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Markenpflege und Markenservice Markenpflege

Markenpflege für Ihr Markenportfolio

Eingetragen ist erst der Anfang

Ihre Produktlinien wachsen, neue Länder kommen hinzu oder ähnliche Zeichen tauchen im Register auf? Wir halten Ihr Markenportfolio nutzbar und verteidigungsfähig, von Fristen und Benutzungsnachweisen bis zur Bewertung neuer Kollisionen.

Ohne Angabe anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.

Wir betreuen Marken von

  • Onlinehändlern
  • SaaS-Anbietern
  • Agenturen
  • Herstellern
  • Creator-Marken

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Marke kann im Register stehen und wirtschaftlich trotzdem schlecht geführt sein.
  • Markenpflege verbindet Fristen, Registerstand, Benutzung, Kollisionsbewertung und Erweiterung zu einem Plan.
  • Wird aus einem Treffer ein Konflikt, bereiten wir Widerspruch, Abgrenzung oder Abmahnung vor, als gesondertes Mandat.
  • ITMR verbindet dabei Markenrecht mit Plattformvertrieb, Verträgen und digitalen Geschäftsmodellen.
  • Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
SaaS
Software as a Service. Software, die über das Internet genutzt und nicht installiert wird.
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt. Dort werden deutsche Marken und Designs eingetragen.
EUIPO
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Dort werden Unionsmarken und EU-Designs eingetragen.

Ausgangslage

Wann reicht die Eintragung nicht mehr?

Sobald Marken im Geschäft wirken, in Produktlinien, Plattformen, Verträgen und neuen Märkten.

Schutzraum, Benutzung, Fristen, Registerdaten und Kollisionslage müssen zusammenpassen, damit eine Marke im Streit hält.

Mehrere Marken, Produktnamen oder Logos bestehen nebeneinander. Unklar ist, welche Rechte wirtschaftlich zählen, welche gepflegt werden sollten und wo Schutzlücken bestehen.

Eine ähnliche Marke, ein auffälliges Angebot auf einem Marktplatz, eine Domain oder eine Suchanzeige taucht auf. Jetzt ist zu entscheiden, ob Sie beobachten, widersprechen, abgrenzen oder durchsetzen.

Verlängerungen, Benutzung, Inhaberschaft und Nachweise sind nicht gebündelt. Das schwächt die spätere Verteidigung, lange bevor es im Tagesgeschäft sichtbar wird.

Geschäftsführung, Investor, Käufer oder Einkauf verlangen belastbare Aussagen zum Schutzrechtsbestand. Dann zählt die Nutzbarkeit des Portfolios, nicht allein die Eintragung.

Für wen
Unternehmen mit eigenem Markenbestand
Register
DPMA, EUIPO, WIPO
Kern
Fristen, Benutzung, Kollisionen, Erweiterung
Konflikte
Widerspruch, Abmahnung, Klage gesondert

Für Unternehmen mit mehreren Zeichen ist Markenpflege laufende rechtliche Steuerung. Welche Marken müssen überwacht werden? Welche Eintragungen sollten verlängert, bereinigt oder erweitert werden? Welche Nutzung muss dokumentiert werden?

Neue Produktlinien, Subbrands, Plattformen oder Märkte brauchen eine passende Schutzarchitektur statt einzelner Anmeldungen. Wir prüfen, ob der vorhandene Schutzraum dafür reicht.

In E-Commerce, SaaS, Plattformvertrieb und internationalen Roll-outs entstehen Markenkonflikte auch außerhalb des Registers. Suchanzeigen, Shop-Angebote, Händlerstrukturen, Domains und Produktfeeds bestimmen mit, welche Reaktion sinnvoll ist.

Stehen Finanzierung, Verkauf, Lizenzierung, Rebranding oder Expansion an, wird die Markenlage zur Verhandlungsfrage. Inhaberschaft, Schutzumfang, Fristen, Nutzung und Konfliktlage sollten dann vorab geordnet sein.

Schnelle Einordnung

Schildern Sie Ihr Portfolio oder den Treffer über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Ablauf

Wie läuft die Markenpflege ab?

In drei Schritten vom Bestand zum Pflegeplan.

  1. 01

    Portfolio senden

    Marken, Registerdaten, betroffene Zeichen, Länder, Produkte, Plattformen oder aktuelle Treffer reichen für den Einstieg.

  2. 02

    Risiko einordnen

    Wir prüfen Fristen, Benutzung, Kollisionslage und Portfoliozuschnitt und zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.

  3. 03

    Pflege aufsetzen

    Sie erhalten eine klare Linie für Überwachung, Verlängerung, Bereinigung, Erweiterung und mögliche Durchsetzung.

Was wir dabei klären

  1. 1

    Bestand klären

    Welche Marken, Klassen, Länder, Inhaber, Nutzungsformen und Fristen bilden den aktuellen Schutzraum?

  2. 2

    Risiken priorisieren

    Treffer, Fristen, Nutzungslücken und digitale Verletzungen sortieren wir nach Relevanz, Dringlichkeit und wirtschaftlichem Ziel.

  3. 3

    Reaktion vorbereiten

    Kippt ein Treffer, bereiten wir Widerspruch, Abgrenzung, Plattformschritt, Abmahnung oder Vergleich vor.

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Leistung

Was leistet die Markenpflege konkret?

Leistungspaket Markenpflege

  1. Portfolio- und Registerpflege

    Bestandsaufnahme von Marken, Anmeldungen und Ländern. Prüfung von Inhaberangaben, Registerstand, Verlängerungsfristen und Schutzumfang.

  2. Portfolio ordnen

    Welche Marken wirtschaftlich zentral sind, welche bereinigt werden können und wie Subbrands, Claims, Logos und Serienzeichen strukturiert werden.

  3. Kollisionsbewertung

    Bewertung neuer identischer oder ähnlicher Zeichen aus DPMA-, EUIPO- und WIPO-Registern sowie Marktplätzen, mit Empfehlung zwischen Beobachtung, Widerspruch, Abgrenzung und Durchsetzung.

  4. Benutzung und Nachweise

    Prüfung, ob die Marke so genutzt wird, wie das Verzeichnis es verlangt. Aufbau von Nachweisen zu Produkt, Zeitraum, Gebiet, Umfang und Zeichenform.

  5. Expansion und Verträge

    Einordnung neuer Länder, Produktlinien und Plattformen. Prüfung von Lizenz-, Vertriebs-, Franchise- und Kooperationsmodellen.

  6. Schnittstellen

    Abgleich mit Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht und digitalem Vertrieb.

Für wen
Unternehmen mit eigenem Markenbestand
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Kosten
Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
Nicht im Paket
Neuanmeldungen, Widerspruchsverfahren, Abmahnungen und Klagen. Diese übernehmen wir auf Anfrage als separates Mandat.
Portfolio prüfen lassen

Wer liefert was und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Registernummern oder Markenliste
  • Aktuelle Nutzung und Produktbereiche
  • Bekannte Treffer und Fristen
  • Lizenz- und Vertriebsverträge

Was wir übernehmen

  • Portfolio- und Fristenprüfung
  • Kollisionsbewertung mit Empfehlung
  • Pflegeplan mit Zuständigkeiten
  • Vorbereitung von Folgeschritten

Wer entscheidet

  • Sie über Pflege, Erweiterung und Eskalation
  • Im Streit Amt oder Gericht

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Sie schildern Portfolio oder Treffer über das Formular. Wir ordnen ein, welcher Umfang passt. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

  2. 2

    Angebot

    Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Widerspruchsverfahren, Gerichtsverfahren und Vertretung vereinbaren wir gesondert.

Risikopunkte

Woran verliert ein Markenportfolio an Wert?

Die größten Risiken entstehen leise, lange vor dem offenen Streit.

Verlängerungen spät erkannt

Ohne Überwachung von Schutzdauer, Gebührenfenster und Zuständigkeiten droht der Verlust der Marke.

Nutzung weicht vom Eintrag ab

Abweichende Logos, neue Produktlinien oder geänderte Leistungen schwächen die Verteidigungsfähigkeit.

Kollisionen fallen erst im Streit auf

Ohne Beobachtung werden neue Anmeldungen sichtbar, wenn Vertrieb oder Plattformen schon betroffen sind.

Register und Rechtekette fallen auseinander

Umstrukturierungen, Asset Deals oder Holdings führen zu falschen Inhaber- und Adressdaten.

Plattformtreffer isoliert behandelt

Angebote, Anzeigen, Domains und Produktfeeds brauchen Beweissicherung, Markenrecht und Taktik zusammen.

Zu viel Bestand

Ein großes Portfolio ist nicht automatisch stark. Stark ist es, wenn Prioritäten und Schutzräume gesteuert werden.

Vor dem Start

Welche Fragen klären wir vor der Pflege?

Fünf Fragen bestimmen, wo Aufwand lohnt.

Vor dem Pflegeplan

  • Welche Marken sichern den Unternehmenswert? Maßgeblich ist, welche Zeichen Umsatz, Sichtbarkeit, Produktlinien, Lizenzmodelle oder Verhandlungspositionen sichern.
  • Welche Schutzräume sind relevant? Deutschland, EU und internationale Erweiterungen müssen zu Vertrieb, Expansion und Angriffslage passen.
  • Welche Treffer verlangen eine Reaktion? Maßgeblich sind Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe, Kennzeichnungskraft und wirtschaftliches Ziel.
  • Welche Nachweise müssen verfügbar sein? Belege zu Nutzung, Zeitraum, Gebiet, Produkt und Zeichenform sammeln wir vor dem Streit, nicht erst darin.
  • Wo beginnt die Eskalation? Manche Fälle bleiben Portfolioarbeit. Andere führen in Widerspruch, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung oder Klage.

Spezialseiten

Wann passt ein anderes Paket besser?

In engen Lagen führt der Weg direkt in eine Spezialseite.

Marke anmelden

Für Produktnamen, Firmenzeichen, Claims oder Logos vor Launch oder Rebranding.

Widerspruch gegen Marke

Wenn gegen eine neu veröffentlichte Marke die Frist läuft.

Markenrechtsklage

Wenn gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung im Vordergrund steht.

Wettbewerbsrecht

Wenn Herkunftstäuschung, Nachahmung oder Werbeverhalten die stärkere Achse bilden.

Domainrecht

Wenn Domains, Registrarzugriff oder Kennzeichenkollisionen im Zentrum stehen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Wenn neben Marken auch Design, Nachahmung, Rechtekette oder Verwertung betroffen sind.

Rechtsrahmen

Welche Fristen und Regeln gelten für Marken?

Eine deutsche Marke ist nach § 47 MarkenG zehn Jahre geschützt und kann um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Gegen eine neu eingetragene Marke läuft nach § 42 MarkenG eine Widerspruchsfrist von drei Monaten ab Veröffentlichung.

Wird eine Marke fünf Jahre nicht ernsthaft benutzt, kann sie nach § 49 MarkenG auf Antrag für verfallen erklärt werden. § 26 MarkenG regelt, was als Benutzung gilt.

Für Unionsmarken gelten die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 und ihre Fristen. Der Widerspruch ist nach Art. 46 binnen drei Monaten nach Veröffentlichung einzulegen.

Das DPMA prüft nur absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG. Ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen, prüft es nicht von Amts wegen. Recherche und Beobachtung liegen beim Inhaber.

Quellen

Grenzen

Wo liegen die Grenzen der Markenpflege?

Klare Grenzen halten Pflege und Konflikt auseinander.

  1. 1

    Pflege ist kein Konfliktmandat

    Widerspruch, Abmahnung und Klage führen wir als eigenes Mandat.

  2. 2

    Keine Eskalation aus Reflex

    Nicht jeder Registertreffer rechtfertigt eine Reaktion. Wir empfehlen nach Relevanz und Ziel.

  3. 3

    Kein Ergebnisversprechen

    Ob ein Widerspruch oder eine Durchsetzung Erfolg hat, entscheiden Amt oder Gericht.

  4. 4

    Entscheidung bleibt bei Ihnen

    Wir liefern Optionen und Risiken. Sie entscheiden über Pflege, Erweiterung und Eskalation.

Was Sie als Ergebnis erwarten können

  • Ein Portfolio, das überwachbar, nutzbar, erweiterbar und im Konflikt belastbar ist.
  • Klare Fristen und Zuständigkeiten statt verstreuter Registerdaten.
  • Eine Empfehlung je Treffer, bevor Vertrieb oder Plattformen betroffen sind.
Rechtsanwalt Jean Paul Bohne

Ihr Ansprechpartner

Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM

Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz

F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„RA Jean Paul Bohne hat die Markenanmeldung sehr schnell, kompetent und einwandfrei durchgeführt. Die Kommunikation verlief zu jeder Zeit sehr gut und verlässlich. Auch die sympathische wie unkomplizeirte Art hat mich vollkommen überzeugt. …“
C. J. · anwalt.de · 17.08.2022 · „Markenameldung“
„Er und das Team der ITMR kümmern sich bei uns um diverse Angelegenheiten was Kaltakquise, Vertragsrecht (B2C und B2B), Forderungsmanagement und Markenrecht sowie Markenschutz angeht. … Ein Marktteilnehmer hat unser Markenrecht verletzt. … 2 Stunden später war die Unterlassungserklärung bei der Gegenpartei.“
Kai Gerrit Krause · Google · 12.10.2024
„Sehr gute Beratung und transparente Preisgestaltung“
Till S. · Google · 11.09.2025

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Was fragen Unternehmen zur Markenpflege?

Wann ist Markenpflege sinnvoll?

Sobald eine Marke im laufenden Geschäft geschützt, überwacht, verlängert, genutzt oder verteidigt werden muss. Das gilt besonders bei mehreren Marken, neuen Produktlinien, Plattformvertrieb, Expansion oder wiederkehrenden Treffern.

Ist Markenpflege dasselbe wie Markenüberwachung?

Die Überwachung ist ein Teil davon. Markenpflege umfasst zusätzlich Fristen, Registerstand, Benutzung, Portfoliozuschnitt, Erweiterungen, Rechtekette und die Vorbereitung von Widerspruch oder Verhandlung.

Prüft das DPMA automatisch ältere ähnliche Marken?

Das DPMA prüft absolute Schutzhindernisse, aber nicht von Amts wegen, ob ältere Rechte Dritter entgegenstehen. Recherche und Kollisionsbewertung bleiben Aufgabe des Inhabers.

Was passiert, wenn eine ähnliche neue Marke auftaucht?

Wir prüfen Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe, Schutzumfang, Benutzung und wirtschaftliche Relevanz. Daraus folgt die Empfehlung, zu beobachten, zu widersprechen, abzugrenzen oder später durchzusetzen.

Wann brauche ich einen Markenwiderspruch statt Pflege?

Wenn eine jüngere Marke veröffentlicht wurde und die Widerspruchsfrist läuft. Dann geht es um eine konkrete registerrechtliche Reaktion, die wir als eigenes Mandat führen.

Betrifft Markenpflege auch internationale Marken?

Ja. Bei Vertrieb oder Expansion über Deutschland hinaus betrachten wir deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Registrierungen zusammen und klären, welche Länder wirtschaftlich relevant sind.

Nächster Schritt

Soll Ihr Markenportfolio geordnet werden?

Wenn Marken, Produktlinien, Plattformen oder neue Märkte zusammenkommen, sollte früh klar sein, welche Rechte zählen und wo Handlungsbedarf besteht.

Für die Anfrage hilfreich

  • Registernummern oder Markenliste
  • Länder und Klassen
  • Aktuelle Nutzung und Produktbereiche
  • Bekannte Treffer, Fristen und Verträge

Für den Einstieg genügt auch ein einzelner Treffer, der eingeordnet werden soll.

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