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Mietrecht für Vermieter bei Kündigung und Räumung

Erst die Position ordnen, dann durchsetzen

Ihr Mieter zahlt nicht, zieht trotz Kündigung nicht aus oder blockiert Gewerbeflächen? Wir prüfen Kündigungsgrund, Vertrag, Rückstände, Zustellung und Beweise und entwickeln eine klare Linie bis zur Räumung.

Ohne Angabe anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung. Beispiel vereinfacht.

Wir vertreten Vermieter von

  • Wohnungen
  • Ladenlokalen
  • Büroflächen
  • Praxisräumen
  • Lagerflächen

Das Wichtigste in Kürze

  • Kündigungs- und Räumungsfälle werden schwierig durch unklare Schreiben, fehlende Nachweise und falsche Reihenfolge.
  • ITMR ordnet Vertrag, Kündigungsgrund, Forderungen und Beweise, bevor der Konflikt vor Gericht landet.
  • Wir bereiten Mahnung, Abmahnung, Kündigung, Räumungsaufforderung oder Vergleich vor.
  • Räumungsklage, Zahlungsklage und Vollstreckung führen wir als gesondert vereinbarte Stufen.
  • Ansprechpartner ist Dr. Alexander Pleh und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und Familienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Ausgangslage

Wann brauchen Vermieter anwaltliche Hilfe?

Wenn ein Objekt nicht zurückgegeben wird, Miete ausbleibt oder eine Kündigung angreifbar sein könnte.

Eine starke Vermieterposition entsteht, wenn Vertrag, Kündigungsgrund, Forderungen, Beweise und wirtschaftliches Ziel zusammenpassen.

Der Mieter zahlt nicht, verspätet oder nur in Teilbeträgen. Rückstand, Zahlungszeitpunkte, Nachweise und Kündigungsmöglichkeiten müssen dann geordnet werden.

Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollte feststehen, worauf sie gestützt wird und wie sie formuliert, zugestellt und dokumentiert wird.

Der Vertrag ist beendet, aber der Mieter zieht nicht aus. Dann rücken Räumungsklage, Herausgabe, Titel und Vollstreckung in den Vordergrund.

Büro, Ladenlokal, Praxis oder Lager sind blockiert. Laufzeit, Kündbarkeit, Nachträge und Anschlussnutzung prüfen wir gemeinsam.

Für wen
Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienunternehmen
Objekte
Wohnraum und Gewerberaum
Kern
Kündigung, Räumung, Forderungen
Gericht
Klage und Vollstreckung gesondert

Neben der Räumung stehen Mietrückstand, Nutzungsentschädigung, Schäden, Betriebskosten oder Anwaltskosten im Raum. Diese Positionen denken wir von Anfang an mit.

Abmahnungen, Zustellnachweise, Zahlungsübersichten, Fotos, Protokolle und Schriftverkehr ordnen wir so, dass sie vor Gericht nachvollziehbar bleiben.

Diese Leistung richtet sich an Vermieter mit einer konkreten Entscheidung. Laufende Mietverwaltung, Nebenkostenroutine oder Reformbeobachtung gehören nicht dazu.

Schnelle Einordnung

Schildern Sie Ihre Lage über das Formular. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Ablauf

Wie gehen wir vor?

In drei Schritten von den Unterlagen zur Durchsetzungslinie.

  1. 01

    Unterlagen senden

    Mietvertrag, Zahlungsübersicht, Abmahnungen, Kündigungsschreiben, Schriftverkehr und Objektangaben reichen für die erste Einordnung.

  2. 02

    Linie festlegen

    Wir prüfen, ob die Beendigung hält, welche Risiken bestehen und ob Zahlung, Herausgabe, Vergleich oder Klage im Vordergrund steht.

  3. 03

    Position sichern

    Wir erstellen oder prüfen Schreiben, führen die außergerichtliche Linie und bereiten auf Wunsch die Räumungsklage vor.

Was wir dabei klären

  1. 1

    Lage sichern

    Mietvertrag, Objekt, Rückstand, Pflichtverletzung, Abmahnung, Kündigung und Kommunikation werten wir strukturiert aus.

  2. 2

    Risiko bewerten

    Wir prüfen, ob Kündigung, Forderung, Räumung oder Vergleich für Ihre Lage sinnvoll ist.

  3. 3

    Schritt festlegen

    Je nach Lage folgt Mahnung, Abmahnung, Kündigung, Räumungsaufforderung, Vergleichsangebot oder Klagevorbereitung.

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa eine Frist? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Leistung

Was übernimmt ITMR für Vermieter?

Leistungspaket Mietrecht für Vermieter

  1. Vertrag und Objekt auswerten

    Mietvertrag, Nachträge und Objektlage prüfen wir auf Kündbarkeit und Ansatzpunkte.

  2. Kündigungsgrund prüfen

    Abmahnung, Zahlungsrückstand, Eigenbedarf oder Pflichtverletzung ordnen wir rechtlich ein.

  3. Schreiben vorbereiten

    Kündigung, Abmahnung oder Räumungsaufforderung mit Begründung, Frist und Zustellweg.

  4. Forderungen strukturieren

    Mietrückstand, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung und Schäden getrennt aufbereiten.

  5. Außergerichtliche Linie

    Kommunikation mit dem Mieter, Vergleich, Räumungsvereinbarung oder Zahlungsregelung.

  6. Prozessrisiko bewerten

    Beweise, Einwendungen und wirtschaftliche Optionen vor einer Klage abwägen.

Für wen
Vermieter, Hausverwaltungen, Immobilienunternehmen
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Kosten
Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
Nicht im Paket
Räumungsklage, Zahlungsklage und Zwangsvollstreckung. Diese übernehmen wir auf Anfrage als separates Mandat.
Vermieterlage einordnen

Wer liefert was und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Mietvertrag und Nachträge
  • Zahlungsübersicht
  • Abmahnungen und Schriftverkehr
  • Fotos, Protokolle, Zustellnachweise

Was wir übernehmen

  • Rechtliche Prüfung und Strategie
  • Kündigung oder Abmahnung
  • Forderungsaufstellung
  • Kommunikation mit dem Mieter

Wer entscheidet

  • Sie über Kündigung, Vergleich oder Klage
  • Im Streit das Amtsgericht oder Landgericht

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Sie schildern Ihre Lage über das Formular. Wir ordnen ein, welcher Umfang passt. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

  2. 2

    Angebot

    Vor Beginn nennen wir Ihnen Scope und Kosten transparent.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Gerichtsverfahren, Vertretung vor Gericht und Zwangsvollstreckung vereinbaren wir gesondert.

Fallgruppen

Welche Vermieterlage braucht welchen Fokus?

Vier Lagen mit eigenen Anforderungen.

Zahlungsverzug und offene Miete

Zählen Rückstandshöhe, Teilzahlungen, Schonfrist und hilfsweise ordentliche Kündigung. Miete, Betriebskosten und Nutzungsentschädigung trennen wir.

Eigenbedarf bei Wohnraum

Bedarfsperson, geplante Nutzung und Tatsachenbasis dokumentieren wir vor dem Kündigungsschreiben.

Pflichtverletzung und Abmahnung

Störungen, Beschädigung, vertragswidrige Nutzung oder Untervermietung verlangen eine präzise Tatsachengrundlage.

Gewerbemiete

Laufzeit, Formvorgaben, Verlängerungsoptionen, Betriebspflichten und Anschlussverwertung prüfen wir zusammen.

Vor Kündigung oder Klage

Was muss vor dem nächsten Schritt feststehen?

Sechs Prüfpunkte und ihre Bedeutung für Ihre Position.

KriteriumBedeutung für SieWas wir tun
KündigungsgrundOhne belastbare Beendigung fehlt der Räumung die Grundlage. Wohnraum, Gewerberaum, Verzug, Eigenbedarf und Pflichtverletzung folgen eigenen Anforderungen.Grund rechtlich einordnen
KündigungsschreibenAdressat, Begründung, Unterschrift, Zugang, Frist und hilfsweise Kündigung müssen zusammenpassen.Entwurf prüfen oder erstellen
ZahlungsübersichtRückstand, Teilzahlungen, Betriebskosten, Kaution, Nutzungsentschädigung und Schäden erfassen wir getrennt.Aufstellung strukturieren
AbmahnungBei Pflichtverletzungen ist sie der notwendige Zwischenschritt. Inhalt, Zugang und Wiederholung müssen dokumentiert sein.Abmahnung vorbereiten
BeweiseFotos, Protokolle, Zeugen, E-Mails, Übergabeunterlagen und Zustellnachweise stützen die spätere Darstellung.Belege ordnen und sichern
Wirtschaftliches ZielMal ist schnelle Räumung wichtiger als ein langer Forderungsstreit. Mal stehen Zahlung, Titel und Vollstreckung vorn.Priorität mit Ihnen festlegen

Rechtsrahmen

Welche Regeln gelten für Kündigung und Räumung?

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs regelt § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB. Bei Wohnraum kann der Mieter sie nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB durch Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam machen.

Bei Pflichtverletzungen setzt die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 3 BGB meist eine erfolglose Abmahnung oder Fristsetzung voraus. Die Kündigung von Wohnraum bedarf nach § 568 BGB der Schriftform.

Eigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Die Gründe sind im Kündigungsschreiben anzugeben.

Gibt der Mieter die Mietsache nach Vertragsende nicht zurück, schuldet er nach § 546a BGB Nutzungsentschädigung. Die Räumung aus einem Titel richtet sich nach § 885 ZPO.

Quellen

Grenzen

Was ist nicht Teil des Pakets?

Klare Grenzen halten Vorbereitung und Verfahren auseinander.

  1. 1

    Klage gesondert

    Räumungsklage, Zahlungsklage und Vollstreckung führen wir als eigene Stufe.

  2. 2

    Keine Mietverwaltung

    Laufende Verwaltung und Nebenkostenroutine gehören nicht dazu.

  3. 3

    Kein Ergebnisversprechen

    Ob eine Kündigung hält und wann geräumt wird, entscheidet am Ende das Gericht.

  4. 4

    Entscheidung bleibt bei Ihnen

    Wir empfehlen. Sie entscheiden über Kündigung, Vergleich oder Klage.

Was Vermieter vor Zeitverlust schützt

  • Eine verständliche Kündigungsbegründung, besonders bei Eigenbedarf und Pflichtverletzung.
  • Eine Zahlungsaufstellung ohne Vermischung von Rückstand, Betriebskosten und Nutzungsentschädigung.
  • Eine Abmahnung, wo sie nötig ist, und ein belegter Zugang jeder Erklärung.
  • Gewerberaum nach eigenen Regeln prüfen, nicht wie Wohnraum.
  • Klagevorbereitung beginnen, bevor der Mieter endgültig blockiert.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh

Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für IT-Recht und Familienrecht · KI-Beauftragter [DEKRA]

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„Herr Pleh hat uns hervorragend beraten war sehr aufmerksam und hat sich viel Zeit für uns genommen. So stellt man sich anwaltliche Betreuung vor.“
Bernd Müller · Google · 21.11.2023
„"Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich herzlich bei Ihnen und freue mich stets, von Ihnen zu hören oder zu lesen. Ich werde Ihre Kanzlei jederzeit jedem weiterempfehlen!"“
A. S. · anwalt.de · 29.10.2023 · „Ausführliche Beratung“
„Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. Insbesondere Herr Bohne hat mir in meiner Rechtsangelegenheit schnell, kompetent und unkompliziert weitergeholfen. Vielen Dank dafür!“
Marie · Google · 31.07.2024

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Was fragen Vermieter vor Kündigung und Räumung?

Wann sollte ich eine Kündigung prüfen lassen?

Vor dem Ausspruch, wenn Mietrückstand, Eigenbedarf, Pflichtverletzungen oder Gewerberaum betroffen sind. So verhindern Sie formale Fehler, die die Räumung später verzögern.

Wann kommt eine Räumungsklage in Betracht?

Wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter die Räume nicht freiwillig zurückgibt. Vorher prüfen wir Kündigung, Zugang, Fristablauf, Beweise und mögliche Einwendungen.

Kann ich bei Mietrückstand sofort kündigen?

Das hängt von Höhe, Zeitraum und Zusammensetzung des Rückstands ab. Wir prüfen auch, ob neben der fristlosen eine hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll ist.

Was unterscheidet Gewerbemiete von Wohnraummiete?

Bei Gewerberaum stehen Laufzeit, Nachträge, Formvorgaben, Kündigungsrechte und Betriebspflichten im Vordergrund. Wohnraummietrecht hat eigene Schutzmechanismen und verlangt eine eigene Prüfung.

Sollten Rückstand und Räumung zusammen geltend gemacht werden?

Das prüfen wir taktisch. Mal steht schnelle Räumung vorn, mal die Sicherung von Zahlung, Nutzungsentschädigung oder Schäden.

Unterstützen Sie auch außergerichtlich?

Ja. Eine anwaltliche Aufforderung, ein Vergleich, eine Räumungsvereinbarung oder eine Zahlungsregelung kann sinnvoller sein als die sofortige Klage.

Nächster Schritt

Soll Ihre Vermieterlage eingeordnet werden?

Zahlt ein Mieter nicht, verweigert die Rückgabe oder soll eine Kündigung vorbereitet werden, ordnen wir Ihre Position früh.

Für die Anfrage hilfreich

  • Mietvertrag und Nachträge
  • Zahlungsübersicht
  • Abmahnungen und Kündigungsschreiben
  • Kurze Chronologie

Für den Einstieg genügt eine kurze Darstellung der Lage.

Vermieterlage einordnen

Für Vermieter, Hausverwaltungen und Gewerberaumvermieter.

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