Zum Inhalt springen
DEEN

NIS-2-Check

Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2?

Dieser interaktive NIS-2-Check hilft Unternehmen, SaaS-/Cloud-Anbietern, IT-Dienstleistern, Plattformen, kritischen Lieferanten und digitalen Geschäftsmodellen bei der ersten redaktionellen Einordnung von Betroffenheit, Risikostufe, Registrierungs-, Management-, Melde- und Nachweispflichten. So erkennen Sie früh, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt.

Check starten

NIS2 / BSIG Cybersecurity Incident Response Lieferkette

Worum es bei NIS-2 praktisch geht

NIS-2 ist in Deutschland seit dem 06.12.2025 über das Umsetzungsgesetz im BSIG verankert. Entscheidend sind nicht nur Branche und Größe, sondern auch Einrichtungstyp, Konzernstruktur, kritische Lieferketten, IT-Abhängigkeiten, Incident-Prozesse und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung.

  • Vorläufige Einordnung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
  • Prüfung von Registrierung, Risikomanagement, Managementpflichten und Meldewegen
  • Abgleich mit DSGVO, DORA, CRA, KRITIS, Cloud-/SaaS- und Lieferkettenanforderungen

Interaktives NIS-2-Command-Center

Scope, Readiness und Meldeuhr auf einen Blick

Dieses Modul verändert sich während des Fragebogens. Es zeigt, ob ein NIS-2-Scope naheliegt, welche Einrichtungskategorie zu prüfen ist, wie belastbar die vorhandenen Maßnahmen wirken und ob eine Incident-Meldeuhr aktiviert werden muss.

Scopenoch offen
Kategorienoch offen
Readiness0 %
Meldedruckpräventiv

Scope-Scanner

Die Balken markieren, welche Scope-Signale bereits erkennbar sind.

Sektor
Größe / Rolle
Kritikalität
Prüfdruck

Incident-Meldeuhr

präventiv keine Meldeuhr aktiv
24h Frühwarnung prüfen 72h Meldung prüfen 1 Monat Abschlussbericht prüfen

Readiness-Barometer

Je mehr belastbare Bausteine vorhanden sind, desto stärker füllt sich das Barometer.

ISMS Leitung Incident BCM Lieferkette IAM Monitoring

Orientierung

So arbeitet der Check

1

Sektor bestimmen

Zuordnung zu NIS-2-/BSIG-Sektoren, digitalen Diensten, öffentlicher Verwaltung, kritischer Infrastruktur oder Lieferkettenrolle.

2

Größe und Sonderrolle prüfen

Schwellenwerte, Sondertatbestände, Konzernstruktur, öffentliche Einrichtung, KRITIS- oder Spezialregulierung werden berücksichtigt.

3

Kritikalität bewerten

Ausfallfolgen, sensible Daten, grenzüberschreitende Dienste, Cloud-/MSP-Abhängigkeiten und DORA-/CRA-/DSGVO-Schnittstellen fließen ein.

4

Readiness einordnen

Der Check fragt Governance, Risikoanalyse, Incident Response, BCM, Lieferkette, Zugriffsschutz, Monitoring, Schulungen und Nachweise ab.

5

Priorität ableiten

Am Ende erhalten Sie eine vorläufige redaktionelle Risikostufe, Gründe, Prüfpunkte, Unterlagenliste und einen kopierbaren Kurzüberblick für die Anfrage.

Einordnung

Was dieser Check leistet

Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung. Er strukturiert die typischen Fragen, die bei NIS-2-/BSIG-Betroffenheit, Registrierung, Cybersecurity-Risikomanagement, Geschäftsleitungsverantwortung, Lieferkettensteuerung und Incident-Meldung relevant werden.

Welche Unternehmen können betroffen sein?

Betroffenheit kann insbesondere bei Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitaler Infrastruktur, Managed Services, Cloud, Rechenzentren, öffentlicher Verwaltung, Weltraum, Produktion, Chemie, Lebensmittel, Abfall, Post/Kurier, Forschung und bestimmten digitalen Anbietern relevant werden. Größe, Rolle, Sondertatbestände und verbundene Unternehmen sind gesondert zu prüfen.

Welche Pflichten stehen typischerweise im Mittelpunkt?

Typisch sind Risikoanalyse, Sicherheitskonzept, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, sichere Entwicklung und Beschaffung, Zugriffsschutz, Kryptografie, Schulungen, Geschäftsleitungsüberwachung, Registrierung, Nachweise und Meldeprozesse für erhebliche Sicherheitsvorfälle.

Was gilt bei Sicherheitsvorfällen?

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen ist eine zeitkritische Bewertung erforderlich. Nach § 32 BSIG gilt: frühe Erstmeldung spätestens 24 Stunden und Meldung spätestens 72 Stunden nach Kenntniserlangung, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung (dauert der Vorfall an, zunächst eine Fortschrittsmeldung). Gemeldet wird an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK über das BSI-Portal. Nationale Portale, Detailanforderungen und parallele DSGVO-, DORA-, CRA- oder Kundenpflichten müssen im Einzelfall abgeglichen werden.

Wo liegen die Grenzen der Erstorientierung?

Der Check kann die konkrete rechtliche Einordnung, technische Prüfung, Konzernzurechnung, Behördenkommunikation, Nachweisführung und Vertragsanalyse nicht ersetzen. Gerade bei KRITIS, DORA, Cloud-/MSP-Rollen, öffentlichen Auftraggebern, internationalen Gruppen und akuten Vorfällen ist eine vertiefte Prüfung erforderlich.

Interaktiver Fragebogen

NIS-2-Betroffenheit vorläufig prüfen

Bitte beantworten Sie die Fragen so konkret wie möglich. Das NIS-2-Command-Center unterhalb des Fragebogens zeigt Ihnen laufend, wie sich Ihre Antworten auf Scope, Kategorie, Readiness und Meldedruck auswirken.

1 von 5 Schritten
1. Welcher Sektor beschreibt Ihr Unternehmen am besten?

Wählen Sie den Schwerpunkt, der Ihre Hauptleistung oder regulierungsrelevante Rolle am besten beschreibt.

2. Welche Größe oder Sonderrolle trifft zu?

Die Einstufung hängt häufig von Größe, Einrichtungstyp und Sondertatbeständen ab.

3. Welche Kritikalitäts- und Risikosignale treffen zu?

Mehrfachauswahl ist möglich.

4. Welche Sicherheits- und Governance-Bausteine sind belastbar umgesetzt?

Bitte nur auswählen, was dokumentiert, zuständig und praktisch nutzbar ist.

5. Gibt es akuten oder kurzfristigen Handlungsdruck?

Mehrfachauswahl ist möglich.

Präzisionsprüfung nach § 28 BSIG

Einstufung mit Schwellenwerten, Konzernzurechnung und Sonderfällen

Die Präzisionsprüfung folgt der Systematik von § 28 BSIG und der BSI-Betroffenheitsprüfung. Sie ergänzt den Check oben um exakte Schwellenwerte und Ausnahmen. Ihre Angaben bleiben im Browser.

Betreiben Sie eine kritische Anlage (KRITIS)?
Welche Einrichtungsart trifft am ehesten zu?Maßgeblich ist die Einrichtungsart, nicht die Branchenbezeichnung.
Bieten Sie diese Leistung entgeltlich an und ist sie mehr als eine Nebensache?Relevant für Einrichtungsarten nach Anlage 1 und 2.
Größe der EinrichtungMitarbeitende allein genügen; bei Umsatz und Bilanz müssen beide Werte die Schwelle überschreiten.
Gehören Sie zu einer Unternehmensgruppe?Zurechnung nach § 28 Abs. 4 BSIG und Empfehlung 2003/361/EG.
Sind Sie Finanzunternehmen im Sinne von DORA?

Fristen und Risiken

Typische NIS-2-/Cybersecurity-Prüfpunkte

PrüfpunktTypischer AuslöserMaßnahmePriorität
BetroffenheitsprüfungNIS-2-/BSIG-Sektor, Größenkriterium, Sonderrolle, Konzernstruktur oder kritische LieferketteSektor, Einrichtungstyp, Größe, verbundene Unternehmen und Kundenanforderungen dokumentierenSofort
Registrierung und KontaktstellenDirekte Betroffenheit als wichtige oder besonders wichtige EinrichtungRegistrierung im BSI-Portal spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit (§ 33 BSIG; für bereits am 06.12.2025 erfasste Einrichtungen am 06.03.2026 abgelaufen), Kontaktdaten, IP-Adressbereiche, interne Zuständigkeiten und Meldewege festlegen; Änderungen binnen zwei Wochen nachmeldenSofort, falls noch offen
GeschäftsleitungNIS-2-/BSIG-ManagementpflichtenRisikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG), regelmäßige Schulungen der Geschäftsleitung (§ 38 Abs. 3 BSIG) dokumentieren und Berichtslinien etablierenSofort bis 30 Tage
BußgeldrahmenVerstoß gegen Risikomanagement- oder Meldepflichten (§§ 30, 32 BSIG) oder gegen die Registrierungspflicht (§ 33 BSIG)Besonders wichtige Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 %, wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Prozentwert maßgeblich, wenn der Umsatz 500 Mio. € übersteigt); fehlende Registrierung bis 500.000 € (§ 65 BSIG). Für die Bundesverwaltung gilt § 65 BSIG nicht.Für die Risikobewertung
Incident-MeldungErheblicher Sicherheitsvorfall oder Verdacht auf erhebliche AuswirkungenFrühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Zwischenmeldung auf Ersuchen, Abschluss- oder Fortschrittsmeldung nach einem Monat (§ 32 BSIG), Forensik und Beweissicherung prüfenAkut
Lieferkette und OutsourcingCloud, MSP, SaaS, Subunternehmer oder kritischer IT-DienstleisterSecurity Annex, Meldepflichten, Auditrechte, Exit, Subunternehmer und Nachweise prüfen30 bis 90 Tage
SchnittstellenDSGVO-Datenpanne, DORA, CRA, KRITIS, TKG, Produktsicherheit oder Kunden-AuditParallelpflichten, Meldefristen, Nachweisdokumentation und Kommunikation synchronisierenEinzelfallabhängig

Vertiefung zum Check

Nach der Einordnung: Registrierung und Meldepflichten im Detail

Zwei Fachbeiträge führen dort weiter, wo der Check endet – mit Normtext, Fristen und Praxisbeispielen.

NIS-2-Registrierung verpasst? Frist, Bußgeldrahmen und Nachholung Warum die Dreimonatsfrist des § 33 BSIG für Bestandseinrichtungen am 06.03.2026 endete, was der 31.07.2026 bedeutete und wie Sie die Selbsteinordnung nach § 28 BSIG dokumentieren.Zum Beitrag RegistrierungCybervorfall melden: NIS-2, CRA, DSGVO und DORA im Fristenvergleich 24-Stunden-Erstmeldung, 72-Stunden-Meldung und Abschlussmeldung nach § 32 BSIG – abgeglichen mit Art. 33 DSGVO, DORA-Meldewesen und CRA-Meldeplattform.Zum Beitrag Meldepflichten

Nächste sinnvolle Schritte

Verwandte ITMR-Checker und Anschlussprüfungen

CRA-CheckPrüft, ob Software, Hardware oder vernetzte Produkte zusätzliche Produktcybersicherheits- und Meldepflichten auslösen. Datenpannen-Risiko-Check Hilft bei DSGVO-Breach-Triage, 72-Stunden-Frist, Betroffeneninformation und Beweissicherung. Interaktive Risiko-Matrix / Risk CockpitPriorisiert Cyber-, Compliance- und Geschäftsrisiken nach Schadenshöhe, Eintritt, Fristnähe und Aufwand. Regulatorik-Zeitstrahl Ordnet NIS2, CRA, Data Act, AI Act, BFSG und weitere Digitalpflichten zeitlich ein. Dokumenten-Dossier BuilderStrukturiert Nachweise, Policies, Incident-Unterlagen, Verträge und Audit-Dokumente für die Anfrage. AVV-/DPA-Check Prüft Datenschutz- und Auftragsverarbeitungs-Schnittstellen bei Cloud, SaaS, MSP und IT-Outsourcing.

NIS-2-Betroffenheit rechtlich und technisch strukturiert klären

Wenn Ihr Unternehmen in einem NIS-2-Sektor tätig ist, kritische IT-Dienste betreibt, Kunden- oder Auditdruck hat oder ein Sicherheitsvorfall vorliegt, sollte die Einordnung zügig dokumentiert werden. Hilfreich sind Sektorbeschreibung, Größenangaben, Dienstleisterliste, Sicherheitsdokumentation, Incident-Runbooks, Kundenfragebögen und vorhandene Verträge.

Anfrage an ITMR vorbereiten

Rechtlicher Orientierungshinweis

Dieser NIS-2-Check liefert eine strukturierte Erstorientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung vorliegt, welche Registrierungs-, Management-, Melde-, Nachweis- und Sicherheitsmaßnahmen konkret gelten und wie nationale Detailvorgaben umzusetzen sind, muss anhand der konkreten Organisation, Dienste, Kunden, Konzernstruktur, technischen Systeme und laufenden Behördenpraxis geprüft werden. Wie wir die Anforderungen in Organisation und Lieferkette umsetzen, beschreibt unsere Seite NIS-2 umsetzen; weitere Themen finden Sie im Bereich Cybersecurity.

Quellen