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Cross-Border-Beratung für den EU-Markteintritt

DSGVO, DSA, AI Act und Verträge in einem Blick

Sie bedienen EU-Nutzer aus den USA, Asien, der Schweiz oder anderswo? Wir klären, welche EU-Regeln für Ihr Angebot gelten und was vor dem Markteintritt stehen muss.

Ohne Angabe anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.

Wir beraten beim EU-Markteintritt

  • SaaS-Anbieter
  • Plattformen
  • Online-Händler
  • KI-Anbieter
  • Start-ups

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele EU-Regeln gelten auch für Unternehmen ohne Sitz in der EU, sobald sie EU-Nutzer bedienen.
  • Dazu gehören DSGVO, Digital Services Act, Digital Markets Act und AI Act.
  • ITMR klärt vor dem Markteintritt, welche Pflichten gelten und ob ein Vertreter in der EU nötig ist.
  • Über Bußgelder entscheiden die Aufsichtsbehörden.
  • Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
DSA
Digital Services Act. EU-Verordnung mit Pflichten für Online-Plattformen und Vermittlungsdienste.
SaaS
Software as a Service. Software, die über das Internet genutzt und nicht installiert wird.
Data Act
EU-Datenverordnung. Sie regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und Diensten.

Ausgangslage

Gilt EU-Recht auch ohne Sitz in der EU?

Ja, in vielen Fällen. Maßgeblich ist, ob Sie EU-Nutzer gezielt ansprechen.

Wer die Pflichten vor dem Start klärt, vermeidet Umbauten unter Zeitdruck.

Die DSGVO erfasst Anbieter, die Waren oder Dienste an Personen in der EU richten oder deren Verhalten beobachten.

Der Digital Services Act regelt Vermittlungsdienste und Plattformen mit Nutzern in der EU.

Der AI Act betrifft Anbieter, deren KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt werden.

Hinzu kommen Vertriebsrecht, Verträge, Marken und Datentransfers aus der EU heraus.

Für wen
Unternehmen außerhalb der EU
Anlass
Geplanter oder laufender EU-Markteintritt
Kern
DSGVO, DSA, AI Act, Verträge
Entscheidung
Sie über Start und Umfang

Wir beraten Unternehmen aus den USA, Asien und der Schweiz bei der Frage, welche EU-Regeln für ihr konkretes Angebot gelten. Die Regelwerke greifen ineinander und sollten gemeinsam betrachtet werden.

Für Einzelthemen gibt es eigene Leistungspakete, etwa zu Datentransfers, DSA oder AI Act. Diese Seite ist der Einstieg, wenn mehrere Regeln zugleich betroffen sind.

Schnelle Einordnung

Beschreiben Sie Produkt und Zielmärkte über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Ablauf

Wie bereiten wir den Markteintritt vor?

In drei Schritten von der Anfrage zur Umsetzung.

  1. 01

    Anfrage senden

    Beschreiben Sie Produkt, Geschäftsmodell, Zielmärkte und geplanten Start.

  2. 02

    Pflichten klären

    Wir prüfen, welche EU-Regeln gelten, ob ein Vertreter in der EU nötig ist und wo Prioritäten liegen.

  3. 03

    Umsetzen

    Datenschutzdokumente, Transfermechanismen, AGB, Verträge und Marken setzen wir nach Priorität um.

Vier Fragen vor dem Start

  1. 1

    Welche Regeln gelten?

    Wir ordnen DSGVO, DSA, DMA, AI Act und Data Act Ihrem Angebot zu.

  2. 2

    Wer vertritt Sie in der EU?

    Wir prüfen, ob DSGVO, DSA oder AI Act einen Vertreter oder Bevollmächtigten verlangen.

  3. 3

    Wie fließen die Daten?

    Wir klären Transfers zwischen EU und Drittland und die passenden Mechanismen.

  4. 4

    Was gilt im Vertrieb?

    AGB, Vertriebsregeln, Lizenzen und Marken prüfen wir für die Zielmärkte.

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Leistung

Was umfasst die Cross-Border-Beratung?

Leistungspaket Cross-Border-Beratung

  1. Anwendbarkeit

    Welche EU-Regeln für Ihr Angebot gelten.

  2. Datenschutz

    DSGVO, Standardvertragsklauseln und Bewertung von Transfers.

  3. Plattformen und KI

    Pflichten aus DSA, DMA und AI Act einordnen.

  4. Verträge und Marken

    AGB, Lizenzverträge und Markenanmeldungen beim EUIPO.

Für wen
Unternehmen außerhalb der EU
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Kosten
Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
Nicht im Paket
Leistungen eines Vertreters in der EU durch Dienstleister. Diese beauftragen Sie bei Bedarf gesondert.
Markteintritt prüfen

Wer liefert was und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Beschreibung von Produkt und Geschäftsmodell
  • Zielmärkte und Zeitplan
  • Bestehende Verträge und Datenschutztexte
  • Angaben zu Datenflüssen

Was wir übernehmen

  • Prüfung der Anwendbarkeit
  • Priorisierte Pflichtenliste
  • Dokumente und Verträge
  • Begleitung bei Behördenanfragen

Wer entscheidet

  • Sie über Start und Umfang
  • Aufsichtsbehörden über Bußgelder

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Sie beschreiben Ihr Vorhaben über das Formular. Wir ordnen ein, welche Regeln gelten. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

  2. 2

    Angebot

    Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Behördenverfahren, Gerichtsverfahren und Vertretung vereinbaren wir gesondert.

Themenfelder

Welche EU-Themen prüfen wir?

Sechs Felder, die beim Markteintritt zusammenkommen.

DSGVO und Transfers

Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules und Bewertung von Transfers.

DSA und DMA

Transparenz auf Plattformen, Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Vertreter in der EU.

AI Act

Einstufung von KI-Systemen, Dokumentation und Transparenz.

Cybersicherheit

Pflichten aus NIS2 und Pläne für Sicherheitsvorfälle.

Verträge und E-Commerce

AGB für B2B und B2C, Lizenzen und Zahlungsdienste.

Marken und Urheberrecht

Anmeldungen beim EUIPO und Abwehr von Nachahmern.

Rechtsrahmen

Welche Regeln reichen über die EU hinaus?

Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO gilt die DSGVO auch für Verantwortliche außerhalb der EU, die Personen in der EU Waren oder Dienste anbieten. Art. 27 DSGVO verlangt dann in der Regel einen Vertreter in der EU.

Nach Art. 13 DSA müssen Vermittlungsdienste ohne Niederlassung in der EU einen gesetzlichen Vertreter benennen.

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen aus Drittländern benennen nach Art. 22 AI Act einen Bevollmächtigten in der EU.

Transfers personenbezogener Daten in Drittländer richten sich nach Art. 44 bis 49 DSGVO.

Quellen

Grenzen

Was leistet die Beratung nicht?

Klare Grenzen schützen Ihre Planung.

  1. 1

    Kein Ergebnisversprechen

    Über Bußgelder und Verfahren entscheiden die Aufsichtsbehörden.

  2. 2

    Kein Recht außerhalb der EU

    Das Recht Ihres Herkunftslands prüfen Kanzleien vor Ort.

  3. 3

    Kein Vertreterdienst

    Die Rolle des Vertreters in der EU übernehmen Dienstleister gesondert.

  4. 4

    Entscheidung bleibt bei Ihnen

    Wann und wie Sie starten, entscheiden Sie.

Was Sie als Ergebnis erwarten können

  • Eine Übersicht der EU-Regeln für Ihr Angebot.
  • Eine priorisierte Liste der Pflichten vor dem Start.
  • Eine Einordnung, ob ein Vertreter in der EU nötig ist.

Ihr Ansprechpartner

Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM

Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz

F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„Super schnelle und hilfreiche Unterstützung in unserer Angelegenheit! Ich würde sie auf jeden Fall weiter empfehlen!“
B. K. · anwalt.de · 19.06.2024 · „Übersetzung eines UK - NDA's für unsere deutsche entity“
„Ich möchte meine außerordentlich positive Erfahrung mit Ihrer Kanzlei teilen, insbesondere in Bezug auf die Dienstleistungen von Herrn Bohne. Von Anfang an war ich von der freundlichen und professionellen Beratung beeindruckt. …“
T. D. · anwalt.de · 21.02.2024 · „Sehr Empfehlenswert“
„Sehr gute Beratung. Absolut empfehlenswert.“
Katharina B · Google · 18.05.2021

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Was fragen Unternehmen vor dem EU-Markteintritt?

Gilt die DSGVO ohne Sitz in der EU?

Ja, wenn Sie Personen in der EU Waren oder Dienste anbieten oder ihr Verhalten beobachten. Das regelt Art. 3 Abs. 2 DSGVO.

Brauche ich einen Vertreter in der EU?

Das hängt vom Angebot ab. DSGVO, DSA und AI Act sehen jeweils eigene Regeln vor. Wir prüfen, welche für Sie gelten.

Wie übertrage ich Daten aus der EU?

Über Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules. Für die USA kommt das Data Privacy Framework in Betracht.

Betrifft mich der AI Act?

Wenn Ihr KI-System in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt wird. Die Pflichten hängen von der Risikostufe ab.

Kann ich mit einer Teilprüfung beginnen?

Ja. Wir beginnen mit der Anwendbarkeit und priorisieren danach die Pflichten.

Beraten Sie auch auf Englisch?

Ja. Wir beraten auf Deutsch und Englisch.

Nächster Schritt

Welche EU-Regeln gelten für Ihr Angebot?

Beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Wir klären, was vor dem Markteintritt stehen muss.

Für die Anfrage hilfreich

  • Beschreibung des Produkts
  • Zielmärkte und Zeitplan
  • Bestehende Datenschutztexte
  • Übersicht der Datenflüsse

Nennen Sie den geplanten Starttermin.

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