Bewertungs- und Rufschädigungscheck

Bewertung, Fake Review oder Rufschädigung rechtlich einordnen

Der Check führt Ihren Fall durch dieselbe Prüfroute, die auch die Gerichte anlegen: Was steht da, gab es ein Kundenkontakt, was hat das Portal geliefert, und welcher Weg trägt. Sie sehen schon beim Ausfüllen, wohin Ihr Fall läuft.

Löschungsanspruch Kundenkontakt Prüfpflicht des Portals § 21 TDDDG Fristen

Kurzprofil

Wobei der Check unterstützt

Er trennt die vier Fragen, die in der Praxis regelmäßig vermischt werden: die Einordnung der Äußerung, den Kundenkontakt, die Nachweistiefe des Portals und den Wunsch nach der Identität des Verfassers. Jede hat eine eigene Rechtsgrundlage und eine eigene Erfolgsaussicht.

EinschätzungDie erreichte Stufe mit Norm und Entscheidung, auf die sie sich stützt
Zwei EntwürfeBeanstandung nach Art. 16 und Beschwerde nach Art. 20, aus Ihren Angaben erzeugt
FristenGerechnet aus dem Tag, an dem das Portal geantwortet hat
BeweislisteZum Abhaken, mit Zählstand und druckbar

Lagebild

Wohin Ihr Fall läuft

Die Anzeige verändert sich mit jeder Antwort. Sie zeigt die Stufe, auf der Ihr Fall gerade steht, und was auf ihr entschieden wird.

Noch keine Angaben Beantworten Sie die erste Frage, dann beginnt die Einordnung.
Die fünf Stufen der Prüfroute Ein waagerechtes Band mit fünf Stufen: Einordnung der Äußerung, Rüge des Kontakts, Nachweis durch das Portal, Beschwerde und Streitbeilegung, Gericht. Eine Fortschrittslinie wächst von links nach rechts bis zu der Stufe, auf der der Fall nach den bisherigen Angaben steht. Die erreichte Stufe ist hervorgehoben. 1 Einordnung Was steht da 2 Rüge Kontakt bestritten 3 Nachweis Was das Portal liefert 4 Beschwerde Art. 20 und 21 5 Gericht Unterlassungsklage

Fragebogen

Fünf Fragen entlang der Prüfroute

Schritt 1 von 5

1. Wo steht die Äußerung?

Der Kanal entscheidet, welches Verfahren überhaupt offensteht.

2. Was steht in der Äußerung?

Mehrfachauswahl. Eine Bewertung besteht meist aus mehreren Ebenen: Sterngabe, tatsächliche Angaben und Wertungen.

3. Gab es einen Kunden- oder Geschäftskontakt?

Das ist die wichtigste Frage des ganzen Verfahrens. Bitte antworten Sie erst, nachdem Sie Ihre Unterlagen für den fraglichen Zeitraum durchgesehen haben.

4. Was hat das Portal bisher geliefert?

Von der Antwort des Portals hängt ab, auf welcher Stufe Ihr Fall steht.

5. Was wollen Sie erreichen?

Mehrfachauswahl. Die Ziele haben verschiedene Gegner und verschiedene Kosten.

Weiterführend

Die Rechtslage im Einzelnen

Häufige Fragen

Zum Check

Ersetzt der Check eine anwaltliche Prüfung?

Nein. Er ordnet Ihren Fall in die Prüfroute ein und nennt die Fundstellen, auf die sich jede Stufe stützt. Über den Ausgang entscheiden Umstände, die ein Fragebogen nicht erfassen kann, etwa der genaue Wortlaut der Äußerung und die Unterlagen beider Seiten.

Warum fragt der Check so genau nach dem Kundenkontakt?

Weil er der wirksamste Angriffspunkt ist. Nach BGH, Urteil vom 9. August 2022 – VI ZR 1244/20, Rn. 40, genügt die Rüge des fehlenden Kontakts, um die Prüfpflicht des Portals auszulösen, und sie muss dafür nicht einmal objektiv richtig sein. Vor Gericht liegt die Beweislast allerdings bei Ihnen, weshalb die eigene Durchsicht vor der Beanstandung sinnvoll ist.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Auswertung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen und keine Ergebnisse gespeichert. Was Sie mitnehmen wollen, kopieren Sie über die beiden Schaltflächen.

Woher stammt der Entwurf der Beanstandung?

Er wird aus Ihren Angaben zusammengesetzt und folgt den Pflichtangaben des Art. 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065: hinreichend begründete Erläuterung, genauer elektronischer Speicherort, Name und Kontaktangabe, Erklärung in gutem Glauben. Die Formulierung der Rüge folgt dem Wortlaut, den der Bundesgerichtshof genügen lässt.

Was bedeutet die Uneinheitlichkeit zwischen Hamburg und Dresden?

Beide Oberlandesgerichte verlangen vom Portal eine Individualisierung des Bewertenden, legen aber verschiedene Maßstäbe an, wie weit sie reichen muss. Das Hanseatische Oberlandesgericht stellt strengere Anforderungen, das Oberlandesgericht Dresden verlangt vom bewerteten Betrieb mehr eigene Mitwirkung. Beide Senate haben die Revision nicht zugelassen. Für die Beratung heißt das: Der Gerichtsstand ist eine Vorfrage.