunmehr auch über weitreichende Erfahrungen und Fachkenntnisse im IT/IP Strafrecht. Nachdem er zunächst für einige Zeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei sein Wissen im IT-Recht erlangte, war er sodann lange Zeit selbständig als Strafverteidiger tätig. Zukünftig wird er bei uns die beiden Bereiche vereinen und sich dementsprechend dem IT/IP Strafrecht widmen.

Aus unserer Sicht ist dieses Rechtsgebiet ein gewichtiger Teil des IT-Rechts. So gibt es neben den im Strafgesetzbuch direkt verankerten Straftatbeständen aus dem IT-Recht (Computerbetrug, Ausspähen von Daten etc.) weitere Überschneidungen zum Strafrecht im Bereich des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes sowie zur Cybersecurity.

Die sogenannten Cyberdelikte werden auch unter Computerkriminalität beschrieben und umfassen alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen werden. Gerade im Bereich IP nimmt das Strafrecht immer größere Bedeutung an. Die junge Vergangenheit hat gezeigt, dass also im Bereich der Verletzung der Intellectual Property (IP) das Strafrecht immer relevanter wird. Hier seien beispielhaft die jüngsten medienwirksamen Verfahren gegen illegale Streamingdienste wie kino.to genannt.

Die Sachverhalte sind hier meistens eng mit unterschiedlichen Rechtsvorschriften des gesamten IT-Rechts verwoben. Ein guter Strafverteidiger im IT/IP Strafrecht muss daher nach unserer Auffassung über die entsprechende zivilrechtliche Erfahrungen und Fachkenntnisse im IT-Recht verfügen.

Wir sind davon überzeugt, dass wir mit Rechtsanwalt Schultz nunmehr über diese kombinierte Expertise verfügen und freuen uns, unser Beratungsangebot zukünftig auch auf die Bereiche IT/IP Strafrecht erweitern zu können.

"In eigener Sache: ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte verstärkt sich im Anwaltsteam"

von Rechtsanwalt Andreas Buchholz


Mit der Verstärkung unseres Teams durch Rechtsanwalt Markus Schultz erweitern wir unsere Kompetenzen im IT/IP-Strafrecht und bieten Ihnen spezialisierte Unterstützung in diesem zunehmend wichtigen Bereich. Unsere Kanzlei verbindet strafrechtliches Know-how mit tiefem Verständnis für IT- und Urheberrecht, um Sie in komplexen Fällen von Cyberkriminalität effektiv zu vertreten.

Wir unterstützen Sie in Strafverfahren, die Cyberdelikte wie Computerbetrug oder Datenmissbrauch betreffen. Unsere Anwälte prüfen die Vorwürfe, etwa im Zusammenhang mit illegalen Streamingdiensten wie kino.to, und entwickeln Verteidigungsstrategien, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Aspekte des IT-Rechts berücksichtigen, um Ihre Interessen zu schützen. Für Unternehmen bieten wir Beratung, um strafrechtliche Risiken im Bereich Intellectual Property (IP) zu minimieren. Dies umfasst die Prüfung Ihrer Geschäftsprozesse, um Verstöße gegen Urheberrechte oder gewerbliche Schutzrechte zu vermeiden, und die Schulung Ihrer Mitarbeiter zu rechtlichen Anforderungen in der digitalen Welt.

In Strafverfahren vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck, sei es als Beschuldigter oder Geschädigter. Wir analysieren die Sachlage, etwa bei Verletzungen von Schutzrechten, und setzen Ihre Ansprüche oder Abwehransprüche durch. Unsere Expertise ermöglicht es uns, die Schnittstellen zwischen Strafrecht und IT-Recht präzise zu bearbeiten. Präventiv helfen wir Ihnen, Ihre Geschäftsmodelle so zu gestalten, dass Sie vor Cyberdelikten geschützt sind. Dies umfasst die Beratung zu IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Gestaltung von Verträgen, die Ihre Schutzrechte absichern. Besonders in der dynamischen Welt des IT/IP-Strafrechts ist eine vorausschauende Absicherung entscheidend.

Cyberkriminalität und IP-Verletzungen erfordern eine fundierte rechtliche Begleitung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zum IT/IP-Strafrecht zu klären oder Unterstützung in Strafverfahren zu erhalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen in diesem komplexen Bereich zu wahren.


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