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Mietrecht für Vermieter bei Kündigung und Räumung
Erst die Position ordnen, dann durchsetzen
Ihr Mieter zahlt nicht, zieht trotz Kündigung nicht aus oder blockiert Gewerbeflächen? Wir prüfen Kündigungsgrund, Vertrag, Rückstände, Zustellung und Beweise und entwickeln eine klare Linie bis zur Räumung.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Stand: 23.10.2026
Vor der Kündigung3 von 5
- Mietvertrag und NachträgeLiegt vor
- Zahlungsübersicht getrenntLiegt vor
- Abmahnung und Zugang belegtPrüfen
- Kündigungsgrund dokumentiertLiegt vor
- Räumungsklageseparates MandatFehlt
Prüfstelle: Ist der Zugang der Kündigung beweisbar?
- 1Unterlagen sendenVertrag und Lage
- 2Linie festlegenKündigung oder Vergleich
- 3Position sichernSchreiben und Klage
Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.
Wir vertreten Vermieter von
- Wohnungen
- Ladenlokalen
- Büroflächen
- Praxisräumen
- Lagerflächen
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungs- und Räumungsfälle werden schwierig durch unklare Schreiben, fehlende Nachweise und falsche Reihenfolge.
- ITMR ordnet Vertrag, Kündigungsgrund, Forderungen und Beweise, bevor der Konflikt vor Gericht landet.
- Wir bereiten Mahnung, Abmahnung, Kündigung, Räumungsaufforderung oder Vergleich vor.
- Räumungsklage, Zahlungsklage und Vollstreckung führen wir als gesondert vereinbarte Stufen.
- Ansprechpartner ist Dr. Alexander Pleh und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Familienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ausgangslage
Wann brauchen Vermieter anwaltliche Hilfe?
Wenn ein Objekt nicht zurückgegeben wird, Miete ausbleibt oder eine Kündigung angreifbar sein könnte.
Eine starke Vermieterposition entsteht, wenn Vertrag, Kündigungsgrund, Forderungen, Beweise und wirtschaftliches Ziel zusammenpassen.
Der Mieter zahlt nicht, verspätet oder nur in Teilbeträgen. Rückstand, Zahlungszeitpunkte, Nachweise und Kündigungsmöglichkeiten müssen dann geordnet werden.
Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollte feststehen, worauf sie gestützt wird und wie sie formuliert, zugestellt und dokumentiert wird.
Der Vertrag ist beendet, aber der Mieter zieht nicht aus. Dann rücken Räumungsklage, Herausgabe, Titel und Vollstreckung in den Vordergrund.
Büro, Ladenlokal, Praxis oder Lager sind blockiert. Laufzeit, Kündbarkeit, Nachträge und Anschlussnutzung prüfen wir gemeinsam.
- Für wen
- Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienunternehmen
- Objekte
- Wohnraum und Gewerberaum
- Kern
- Kündigung, Räumung, Forderungen
- Gericht
- Klage und Vollstreckung gesondert
Neben der Räumung stehen Mietrückstand, Nutzungsentschädigung, Schäden, Betriebskosten oder Anwaltskosten im Raum. Diese Positionen denken wir von Anfang an mit.
Abmahnungen, Zustellnachweise, Zahlungsübersichten, Fotos, Protokolle und Schriftverkehr ordnen wir so, dass sie vor Gericht nachvollziehbar bleiben.
Diese Leistung richtet sich an Vermieter mit einer konkreten Entscheidung. Laufende Mietverwaltung, Nebenkostenroutine oder Reformbeobachtung gehören nicht dazu.
Schnelle Einordnung
Schildern Sie Ihre Lage über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Ablauf
Wie gehen wir vor?
In drei Schritten von den Unterlagen zur Durchsetzungslinie.
01
Unterlagen senden
Mietvertrag, Zahlungsübersicht, Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Schriftverkehr und Objektangaben reichen für die erste Einordnung.
02
Linie festlegen
Wir prüfen, ob die Beendigung hält, welche Risiken bestehen und ob Zahlung, Herausgabe, Vergleich oder Klage im Vordergrund steht.
03
Position sichern
Wir erstellen oder prüfen Schreiben, führen die außergerichtliche Linie und bereiten auf Wunsch die Räumungsklage vor.
Was wir dabei klären
- 1
Lage sichern
Mietvertrag, Objekt, Rückstand, Pflichtverletzung, Abmahnung, Kündigung und Kommunikation werten wir strukturiert aus.
- 2
Risiko bewerten
Wir prüfen, ob Kündigung, Forderung, Räumung oder Vergleich für Ihre Lage sinnvoll ist.
- 3
Schritt festlegen
Je nach Lage folgt Mahnung, Abmahnung, Kündigung, Räumungsaufforderung, Vergleichsangebot oder Klagevorbereitung.
Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa eine Frist? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.
Leistung
Was übernimmt ITMR für Vermieter?
Leistungspaket Mietrecht für Vermieter
Vertrag und Objekt auswerten
Mietvertrag, Nachträge und Objektlage prüfen wir auf Kündbarkeit und Ansatzpunkte.
Kündigungsgrund prüfen
Abmahnung, Zahlungsrückstand, Eigenbedarf oder Pflichtverletzung ordnen wir rechtlich ein.
Schreiben vorbereiten
Kündigung, Abmahnung oder Räumungsaufforderung mit Begründung, Frist und Zustellweg.
Forderungen strukturieren
Mietrückstand, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung und Schäden getrennt aufbereiten.
Außergerichtliche Linie
Kommunikation mit dem Mieter, Vergleich, Räumungsvereinbarung oder Zahlungsregelung.
Prozessrisiko bewerten
Beweise, Einwendungen und wirtschaftliche Optionen vor einer Klage abwägen.
- Für wen
- Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienunternehmen
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Kosten
- Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
- Nicht im Paket
- Räumungsklage, Zahlungsklage und Zwangsvollstreckung. Diese übernehmen wir auf Anfrage als separates Mandat.
Wer liefert was und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Mietvertrag und Nachträge
- Zahlungsübersicht
- Abmahnungen und Schriftverkehr
- Fotos, Protokolle, Zustellnachweise
Was wir übernehmen
- Rechtliche Prüfung und Strategie
- Kündigung oder Abmahnung
- Forderungsaufstellung
- Kommunikation mit dem Mieter
Wer entscheidet
- Sie über Kündigung, Vergleich oder Klage
- Im Streit das Amtsgericht oder Landgericht
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Sie schildern Ihre Lage über das Formular. Wir ordnen ein, welcher Umfang passt. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
- 2
Angebot
Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Gerichtsverfahren, Vertretung vor Gericht und Zwangsvollstreckung vereinbaren wir gesondert.
Fallgruppen
Welche Vermieterlage braucht welchen Fokus?
Vier Lagen mit eigenen Anforderungen.
Zahlungsverzug und offene Miete
Zählen Rückstandshöhe, Teilzahlungen, Schonfrist und hilfsweise ordentliche Kündigung. Miete, Betriebskosten und Nutzungsentschädigung trennen wir.
Eigenbedarf bei Wohnraum
Bedarfsperson, geplante Nutzung und Tatsachenbasis dokumentieren wir vor dem Kündigungsschreiben.
Pflichtverletzung und Abmahnung
Störungen, Beschädigung, vertragswidrige Nutzung oder Untervermietung verlangen eine präzise Tatsachengrundlage.
Gewerbemiete
Laufzeit, Formvorgaben, Verlängerungsoptionen, Betriebspflichten und Anschlussverwertung prüfen wir zusammen.
Vor Kündigung oder Klage
Was muss vor dem nächsten Schritt feststehen?
Sechs Prüfpunkte und ihre Bedeutung für Ihre Position.
| Kriterium | Bedeutung für Sie | Was wir tun |
|---|---|---|
| Kündigungsgrund | Ohne belastbare Beendigung fehlt der Räumung die Grundlage. Wohnraum, Gewerberaum, Verzug, Eigenbedarf und Pflichtverletzung folgen eigenen Anforderungen. | Grund rechtlich einordnen |
| Kündigungsschreiben | Adressat, Begründung, Unterschrift, Zugang, Frist und hilfsweise Kündigung müssen zusammenpassen. | Entwurf prüfen oder erstellen |
| Zahlungsübersicht | Rückstand, Teilzahlungen, Betriebskosten, Kaution, Nutzungsentschädigung und Schäden erfassen wir getrennt. | Aufstellung strukturieren |
| Abmahnung | Bei Pflichtverletzungen ist sie der notwendige Zwischenschritt. Inhalt, Zugang und Wiederholung müssen dokumentiert sein. | Abmahnung vorbereiten |
| Beweise | Fotos, Protokolle, Zeugen, E-Mails, Übergabeunterlagen und Zustellnachweise stützen die spätere Darstellung. | Belege ordnen und sichern |
| Wirtschaftliches Ziel | Mal ist schnelle Räumung wichtiger als ein langer Forderungsstreit. Mal stehen Zahlung, Titel und Vollstreckung vorn. | Priorität mit Ihnen festlegen |
Rechtsrahmen
Welche Regeln gelten für Kündigung und Räumung?
Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs regelt § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. Bei Wohnraum kann der Mieter sie nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB durch Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam machen.
Bei Pflichtverletzungen setzt die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 3 BGB meist eine erfolglose Abmahnung oder Fristsetzung voraus. Die Kündigung von Wohnraum bedarf nach § 568 BGB der Schriftform.
Eigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Gründe sind im Kündigungsschreiben anzugeben.
Gibt der Mieter die Mietsache nach Vertragsende nicht zurück, schuldet er nach § 546a BGB Nutzungsentschädigung. Die Räumung aus einem Titel richtet sich nach § 885 ZPO.
Quellen
Grenzen
Was ist nicht Teil des Pakets?
Klare Grenzen halten Vorbereitung und Verfahren auseinander.
- 1
Klage gesondert
Räumungsklage, Zahlungsklage und Vollstreckung führen wir als eigene Stufe.
- 2
Keine Mietverwaltung
Laufende Verwaltung und Nebenkostenroutine gehören nicht dazu.
- 3
Kein Ergebnisversprechen
Ob eine Kündigung hält und wann geräumt wird, entscheidet am Ende das Gericht.
- 4
Entscheidung bleibt bei Ihnen
Wir empfehlen. Sie entscheiden über Kündigung, Vergleich oder Klage.
Was Vermieter vor Zeitverlust schützt
- Eine verständliche Kündigungsbegründung, besonders bei Eigenbedarf und Pflichtverletzung.
- Eine Zahlungsaufstellung ohne Vermischung von Rückstand, Betriebskosten und Nutzungsentschädigung.
- Eine Abmahnung, wo sie nötig ist, und ein belegter Zugang jeder Erklärung.
- Gewerberaum nach eigenen Regeln prüfen, nicht wie Wohnraum.
- Klagevorbereitung beginnen, bevor der Mieter endgültig blockiert.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Alexander Pleh
Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für IT-Recht und Familienrecht · KI-Beauftragter [DEKRA]
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
Bewertungen
Was Mandanten sagen
5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen
5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de
Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.
„Herr Pleh hat uns hervorragend beraten war sehr aufmerksam und hat sich viel Zeit für uns genommen. So stellt man sich anwaltliche Betreuung vor.“
„"Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich herzlich bei Ihnen und freue mich stets, von Ihnen zu hören oder zu lesen. Ich werde Ihre Kanzlei jederzeit jedem weiterempfehlen!"“
„Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Insbesondere Herr Bohne hat mir in meiner Rechtsangelegenheit schnell, kompetent und unkompliziert weitergeholfen. Vielen Dank dafür!“
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FAQ
Was fragen Vermieter vor Kündigung und Räumung?
Wann sollte ich eine Kündigung prüfen lassen?
Vor dem Ausspruch, wenn Mietrückstand, Eigenbedarf, Pflichtverletzungen oder Gewerberaum betroffen sind. So verhindern Sie formale Fehler, die die Räumung später verzögern.
Wann kommt eine Räumungsklage in Betracht?
Wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter die Räume nicht freiwillig zurückgibt. Vorher prüfen wir Kündigung, Zugang, Fristablauf, Beweise und mögliche Einwendungen.
Kann ich bei Mietrückstand sofort kündigen?
Das hängt von Höhe, Zeitraum und Zusammensetzung des Rückstands ab. Wir prüfen auch, ob neben der fristlosen eine hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll ist.
Was unterscheidet Gewerbemiete von Wohnraummiete?
Bei Gewerberaum stehen Laufzeit, Nachträge, Formvorgaben, Kündigungsrechte und Betriebspflichten im Vordergrund. Wohnraummietrecht hat eigene Schutzmechanismen und verlangt eine eigene Prüfung.
Sollten Rückstand und Räumung zusammen geltend gemacht werden?
Das prüfen wir taktisch. Mal steht schnelle Räumung vorn, mal die Sicherung von Zahlung, Nutzungsentschädigung oder Schäden.
Unterstützen Sie auch außergerichtlich?
Ja. Eine anwaltliche Aufforderung, ein Vergleich, eine Räumungsvereinbarung oder eine Zahlungsregelung kann sinnvoller sein als die sofortige Klage.
Nächster Schritt
Soll Ihre Vermieterlage eingeordnet werden?
Zahlt ein Mieter nicht, verweigert die Rückgabe oder soll eine Kündigung vorbereitet werden, ordnen wir Ihre Position früh.
Für die Anfrage hilfreich
- Mietvertrag und Nachträge
- Zahlungsübersicht
- Abmahnungen und Kündigungsschreiben
- Kurze Chronologie
Für den Einstieg genügt eine kurze Darstellung der Lage.
Vermieterlage einordnen
Für Vermieter, Hausverwaltungen und Gewerberaumvermieter.
Lage schildern, nächsten Schritt klären.
