Produktwerbung
In Zeiten zunehmender Verbrauchersensibilität für Gesundheit und Nachhaltigkeit gewinnen Produktversprechen mit gesundheits- oder umweltbezogenen Aussagen enorm an Bedeutung – und damit auch das Risiko rechtlicher Fallstricke, denn es können regulierte Produkt- und Nachhaltigkeits-Claims vorliegen: Irreführende Produktwerbung umfasst insbesondere Health Claims (gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika) sowie Green Claims / Greenwashing (umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen).
Health Claims: Rechtliche Rahmenbedingungen für gesundheitsbezogene Werbeaussagen
Health Claims sind gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln, die einen Zusammenhang zwischen dem Verzehr eines Produkts und einem gesundheitlichen Vorteil herstellen. In der EU regelt die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health Claims Verordnung) streng, welche Claims zulässig sind. Nur wissenschaftlich belegte und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) genehmigte Aussagen dürfen verwendet werden, um Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Als spezialisierte Kanzlei für Werberecht beraten wir Unternehmen in der Lebensmittel- und Pharma-Branche, um Health Claims rechtssicher zu formulieren und Abmahnrisiken zu minimieren.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Health Claims
Die Health Claims Verordnung unterscheidet zwischen allgemeinen (Art. 13) und spezifischen (Art. 14) Angaben. Allgemeine Claims wie "unterstützt das Immunsystem" müssen auf einer EU-Liste autorisierter Aussagen basieren, während spezifische Claims, beispielsweise zur Reduzierung von Krankheitsrisiken, eine individuelle EFSA-Prüfung erfordern. Wichtige Vorgaben:
- Wissenschaftliche Substantiierung: Jeder Claim muss durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Daten belegt sein (Art. 6 der Verordnung). Die EFSA bewertet die Kausalität zwischen Inhaltsstoff und Effekt.
- Verbot irreführender Angaben: Gemäß UWG und der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Claims nicht täuschen. Beispiele: Keine übertriebenen Versprechen wie "verhindert Krebs" ohne Beweis.
- Kennzeichnungspflichten: Claims müssen klar, lesbar und in der Nähe der Nährwerttabelle platziert sein. Für Nahrungsergänzungsmittel gelten zusätzliche Regeln.
In Deutschland überwacht die Verbraucherzentrale und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Einhaltung. Verstöße können zu Bußgeldern bis 50.000 € oder Abmahnungen führen. Häufige Fallstricke und Risiken bei Health Claims Unternehmen stoßen oft auf Herausforderungen, da die EFSA strenge Kriterien anlegt. Typische Probleme:
- Fehlende Belege: Claims ohne randomisierte, kontrollierte Studien (RCTs) werden abgelehnt, wie bei vielen botanicals (z. B. Pflanzenextrakte).
- Grenzüberschreitende Werbung: In der EU einheitlich, aber nationale Interpretationen variieren.
- Online- und Social-Media-Marketing: Influencer-Werbung muss transparent sein.
Im Kontext des European Health Data Space (EHDS) ab 2029 könnten digitale Belege (etwa App-basierte Studien) erleichtert werden. Zudem fordert die Europäische Parlament-Resolution von 2025 Nährstoffprofile, um Claims auf ungesunden Produkten zu beschränken.
Unsere Leistungen im Bereich Health Claims
Als ITMR bieten wir umfassende Beratung:
- Claim-Prüfung und Optimierung: Wir analysieren Ihre Werbeaussagen auf Konformität mit EFSA-Standards und erstellen rechtssichere Formulierungen.
- Abmahnverteidigung: Bei Wettbewerbsklagen oder Verbraucherbeschwerden vertreten wir Sie vor Gerichten.
- Produktkennzeichnung und Compliance-Checks: Überprüfung von Etiketten, Websites und Marketingmaterialien auf LMIV- und UWG-Konformität.
- Strategische Beratung: Entwicklung von Marketingstrategien, die Health Claims mit Nachhaltigkeitsaspekten verbinden.
- Schulungen: Inhouse-Workshops zu EFSA-Anforderungen und Risikomanagement.
Greenwashing: Vermeidung irreführender Umweltwerbung und Compliance mit EU-Regulierungen
Greenwashing bezeichnet die irreführende Darstellung von Produkten oder Unternehmen als umweltfreundlich, um Verbraucher zu täuschen. In Deutschland und der EU wird dies als unlauterer Wettbewerb geahndet, basierend auf dem UWG und der Unfair Commercial Practices Directive (UCPD). Mit den Neuerungen 2026 durch die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (ECGT) und anhaltenden Gerichtsentscheidungen steigen die Anforderungen an transparente Umweltclaims.
Als Kanzlei für Werberecht helfen wir Unternehmen, Greenwashing-Risiken zu identifizieren und rechtssichere Marketingstrategien zu entwickeln.
Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Umweltclaims
Die EU kämpft aktiv gegen Greenwashing: Die ECGT-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet ab September 2026 generische Claims wie "umweltfreundlich" ohne Beleg und offset-basierte "klimaneutrale" Angaben. Ergänzt wird dies durch die Green Claims Directive (GCD), die trotz Pause 2025 voraussichtlich 2026/2027 finalisiert wird und detaillierte Substantiierungsregeln einführt. Wichtige Vorgaben:
- Substantiierungspflicht: Jeder Claim muss wissenschaftlich belegt sein.
- Verbot vager Begriffe: Begriffe wie "grün" oder "nachhaltig" erfordern Nachweise; Verstöße gegen UWG führen zu Bußgeldern.
- Spezifische Sektoren: In der Finanzbranche und Lebensmitteln (Packaging and Packaging Waste Regulation ab 2026) gelten strengere Regeln.
Deutsche Gerichte betonen Transparenz; NGOs wie Verbraucherzentrale klagen häufig.
Häufige Fallstricke und Risiken bei Greenwashing
- Offset-basierte Claims: Ab 2026 verboten, wenn "klimaneutral" nur durch Kompensation erreicht wird.
- Fehlende Belege: Werbung ohne LCA oder Drittverifizierung, beispielsweise "CO2-reduziert um 50 %" ohne Vergleichsjahr.
- Grenzüberschreitende Marketing: EU-weit einheitlich, aber nationale Durchsetzung variiert.
Die ECGT tritt am 27. September 2026 in Kraft und bannt generische Claims EU-weit.
Unsere Leistungen im Bereich Greenwashing
Wir bieten praxisnahe Beratung für nachhaltiges Marketing:
- Claim-Audits: Prüfung Ihrer Werbung auf ECGT- und UWG-Konformität, inklusive Risikoanalyse.
- Abmahn- und Prozessverteidigung.
- Strategische Umsetzung: Entwicklung belegbarer Claims mit LCA-Integration und Drittzertifizierung.
- Krisenmanagement: Reputationsschutz bei NGO-Klagen oder Medienberichten.
Wir kombinieren Werberecht mit Nachhaltigkeits-Expertise, um Ihre Claims zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir verhindern Abmahnungen und stärken Ihr Image als verantwortungsvolles Unternehmen.