E-Commerce-Abmahnrisiko-Check
Ist Ihr Shop abmahnsicher aufgestellt?
Dieser Check ordnet typische Abmahn-, Verbraucher-, Datenschutz-, Werbe- und Produkt-Compliance-Risiken in Online-Shops, Marktplätzen, D2C-Angeboten, digitalen Produkten, Abos und Verkaufsseiten vorläufig ein. So sehen Sie, wie gut Ihr Shop gegen typische Abmahnrisiken aufgestellt ist.
Der Checker bündelt die häufigsten Angriffspunkte: Impressum, Widerruf, Preisangaben, Grundpreise, Bestellbutton, Kündigungsbutton, ODR-/Streitbeilegungshinweise, Bewertungen, Claims, Produktbilder, Tracking, Newsletter, GPSR, BFSG und akute Abmahn- oder Plattformreaktionen.
Visuelle Einordnung
Abmahnrisiko-Prüfband für E-Commerce
Klicken Sie die Stationen an: Der typische Shop-Risikopfad beginnt bei Pflichtinformationen, läuft über Preis und Checkout, wird durch Werbung, Tracking und Produktpflichten verstärkt und eskaliert bei Abmahnung, Frist oder Plattformmaßnahme.
Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung, Liefer- und Zahlungsinformationen sowie Streitbeilegungshinweise müssen aktuell, sichtbar und konsistent sein.
Orientierung
So liest der Check Ihr Risiko
B2C-Shop, Marktplatz, digitale Inhalte, Abo, regulierte Produkte, B2B-only oder internationaler Vertrieb.
Rechtstexte, Preisangaben, Checkout, Widerruf, Kündigung, ODR-Altverweise, BFSG und Produktinformationen.
Green Claims, Health Claims, Garantiewerbung, Bewertungen, Influencer, Bilder, Marken und GPSR-Pflichten.
Consent, Pixel, Newsletter, CRM, Drittlandtools, Kundenkonto, Warenkorbabbruch und Beschwerdesignale.
Abmahnung, Frist, Plattformmaßnahme, Kundenbeschwerde oder Relaunch erzeugen sofortigen Prüf- und Beweissicherungsbedarf.
Was dieser Check leistet
Der E-Commerce-Abmahnrisiko-Check liefert eine strukturierte Erstorientierung für Shops, Plattformverkäufer und digitale Verkaufsmodelle. Er zeigt, welche Pflichtbereiche zuerst geprüft werden sollten, welche Unterlagen für eine Anfrage sinnvoll sind und ob eine akute Reaktionslage besteht.
Für wen ist der Check gedacht?
Für Unternehmen, Start-ups, Agenturen, D2C-Brands, Händler, Marktplatzseller, Anbieter digitaler Produkte, B2C-SaaS-Anbieter und Entscheider, die Shop-, Werbe-, Datenschutz- oder Produktpflichten vor Veröffentlichung, Relaunch oder nach einer Beschwerde einordnen möchten.
Welche Grenzen hat die Einordnung?
Der Check ersetzt keine Prüfung des konkreten Shops, der Rechtstexte, Produktseiten, Kampagnen, Screenshots, Plattformprofile, technischen Abläufe und Fristen. Besonders bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Plattformmaßnahme oder Behördenkontakt sollte keine vorschnelle Antwort oder Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Was gilt seit dem BGH-Urteil für den Kündigungsbutton?
Der BGH hat am 16.07.2026 (I ZR 200/25) entschieden, dass die Bestätigungsseite nur die Kündigung selbst enthalten darf. Alternativangebote sind dort unzulässig. Über die Login-Abfrage verhandelt der BGH am 05.11.2026. Details zum Kündigungsbutton.
Brauche ich einen Widerrufsbutton im Shop?
Seit 19.06.2026 verlangt § 356a BGB bei Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche eine zweistufige Widerrufsfunktion. Sie steht neben dem Kündigungsbutton und ersetzt ihn nicht. Details zum Widerrufsbutton.
Welche Beschriftung braucht der Bestellbutton?
Der Button muss „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine gleich eindeutige Formulierung zeigen. „Abonnieren“ oder „Weiter zur Zahlung“ genügen nach OLG Düsseldorf nicht, wenn der Klick den Vertrag auslöst. Mehr zum Bestellbutton und zum Abo-Button.
Was ändert sich ab 20.11.2026 beim Kauf auf Rechnung?
Zahlungsaufschübe gegenüber Verbrauchern fallen grundsätzlich unter die Regeln über Finanzierungshilfen. Ausnahmen gelten unter anderem für die unentgeltliche Händlerstundung bis 50 Tage. Mehr zu BNPL im Checkout.
Muss mein Shop einen Gastzugang anbieten?
Das OLG Hamburg hat eine Kundenkonto-Pflicht im Fall Otto nicht beanstandet. Maßgeblich bleiben Datenumfang, Werbenutzung und Löschkonzept im Einzelfall. Mehr zum Gastzugang.
Betrifft das Recht auf Reparatur auch Händler?
Der Reparaturanspruch nach §§ 479a ff. BGB richtet sich seit 23.07.2026 an Hersteller bestimmter Warengruppen. Händler haben zusätzliche Informationspflichten vor der Nacherfüllung. Mehr zum Recht auf Reparatur.
Welche aktuellen Themen fließen ein?
Berücksichtigt werden unter anderem Button-Lösung, Kündigungsbutton, digitale Produkte, ODR-Altverweise, DSGVO/TDDDG-Tracking, BFSG-Barrierefreiheit, GPSR-Produktsicherheit, UWG/Preisangaben, EmpCo-Änderungen zu Umwelt- und Produktclaims seit 27.09.2026 sowie typische Litigation- und Beweissicherungsfragen.
Interaktiver Check
E-Commerce-Abmahnrisiko einschätzen
Beantworten Sie fünf Schritte. Das Ergebnis ist eine vorläufige Orientierung für Priorität, Risikosignale, nächste Prüfpunkte und vorzubereitende Unterlagen.
Vorläufiges Ergebnis
Warum dieses Ergebnis?
Empfohlene nächste Prüfpunkte
Sinnvoll vorzubereitende Unterlagen
Risiken & Fristen
Typische E-Commerce-Prüfpunkte
| Prüfpunkt | Warum relevant | Typische Maßnahme |
|---|---|---|
| Bestellbutton und letzte Bestellseite | Bei B2C-Verträgen muss die Zahlungspflicht klar unmittelbar vor Abgabe der Bestellung erkennbar sein; Fehler können Vertragsschluss- und Abmahnrisiken auslösen. | Checkout-Screenshots, Buttontext, Gesamtpreis, Laufzeit und wesentliche Eigenschaften prüfen. |
| Kündigungsbutton bei B2C-Dauerleistungen | Online abschließbare entgeltliche Dauerschuldverhältnisse benötigen eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit. | Kündigungsschaltfläche, Bestätigungsseite, elektronische Bestätigung und Nachweislog testen. |
| ODR-/Streitbeilegungshinweise | Die ODR-Plattform ist seit 20.07.2025 eingestellt; alte Verlinkungen können irreführend wirken. | Impressum, AGB, Footer, E-Mail-Templates und Marktplatzprofile auf Altverweise prüfen. |
| BFSG-Barrierefreiheit | Seit 28.06.2025 sind E-Commerce-Dienstleistungen und bestimmte digitale Angebote im Scope des BFSG relevant. | Scope bestimmen, Accessibility-Test, Erklärung, Beschwerdeprozess und Release-Gate einrichten. |
| GPSR und Produktsicherheit | Online-Angebote für Verbraucherprodukte müssen Produktidentifikation, Sicherheitsinformationen und verantwortliche Wirtschaftsakteure sauber abbilden. | Produktdaten, Warnhinweise, EU-Kontakt, Hersteller-/Importeurdaten und Rückrufprozess prüfen. |
| Green Claims und Produktclaims | Werbeclaims müssen belegbar sein; EmpCo-Änderungen sind seit 27.09.2026 für Nachhaltigkeit, Labels, Haltbarkeit und Reparierbarkeit besonders relevant. | Claim-Dossier mit Aussage, Nachweis, Scope, Zeitraum, Vergleichsmaßstab und Freigabeprozess aufbauen. |
| Tracking, Newsletter und Drittlandtools | DSGVO/TDDDG-Risiken entstehen durch Pixel, Cookies, Warenkorbabbruch, Newsletter, CRM und internationale Tools. | Consent-Flow, Tool-Inventar, Datenschutzerklärung, AVV, Transferprüfung und Nachweise aktualisieren. |
| Widerrufsbutton | Seit 19.06.2026 gilt § 356a BGB für Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche. Mehr zum Widerrufsbutton. | Widerrufsfunktion, Bestätigungsfunktion, Eingangsbestätigung und Belehrung prüfen. |
| Kauf auf Rechnung und BNPL | Ab 20.11.2026 gelten neue Regeln für Zahlungsaufschübe gegenüber Verbrauchern. Mehr zu BNPL im Checkout. | Zahlungsarten, Ausnahmen, Werbung und Zahlungsdienstleister-Verträge abgleichen. |
| Recht auf Reparatur | Seit 23.07.2026 gelten §§ 479a ff. BGB für Hersteller und Pflichten für Händler. Mehr zum Recht auf Reparatur. | Sortiment, Gewährleistungsprozess und Kundenkommunikation prüfen. |
| Gastzugang | Nach OLG Hamburg ist eine Kundenkonto-Pflicht nicht generell unzulässig. Mehr zum Gastzugang im Onlineshop. | Datenumfang, Werbenutzung und Löschkonzept dokumentieren. |
Nächste sinnvolle Schritte
Verwandte ITMR-Checker und Anschlussprüfungen
E-Commerce-Risiko strukturiert prüfen lassen
Schildern Sie kurz Geschäftsmodell, Shop-System, Produktarten, aktuelle Fristen und bekannte Risikosignale. Hilfreich sind Rechtstexte, Screenshots, Produktseiten, Checkout-Ablauf, Kampagnen, Tracking-Setup und erhaltene Schreiben.
Anfrage an ITMR sendenHinweis: Dieser Checker bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine Pflicht greift, hängt vom konkreten Geschäftsmodell, den Produkten, der Zielgruppe, den Ländern, der technischen Umsetzung und den vorhandenen Unterlagen ab. Wie wir Shops rechtssicher aufstellen, erläutern wir im Bereich E-Commerce; ist bereits eine Abmahnung eingegangen, hilft unsere Seite Abmahnung abwehren.