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Cross-Border-Beratung für den EU-Markteintritt
DSGVO, DSA, AI Act und Verträge in einem Blick
Sie bedienen EU-Nutzer aus den USA, Asien, der Schweiz oder anderswo? Wir klären, welche EU-Regeln für Ihr Angebot gelten und was vor dem Markteintritt stehen muss.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Stand: 23.10.2026
Vor dem Markteintritt1 von 5
- AnwendbarkeitLiegt vor
- Vertreter in der EUPrüfen
- DatentransfersPrüfen
- Verträge und AGBPrüfen
- Entscheidung über StartSie entscheidenFehlt
Prüfstelle: Brauchen Sie einen Vertreter in der EU?
- 1Anfrage sendenProdukt und Märkte
- 2Pflichten klärenRegeln und Vertreter
- 3UmsetzenDokumente und Verträge
Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.
Wir beraten beim EU-Markteintritt
- SaaS-Anbieter
- Plattformen
- Online-Händler
- KI-Anbieter
- Start-ups
Das Wichtigste in Kürze
- Viele EU-Regeln gelten auch für Unternehmen ohne Sitz in der EU, sobald sie EU-Nutzer bedienen.
- Dazu gehören DSGVO, Digital Services Act, Digital Markets Act und AI Act.
- ITMR klärt vor dem Markteintritt, welche Pflichten gelten und ob ein Vertreter in der EU nötig ist.
- Über Bußgelder entscheiden die Aufsichtsbehörden.
- Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
- DSGVO
- Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
- DSA
- Digital Services Act. EU-Verordnung mit Pflichten für Online-Plattformen und Vermittlungsdienste.
- SaaS
- Software as a Service. Software, die über das Internet genutzt und nicht installiert wird.
- Data Act
- EU-Datenverordnung. Sie regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und Diensten.
Ausgangslage
Gilt EU-Recht auch ohne Sitz in der EU?
Ja, in vielen Fällen. Maßgeblich ist, ob Sie EU-Nutzer gezielt ansprechen.
Wer die Pflichten vor dem Start klärt, vermeidet Umbauten unter Zeitdruck.
Die DSGVO erfasst Anbieter, die Waren oder Dienste an Personen in der EU richten oder deren Verhalten beobachten.
Der Digital Services Act regelt Vermittlungsdienste und Plattformen mit Nutzern in der EU.
Der AI Act betrifft Anbieter, deren KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt werden.
Hinzu kommen Vertriebsrecht, Verträge, Marken und Datentransfers aus der EU heraus.
- Für wen
- Unternehmen außerhalb der EU
- Anlass
- Geplanter oder laufender EU-Markteintritt
- Kern
- DSGVO, DSA, AI Act, Verträge
- Entscheidung
- Sie über Start und Umfang
Wir beraten Unternehmen aus den USA, Asien und der Schweiz bei der Frage, welche EU-Regeln für ihr konkretes Angebot gelten. Die Regelwerke greifen ineinander und sollten gemeinsam betrachtet werden.
Für Einzelthemen gibt es eigene Leistungspakete, etwa zu Datentransfers, DSA oder AI Act. Diese Seite ist der Einstieg, wenn mehrere Regeln zugleich betroffen sind.
Schnelle Einordnung
Beschreiben Sie Produkt und Zielmärkte über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ablauf
Wie bereiten wir den Markteintritt vor?
In drei Schritten von der Anfrage zur Umsetzung.
01
Anfrage senden
Beschreiben Sie Produkt, Geschäftsmodell, Zielmärkte und geplanten Start.
02
Pflichten klären
Wir prüfen, welche EU-Regeln gelten, ob ein Vertreter in der EU nötig ist und wo Prioritäten liegen.
03
Umsetzen
Datenschutzdokumente, Transfermechanismen, AGB, Verträge und Marken setzen wir nach Priorität um.
Vier Fragen vor dem Start
- 1
Welche Regeln gelten?
Wir ordnen DSGVO, DSA, DMA, AI Act und Data Act Ihrem Angebot zu.
- 2
Wer vertritt Sie in der EU?
Wir prüfen, ob DSGVO, DSA oder AI Act einen Vertreter oder Bevollmächtigten verlangen.
- 3
Wie fließen die Daten?
Wir klären Transfers zwischen EU und Drittland und die passenden Mechanismen.
- 4
Was gilt im Vertrieb?
AGB, Vertriebsregeln, Lizenzen und Marken prüfen wir für die Zielmärkte.
Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.
Leistung
Was umfasst die Cross-Border-Beratung?
Leistungspaket Cross-Border-Beratung
Anwendbarkeit
Welche EU-Regeln für Ihr Angebot gelten.
Datenschutz
DSGVO, Standardvertragsklauseln und Bewertung von Transfers.
Plattformen und KI
Pflichten aus DSA, DMA und AI Act einordnen.
Verträge und Marken
AGB, Lizenzverträge und Markenanmeldungen beim EUIPO.
- Für wen
- Unternehmen außerhalb der EU
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Kosten
- Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
- Nicht im Paket
- Leistungen eines Vertreters in der EU durch Dienstleister. Diese beauftragen Sie bei Bedarf gesondert.
Wer liefert was und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Beschreibung von Produkt und Geschäftsmodell
- Zielmärkte und Zeitplan
- Bestehende Verträge und Datenschutztexte
- Angaben zu Datenflüssen
Was wir übernehmen
- Prüfung der Anwendbarkeit
- Priorisierte Pflichtenliste
- Dokumente und Verträge
- Begleitung bei Behördenanfragen
Wer entscheidet
- Sie über Start und Umfang
- Aufsichtsbehörden über Bußgelder
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Sie beschreiben Ihr Vorhaben über das Formular. Wir ordnen ein, welche Regeln gelten. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
- 2
Angebot
Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Behördenverfahren, Gerichtsverfahren und Vertretung vereinbaren wir gesondert.
Themenfelder
Welche EU-Themen prüfen wir?
Sechs Felder, die beim Markteintritt zusammenkommen.
DSGVO und Transfers
Standardvertragsklauseln, Binding Corporate Rules und Bewertung von Transfers.
DSA und DMA
Transparenz auf Plattformen, Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, Vertreter in der EU.
AI Act
Einstufung von KI-Systemen, Dokumentation und Transparenz.
Cybersicherheit
Pflichten aus NIS2 und Pläne für Sicherheitsvorfälle.
Verträge und E-Commerce
AGB für B2B und B2C, Lizenzen und Zahlungsdienste.
Marken und Urheberrecht
Anmeldungen beim EUIPO und Abwehr von Nachahmern.
Rechtsrahmen
Welche Regeln reichen über die EU hinaus?
Nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO gilt die DSGVO auch für Verantwortliche außerhalb der EU, die Personen in der EU Waren oder Dienste anbieten. Art. 27 DSGVO verlangt dann in der Regel einen Vertreter in der EU.
Nach Art. 13 DSA müssen Vermittlungsdienste ohne Niederlassung in der EU einen gesetzlichen Vertreter benennen.
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen aus Drittländern benennen nach Art. 22 AI Act einen Bevollmächtigten in der EU.
Transfers personenbezogener Daten in Drittländer richten sich nach Art. 44 bis 49 DSGVO.
Quellen
- DSGVO Art. 3, 27, 44 bis 49 DSGVO.
- Digital Services Act Art. 13 DSA.
- AI Act Art. 22 AI Act.
Grenzen
Was leistet die Beratung nicht?
Klare Grenzen schützen Ihre Planung.
- 1
Kein Ergebnisversprechen
Über Bußgelder und Verfahren entscheiden die Aufsichtsbehörden.
- 2
Kein Recht außerhalb der EU
Das Recht Ihres Herkunftslands prüfen Kanzleien vor Ort.
- 3
Kein Vertreterdienst
Die Rolle des Vertreters in der EU übernehmen Dienstleister gesondert.
- 4
Entscheidung bleibt bei Ihnen
Wann und wie Sie starten, entscheiden Sie.
Was Sie als Ergebnis erwarten können
- Eine Übersicht der EU-Regeln für Ihr Angebot.
- Eine priorisierte Liste der Pflichten vor dem Start.
- Eine Einordnung, ob ein Vertreter in der EU nötig ist.
Ihr Ansprechpartner
Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM
Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz
F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle
Bewertungen
Was Mandanten sagen
5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen
5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de
Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.
„Super schnelle und hilfreiche Unterstützung in unserer Angelegenheit! Ich würde sie auf jeden Fall weiter empfehlen!“
„Ich möchte meine außerordentlich positive Erfahrung mit Ihrer Kanzlei teilen, insbesondere in Bezug auf die Dienstleistungen von Herrn Bohne. Von Anfang an war ich von der freundlichen und professionellen Beratung beeindruckt. …“
„Sehr gute Beratung. Absolut empfehlenswert.“
Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de
FAQ
Was fragen Unternehmen vor dem EU-Markteintritt?
Gilt die DSGVO ohne Sitz in der EU?
Ja, wenn Sie Personen in der EU Waren oder Dienste anbieten oder ihr Verhalten beobachten. Das regelt Art. 3 Abs. 2 DSGVO.
Brauche ich einen Vertreter in der EU?
Das hängt vom Angebot ab. DSGVO, DSA und AI Act sehen jeweils eigene Regeln vor. Wir prüfen, welche für Sie gelten.
Wie übertrage ich Daten aus der EU?
Über Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln oder Binding Corporate Rules. Für die USA kommt das Data Privacy Framework in Betracht.
Betrifft mich der AI Act?
Wenn Ihr KI-System in der EU in Verkehr gebracht oder genutzt wird. Die Pflichten hängen von der Risikostufe ab.
Kann ich mit einer Teilprüfung beginnen?
Ja. Wir beginnen mit der Anwendbarkeit und priorisieren danach die Pflichten.
Beraten Sie auch auf Englisch?
Ja. Wir beraten auf Deutsch und Englisch.
Nächster Schritt
Welche EU-Regeln gelten für Ihr Angebot?
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben. Wir klären, was vor dem Markteintritt stehen muss.
Für die Anfrage hilfreich
- Beschreibung des Produkts
- Zielmärkte und Zeitplan
- Bestehende Datenschutztexte
- Übersicht der Datenflüsse
Nennen Sie den geplanten Starttermin.
EU-Markteintritt prüfen lassen
Für Unternehmen außerhalb der EU mit Produkten oder Diensten für EU-Nutzer.
Produkt, Zielmärkte und geplanten Start kurz beschreiben.
