Ihre Anwältin für Medienrecht, Presserecht & Urheberrecht

Rechtsanwältin Medienrecht

Natalie Utz, LL.M.

Rechtsanwältin



"Im Medien- und Künstlerrecht entfaltet juristische Qualität ihre volle Wirkung im Zusammenspiel von Augenmaß und Gespür für die Besonderheiten kreativer Prozesse und wird so zum unsichtbaren Fundament jeder sichtbaren Kreativität.“


Rechtsanwältin Natalie Utz, LL.M.

Tätigkeitsgebiete

Presserecht Medienrecht Filmrecht Musikrecht Bild- und Fotorecht Urheberrecht Gewerblicher Rechtsschutz Marketingrecht Verlagsrecht Markenrecht Designrecht Lizenzierung Werberecht Lizenzierung Werberecht Wettbewerbsrecht

Frau Rechtsanwältin Utz, LL.M. ist selbstständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei und unterstützt bei Wunsch. Sie bearbeitet bei ITMR den Tätigkeitsschwerpunkt des Medienrechts, Pressrechts, Urheberrechts und des Filmrechts.

Informationen und Hintergründe

Tätigkeitsbeispiele

Rechtsanwältin Natalie Utz wird insbesondere in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig:

Markenrecht, Designrecht

  • Anmeldung
  • Klageverfahren
  • Widerspruchsverfahren
  • Lizenzierung

Urheberrecht, Wettbewerbsrecht

  • Abmahnungen
  • Klagen

Medienrecht

  • Bild- und Fotorecht
  • Musikrecht
  • Persönlichkeitsrecht

Qualifikationen

  • LL.M.

Mitgliedschaften

Frau Rechtsanwältin Utz unterhält folgende Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwaltskammer München

Artikel

Frau Utz veröffentlicht regelmäßig Blog-Beiträge zu aktuellen Ereignissen und Entscheidungen.


Vita

Rechtsanwältin Natalie Utz bearbeitet vorwiegend den Tätigkeitsgebiete des IT-Rechts, Medienrechts, Filmrechts, Arbeitsrechts und gewerblichen Rechtsschutz.

Die anwaltliche Tätigkeit von Natalie Utz ist geprägt von langjähriger Erfahrung in leitenden juristischen Positionen im Konzernumfeld, zuletzt in der Medienbranche. Diese Erfahrung ermöglicht es ihr, rechtliche Fragestellungen nicht nur aus der juristischen Perspektive, sondern auch aus unternehmerischer Sicht zu beurteilen. Diese verstärkt das Verständnis dafür, wie einzelne Rechtsgebiete ineinander übergreifen. Zuvor und neben der Arbeit als Syndikusrechtsanwältin hat Natalie Utz durchgehend anwaltliche Mandate vor allem im Zivil- und Gesellschaftsrecht betreut und so den Sinn für die prozessrechtliche Praxis geschärft. Ihre Arbeit zeichnet sich durch ein pragmatisches und zielorientiertes Vorgehen aus. Dabei bleibt stets der Mandant und sein individuelles Anliegen, ob Einzelperson oder Unternehmen, im Fokus.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München sowie dem Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht München, arbeitete Natalie Utz zunächst als Rechtsanwältin für Zivil- und Familienrecht sowie bei der Modefirma Bench als Legal Counsel. In der Folge bearbeitete sie in einer Rechtsanwaltkanzlei in München zahlreiche insbesondere zivilrechtliche Mandate, bis sie zu dem Startup Joyn GmbH als Unternehmensjuristin wechselte. Hier übernahm sie leitende Funktionen bis hin zum General Counsel mit Schwerpunkten auf Medien-, Datenschutz-, Plattform-, Verbraucher- und Arbeitsrecht. Nach der Integration der Joyn GmbH zum Mutterkonzern ProSiebenSat.1 Media SE übernahm sie auch dort in leitender Funktion eine Rechtsabteilung mit dem Schwerpunkt Künstlerverträge, Arbeits- und Freelancer-Recht. Sie schied im Jahr 2025 aus dem Unternehmen aus, da sie den Wunsch verspürte, wieder näher an dem Mandanten zu arbeiten. Sie gründete daraufhin ihre eigene Kanzlei in Starnberg, südlich von München.

Neben der Arbeit als General Counsel absolvierte Natalie Utz eine Weiterbildung im Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Medienrecht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.).

Vor dem Studium der Rechtswissenschaften schloss Natalie Utz ein Modedesign Studium an der Esmod Modeschule in München mit dem Abschluss Diplom ab.

Seit 2026 ist sie als freie Mitarbeiterin für uns tätig.