Filmrecht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


Filmrecht

Das Filmrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte der Filmproduktion, -verwertung und -distribution in Deutschland und international. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für IT- und Medienrecht beraten wir bei ITMR Mandanten aus der Filmbranche umfassend und praxisnah. Ob Sie als Produzent, Regisseur, Drehbuchautor oder Verleiher tätig sind – wir schützen Ihre kreativen Werke vor Verletzungen und unterstützen Sie bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge. Unser Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen Urheberrecht, Medienrecht und digitalen Technologien, einschließlich Streaming-Plattformen und KI-gestützter Inhalte. Mit unserer Expertise als Fachanwälte für IT-Recht und für Urheber- und Medienrecht und langjähriger Erfahrung in der Branche sorgen wir für eine ganzheitliche Beratung, die Risiken minimiert und Chancen maximiert.

Was ist Filmrecht?

Das Filmrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das primär auf dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) basiert und Elemente aus dem Medienstaatsvertrag (MStV), dem Wettbewerbsrecht (UWG) und dem Vertragsrecht integriert. Es regelt den Schutz von "Filmwerken" nach §§ 88 ff. UrhG, aber je nach Fallkonstellation auch einzelne "Lichtbildwerke" oder "laufende Bilder" relevante Begriffe. Im Gegensatz zu rein kommerziellen Inhalten genießen Filme als künstlerische Werke umfassenden Schutz vor unbefugter Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung.

Aktuell beeinflussen Entwicklungen wie künstliche Intelligenz, die EU-KI-Verordnung (AI Act) das Filmrecht, da KI-Tools in der Postproduktion oder Skriptgenerierung Urheberrechtsfragen aufwerfen. Beispielsweise muss geklärt werden, ob KI-generierte Inhalte schutzfähig sind.

Filmrecht schützt nicht nur das Endprodukt, sondern den gesamten Wertschöpfungsprozess. Von der Idee über die Finanzierung bis zur globalen Vermarktung – wir bei ITMR analysieren potenzielle Risiken und entwickeln Strategien, die auf Ihrer individuellen Situation basieren. Filmrecht ist hochkomplex, da es darüber hinaus Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG), Verwertungsrechte und kollektive Rechte vereint.

Als im Filmrecht spezialisierte Rechtsanwälte bieten wir exemplarisch:

  • Beratung zur Schutzfähigkeit von Filmwerken.
  • Gestaltung und Verhandlung von Verträgen (Schauspieler, Produktion, Lizenz, Distribution).
  • Abwehr von Abmahnungen und Durchsetzung von Ansprüchen.
  • Compliance-Checks, etwa zum Medienstaatsvertrag.
  • Strategische Beratung für digitale Transformation (KI, NFTs, Metaverse).
  • Schulungen für Filmteams zu rechtlichen Risiken.

Mit unserem Netzwerk sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Kontaktieren Sie uns kostenfrei – Ihr Erfolg in der Filmbranche beginnt mit rechtlicher Sicherheit.


Zuständiger Rechtsanwalt für Urheberrecht | Fachanwalt Urheberrecht bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

Rechtsanwalt | Partner | Wirtschaftsmediator

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • AI Officer | KI-Beauftragter [DEKRA]
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  • Cert. Information Privacy Manager [CIPM]
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  • Datenschutzbeauftragter [TÜV]
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