Cyber Resilience Act
CRA-Check für Software, Hardware und vernetzte Produkte
Dieser interaktive Check unterstützt Unternehmen, Hersteller, Importeure, Händler, Softwareanbieter, Komponentenlieferanten und Open-Source-Strukturen bei der ersten Einordnung, ob der Cyber Resilience Act relevant sein kann und welche nächsten Schritte für Security, Konformität, SBOM, Vulnerability Handling und Produktdokumentation naheliegen.
- Produkte mit digitalen Elementen
- Secure-by-design
- SBOM und OSS
- VDP, PSIRT und Meldelogik
- CE- und Konformitätsakte
Was Sie als Ergebnis erhalten
Der CRA-Check liefert eine vorläufige Risikostufe, eine wahrscheinliche Rollen- und Produkteeinordnung, typische Gründe, priorisierte Prüfpunkte, vorzubereitende Unterlagen und einen kopierbaren Kurzüberblick für eine strukturierte Anfrage.
- Berücksichtigung von Hersteller-, Importeur-, Händler-, Reseller-, Komponenten- und OSS-Konstellationen.
- Einordnung der Fristen: Meldepflichten nach Art. 14 CRA gelten seit 11.09.2026, die Vorschriften über Konformitätsbewertungsstellen seit 11.06.2026, die CRA-Hauptpflichten ab 11.12.2027.
- Schnittstellen zu NIS2/BSIG, Data Act, GPSR, Produkthaftung, DSGVO, Open Source und Softwareverträgen.
Interaktive Visualisierung
CRA-Produkt-Security-Kompass
Der Cyber Resilience Act verlangt keine isolierte Checkliste, sondern ein belastbares Produkt-Sicherheitsmodell. Klicken Sie auf ein Prüfmodul, um zu sehen, welcher Nachweis im CRA-Projekt typischerweise aufgebaut werden muss.
Orientierung in fünf Schritten
Was dieser Check leistet
Der CRA-Check ist eine strukturierte Erstorientierung. Er ersetzt keine Einzelfallprüfung, hilft aber dabei, den Prüfgegenstand, die wahrscheinlich relevante Rolle, typische Readiness-Lücken und die nächsten Unterlagen für eine anwaltliche oder interne Compliance-Prüfung zu sortieren.
Wann ist der CRA typischerweise relevant?
Der CRA ist typischerweise relevant, wenn Software, Hardware, vernetzte Produkte, eingebettete Systeme, Firmware, Komponenten oder digitale Funktionen auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Entscheidend sind Produktgrenze, Marktbereitstellung, Rolle des Unternehmens und mögliche Ausnahmen.
Welche Pflichten stehen im Mittelpunkt?
Im Mittelpunkt stehen Cybersicherheitsanforderungen über Design, Entwicklung, Produktion, Auslieferung und Wartung, Schwachstellenmanagement, Security Updates, Supportzeitraum, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung, CE-/Kennzeichnungsthemen und Meldeprozesse für aktiv ausgenutzte Schwachstellen oder schwere Sicherheitsvorfälle.
Was sind die Grenzen des Checks?
Der Check kann keine verbindliche Produktklassifizierung, keine technische Prüfung und keine finale Konformitätsbewertung ersetzen. Spezialrecht, Open-Source-Sonderregeln, Drittbewertung, harmonisierte Normen, Meldungen über die ENISA Single Reporting Platform, die technischen Beschreibungen der Produktkategorien (Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392), die Leitlinien der Kommission C(2026) 5252 und konkrete Produktkategorien müssen im Einzelfall geprüft werden.
Interaktiver Fragebogen
CRA-Betroffenheit und Readiness einschätzen
Beantworten Sie die folgenden Fragen so konkret wie möglich. Das Ergebnis wird aus Rollen-, Produkt-, Kategorie-, Readiness- und Dringlichkeitssignalen berechnet.
Gründe für die Einordnung
Empfohlene nächste Prüfpunkte
Sinnvoll vorzubereitende Unterlagen
Typische Fristen, Risiken und Maßnahmen
| Datum / Anlass | Relevanz | Typische Maßnahme | Risikosignal |
|---|---|---|---|
| 10.12.2024 | Cyber Resilience Act in Kraft. | Produkt- und Rollenmapping starten, Produktportfolio gegen CRA-Scope prüfen. | Keine Zuständigkeit für CRA im Unternehmen definiert. |
| 11.06.2026 | Vorschriften über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Kapitel IV CRA) gelten. | Bei wichtigen Produkten der Klasse II und kritischen Produkten Verfügbarkeit benannter Stellen und Zeitbedarf der Drittbewertung früh klären. | Drittbewertung erforderlich, aber kein Termin bei einer benannten Stelle eingeplant. |
| 11.09.2026 | Seit diesem Tag gelten die Meldepflichten nach Art. 14 CRA für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, auch für Bestandsprodukte (Art. 69 Abs. 3 CRA). Gemeldet wird über die ENISA Single Reporting Platform an das koordinierende CSIRT, in Deutschland CERT-Bund beim BSI: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach 14 Tagen bzw. einem Monat. | VDP, PSIRT, Incident-Runbook, Beweissicherung, Eskalation und Meldewege vorbereiten. | Kein Prozess für Vulnerability Intake, CVE-Bewertung oder Kundenkommunikation. |
| 12.09.2026 | Seit diesem Tag gelten die Data-Act-Designpflichten (Art. 3 Abs. 1 Data Act) für danach in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte und verbundene Dienste. | Produktdaten, Schnittstellen, Geschäftsgeheimnisse und DSGVO-Gates zusammen mit CRA-Architektur planen. | Connected Product ohne Datenzugangs- und Security-by-design-Konzept. |
| 09.12.2026 | Neues Produkthaftungsrecht nach der Richtlinie (EU) 2024/2853 gilt für ab diesem Tag in Verkehr gebrachte Produkte, ausdrücklich auch Software und Updates; das deutsche Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts ist von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. | Release Notes, Security Patches, technische Dokumentation und Haftungsakte strukturieren. | Security-Entscheidungen sind technisch vorhanden, aber nicht gerichtsfest dokumentiert. |
| 11.12.2027 | CRA-Hauptpflichten werden anwendbar. | Secure-by-design, technische Dokumentation, SBOM, CE-/Konformitätsakte, Supportzeitraum und Updatepolitik etablieren. | Produkt wird weiter vertrieben, ohne Konformitätsstrategie und Nachweisführung. |
| Ereignisabhängig | Aktiv ausgenutzte Schwachstelle, schwerer Sicherheitsvorfall, Rückruf, Kunden- oder Behördenanfrage. | Incident Response, rechtliche Meldeprüfung, Kundenkommunikation, Patchplan und Beweissicherung koordinieren. | Öffentlicher Exploit, kritischer CVE, kompromittierte Komponente oder fehlende SBOM. |
Nächste sinnvolle Schritte
Verwandte ITMR-Checker und Anschlussprüfungen
Vertiefung im ITMR-Blog
Der Check ordnet ein, die Beiträge erläutern die Rechtslage im Detail, mit Normbelegen und Rechtsstand.
CRA-Betroffenheit strukturiert prüfen lassen
Bei Software, vernetzten Produkten, IoT, Embedded Devices, Security-Produkten, Komponenten oder Open-Source-Strukturen sollte die CRA-Prüfung früh in Produktroadmap, Security Engineering, Vertragsgestaltung und Nachweisdokumentation eingebunden werden.
Rechtlicher Orientierungshinweis
Dieser CRA-Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob der Cyber Resilience Act tatsächlich anwendbar ist, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt, ob eine wichtige oder kritische Produktkategorie betroffen ist und welche Konformitäts-, Melde- oder Dokumentationspflichten bestehen, muss anhand des konkreten Produkts, der Lieferkette, der technischen Architektur, der Marktbereitstellung und der aktuellen Behörden- und Normenlage geprüft werden. Rechtsstand: 24.10.2026. Harmonisierte Normen zum CRA sind noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht; das deutsche CRA-Durchführungsgesetz (BSI als Marktüberwachungsbehörde) ist vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht verkündet; eine gemeinsame Meldestelle für mehrere Rechtsakte ist im Digital Omnibus erst vorgeschlagen. Wie wir Hersteller und Softwareanbieter bei der Umsetzung begleiten, lesen Sie im Bereich Cybersecurity; Haftungsfragen behandelt unsere Seite zum Produkthaftungsrecht.