Markenpflege und Markenservice Markenpflege
Markenpflege für Ihr Markenportfolio
Eingetragen ist erst der Anfang
Ihre Produktlinien wachsen, neue Länder kommen hinzu oder ähnliche Zeichen tauchen im Register auf? Wir halten Ihr Markenportfolio nutzbar und verteidigungsfähig, von Fristen und Benutzungsnachweisen bis zur Bewertung neuer Kollisionen.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Stand: 23.10.2026
Portfolio3 von 5
- Verlängerungsfristen erfasstLiegt vor
- Inhaberdaten im Register aktuellLiegt vor
- Benutzung passt zum VerzeichnisPrüfen
- Neue ähnliche Anmeldung bewertetLiegt vor
- Widerspruch oder Klageseparates MandatFehlt
Prüfstelle: Welche Marke sichert den Unternehmenswert?
- 1Portfolio sendenMarken und Anlass
- 2Risiko einordnenFristen und Kollisionen
- 3Pflege aufsetzenPlan und Zuständigkeit
Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.
Wir betreuen Marken von
- Onlinehändlern
- SaaS-Anbietern
- Agenturen
- Herstellern
- Creator-Marken
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Marke kann im Register stehen und wirtschaftlich trotzdem schlecht geführt sein.
- Markenpflege verbindet Fristen, Registerstand, Benutzung, Kollisionsbewertung und Erweiterung zu einem Plan.
- Wird aus einem Treffer ein Konflikt, bereiten wir Widerspruch, Abgrenzung oder Abmahnung vor, als gesondertes Mandat.
- ITMR verbindet dabei Markenrecht mit Plattformvertrieb, Verträgen und digitalen Geschäftsmodellen.
- Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
- SaaS
- Software as a Service. Software, die über das Internet genutzt und nicht installiert wird.
- DPMA
- Deutsches Patent- und Markenamt. Dort werden deutsche Marken und Designs eingetragen.
- EUIPO
- Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Dort werden Unionsmarken und EU-Designs eingetragen.
Ausgangslage
Wann reicht die Eintragung nicht mehr?
Sobald Marken im Geschäft wirken, in Produktlinien, Plattformen, Verträgen und neuen Märkten.
Schutzraum, Benutzung, Fristen, Registerdaten und Kollisionslage müssen zusammenpassen, damit eine Marke im Streit hält.
Mehrere Marken, Produktnamen oder Logos bestehen nebeneinander. Unklar ist, welche Rechte wirtschaftlich zählen, welche gepflegt werden sollten und wo Schutzlücken bestehen.
Eine ähnliche Marke, ein auffälliges Angebot auf einem Marktplatz, eine Domain oder eine Suchanzeige taucht auf. Jetzt ist zu entscheiden, ob Sie beobachten, widersprechen, abgrenzen oder durchsetzen.
Verlängerungen, Benutzung, Inhaberschaft und Nachweise sind nicht gebündelt. Das schwächt die spätere Verteidigung, lange bevor es im Tagesgeschäft sichtbar wird.
Geschäftsführung, Investor, Käufer oder Einkauf verlangen belastbare Aussagen zum Schutzrechtsbestand. Dann zählt die Nutzbarkeit des Portfolios, nicht allein die Eintragung.
- Für wen
- Unternehmen mit eigenem Markenbestand
- Register
- DPMA, EUIPO, WIPO
- Kern
- Fristen, Benutzung, Kollisionen, Erweiterung
- Konflikte
- Widerspruch, Abmahnung, Klage gesondert
Für Unternehmen mit mehreren Zeichen ist Markenpflege laufende rechtliche Steuerung. Welche Marken müssen überwacht werden? Welche Eintragungen sollten verlängert, bereinigt oder erweitert werden? Welche Nutzung muss dokumentiert werden?
Neue Produktlinien, Subbrands, Plattformen oder Märkte brauchen eine passende Schutzarchitektur statt einzelner Anmeldungen. Wir prüfen, ob der vorhandene Schutzraum dafür reicht.
In E-Commerce, SaaS, Plattformvertrieb und internationalen Roll-outs entstehen Markenkonflikte auch außerhalb des Registers. Suchanzeigen, Shop-Angebote, Händlerstrukturen, Domains und Produktfeeds bestimmen mit, welche Reaktion sinnvoll ist.
Stehen Finanzierung, Verkauf, Lizenzierung, Rebranding oder Expansion an, wird die Markenlage zur Verhandlungsfrage. Inhaberschaft, Schutzumfang, Fristen, Nutzung und Konfliktlage sollten dann vorab geordnet sein.
Schnelle Einordnung
Schildern Sie Ihr Portfolio oder den Treffer über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ablauf
Wie läuft die Markenpflege ab?
In drei Schritten vom Bestand zum Pflegeplan.
01
Portfolio senden
Marken, Registerdaten, betroffene Zeichen, Länder, Produkte, Plattformen oder aktuelle Treffer reichen für den Einstieg.
02
Risiko einordnen
Wir prüfen Fristen, Benutzung, Kollisionslage und Portfoliozuschnitt und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.
03
Pflege aufsetzen
Sie erhalten eine klare Linie für Überwachung, Verlängerung, Bereinigung, Erweiterung und mögliche Durchsetzung.
Was wir dabei klären
- 1
Bestand klären
Welche Marken, Klassen, Länder, Inhaber, Nutzungsformen und Fristen bilden den aktuellen Schutzraum?
- 2
Risiken priorisieren
Treffer, Fristen, Nutzungslücken und digitale Verletzungen sortieren wir nach Relevanz, Dringlichkeit und wirtschaftlichem Ziel.
- 3
Reaktion vorbereiten
Kippt ein Treffer, bereiten wir Widerspruch, Abgrenzung, Plattformschritt, Abmahnung oder Vergleich vor.
Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.
Leistung
Was leistet die Markenpflege konkret?
Leistungspaket Markenpflege
Portfolio- und Registerpflege
Bestandsaufnahme von Marken, Anmeldungen und Ländern. Prüfung von Inhaberangaben, Registerstand, Verlängerungsfristen und Schutzumfang.
Portfolio ordnen
Welche Marken wirtschaftlich zentral sind, welche bereinigt werden können und wie Subbrands, Claims, Logos und Serienzeichen strukturiert werden.
Kollisionsbewertung
Bewertung neuer identischer oder ähnlicher Zeichen aus DPMA-, EUIPO- und WIPO-Registern sowie Marktplätzen, mit Empfehlung zwischen Beobachtung, Widerspruch, Abgrenzung und Durchsetzung.
Benutzung und Nachweise
Prüfung, ob die Marke so genutzt wird, wie das Verzeichnis es verlangt. Aufbau von Nachweisen zu Produkt, Zeitraum, Gebiet, Umfang und Zeichenform.
Expansion und Verträge
Einordnung neuer Länder, Produktlinien und Plattformen. Prüfung von Lizenz-, Vertriebs-, Franchise- und Kooperationsmodellen.
Schnittstellen
Abgleich mit Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und digitalem Vertrieb.
- Für wen
- Unternehmen mit eigenem Markenbestand
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Kosten
- Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
- Nicht im Paket
- Neuanmeldungen, Widerspruchsverfahren, Abmahnungen und Klagen. Diese übernehmen wir auf Anfrage als separates Mandat.
Wer liefert was und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Registernummern oder Markenliste
- Aktuelle Nutzung und Produktbereiche
- Bekannte Treffer und Fristen
- Lizenz- und Vertriebsverträge
Was wir übernehmen
- Portfolio- und Fristenprüfung
- Kollisionsbewertung mit Empfehlung
- Pflegeplan mit Zuständigkeiten
- Vorbereitung von Folgeschritten
Wer entscheidet
- Sie über Pflege, Erweiterung und Eskalation
- Im Streit Amt oder Gericht
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Sie schildern Portfolio oder Treffer über das Formular. Wir ordnen ein, welcher Umfang passt. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
- 2
Angebot
Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Widerspruchsverfahren, Gerichtsverfahren und Vertretung vereinbaren wir gesondert.
Risikopunkte
Woran verliert ein Markenportfolio an Wert?
Die größten Risiken entstehen leise, lange vor dem offenen Streit.
Verlängerungen spät erkannt
Ohne Überwachung von Schutzdauer, Gebührenfenster und Zuständigkeiten droht der Verlust der Marke.
Nutzung weicht vom Eintrag ab
Abweichende Logos, neue Produktlinien oder geänderte Leistungen schwächen die Verteidigungsfähigkeit.
Kollisionen fallen erst im Streit auf
Ohne Beobachtung werden neue Anmeldungen sichtbar, wenn Vertrieb oder Plattformen schon betroffen sind.
Register und Rechtekette fallen auseinander
Umstrukturierungen, Asset Deals oder Holdings führen zu falschen Inhaber- und Adressdaten.
Plattformtreffer isoliert behandelt
Angebote, Anzeigen, Domains und Produktfeeds brauchen Beweissicherung, Markenrecht und Taktik zusammen.
Zu viel Bestand
Ein großes Portfolio ist nicht automatisch stark. Stark ist es, wenn Prioritäten und Schutzräume gesteuert werden.
Vor dem Start
Welche Fragen klären wir vor der Pflege?
Fünf Fragen bestimmen, wo Aufwand lohnt.
Vor dem Pflegeplan
- Welche Marken sichern den Unternehmenswert? Maßgeblich ist, welche Zeichen Umsatz, Sichtbarkeit, Produktlinien, Lizenzmodelle oder Verhandlungspositionen sichern.
- Welche Schutzräume sind relevant? Deutschland, EU und internationale Erweiterungen müssen zu Vertrieb, Expansion und Angriffslage passen.
- Welche Treffer verlangen eine Reaktion? Maßgeblich sind Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft und wirtschaftliches Ziel.
- Welche Nachweise müssen verfügbar sein? Belege zu Nutzung, Zeitraum, Gebiet, Produkt und Zeichenform sammeln wir vor dem Streit, nicht erst darin.
- Wo beginnt die Eskalation? Manche Fälle bleiben Portfolioarbeit. Andere führen in Widerspruch, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung oder Klage.
Spezialseiten
Wann passt ein anderes Paket besser?
In engen Lagen führt der Weg direkt in eine Spezialseite.
Marke anmelden
Für Produktnamen, Firmenzeichen, Claims oder Logos vor Launch oder Rebranding.
Widerspruch gegen Marke
Wenn gegen eine neu veröffentlichte Marke die Frist läuft.
Markenrechtsklage
Wenn gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung im Vordergrund steht.
Wettbewerbsrecht
Wenn Herkunftstäuschung, Nachahmung oder Werbeverhalten die stärkere Achse bilden.
Domainrecht
Wenn Domains, Registrarzugriff oder Kennzeichenkollisionen im Zentrum stehen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Wenn neben Marken auch Design, Nachahmung, Rechtekette oder Verwertung betroffen sind.
Rechtsrahmen
Welche Fristen und Regeln gelten für Marken?
Eine deutsche Marke ist nach § 47 MarkenG zehn Jahre geschützt und kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Gegen eine neu eingetragene Marke läuft nach § 42 MarkenG eine Widerspruchsfrist von drei Monaten ab Veröffentlichung.
Wird eine Marke fünf Jahre nicht ernsthaft benutzt, kann sie nach § 49 MarkenG auf Antrag für verfallen erklärt werden. § 26 MarkenG regelt, was als Benutzung gilt.
Für Unionsmarken gelten die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 und ihre Fristen. Der Widerspruch ist nach Art. 46 binnen drei Monaten nach Veröffentlichung einzulegen.
Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG. Ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen, prüft es nicht von Amts wegen. Recherche und Beobachtung liegen beim Inhaber.
Quellen
- § 47 MarkenG Schutzdauer und Verlängerung.
- § 42 MarkenG Widerspruch.
- § 49 MarkenG Verfall wegen Nichtbenutzung.
- § 26 MarkenG Benutzung der Marke.
- § 8 MarkenG Absolute Schutzhindernisse, die das DPMA bei der Anmeldung prüft.
- Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 Art. 46 Widerspruch, Art. 53 Verlängerung.
- WIPO Madrid System Internationale Registrierungen.
Grenzen
Wo liegen die Grenzen der Markenpflege?
Klare Grenzen halten Pflege und Konflikt auseinander.
- 1
Pflege ist kein Konfliktmandat
Widerspruch, Abmahnung und Klage führen wir als eigenes Mandat.
- 2
Keine Eskalation aus Reflex
Nicht jeder Registertreffer rechtfertigt eine Reaktion. Wir empfehlen nach Relevanz und Ziel.
- 3
Kein Ergebnisversprechen
Ob ein Widerspruch oder eine Durchsetzung Erfolg hat, entscheiden Amt oder Gericht.
- 4
Entscheidung bleibt bei Ihnen
Wir liefern Optionen und Risiken. Sie entscheiden über Pflege, Erweiterung und Eskalation.
Was Sie als Ergebnis erwarten können
- Ein Portfolio, das überwachbar, nutzbar, erweiterbar und im Konflikt belastbar ist.
- Klare Fristen und Zuständigkeiten statt verstreuter Registerdaten.
- Eine Empfehlung je Treffer, bevor Vertrieb oder Plattformen betroffen sind.
Ihr Ansprechpartner
Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM
Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz
F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle
Bewertungen
Was Mandanten sagen
5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen
5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de
Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.
„RA Jean Paul Bohne hat die Markenanmeldung sehr schnell, kompetent und einwandfrei durchgeführt. Die Kommunikation verlief zu jeder Zeit sehr gut und verlässlich. Auch die sympathische wie unkomplizeirte Art hat mich vollkommen überzeugt. …“
„Er und das Team der ITMR kümmern sich bei uns um diverse Angelegenheiten was Kaltakquise, Vertragsrecht (B2C und B2B), Forderungsmanagement und Markenrecht sowie Markenschutz angeht. … Ein Marktteilnehmer hat unser Markenrecht verletzt. … 2 Stunden später war die Unterlassungserklärung bei der Gegenpartei.“
„Sehr gute Beratung und transparente Preisgestaltung“
Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de
FAQ
Was fragen Unternehmen zur Markenpflege?
Wann ist Markenpflege sinnvoll?
Sobald eine Marke im laufenden Geschäft geschützt, überwacht, verlängert, genutzt oder verteidigt werden muss. Das gilt besonders bei mehreren Marken, neuen Produktlinien, Plattformvertrieb, Expansion oder wiederkehrenden Treffern.
Ist Markenpflege dasselbe wie Markenüberwachung?
Die Überwachung ist ein Teil davon. Markenpflege umfasst zusätzlich Fristen, Registerstand, Benutzung, Portfoliozuschnitt, Erweiterungen, Rechtekette und die Vorbereitung von Widerspruch oder Verhandlung.
Prüft das DPMA automatisch ältere ähnliche Marken?
Das DPMA prüft absolute Schutzhindernisse, aber nicht von Amts wegen, ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen. Recherche und Kollisionsbewertung bleiben Aufgabe des Inhabers.
Was passiert, wenn eine ähnliche neue Marke auftaucht?
Wir prüfen Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe, Schutzumfang, Benutzung und wirtschaftliche Relevanz. Daraus folgt die Empfehlung, zu beobachten, zu widersprechen, abzugrenzen oder später durchzusetzen.
Wann brauche ich einen Markenwiderspruch statt Pflege?
Wenn eine jüngere Marke veröffentlicht wurde und die Widerspruchsfrist läuft. Dann geht es um eine konkrete registerrechtliche Reaktion, die wir als eigenes Mandat führen.
Betrifft Markenpflege auch internationale Marken?
Ja. Bei Vertrieb oder Expansion über Deutschland hinaus betrachten wir deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Registrierungen zusammen und klären, welche Länder wirtschaftlich relevant sind.
Nächster Schritt
Soll Ihr Markenportfolio geordnet werden?
Wenn Marken, Produktlinien, Plattformen oder neue Märkte zusammenkommen, sollte früh klar sein, welche Rechte zählen und wo Handlungsbedarf besteht.
Für die Anfrage hilfreich
- Registernummern oder Markenliste
- Länder und Klassen
- Aktuelle Nutzung und Produktbereiche
- Bekannte Treffer, Fristen und Verträge
Für den Einstieg genügt auch ein einzelner Treffer, der eingeordnet werden soll.
Markenportfolio prüfen lassen
Für Unternehmen mit eingetragenen Marken, Produktlinien und Expansionsplänen.
Portfolio oder Treffer schildern, Handlungsbedarf klären.