NIS-2-Check
Fällt Ihr Unternehmen unter NIS-2?
Dieser interaktive NIS-2-Check hilft Unternehmen, SaaS-/Cloud-Anbietern, IT-Dienstleistern, Plattformen, kritischen Lieferanten und digitalen Geschäftsmodellen bei der ersten redaktionellen Einordnung von Betroffenheit, Risikostufe, Registrierungs-, Management-, Melde- und Nachweispflichten. So erkennen Sie früh, ob Ihr Unternehmen unter NIS-2 fällt.
Worum es bei NIS-2 praktisch geht
NIS-2 ist in Deutschland seit dem 06.12.2025 über das Umsetzungsgesetz im BSIG verankert. Entscheidend sind nicht nur Branche und Größe, sondern auch Einrichtungstyp, Konzernstruktur, kritische Lieferketten, IT-Abhängigkeiten, Incident-Prozesse und die Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung.
- Vorläufige Einordnung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung
- Prüfung von Registrierung, Risikomanagement, Managementpflichten und Meldewegen
- Abgleich mit DSGVO, DORA, CRA, KRITIS, Cloud-/SaaS- und Lieferkettenanforderungen
Interaktives NIS-2-Command-Center
Scope, Readiness und Meldeuhr auf einen Blick
Dieses Modul verändert sich während des Fragebogens. Es zeigt, ob ein NIS-2-Scope naheliegt, welche Einrichtungskategorie zu prüfen ist, wie belastbar die vorhandenen Maßnahmen wirken und ob eine Incident-Meldeuhr aktiviert werden muss.
Scope-Scanner
Die Balken markieren, welche Scope-Signale bereits erkennbar sind.
Incident-Meldeuhr
Readiness-Barometer
Je mehr belastbare Bausteine vorhanden sind, desto stärker füllt sich das Barometer.
Orientierung
So arbeitet der Check
Sektor bestimmen
Zuordnung zu NIS-2-/BSIG-Sektoren, digitalen Diensten, öffentlicher Verwaltung, kritischer Infrastruktur oder Lieferkettenrolle.
Größe und Sonderrolle prüfen
Schwellenwerte, Sondertatbestände, Konzernstruktur, öffentliche Einrichtung, KRITIS- oder Spezialregulierung werden berücksichtigt.
Kritikalität bewerten
Ausfallfolgen, sensible Daten, grenzüberschreitende Dienste, Cloud-/MSP-Abhängigkeiten und DORA-/CRA-/DSGVO-Schnittstellen fließen ein.
Readiness einordnen
Der Check fragt Governance, Risikoanalyse, Incident Response, BCM, Lieferkette, Zugriffsschutz, Monitoring, Schulungen und Nachweise ab.
Priorität ableiten
Am Ende erhalten Sie eine vorläufige redaktionelle Risikostufe, Gründe, Prüfpunkte, Unterlagenliste und einen kopierbaren Kurzüberblick für die Anfrage.
Einordnung
Was dieser Check leistet
Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung. Er strukturiert die typischen Fragen, die bei NIS-2-/BSIG-Betroffenheit, Registrierung, Cybersecurity-Risikomanagement, Geschäftsleitungsverantwortung, Lieferkettensteuerung und Incident-Meldung relevant werden.
Welche Unternehmen können betroffen sein?
Betroffenheit kann insbesondere bei Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarkt, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitaler Infrastruktur, Managed Services, Cloud, Rechenzentren, öffentlicher Verwaltung, Weltraum, Produktion, Chemie, Lebensmittel, Abfall, Post/Kurier, Forschung und bestimmten digitalen Anbietern relevant werden. Größe, Rolle, Sondertatbestände und verbundene Unternehmen sind gesondert zu prüfen.
Welche Pflichten stehen typischerweise im Mittelpunkt?
Typisch sind Risikoanalyse, Sicherheitskonzept, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, sichere Entwicklung und Beschaffung, Zugriffsschutz, Kryptografie, Schulungen, Geschäftsleitungsüberwachung, Registrierung, Nachweise und Meldeprozesse für erhebliche Sicherheitsvorfälle.
Was gilt bei Sicherheitsvorfällen?
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen ist eine zeitkritische Bewertung erforderlich. Nach § 32 BSIG gilt: frühe Erstmeldung spätestens 24 Stunden und Meldung spätestens 72 Stunden nach Kenntniserlangung, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung (dauert der Vorfall an, zunächst eine Fortschrittsmeldung). Gemeldet wird an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK über das BSI-Portal. Nationale Portale, Detailanforderungen und parallele DSGVO-, DORA-, CRA- oder Kundenpflichten müssen im Einzelfall abgeglichen werden.
Wo liegen die Grenzen der Erstorientierung?
Der Check kann die konkrete rechtliche Einordnung, technische Prüfung, Konzernzurechnung, Behördenkommunikation, Nachweisführung und Vertragsanalyse nicht ersetzen. Gerade bei KRITIS, DORA, Cloud-/MSP-Rollen, öffentlichen Auftraggebern, internationalen Gruppen und akuten Vorfällen ist eine vertiefte Prüfung erforderlich.
Interaktiver Fragebogen
NIS-2-Betroffenheit vorläufig prüfen
Bitte beantworten Sie die Fragen so konkret wie möglich. Das NIS-2-Command-Center unterhalb des Fragebogens zeigt Ihnen laufend, wie sich Ihre Antworten auf Scope, Kategorie, Readiness und Meldedruck auswirken.
Vorläufiges Ergebnis
Hinweis: Score, Risikostufe und Priorität sind eine redaktionelle Erstorientierung aus den gewählten Antworten, keine amtliche Einstufung und keine Rechtsberatung.
Gründe für die Einordnung
Empfohlene nächste Prüfpunkte
Sinnvoll vorzubereitende Unterlagen
Kopierbarer Kurzüberblick für die Anfrage
Präzisionsprüfung nach § 28 BSIG
Einstufung mit Schwellenwerten, Konzernzurechnung und Sonderfällen
Die Präzisionsprüfung folgt der Systematik von § 28 BSIG und der BSI-Betroffenheitsprüfung. Sie ergänzt den Check oben um exakte Schwellenwerte und Ausnahmen. Ihre Angaben bleiben im Browser.
Rechtsgrundlage
Hinweise
Bußgeldrahmen
Gegenprobe: BSI-Betroffenheitsprüfung (öffnet in neuem Tab) · Vertiefung: Registrierung nach § 33 BSIG
Vorläufige Einordnung auf Basis Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Grenzfälle wie Anlagenzuordnung, Konzernzurechnung oder vernachlässigbare Tätigkeit bedürfen einer Einzelfallprüfung.
Fristen und Risiken
Typische NIS-2-/Cybersecurity-Prüfpunkte
| Prüfpunkt | Typischer Auslöser | Maßnahme | Priorität |
|---|---|---|---|
| Betroffenheitsprüfung | NIS-2-/BSIG-Sektor, Größenkriterium, Sonderrolle, Konzernstruktur oder kritische Lieferkette | Sektor, Einrichtungstyp, Größe, verbundene Unternehmen und Kundenanforderungen dokumentieren | Sofort |
| Registrierung und Kontaktstellen | Direkte Betroffenheit als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung | Registrierung im BSI-Portal spätestens drei Monate nach Eintritt der Betroffenheit (§ 33 BSIG; für bereits am 06.12.2025 erfasste Einrichtungen am 06.03.2026 abgelaufen), Kontaktdaten, IP-Adressbereiche, interne Zuständigkeiten und Meldewege festlegen; Änderungen binnen zwei Wochen nachmelden | Sofort, falls noch offen |
| Geschäftsleitung | NIS-2-/BSIG-Managementpflichten | Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und deren Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG), regelmäßige Schulungen der Geschäftsleitung (§ 38 Abs. 3 BSIG) dokumentieren und Berichtslinien etablieren | Sofort bis 30 Tage |
| Bußgeldrahmen | Verstoß gegen Risikomanagement- oder Meldepflichten (§§ 30, 32 BSIG) oder gegen die Registrierungspflicht (§ 33 BSIG) | Besonders wichtige Einrichtungen bis 10 Mio. € oder 2 %, wichtige Einrichtungen bis 7 Mio. € oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Prozentwert maßgeblich, wenn der Umsatz 500 Mio. € übersteigt); fehlende Registrierung bis 500.000 € (§ 65 BSIG). Für die Bundesverwaltung gilt § 65 BSIG nicht. | Für die Risikobewertung |
| Incident-Meldung | Erheblicher Sicherheitsvorfall oder Verdacht auf erhebliche Auswirkungen | Frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Zwischenmeldung auf Ersuchen, Abschluss- oder Fortschrittsmeldung nach einem Monat (§ 32 BSIG), Forensik und Beweissicherung prüfen | Akut |
| Lieferkette und Outsourcing | Cloud, MSP, SaaS, Subunternehmer oder kritischer IT-Dienstleister | Security Annex, Meldepflichten, Auditrechte, Exit, Subunternehmer und Nachweise prüfen | 30 bis 90 Tage |
| Schnittstellen | DSGVO-Datenpanne, DORA, CRA, KRITIS, TKG, Produktsicherheit oder Kunden-Audit | Parallelpflichten, Meldefristen, Nachweisdokumentation und Kommunikation synchronisieren | Einzelfallabhängig |
Vertiefung zum Check
Nach der Einordnung: Registrierung und Meldepflichten im Detail
Zwei Fachbeiträge führen dort weiter, wo der Check endet – mit Normtext, Fristen und Praxisbeispielen.
Nächste sinnvolle Schritte
Verwandte ITMR-Checker und Anschlussprüfungen
NIS-2-Betroffenheit rechtlich und technisch strukturiert klären
Wenn Ihr Unternehmen in einem NIS-2-Sektor tätig ist, kritische IT-Dienste betreibt, Kunden- oder Auditdruck hat oder ein Sicherheitsvorfall vorliegt, sollte die Einordnung zügig dokumentiert werden. Hilfreich sind Sektorbeschreibung, Größenangaben, Dienstleisterliste, Sicherheitsdokumentation, Incident-Runbooks, Kundenfragebögen und vorhandene Verträge.
Anfrage an ITMR vorbereitenRechtlicher Orientierungshinweis
Dieser NIS-2-Check liefert eine strukturierte Erstorientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung vorliegt, welche Registrierungs-, Management-, Melde-, Nachweis- und Sicherheitsmaßnahmen konkret gelten und wie nationale Detailvorgaben umzusetzen sind, muss anhand der konkreten Organisation, Dienste, Kunden, Konzernstruktur, technischen Systeme und laufenden Behördenpraxis geprüft werden. Wie wir die Anforderungen in Organisation und Lieferkette umsetzen, beschreibt unsere Seite NIS-2 umsetzen; weitere Themen finden Sie im Bereich Cybersecurity.
Quellen
- BSI: NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft (öffnet in neuem Tab)
- BSI: NIS-2-Pflichten für regulierte Unternehmen (öffnet in neuem Tab)
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2555, NIS-2-Richtlinie (öffnet in neuem Tab)
- Gesetze im Internet: BSI-Gesetz (BSIG 2025) (öffnet in neuem Tab)
- § 28 BSIG: Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (öffnet in neuem Tab)
- § 29 BSIG: Einrichtungen der Bundesverwaltung (öffnet in neuem Tab)
- § 32 BSIG: Meldepflichten (öffnet in neuem Tab)
- § 33 BSIG: Registrierungspflicht (öffnet in neuem Tab)
- § 38 BSIG: Pflichten der Geschäftsleitung (öffnet in neuem Tab)
- § 65 BSIG: Bußgeldvorschriften (öffnet in neuem Tab)
- BSI: NIS-2-Betroffenheitsprüfung (öffnet in neuem Tab)
- BSI: FAQ zu NIS-2 (öffnet in neuem Tab)