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ITMR Rechtsanwälte · Fristen-Radar

Welche Frist trifft Ihr Unternehmen wann?

Stichtage, Gesetzgebung und anstehende Urteile aus IT-Recht, Datenschutz, KI, E-Commerce, Werbung, Medien und geistigem Eigentum, jeweils mit Fundstelle in der Norm.

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Rechtsstand 01.11.2026 · 141 Einträge · monatlich geprüft

  • bis 90 Tage
  • bis ein Jahr
  • später
  • neu in Kraft
  • noch kein geltendes Recht
  • Gerichtstermin

Auswahl der Fristen im Beratungsbereich von ITMR, keine vollständige Liste. Ob eine Pflicht Ihr Unternehmen trifft, hängt vom Einzelfall ab. „berechnet“ heißt: Das Datum folgt aus einer Fristberechnung. „voraussichtlich“ heißt: Das Datum steht noch nicht fest.

Kommende Stichtage

November 2026
20.11.2026

Kauf auf Rechnung und BNPL: neue Verbraucherkreditregeln

gilt abGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 20.11.2026 gelten die Verbraucherkreditregeln auch für Kleinkredite unter 200 Euro und für entgeltliche oder von Dritten finanzierte Zahlungsaufschübe. Online-Anbieter, die keine KMU sind, bleiben mit unentgeltlichem Rechnungskauf nur bis 14 Tage und ohne Forderungsverkauf ausgenommen (§ 506 Abs. 1 BGB n. F.).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Händler mit Rechnungs- oder Ratenkauf, insbesondere große Händler mit Factoring, Kreditgeber, BNPL-Anbieter, Kreditvermittler.
Rechtsgrundlage
§§ 491 ff., 506 BGB n. F., Art. 16 Abs. 1, BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.05.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 139 – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge … vom 12.5.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
19.10.2026
20.11.2026

Kreditwerbung: Pflichtwarnhinweis „Achtung! Kreditaufnahme kostet Geld“

gilt abGeltungWerbung und Wettbewerb

Ab 20.11.2026 ist Kreditwerbung ohne klaren Warnhinweis zu Kreditkosten unlauter, ebenso Werbung, die eine Verbesserung der Finanzlage suggeriert (Anhang Nr. 23e UWG). Werbung mit Zinsen oder Kosten nennt Nettodarlehensbetrag, Sollzins und effektiven Jahreszins (§ 17 Abs. 2 PAngV).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Kreditgeber, Kreditvermittler und Händler mit Finanzierungsangeboten.
Rechtsgrundlage
Anhang Nr. 23e UWG, § 17 PAngV, Art. 16 Abs. 1, BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.05.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 139 – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vom 12.05.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/werberecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Dezember 2026
02.12.2026

Verbot von KI-Systemen für intime Deepfakes ohne Zustimmung

gilt abGeltungKünstliche Intelligenz

Ab 02.12.2026 verbietet Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba und bb KI-VO KI-Systeme, die realistische intime Darstellungen bestimmbarer Personen ohne ausdrückliche Zustimmung oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen. Anbieter trifft das Verbot, wenn das System dafür bestimmt ist oder solche Inhalte ohne erhebliche technische Änderung absehbar und reproduzierbar erzeugt, ohne dass angemessene Schutzvorkehrungen bestehen. Betreiber trifft es nur, wenn sie das System gezielt dafür verwenden (Art. 5 Abs. 1a KI-VO).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter generativer Bild-, Video- und Audiosysteme, Betreiber nur bei gezielter Verwendung für solche Inhalte.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 5 n. F., Art. 113 Abs. 3 lit. a KI-VO n. F., ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.12.2026

Markierungspflicht für ältere generative KI-Systeme

gilt abÜbergang endetKünstliche Intelligenz

Generative KI-Systeme, die vor dem 02.08.2026 in Verkehr kamen, müssen die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 KI-VO bis 02.12.2026 umsetzen (Art. 111 Abs. 4 KI-VO). Für die Kennzeichnung von Deepfakes durch Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO gibt es keinen solchen Übergang.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter generativer KI-Systeme mit Markteintritt vor dem 02.08.2026. Neuere Systeme sind seit dem 02.08.2026 pflichtig.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 111 Abs. 4 n. F., Art. 111 Abs. 4 KI-VO n. F., ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.12.2026

Plattformarbeitsrichtlinie: Umsetzungsfrist 02.12.2026

gilt abUmsetzungsfristPlattformen, Medien, Jugendschutz

Bis 02.12.2026 ist die Plattformarbeitsrichtlinie umzusetzen, mit einer widerleglichen Vermutung eines Arbeitsverhältnisses und Regeln zum algorithmischen Management (Art. 29 RL (EU) 2024/2831). Ein deutscher Gesetzentwurf liegt nicht vor.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Digitale Arbeitsplattformen, etwa Liefer-, Fahr- und Übersetzungsplattformen, und Personen, die über sie arbeiten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/2831, Art. 29 RL (EU) 2024/2831, ABl. L, 2024/2831
Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/5242 vom 08.04.2026 – Kleine Anfrage Umsetzung RL (EU) 2024/2831 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.12.2026

Solingen und Glashütte: nationaler Schutz endet ohne Unterrichtung der EU

gilt abÜbergang endetGeistiges Eigentum

Der nationale Schutz von Herkunftsangaben wie „Solingen“ und „Glashütte“ endet am 02.12.2026, wenn Deutschland Kommission und EUIPO bis dahin nicht nach Art. 70 Abs. 2 VO (EU) 2023/2411 unterrichtet hat. Nach einer Unterrichtung kann der nationale Schutz bis zur Entscheidung über die Eintragung fortgelten (Art. 70 Abs. 3).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Erzeugervereinigungen und Hersteller in Solingen und Glashütte, Unternehmen, die diese Bezeichnungen nutzen. Unterrichten muss der Bund.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2023/2411, Art. 70, Art. 70 VO (EU) 2023/2411
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2023/2411, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
05.12.2026berechnet

Frühere KRITIS-Betreiber: Nachweis nach altem Recht bis Anfang Dezember 2026

gilt abÜbergang endetCybersicherheit und Produkte

Bisherige KRITIS-Betreiber, deren Drei-Jahres-Nachweis binnen zwölf Monaten nach dem 06.12.2025 fällig war, können ihn bis zum Ablauf des 05.12.2026 noch nach altem Recht erbringen (§ 39 Abs. 3 BSIG). Danach legt das BSI den Zeitpunkt nach neuem Recht fest.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Betreiber kritischer Anlagen, die bis 05.12.2025 KRITIS-Betreiber nach altem BSIG waren.
Rechtsgrundlage
BSIG, § 39 Abs. 3, § 39 Abs. 3 Satz 2 BSIG, BGBl. 2025 I Nr. 301
Amtliche Quelle
BGBl. 2025 I Nr. 301, Art. 1 § 39 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/nis2-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
09.12.2026

Produkthaftungsrichtlinie: Umsetzungsfrist 09.12.2026

gilt abUmsetzungsfristCybersicherheit und Produkte

Die Mitgliedstaaten müssen die neue Produkthaftung bis 09.12.2026 umsetzen (Art. 22 RL (EU) 2024/2853). Software außer nichtkommerzieller Open Source wird Produkt, die Haftung erfasst auch Updates und KI.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller einschließlich Softwareanbieter, Einführer, Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister und unter Umständen Online-Plattformen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/2853, Art. 22 Abs. 1 RL (EU) 2024/2853, ABl. L, 2024/2853, 18.11.2024
Amtliche Quelle
Bundesrat, Beratungsvorgang 584/26 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/produkthaftungsrecht
Zuletzt geprüft
01.11.2026
09.12.2026

Neues Produkthaftungsgesetz für Software und KI ab 09.12.2026

gilt abAnwendungCybersicherheit und Produkte

Wer als Hersteller ab 09.12.2026 ein Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem neuen ProdHaftG, Software eingeschlossen. Für Produkte, die bis 08.12.2026 in Verkehr gebracht wurden, bleibt das alte Recht maßgeblich (§ 23 ProdHaftG). Eine wesentliche Änderung, auch durch ein Software-Update, kann ein Produkt zum neuen Produkt machen (§ 5 ProdHaftG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Softwareanbieter, Einführer, EU-Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister, Online-Plattformen in Händlerrolle.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts, Art. 17 Abs. 1 (i. d. F. BT-Drs. 21/8429, im RegE Art. 5 Abs. 1), BGBl. 2026 I Nr. 321 vom 27.10.2026
Amtliche Quelle
Bundesrat, Beratungsvorgang 584/26 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/produkthaftungsrecht
Zuletzt geprüft
01.11.2026
24.12.2026berechnet

EUDI-Wallet: Bereitstellung durch die Mitgliedstaaten bis Ende 2026

gilt abStichtag PflichtCybersicherheit und Produkte

Jeder Mitgliedstaat muss bis 24.12.2026 mindestens eine europäische digitale Identitätsbrieftasche bereitstellen (Art. 5a eIDAS-VO). Öffentliche Stellen akzeptieren sie, wenn sie eine elektronische Identifizierung verlangen (Art. 5f Abs. 1 eIDAS-VO).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Mitgliedstaaten, mittelbar Wallet-Anbieter, Vertrauensdiensteanbieter und Unternehmen als Nutzer von E-Government.
Rechtsgrundlage
eIDAS-Verordnung, Art. 5a, Art. 5a Abs. 1 VO (EU) Nr. 910/2014, ABl. L, 2024/1183, 30.04.2024
Amtliche Quelle
eIDAS konsolidiert (EUR-Lex CELEX 02014R0910-20241018) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
01.11.2026
31.12.2026berechnet

Verjährung zum Jahresende: Ansprüche aus 2023

gilt abwiederkehrendQuerschnitt

Regelverjährte Ansprüche aus 2023, von denen der Gläubiger 2023 Kenntnis hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben musste, verjähren mit Ablauf des 31.12.2026 (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). UWG-Ansprüche nach §§ 8, 9 Abs. 1 und 13 Abs. 3 verjähren in sechs Monaten, Ansprüche nach § 9 Abs. 2 in einem Jahr, jeweils nicht zum Jahresende (§ 11 UWG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen als Gläubiger und Schuldner, etwa bei Vergütung, Schadensersatz, Lizenzgebühren und DSGVO-Schadensersatz.
Rechtsgrundlage
§§ 195, 199 BGB, § 195, § 199 Abs. 1 und 5 BGB
Amtliche Quelle
§ 195 BGB (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/forderungsmanagement-inkasso
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Januar 2027
01.01.2027berechnet

Preisangaben: eigener Bußgeldtatbestand bis 100.000 Euro

gilt abInkrafttretenE-Commerce und Verbraucherverträge

Wer Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet und gegen die Preisangabenverordnung verstößt, kann ab 01.01.2027 mit einer Geldbuße bis 100.000 Euro belegt werden (§ 3 Abs. 3 PAngG n. F.). Erfasst sind auch Preisangaben an Ladepunkten nach der AFIR.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer, die Verbrauchern Waren oder Leistungen anbieten, Betreiber von Ladepunkten.
Rechtsgrundlage
PAngG n. F., Art. 4 des Gesetzes (RegE), BGBl. 2026 I Nr. 314 vom 22.10.2026
Amtliche Quelle
BR-Drs. 499/26 Gesetzesbeschluss (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
01.11.2026
01.01.2027berechnet

E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz

gilt abÜbergang endetE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 01.01.2027 stellen Unternehmer mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz B2B-Rechnungen als E-Rechnung im strukturierten Format aus (§ 27 Abs. 38 UStG). EDI-Verfahren bleiben mit Zustimmung bis Ende 2027 zulässig.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Inländische Unternehmer bei B2B-Umsätzen. Verkäufe an Verbraucher sind nicht betroffen.
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 38 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1, 2 UStG
Amtliche Quelle
gesetze-im-internet.de: § 27 UStG (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
12.01.2027

Data Act: keine Wechselentgelte mehr bei Cloud-Diensten

gilt abÜbergang endetDatenschutz und Datenrecht

Ab 12.01.2027 dürfen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten keine Wechselentgelte einschließlich Entgelten für die Datenextraktion mehr verlangen (Art. 29 Abs. 1, Art. 2 Nr. 36 Data Act). Standarddienstentgelte und vertragliche Sanktionen bei vorzeitiger Kündigung bleiben zulässig.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Cloud- und Edge-Diensten einschließlich SaaS, mit Ausnahmen nach Art. 31 Data Act.
Rechtsgrundlage
Data Act, Art. 29, Art. 29 Abs. 1, ABl. L, 2023/2854, 22.12.2023
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2023/2854, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/data-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
20.01.2027

Maschinenverordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie

gilt abGeltungCybersicherheit und Produkte

Ab 20.01.2027 müssen Maschinen und zugehörige Produkte die Verordnung (EU) 2023/1230 erfüllen (Art. 54). Neu sind unter anderem Anforderungen an Schutz gegen Manipulation und an Software mit Sicherheitsfunktion.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Einführer und Händler von Maschinen, Sicherheitsbauteilen und Software mit Sicherheitsfunktion.
Rechtsgrundlage
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Art. 54 VO (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.06.2023
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Berichtigung der Verordnung (EU) 2023/1230 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
31.01.2027

Plattformbetreiber: Meldung an das BZSt für 2026 bis 31.01.2027

gilt abwiederkehrendE-Commerce und Verbraucherverträge

Meldende Plattformbetreiber übermitteln die Daten ihrer Anbieter für das Kalenderjahr 2026 spätestens zum 31.01.2027 an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 13 Abs. 1 PStTG). Die Meldung ist jährlich zu wiederholen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Betreiber von Marktplätzen und Vermittlungsplattformen, über die Verkäufe, Vermietungen oder Dienstleistungen abgewickelt werden.
Rechtsgrundlage
PStTG, § 13 Abs. 1 PStTG
Amtliche Quelle
§ 13 PStTG (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Februar 2027
17.02.2027berechnet

Online-Plattformen: aktive Nutzerzahlen halbjährlich veröffentlichen

gilt abwiederkehrendPlattformen, Medien, Jugendschutz

Online-Plattformen und Suchmaschinen veröffentlichen mindestens halbjährlich die durchschnittliche monatliche Zahl ihrer aktiven Nutzer in der EU (Art. 24 Abs. 2 DSA). Die nächsten Stichtage sind der 17.02. und der 17.08.2027.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen, auch KMU.
Rechtsgrundlage
DSA, Art. 24 Abs. 2, Art. 24 Abs. 2 DSA, ABl. L 277 vom 27.10.2022
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2022/2065, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/dsa-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
18.02.2027

Gerätebatterien müssen austauschbar sein

gilt abGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 18.02.2027 müssen in Geräte eingebaute Gerätebatterien vom Endnutzer leicht entnommen und ausgetauscht werden können, mit Ausnahmen (Art. 11 VO (EU) 2023/1542).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller von Elektrogeräten, mittelbar Händler.
Rechtsgrundlage
Batterieverordnung, Art. 11, Art. 96 Abs. 2 UAbs. 2 Buchst. a
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2023/1542 (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
18.02.2027

Batteriepass für LV-, Industrie- und Fahrzeugbatterien

gilt abStichtag PflichtE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 18.02.2027 braucht jede in Verkehr gebrachte LV-Batterie, Industriebatterie über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie einen elektronischen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1 VO (EU) 2023/1542).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller und Bevollmächtigte dieser Batterien, mittelbar Händler und Marktplätze.
Rechtsgrundlage
Batterieverordnung, Art. 77, Art. 77 Abs. 1 VO (EU) 2023/1542, ABl. L 191 vom 28.07.2023
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2023/1542, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
März 2027
01.03.2027berechnet

DSA-Transparenzbericht für 2026 bis Anfang März 2027

gilt abwiederkehrendPlattformen, Medien, Jugendschutz

Anbieter von Vermittlungsdiensten veröffentlichen ihren Transparenzbericht für das Kalenderjahr 2026 in den harmonisierten Vorlagen spätestens zwei Monate nach Ende des Berichtszeitraums (Art. 2 Abs. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2024/2835). Weil der 28.02.2027 ein Sonntag ist, endet die Frist am 01.03.2027. Sehr große Plattformen berichten halbjährlich.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Vermittlungs- und Hostingdiensten und Online-Plattformen. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen, sofern sie keine sehr große Plattform betreiben (Art. 15 Abs. 2 DSA).
Rechtsgrundlage
Art. 15, 24, 42 DSA, DVO (EU) 2024/2835, Art. 2 DVO (EU) 2024/2835, ABl. L, 2024/2835, 05.11.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2835, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/dsa-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
26.03.2027

Gesundheitsdatenraum: Verordnung gilt ab 26.03.2027

gilt abGeltungDatenschutz und Datenrecht

Ab 26.03.2027 gilt die Verordnung über den europäischen Gesundheitsdatenraum, soweit sie keine späteren Daten vorsieht (Art. 105 VO (EU) 2025/327). Erfasst sind unter anderem Regeln für Wellness-Anwendungen und Pflichten von Dateninhabern.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller von Gesundheits- und Wellness-Anwendungen, Gesundheitsdienstleister, Dateninhaber im Gesundheitswesen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2025/327 (EHDS), Art. 105 UAbs. 2 VO (EU) 2025/327, ABl. L, 2025/327, 05.03.2025
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2025/327, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
April 2027
02.04.2027

Neue Verfahrensregeln für grenzüberschreitende DSGVO-Verfahren

gilt abGeltungDatenschutz und Datenrecht

Ab dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2025/2518 laufen grenzüberschreitende Beschwerde- und Aufsichtsverfahren nach einheitlichen Regeln zu Anhörung, Akteneinsicht und Fristen. Kapitel III und IV gelten für Untersuchungen ab dem Stichtag, Kapitel V und VI für jede Verweisung in Streitbeilegungs- und Dringlichkeitsverfahren ab diesem Tag (Art. 36 VO (EU) 2025/2518).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung in der EU, die einer federführenden Aufsichtsbehörde unterstehen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2025/2518, Art. 37 Abs. 2, ABl. L, 2025/2518, 12.12.2025
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2025/2518, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/hilfe-aufsichtsbehoerde
Zuletzt geprüft
19.10.2026
30.04.2027

Lizenzverträge nach alter TT-GVO: Übergang endet

gilt abÜbergang endetGeistiges Eigentum

Lizenzverträge, die am 30.04.2026 bestanden und nur die Voraussetzungen der alten TT-GVO erfüllen, bleiben bis 30.04.2027 freigestellt. Danach müssen sie den neuen Regeln entsprechen (Art. 10 TT-GVO 2026).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Parteien bestehender Technologietransfer- und Softwarelizenzverträge.
Rechtsgrundlage
TT-GVO 2026, Art. 10, Art. 10 TT-GVO 2026
Amtliche Quelle
Kommission, Beteiligungsportal der Kommission Initiative 14478, Verordnungstext C(2026)2477 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/lizenzierung
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Mai 2027
08.05.2027

Medienfreiheitsgesetz: Nutzer passen Medienangebot auf Geräten an

gilt abGeltungPlattformen, Medien, Jugendschutz

Ab 08.05.2027 müssen Hersteller, Entwickler und Importeure von Geräten und Benutzeroberflächen Nutzern ermöglichen, die Einstellungen für Mediendienste mit Sendungen jederzeit zu ändern (Art. 20 EMFA). Die visuelle Identität der Mediendiensteanbieter muss dabei sichtbar bleiben.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Entwickler und Importeure von Geräten und Benutzeroberflächen, die den Zugang zu Mediendiensten steuern, etwa Smart-TVs und Betriebssysteme.
Rechtsgrundlage
Medienfreiheitsgesetz (EU) 2024/1083, Art. 29 UAbs. 2 Buchst. d EMFA, ABl. L, 2024/1083
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/1083, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
31.05.2027

Darlehensvermittler: neue Erlaubnis bis 31.05.2027 beantragen

gilt abStichtag PflichtE-Commerce und Verbraucherverträge

Wer mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO Verbraucherdarlehen vermittelt, beantragt bis 31.05.2027 die neue Erlaubnis nach § 34k GewO. Sonst erlischt die alte Erlaubnis mit Ablauf des 19.11.2027 (§ 162 GewO).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Gewerbliche Darlehens- und Finanzierungsvermittler, auch Händler, die Konsumentenkredite vermitteln.
Rechtsgrundlage
§ 162 GewO n. F., § 162 Abs. 1, 2 GewO n.F., BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.05.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 139 – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge … vom 12.5.2026 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juni 2027
14.06.2027

Richtlinie gegen Gewalt an Frauen: Umsetzungsfrist mit Regeln zu Cybergewalt

gilt abUmsetzungsfristPlattformen, Medien, Jugendschutz

Bis 14.06.2027 setzen die Mitgliedstaaten die Richtlinie (EU) 2024/1385 um (Art. 49 Abs. 1). Sie erfasst unter anderem die nicht einvernehmliche Weitergabe intimer oder manipulierter Inhalte und Anordnungen zu deren Entfernung.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Mitgliedstaaten, mittelbar Online-Plattformen und Hostinganbieter.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/1385, Art. 49 Abs. 1 RL (EU) 2024/1385, ABl. L, 2024/1385
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Richtlinie (EU) 2024/1385, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juli 2027
10.07.2027

Barzahlungen über 10.000 Euro im Handel verboten

gilt abGeltungTelekommunikation, Finanzen, KryptoE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 10.07.2027 dürfen Personen, die mit Gütern handeln oder Dienstleistungen erbringen, Barzahlungen nur bis 10.000 Euro entgegennehmen oder leisten (Art. 80 Abs. 1 VO (EU) 2024/1624).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Händler und Dienstleister mit Barzahlung, etwa Kfz-, Kunst- und Luxusgüterhandel.
Rechtsgrundlage
AMLR, Art. 80, Art. 90 VO (EU) 2024/1624, ABl. L, 2024/1624, 19.06.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/1624, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
10.07.2027

Geldwäscherecht: Verbot anonymer Kryptokonten

gilt abGeltungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Ab 10.07.2027 dürfen Kredit- und Finanzinstitute sowie Kryptodienstleister keine anonymen Kryptowertekonten führen (Art. 79 VO (EU) 2024/1624).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verpflichtete nach der Geldwäscheverordnung, insbesondere Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen.
Rechtsgrundlage
AMLR, Art. 79, Art. 90 UAbs. 2 VO (EU) 2024/1624, ABl. L, 2024/1624, 19.6.2024
Amtliche Quelle
VO (EU) 2024/1624, deutscher Volltext (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
31.07.2027berechnet

Kryptowerte: erste Steuermeldung an das BZSt bis 31.07.2027

gilt abStichtag PflichtTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen melden bis 31.07.2027 erstmals Nutzer- und Transaktionsdaten für 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern, danach jährlich (§ 9 KStTG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Meldepflichtige Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, mittelbar deren Kunden.
Rechtsgrundlage
KStTG, § 9 Abs. 1 i.V.m. §§ 10, 21 KStTG
Amtliche Quelle
KStTG § 9, gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/kryptorecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
August 2027
02.08.2027

KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck: Übergang für Altmodelle endet

gilt abÜbergang endetKünstliche Intelligenz

Anbieter von Modellen mit Markteintritt vor dem 02.08.2025 erfüllen bis 02.08.2027 die Pflichten nach Art. 53 KI-VO, bei systemischem Risiko auch nach Art. 55 (Art. 111 Abs. 3 KI-VO). Dazu gehören technische Dokumentation, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts mit Beachtung von TDM-Vorbehalten und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und Markteintritt vor dem 02.08.2025. Für quelloffene Modelle entfallen nach Art. 53 Abs. 2 KI-VO nur einzelne Pflichten, Urheberrechtsstrategie und Trainingszusammenfassung bleiben.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 111 Abs. 3, Art. 111 Abs. 3 KI-VO, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2024/1689, ABl. L vom 12.7.2024, DE-PDF über Publications Office (Cellar, CELEX 32024R1689) (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/kuenstliche-intelligenz
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.08.2027

KI-Reallabor der Bundesnetzagentur bis August 2027

gilt abDurchführungsrechtKünstliche Intelligenz

Deutschland muss bis 02.08.2027 mindestens ein KI-Reallabor betreiben (Art. 57 Abs. 1 KI-VO n. F.). Zuständig ist die Bundesnetzagentur, KMU und Start-ups erhalten vorrangigen Zugang (Art. 62 Abs. 1 Buchst. a KI-VO), zusätzlich Forschungseinrichtungen und Hochschulen (§ 13 Abs. 3 KI-MIG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter innovativer KI-Systeme, insbesondere KMU, Start-ups und Hochschulen.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 57 n. F., Art. 57 Abs. 1 UAbs. 1 KI-VO n. F., ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
September 2027
12.09.2027berechnet

Data Act: Klauselkontrolle auch für ältere Datenverträge

gilt abÜbergang endetDatenschutz und Datenrecht

Ab 12.09.2027 gilt die Missbräuchlichkeitskontrolle nach Art. 13 Data Act auch für Datenverträge, die vor dem 12.09.2025 geschlossen wurden. Erfasst sind Verträge, die unbefristet sind oder frühestens am 11.01.2034 enden (Art. 50 Data Act).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen mit einseitig gestellten Klauseln in B2B-Datenverträgen, unabhängig von der Größe.
Rechtsgrundlage
Data Act, Art. 13, Art. 50, Art. 50 UAbs. 5, ABl. L, 2023/2854, 22.12.2023
Amtliche Quelle
Rat, PE-CONS 49/23 (DE), Art. 50 (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/data-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
November 2027
19.11.2027berechnet

BaFin-Registrierung für Absatzfinanzierer: Übergang endet

gilt abÜbergang endetE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab dem 20.11.2026 brauchen Kreditgeber im Anwendungsbereich des AbsFinAG eine Registrierung bei der BaFin. Bereits tätige Anbieter dürfen bis zu zwölf Monate ohne Registrierung weiterarbeiten (§ 10 AbsFinAG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Gewerbliche Kreditgeber außerhalb des KWG, etwa BNPL-Anbieter. Händler mit untergeordneten zinsfreien Zahlungsaufschüben sind ausgenommen (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 AbsFinAG).
Rechtsgrundlage
AbsFinAG, § 10 AbsFinAG i.V.m. Art. 16 Abs. 1 des Gesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.05.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 139 – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge … vom 12.5.2026 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Dezember 2027
02.12.2027

Hochrisiko-KI nach Anhang III: Pflichten ab Dezember 2027

gilt abGeltungKünstliche Intelligenz

Ab 02.12.2027 gelten für Hochrisiko-KI nach Anhang III KI-VO die Anforderungen an Risikomanagement, Daten, Dokumentation und menschliche Aufsicht sowie die Betreiberpflichten einschließlich Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 113 Abs. 3 Buchst. c KI-VO). Ursprünglich war der 02.08.2026 vorgesehen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter, Einführer, Händler und Betreiber von KI in Personalwesen, Bildung, Kredit- und Versicherungsprüfung, Biometrie und kritischer Infrastruktur. KMU und kleine Midcaps erhalten Erleichterungen.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 113 n. F., Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziff. i KI-VO n. F., ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
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19.10.2026
02.12.2027berechnet

KI-MIG: Bußgelder und Registrierung für Hochrisiko-KI

gilt abGeltungKünstliche Intelligenz

Mit Geltung der Hochrisiko-Pflichten greifen die Bußgeldtatbestände des § 15 KI-MIG bis 50.000 Euro, etwa für eine fehlende Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO. Anbieter von KI für kritische Infrastruktur registrieren sich und das System bei der Bundesnetzagentur (§ 20 KI-MIG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Betreiber von Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 1, 3, 4 und 5, Anbieter von KI-Sicherheitsbauteilen kritischer Infrastruktur.
Rechtsgrundlage
KI-MIG, §§ 15, 20, § 15 KI-MIG i. V. m. Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziff. i KI-VO n. F., BGBl. 2026 I Nr. 223
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 223, Regelungstext (PDF) (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
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19.10.2026
09.12.2027

Design-Richtlinie: Umsetzungsfrist 09.12.2027

gilt abUmsetzungsfristGeistiges Eigentum

Die Mitgliedstaaten setzen die neu gefasste Design-Richtlinie bis 09.12.2027 um (Art. 36 RL (EU) 2024/2823). In Deutschland ist das Umsetzungsgesetz beschlossen, aber noch nicht verkündet.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Mitgliedstaaten, mittelbar Inhaber und Anmelder von Designs.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/2823, Art. 36 Abs. 1 RL (EU) 2024/2823, ABl. L, 2024/2823, 18.11.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Richtlinie (EU) 2024/2823, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/designrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
09.12.2027

Neues Designgesetz ab 09.12.2027

gilt abInkrafttretenGeistiges Eigentum

Ab 09.12.2027 gilt ein modernisiertes Designgesetz mit Schutz animierter Designs, Regeln gegen die Vorbereitung von 3D-Drucken und angepasster Reparaturklausel. Für vor dem 02.12.2020 angemeldete Designs gilt die Reparaturklausel erst ab 09.12.2032.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Inhaber und Anmelder deutscher Designs, Ersatzteilhersteller, Anbieter von 3D-Druckdateien.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Modernisierung des Designrechts, BR-Drs. 562/26, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes (BR-Drs. 562/26), BGBl. 2026 I Nr. 322 vom 27.10.2026
Amtliche Quelle
Bundesrat, Drucksache 562/26 (Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 24.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/designrecht
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01.11.2026
11.12.2027

Cyber Resilience Act gilt vollständig

gilt abGeltungCybersicherheit und Produkte

Ab 11.12.2027 dürfen Produkte mit digitalen Elementen nur noch mit Erfüllung der Cybersicherheitsanforderungen, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden (Art. 71 Abs. 2 CRA). Dann gelten auch die Pflichten der Verwalter quelloffener Software nach Art. 24 Abs. 3 CRA.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Einführer und Händler von Hard- und Software mit digitalen Elementen, Verwalter quelloffener Software.
Rechtsgrundlage
Cyber Resilience Act, Art. 71 Abs. 2, Art. 71 Abs. 2 UAbs. 1 VO (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/2847, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/cybersecurity
Zuletzt geprüft
19.10.2026
11.12.2027

Funkanlagen: Cyberanforderungen nach Funkanlagenrecht enden

gilt abAufhebungCybersicherheit und Produkte

Ab 11.12.2027 entfallen die Cyberanforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 zur Funkanlagenrichtlinie, die seit 01.08.2025 gelten (Delegierte Verordnung (EU) 2026/339). Maßgeblich ist dann der Cyber Resilience Act.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller internetfähiger Funkanlagen, etwa Wearables und vernetztes Spielzeug.
Rechtsgrundlage
Delegierte Verordnung (EU) 2026/339, Art. 1 DelVO (EU) 2026/339, ABl. L, 2026/339, 29.04.2026
Amtliche Quelle
DelVO (EU) 2026/339, ABl.-Fassung (Kopie bei ibf-solutions) (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/cybersecurity
Zuletzt geprüft
19.10.2026
24.12.2027berechnet

EUDI-Wallet: Akzeptanzpflicht für private Anbieter

gilt abStichtag PflichtCybersicherheit und Produkte

Ab 24.12.2027 müssen private Anbieter, die eine starke Nutzerauthentifizierung verlangen müssen, die EUDI-Wallet auf Wunsch des Nutzers akzeptieren (Art. 5f Abs. 2 eIDAS-VO). Sehr große Online-Plattformen trifft diese Pflicht ebenfalls (Art. 5f Abs. 3 eIDAS-VO).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Banken, Versorger, Gesundheits-, Telekommunikations- und Verkehrsanbieter mit Pflicht zur starken Authentifizierung, sehr große Online-Plattformen. Kleinst- und kleine Unternehmen sind ausgenommen.
Rechtsgrundlage
eIDAS-Verordnung, Art. 5f, Art. 5f Abs. 2 VO (EU) Nr. 910/2014, ABl. L, 2024/1183, 30.04.2024
Amtliche Quelle
eIDAS konsolidiert (EUR-Lex) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
31.12.2027

MiCA: Whitepaper für ältere gehandelte Kryptowerte bis Ende 2027

gilt abÜbergang endetTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Für Kryptowerte, die vor dem 30.12.2024 zum Handel zugelassen wurden, muss bis 31.12.2027 ein Whitepaper nach MiCA vorliegen (Art. 143 Abs. 2 Buchst. b VO (EU) 2023/1114). Vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token sind ausgenommen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Betreiber von Handelsplattformen für Kryptowerte, Emittenten und Projektträger von Token.
Rechtsgrundlage
MiCA, Art. 143 Abs. 2, Art. 143 Abs. 2 Buchst. b VO (EU) 2023/1114, ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40
Amtliche Quelle
VO (EU) 2023/1114, deutscher Volltext (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/kryptorecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Januar 2028
01.01.2028berechnet

E-Rechnung: Ausstellungspflicht für jeden Unternehmer

gilt abÜbergang endetE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 01.01.2028 stellt jeder inländische Unternehmer B2B-Rechnungen als strukturierte E-Rechnung aus (§ 27 Abs. 38 UStG). Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmer unterliegen Sonderregeln.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Inländische Unternehmer bei B2B-Umsätzen.
Rechtsgrundlage
§ 27 Abs. 38 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 2, 3 UStG
Amtliche Quelle
gesetze-im-internet.de: § 27 UStG (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
01.01.2028berechnet

Reparierbarkeit als Beschaffenheitsmerkmal auch im B2B-Kauf

gilt abÜbergang endetE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 01.01.2028 gehört die Reparierbarkeit auch bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern zur objektiven Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB, Art. 229 § 72 EGBGB).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verkäufer und Käufer im B2B-Warenkauf, Lieferketten mit Regress.
Rechtsgrundlage
§ 434 Abs. 3 BGB n. F., Art. 229 § 72 S. 2 EGBGB, BGBl. 2026 I Nr. 212 vom 22.07.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 212 – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren … vom 16.7.2026 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
März 2028
20.03.2028

Verbraucherschlichtung: Umsetzungsfrist der ADR-Reform

gilt abUmsetzungsfristE-Commerce und Verbraucherverträge

Die Mitgliedstaaten setzen die reformierte Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung bis 20.03.2028 um (Art. 5 RL (EU) 2025/2647). Ein deutscher Entwurf zur Änderung des VSBG ist noch nicht bekannt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Mitgliedstaaten, mittelbar Online-Händler mit Informationspflichten zur Schlichtung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2025/2647, Art. 5 Abs. 1 RL (EU) 2025/2647, ABl. L, 2025/2647, 30.12.2025
Amtliche Quelle
Richtlinie (EU) 2025/2647 (Cellar, CELEX 32025L2647) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
April 2028
03.04.2028

Freiwillige Erkennung von Missbrauchsdarstellungen in Messengern bis April 2028

gilt abAufhebungDatenschutz und DatenrechtPlattformen, Medien, Jugendschutz

Anbieter von Messenger-, E-Mail- und Chatdiensten dürfen seit 31.07.2026 wieder freiwillig Technologien zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen einsetzen (Verordnung (EU) 2026/1881). Die Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie endet am 03.04.2028, wenn keine Nachfolgeregelung gilt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste. Zwischen dem 03.04. und dem 30.07.2026 bestand keine Ausnahme.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2026/1881, Art. 11 UAbs. 2, ABl. L vom 28.07.2026
Amtliche Quelle
EP Legislative Observatory 2025/0429(COD), Final act Regulation 2026/1881, OJ L 28.07.2026 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juni 2028
11.06.2028

CRA: ältere Baumusterprüfbescheinigungen gelten bis Juni 2028

gilt abÜbergang endetCybersicherheit und Produkte

Vor dem 11.12.2027 ausgestellte EU-Baumusterprüfbescheinigungen und Genehmigungen zu Cybersicherheitsanforderungen bleiben bis 11.06.2028 gültig, sofern sie nicht früher ablaufen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller mit bestehenden Bescheinigungen, vor allem aus dem Funkanlagenrecht.
Rechtsgrundlage
Cyber Resilience Act, Art. 69, Art. 69 Abs. 1 VO (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024
Amtliche Quelle
Europäische Kommission: CRA Summary (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
August 2028
02.08.2028

Hochrisiko-KI in Produkten nach Anhang I: Pflichten ab August 2028

gilt abGeltungKünstliche Intelligenz

Ab 02.08.2028 gelten die Hochrisiko-Anforderungen für KI in Produkten nach Anhang I Abschnitt A KI-VO, etwa Medizinprodukte, Spielzeug oder Aufzüge. Maschinen stehen jetzt in Anhang I Abschnitt B und erhalten KI-Anforderungen über delegierte Rechtsakte zur Maschinenverordnung, die ebenfalls ab 02.08.2028 gelten.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller und Anbieter von Produkten nach Anhang I mit KI-Sicherheitsbauteilen, Hersteller von Maschinen mit KI-Funktionen.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 113 n. F., Art. 113 Abs. 3 lit. c Ziff. ii KI-VO n. F., ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
September 2028
20.09.2028

Verbraucherschlichtung: neue Regeln gelten ab September 2028

gilt abAnwendungE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 20.09.2028 gelten die nationalen Vorschriften zur reformierten Verbraucherschlichtung, unter anderem mit einer Antwortpflicht von Unternehmern und digitalen Verfahren (Art. 5 RL (EU) 2025/2647).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer im Geschäft mit Verbrauchern, insbesondere Online-Händler, Schlichtungsstellen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2025/2647, Art. 5 Abs. 1 S. 3, ABl. L, 2025/2647, 30.12.2025
Amtliche Quelle
Richtlinie (EU) 2025/2647 (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
27.09.2028

Übergangsregel für Umweltaussagen bei Altware endet

gilt abÜbergang endetGeistiges Eigentum

Wer Waren verkauft, die vor dem 27.09.2026 in Verkehr kamen, muss wegen der neuen Umweltregeln nur nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung mit Ansprüchen rechnen (§ 15b UWG). Die Regel gilt rückwirkend ab 27.09.2026 und entfällt am 27.09.2028.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller und Händler mit Altbeständen, deren Kennzeichnung den seit 27.09.2026 geltenden UWG-Regeln nicht entspricht.
Rechtsgrundlage
§ 15b UWG-E, BR-Drs. 562/26, Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 322 vom 27.10.2026
Amtliche Quelle
Bundesrat, Drucksache 562/26 (Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 24.09.2026) (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/produktwerbung
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01.11.2026
Dezember 2028
06.12.2028berechnet

BSI darf Nachweise von besonders wichtigen Einrichtungen verlangen

gilt abÜbergang endetCybersicherheit und Produkte

Ab 06.12.2028 kann das BSI von besonders wichtigen Einrichtungen Nachweise über Risikomanagement, Meldewesen und die Schulung der Geschäftsleitung anfordern (§ 61 Abs. 3 BSIG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Besonders wichtige Einrichtungen, die nicht Betreiber kritischer Anlagen sind.
Rechtsgrundlage
BSIG, § 61 Abs. 3, § 61 Abs. 3 Satz 1 BSIG, BGBl. 2025 I Nr. 301
Amtliche Quelle
BGBl. 2025 I Nr. 301, Art. 1 § 61 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/nis2-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Januar 2029
01.01.2029

Intra-EU-Anrufe zum Inlandspreis ab 2029

gilt abGeltungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Ab 01.01.2029 müssen Anbieter Verbrauchern Anrufe und SMS in andere EU-Staaten zum Inlandspreis anbieten, sofern bis dahin die Kommission die Schutzvorkehrungen festgelegt hat (Art. 5a Abs. 7 VO (EU) 2015/2120).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter nummerngebundener Kommunikationsdienste. Begünstigt sind Verbraucher, keine Geschäftskunden.
Rechtsgrundlage
Art. 5a VO (EU) 2015/2120, Art. 5a Abs. 7 Satz 1 VO (EU) 2015/2120 i.d.F. Art. 17 VO (EU) 2024/1309, ABl. L, 2024/1309, 8.5.2024
Amtliche Quelle
VO (EU) 2024/1309, deutscher Volltext (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
März 2029
26.03.2029

Gesundheitsdatenraum: Patientenkurzakte und Sekundärnutzung ab März 2029

gilt abGeltungDatenschutz und Datenrecht

Ab 26.03.2029 gelten die Regeln des europäischen Gesundheitsdatenraums für Patientenkurzakte, E-Rezept und E-Dispensierung sowie die Sekundärnutzung für die meisten Datenkategorien (Art. 105 VO (EU) 2025/327). Im Übrigen gilt die Verordnung bereits ab 26.03.2027.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Gesundheitsdienstleister, Hersteller elektronischer Patientenaktensysteme, Dateninhaber und Datennutzer im Gesundheitswesen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2025/327 (EHDS), Art. 105 VO (EU) 2025/327, ABl. L, 2025/327, 05.03.2025
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2025/327, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Dezember 2029
31.12.2029berechnet

Bundesverwaltung für Unternehmen nur noch digital

gilt abStichtag PflichtTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Verwaltungsleistungen zum Vollzug von Bundesgesetzen, die nur Unternehmen betreffen, sollen spätestens ab 31.12.2029 ausschließlich elektronisch angeboten werden (§ 1a Abs. 1 Satz 2 OZG). Unternehmen brauchen dann ein Organisationskonto.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen als Nutzer von Bundesverwaltungsleistungen.
Rechtsgrundlage
OZG, § 1a, § 1a Abs. 1 Satz 2 OZG, BGBl. 2024 I Nr. 245
Amtliche Quelle
§ 1a OZG (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Januar 2030
01.01.2030voraussichtlich

Versandverpackungen: höchstens 50 Prozent Leerraum

gilt abGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 01.01.2030 begrenzen Online-Händler, die Versandverpackungen befüllen, das Leerraumverhältnis auf höchstens 50 Prozent (Art. 24 VO (EU) 2025/40). Die Methode legt die Kommission durch Durchführungsrechtsakt fest.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Händler und Fulfilment-Dienstleister, die Versandverpackungen befüllen.
Rechtsgrundlage
Verpackungsverordnung, Art. 24, Art. 24 Abs. 1, 2 VO (EU) 2025/40, ABl. L, 2025/40
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2025/40 (Cellar, CELEX 32025R0040) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juni 2030
27.06.2030

Barrierefreiheit: Übergang für ältere Produkte und Verträge endet

gilt abÜbergang endetE-Commerce und VerbraucherverträgeTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Bis 27.06.2030 dürfen vor dem 28.06.2025 eingesetzte, nicht barrierefreie Produkte weiter für Dienstleistungen genutzt werden, und Altverträge laufen längstens bis dahin unverändert fort (§ 38 Abs. 1 BFSG). Danach gilt die volle Barrierefreiheitspflicht.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Banken, TK-Anbieter, E-Book-Anbieter. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Rechtsgrundlage
BFSG, § 38, § 38 Abs. 1 BFSG
Amtliche Quelle
gesetze-im-internet.de (BMJV/BfJ): § 38 BFSG (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juli 2030
19.07.2030

Vernichtungsverbot gilt auch für mittlere Unternehmen

gilt abGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Ab 19.07.2030 gelten Vernichtungsverbot und Offenlegungspflicht für unverkaufte Bekleidung und Schuhe auch für mittlere Unternehmen (Art. 24, 25 VO (EU) 2024/1781).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Mittlere Unternehmen mit Bekleidungs- oder Schuhsortiment.
Rechtsgrundlage
Ökodesign-Verordnung, Art. 24, 25, Art. 24 Abs. 1 UAbs. 3, Art. 25 Abs. 1 UAbs. 3, ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2024/1781 (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
August 2030
02.08.2030

Bestandsschutz für ältere Hochrisiko-KI und Frist für Behördensysteme

gilt abÜbergang endetKünstliche Intelligenz

Hochrisiko-Systeme, die vor dem jeweiligen Geltungsbeginn in Verkehr gebracht wurden, fallen nur bei erheblicher Änderung der Konzeption unter die Pflichten (Art. 111 Abs. 2 KI-VO). Systeme, die bestimmungsgemäß von Behörden genutzt werden, müssen bis 02.08.2030 konform sein.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-Altsystemen, Anbieter von KI für öffentliche Auftraggeber.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 111 Abs. 2 n. F., Art. 111 Abs. 2 KI-VO n. F., ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026

Neu in Kraft, letzte sechs Monate

Oktober 2026
19.10.2026voraussichtlich

Erste harmonisierte Norm zur KI-Verordnung: EN 18286

gilt seitDurchführungsrechtKünstliche Intelligenz

Die Fundstelle der Norm EN 18286:2026 zum Qualitätsmanagementsystem ist im Amtsblatt veröffentlicht (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2274). Wer sie anwendet, profitiert von der Vermutung, Art. 17 KI-VO zu erfüllen (Art. 40 Abs. 1 KI-VO). Weitere Normen zu Risikomanagement, Daten und Robustheit stehen aus.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen, notifizierte Stellen.
Rechtsgrundlage
Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2274, Art. 40 Abs. 1 KI-VO
Amtliche Quelle
Europäische Kommission, First harmonised standard supporting the AI Act published in the Official Journal (19.10.2026) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
September 2026
27.09.2026

Weitverbreitete Verbraucherrechtsverstöße: Bußgeldvorschrift neu gefasst

gilt seitGeltungWerbung und Wettbewerb

Seit 27.09.2026 ist § 19 UWG neu gefasst und erfasst die Nummern 1 bis 31 des Anhangs. Geldbußen reichen bis 50.000 Euro, bei mehr als 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz bis 4 Prozent des Umsatzes in den betroffenen Mitgliedstaaten, ohne Halbierung bei Fahrlässigkeit. Geahndet wird nur im Rahmen koordinierter Durchsetzungsmaßnahmen nach Art. 21 VO (EU) 2017/2394 (§ 19 Abs. 5 UWG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer bei Verstößen mit Unionsdimension im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2394.
Rechtsgrundlage
§ 19 UWG, Art. 2 Abs. 1, BGBl. 2026 I Nr. 43
Amtliche Quelle
§ 19 UWG (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/wettbewerbsrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
27.09.2026

Pflichtmitteilung zur Gewährleistung und Haltbarkeitslabel

gilt seitGeltungE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und Wettbewerb

Seit 27.09.2026 weisen Händler vor Vertragsschluss mit der harmonisierten EU-Mitteilung auf die gesetzliche Gewährleistung hin (Art. 246a § 1 EGBGB). Das harmonisierte Label ist zu verwenden, wenn der Hersteller dem Händler eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre mitteilt (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11a EGBGB, DVO (EU) 2025/1960). Hinzu kommen Angaben zu Software-Updates und Reparierbarkeit.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer im Verkauf an Verbraucher, online und stationär, insbesondere Shops und Marktplatzhändler.
Rechtsgrundlage
Art. 246, 246a EGBGB, DVO (EU) 2025/1960, Art. 10 Abs. 3, BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 05.02.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 28 – Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3.2.2026 (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
19.10.2026
27.09.2026

Umweltwerbung: neue Verbote im UWG

gilt seitGeltungE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und Wettbewerb

Seit 27.09.2026 sind nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG unter anderem Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem, allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis und Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation unzulässig. Zukunftsbezogene Umweltaussagen setzen einen überprüften Umsetzungsplan voraus (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer mit Werbung gegenüber Verbrauchern, Siegelverwender, Vergleichsportale. Eine Ausnahme für KMU gibt es nicht.
Rechtsgrundlage
UWG i. d. F. BGBl. 2026 I Nr. 43, Art. 2 Abs. 1, BGBl. 2026 I Nr. 43 vom 19.02.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 43 – Drittes Gesetz zur Änderung des UWG vom 12.2.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/produktwerbung
Zuletzt geprüft
19.10.2026
12.09.2026berechnet

Data Act: Datenzugang durch Design für neue vernetzte Produkte

gilt seitGeltungDatenschutz und Datenrecht

Vernetzte Produkte und verbundene Dienste, die seit 12.09.2026 in Verkehr gebracht werden, müssen Produkt- und Dienstdaten für Nutzer standardmäßig einfach, sicher und unentgeltlich zugänglich machen (Art. 3 Abs. 1, Art. 50 Data Act).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller vernetzter Produkte und Anbieter verbundener Dienste, mit Ausnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmen (Art. 7 Data Act).
Rechtsgrundlage
Data Act, Art. 3 Abs. 1, Art. 50 UAbs. 3, ABl. L, 2023/2854, 22.12.2023
Amtliche Quelle
Rat, PE-CONS 49/23 (DE), Endtext Data Act, Art. 50 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/data-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
11.09.2026

Cyber Resilience Act: Meldepflicht für ausgenutzte Schwachstellen

gilt seitGeltungCybersicherheit und Produkte

Seit 11.09.2026 melden Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle über die Meldeplattform der ENISA (Art. 14 CRA). Die Frühwarnung ist binnen 24 Stunden fällig, die Meldung binnen 72 Stunden.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller von Hard- und Software mit digitalen Elementen, auch für bereits in Verkehr gebrachte Produkte (Art. 69 Abs. 3 CRA).
Rechtsgrundlage
Cyber Resilience Act, Art. 14, Art. 71 Abs. 2 Satz 2 CRA, ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2024/2847, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/cybersecurity
Zuletzt geprüft
19.10.2026
August 2026
18.08.2026

E-Evidence: Herausgabeanordnungen für elektronische Beweismittel

gilt seitGeltungPlattformen, Medien, JugendschutzDatenschutz und Datenrecht

Seit 18.08.2026 können Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten elektronische Beweismittel direkt bei Diensteanbietern anfordern oder sichern lassen (Art. 34 Abs. 2 VO (EU) 2023/1543). Nach der Richtlinie (EU) 2023/1544 benennen Diensteanbieter dafür eine Niederlassung oder einen Vertreter, maßgeblich ist die deutsche Umsetzung.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste, Hosting- und Messengerdienste, Domain- und IP-Dienste mit Angebot in der EU.
Rechtsgrundlage
E-Evidence-Verordnung (EU) 2023/1543, Art. 34 Abs. 2 VO (EU) 2023/1543, ABl. L 191 vom 28.07.2023
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Richtlinie (EU) 2023/1544, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
12.08.2026

Verpackungsverordnung: Pflichten für Online-Händler und Marktplätze

gilt seitGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Seit 12.08.2026 gilt die Verpackungsverordnung unmittelbar. Fernabsatz-Händler ohne Sitz im Zielstaat benennen einen Bevollmächtigten, Online-Marktplätze holen vor Zulassung von Händlern deren Registrierungsnummer ein (Art. 45 Abs. 3 und 4 VO (EU) 2025/40).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Händler mit Versandverpackungen, Online-Marktplätze, Fulfilment-Dienstleister.
Rechtsgrundlage
Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, Art. 71 VO (EU) 2025/40, ABl. L, 2025/40
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2025/40 (Cellar, CELEX 32025R0040) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.08.2026berechnet

AI Office: Geldbußen gegen Modellanbieter und zentrale Aufsicht

gilt seitGeltungKünstliche Intelligenz

Seit 02.08.2026 kann die Kommission gegen Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck Geldbußen verhängen (Art. 101 KI-VO). Das AI Office beaufsichtigt außerdem KI-Systeme, deren Modell vom selben Anbieter stammt, und KI-Systeme in sehr großen Online-Plattformen oder Suchmaschinen (Art. 75 Abs. 1 KI-VO n. F.).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Anbieter eigener Chat-Assistenten, Betreiber sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen mit KI-Systemen.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 75, 101, Art. 113 UAbs. 2 und UAbs. 3 lit. b KI-VO („mit Ausnahme des Artikels 101“), ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2024/1689, ABl. L vom 12.7.2024, DE-PDF über Publications Office (Cellar, CELEX 32024R1689) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.08.2026

Transparenzpflichten für Chatbots und KI-Inhalte nach Art. 50 KI-VO

gilt seitGeltungKünstliche Intelligenz

Seit 02.08.2026 müssen Anbieter Chatbots als KI erkennbar machen und KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 1 und 2 KI-VO). Ältere generative Systeme haben für die Markierung Zeit bis zum 02.12.2026 (Art. 111 Abs. 4 KI-VO). Betreiber legen Deepfakes offen, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse nur, soweit keine redaktionelle Kontrolle besteht (Art. 50 Abs. 4 KI-VO). Über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung informieren Betreiber die Betroffenen (Art. 50 Abs. 3 KI-VO).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von KI-Systemen mit direkter Interaktion oder generativer Ausgabe, Betreiber, die Deepfakes oder KI-Texte veröffentlichen.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 50, Art. 113 Abs. 2 KI-VO, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2024/1689, ABl. L vom 12.7.2024, DE-PDF über Publications Office (Cellar, CELEX 32024R1689) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juli 2026
31.07.2026

Recht auf Reparatur: neue Pflichten für Händler und Hersteller

gilt seitGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Für Kaufverträge ab 31.07.2026 informieren Händler vor der Nacherfüllung über das Wahlrecht und die Verlängerung der Verjährung um zwölf Monate bei Nachbesserung. Hersteller bestimmter Produktgruppen reparieren auch außerhalb der Gewährleistung zu angemessenem Preis (§§ 479a ff. BGB).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verkäufer im Verbrauchsgüterkauf, Hersteller von Waren mit Reparaturanforderungen nach EU-Ökodesignrecht.
Rechtsgrundlage
§§ 479a ff. BGB, BGBl. 2026 I Nr. 212, Art. 22 Abs. 1 RL (EU) 2024/1799, ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024
Amtliche Quelle
Richtlinie (EU) 2024/1799, ABl. L, 2024/1799, 10.7.2024 (Cellar, CELEX 32024L1799) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
19.10.2026
29.07.2026berechnet

KI-Durchführungsgesetz: Bundesnetzagentur ist KI-Aufsicht

gilt seitInkrafttretenKünstliche Intelligenz

Seit 29.07.2026 ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde und zentrale Anlaufstelle für die KI-Verordnung (§§ 2, 6 KI-MIG). Landesbehörden sind zuständig, wenn Mediendiensteanbieter KI zu journalistischen oder Werbezwecken nutzen, die BaFin für KI in regulierter Finanztätigkeit, die Produktmarktüberwachung für KI in Anhang-I-Produkten (§ 2 Abs. 2 bis 8 KI-MIG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen mit Bezug zu Deutschland.
Rechtsgrundlage
KI-MIG, Art. 5 des Gesetzes vom 22.7.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223 vom 28.7.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 223 vom 28.7.2026 – Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz (Art. 1 KI-MIG) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
27.07.2026berechnet

KI-Kompetenz: Förderpflicht statt Sicherstellungspflicht

gilt seitGeltungKünstliche Intelligenz

Seit 27.07.2026 müssen Anbieter und Betreiber nach Art. 4 KI-VO in neuer Fassung Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen. Die frühere Pflicht, ein ausreichendes Kompetenzniveau sicherzustellen, ist entfallen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ohne Größenschwelle.
Rechtsgrundlage
KI-Verordnung, Art. 4 n. F., Art. 4 VO (EU) 2026/1744 i. V. m. Art. 113 Abs. 3 lit. a KI-VO, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
27.07.2026berechnet

Digital-Omnibus ändert die KI-Verordnung

gilt seitInkrafttretenKünstliche Intelligenz

Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI-Verordnung seit 27.07.2026. Sie verschiebt die Hochrisiko-Pflichten und fasst die KI-Kompetenz in Art. 4 neu. Außerdem ergänzt sie Art. 5 um neue Verbote und regelt einen Übergang für Art. 50 Abs. 2.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Hersteller von Maschinen mit KI-Bauteilen.
Rechtsgrundlage
Digital-Omnibus zur KI-Verordnung, Art. 4 VO (EU) 2026/1744, ABl. L, 2026/1744, 24.7.2026
Amtliche Quelle
Amtsblatt der EU: Verordnung (EU) 2026/1744, amtliche Fassung (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
20.07.2026

Leitlinien der Kommission zu Art. 50 KI-VO veröffentlicht

gilt seitDurchführungsrechtKünstliche Intelligenz

Seit 20.07.2026 liegen die Leitlinien der Kommission zu Anwendungsbereich, Begriffen und Ausnahmen des Art. 50 KI-VO vor. Sie binden rechtlich nicht, dienen der Aufsicht aber als Maßstab.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber, die Pflichten nach Art. 50 KI-VO treffen.
Rechtsgrundlage
Leitlinien der Kommission zu Art. 50 KI-VO, Art. 96 Abs. 1 lit. d KI-VO
Amtliche Quelle
Europäische Kommission, Guidelines on transparency obligations for providers and deployers of AI systems (Publication 20 July 2026) (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
19.07.2026

Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung und Schuhe

gilt seitGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Seit 19.07.2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Bekleidung und Schuhe nicht vernichten (Art. 25 VO (EU) 2024/1781). Entsorgte Mengen sind offenzulegen (Art. 24).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Große Unternehmen, auch Online-Händler mit Retouren. Kleinst- und Kleinunternehmen sind ausgenommen.
Rechtsgrundlage
Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, Art. 25, Art. 25 Abs. 1 VO (EU) 2024/1781, ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2024/1781 (Cellar, CELEX 32024R1781) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
08.07.2026

Praxisleitfaden zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte

gilt seitDurchführungsrechtKünstliche Intelligenz

Die Kommission hat den Praxisleitfaden zur Transparenz KI-erzeugter Inhalte am 08.07.2026 als angemessen bewertet (Art. 50 Abs. 7 KI-VO). Unterzeichner können sich zum Nachweis der Pflichten aus Art. 50 Abs. 2, 4 und 5 KI-VO auf ihn stützen, andere belegen die Angemessenheit ihrer Maßnahmen selbst.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber generativer KI-Systeme.
Rechtsgrundlage
Praxisleitfaden nach Art. 50 Abs. 7 KI-VO, Art. 50 Abs. 7 KI-VO n. F.
Amtliche Quelle
Europäische Kommission, Commission opinion on the assessment of the Code of Practice on Transparency of AI-generated Content (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
02.07.2026berechnet

Heilmittelwerbung: Selbsttests von Werbeverbot ausgenommen

gilt seitInkrafttretenWerbung und Wettbewerb

Seit 02.07.2026 dürfen Selbsttests zur Eigenanwendung für die Krankheiten nach Anlage A Nr. 1 HWG beworben werden. Das Werbeverbot nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG gilt für sie nicht mehr. § 12 Abs. 2 HWG wurde neu gefasst.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller und Händler von Selbsttests, Apotheken, Kurbetriebe, Ärztinnen und Ärzte.
Rechtsgrundlage
§ 12 HWG n. F., Inkrafttretensartikel Satz 1 ApoVWG, BGBl. 2026 I Nr. 195 vom 01.07.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 195 – Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vom 26.06.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/produktwerbung
Zuletzt geprüft
19.10.2026
01.07.2026

Unionsdesign: zweite Stufe der Reform gilt

gilt seitGeltungGeistiges Eigentum

Seit 01.07.2026 gelten die zweite Stufe der EU-Designreform und die kodifizierte Unionsdesignverordnung (EU) 2026/715. Neu sind unter anderem Gebühren als Anmeldetagserfordernis, höhere Verlängerungsgebühren und eine dauerhafte Reparaturklausel.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anmelder und Inhaber eingetragener Unionsdesigns, Ersatzteilhersteller, Vertreter vor dem EUIPO.
Rechtsgrundlage
Unionsdesignverordnung, VO (EU) 2024/2822, 2026/715, Art. 3 VO (EU) 2024/2822, ABl. L, 2024/2822, 18.11.2024
Amtliche Quelle
EUIPO, Summary of changes applying from 1 July 2026 (EU design reform phases I and II) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/design-anmeldung
Zuletzt geprüft
19.10.2026
01.07.2026

Kryptowerte: Übergangszeit nach MiCA beendet

gilt seitÜbergang endetTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Seit 02.07.2026 dürfen Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU nur noch mit Zulassung nach MiCA erbracht werden (Art. 143 Abs. 3, Art. 59 VO (EU) 2023/1114). In Deutschland endete der Bestandsschutz bereits am 31.12.2025 (§ 50 KMAG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, Unternehmen, die Kryptodienstleister als Partner nutzen.
Rechtsgrundlage
MiCA, Art. 143 Abs. 3, Art. 143 Abs. 3 VO (EU) 2023/1114, ABl. L 150 vom 9.6.2023, S. 40
Amtliche Quelle
VO (EU) 2023/1114, deutscher Volltext (Cellar) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/kryptorecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juni 2026
19.06.2026

Finanzdienstleistungen online: neue Informations- und Gestaltungspflichten

gilt seitGeltungE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und Wettbewerb

Seit 19.06.2026 gelten neu gefasste vorvertragliche Informationspflichten, ein Recht auf menschliches Eingreifen bei Online-Tools und ein Verbot manipulativer Gestaltung (Art. 246b EGBGB). Verstöße gegen die Gestaltungspflicht sind zugleich irreführend nach § 5 Abs. 6 UWG.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Banken, Versicherer, Zahlungsdienstleister, Fintechs und Vermittler im Online-Vertrieb an Verbraucher.
Rechtsgrundlage
Art. 246b EGBGB, § 5 Abs. 6 UWG, Art. 10 Abs. 1, BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 05.02.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 28 – Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3.2.2026 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
19.06.2026

Widerrufsbutton bei online geschlossenen Verträgen

gilt seitGeltungE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und Wettbewerb

Seit 19.06.2026 müssen Unternehmer bei online geschlossenen Fernabsatzverträgen eine ständig verfügbare Widerrufsfunktion „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigungsschritt bereitstellen (§ 356a BGB). Den Eingang des Widerrufs bestätigen sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer, die über Websites oder Apps Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, auch über Finanzdienstleistungen und Versicherungen.
Rechtsgrundlage
§ 356a BGB, Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 28 vom 05.02.2026
Amtliche Quelle
BGBl. 2026 I Nr. 28 – Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3.2.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
19.10.2026
11.06.2026

Cyber Resilience Act: Regeln für Prüfstellen gelten

gilt seitGeltungCybersicherheit und Produkte

Seit 11.06.2026 gelten die Vorschriften über notifizierende Behörden und notifizierte Stellen (Art. 35 bis 51 CRA). Sie bereiten die Drittprüfung wichtiger und kritischer Produkte ab dem 11.12.2027 vor.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Konformitätsbewertungsstellen, mittelbar Hersteller wichtiger Produkte der Klasse II und kritischer Produkte.
Rechtsgrundlage
Cyber Resilience Act, Kapitel IV, Art. 71 Abs. 2 UAbs. 3 VO (EU) 2024/2847, ABl. L, 2024/2847, 20.11.2024
Amtliche Quelle
Europäische Kommission: Cyber Resilience Act – Summary (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/cybersecurity
Zuletzt geprüft
19.10.2026
01.06.2026berechnet

Jugendmedienschutz: Hinweis auf Altersfreigabe bei Filmen und Spielen

gilt seitGeltungPlattformen, Medien, Jugendschutz

Seit 01.06.2026 weisen Telemedienanbieter bei eigenen Filmen, Serien und Spielen deutlich wahrnehmbar auf die Alterseinstufung hin und sollen die wesentlichen Gründe nennen (§ 5c Abs. 3 JMStV). Angebote, die nur Erwachsenen zugänglich sind, sind ausgenommen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Streaming-Dienste, Spieleplattformen und andere Telemedien mit eigenen Filmen, Serien oder Spielen.
Rechtsgrundlage
JMStV, § 5c Abs. 3, § 25 Abs. 4 JMStV
Amtliche Quelle
TLM – JMStV i. d. F. des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags (Thür. GVBl. Nr. 07/2025, S. 101 ff.), in Kraft 01.12.2025 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/gameslaw
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Mai 2026
30.05.2026berechnet

Data-Act-Durchführungsgesetz: Bundesnetzagentur setzt durch

gilt seitInkrafttretenDatenschutz und Datenrecht

Seit 30.05.2026 setzt die Bundesnetzagentur den Data Act durch, für Fragen mit Personenbezug ist die oder der BfDI zuständig (§§ 2, 16 DADG). Geldbußen reichen bis 5 Mio. Euro, bei mehr als 250 Mio. Euro Umsatz bis 2 Prozent des weltweiten Umsatzes (§ 15 DADG).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Dateninhaber und Cloud-Anbieter mit Tätigkeit in Deutschland.
Rechtsgrundlage
DADG, Art. 3, BGBl. 2026 I Nr. 157 vom 29.05.2026
Amtliche Quelle
recht.bund.de, BGBl. 2026 I Nr. 157 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/data-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
12.05.2026

Gigabit-Infrastrukturverordnung: zweite Stufe gilt

gilt seitGeltungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Seit 12.05.2026 stellen Netzbetreiber und öffentliche Stellen Informationen zu physischer Infrastruktur und geplanten Bauarbeiten elektronisch über die zentrale Informationsstelle bereit (Art. 19 Abs. 3 VO (EU) 2024/1309). Die Kostensenkungsrichtlinie ist damit abgelöst.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Netzbetreiber der Telekommunikations-, Energie-, Wasser- und Verkehrsinfrastruktur, öffentliche Stellen.
Rechtsgrundlage
Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309, Art. 19 Abs. 3 Buchst. d VO (EU) 2024/1309, ABl. L, 2024/1309, 8.5.2024
Amtliche Quelle
VO (EU) 2024/1309, deutscher Volltext (Publications Office/Cellar, amtliche Fassung) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
07.05.2026

Anti-SLAPP-Richtlinie: Umsetzungsfrist ohne deutsches Gesetz abgelaufen

abgelaufen ohne UmsetzungUmsetzungsfristPlattformen, Medien, Jugendschutz

Die Frist zur Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie ist am 07.05.2026 abgelaufen, das deutsche Gesetz liegt als Regierungsentwurf im Rechtsausschuss. Die Kommission hat am 15.07.2026 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Medienunternehmen, Journalisten und NGOs als Geschützte, Unternehmen, die mit grenzüberschreitendem Bezug gegen Berichterstattung klagen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie (EU) 2024/1069, Umsetzungsfrist der RL (EU) 2024/1069, ABl. L, 2024/1069
Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/3942 vom 02.02.2026 – Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der RL (EU) 2024/1069 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/presserecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026

In Vorbereitung

Entwürfe und laufende Gesetzgebung. Noch kein geltendes Recht, Daten und Inhalte können sich ändern.

Juni 2026
26.06.2026

Omnibus IV: digitale Betriebsanleitungen geplant

EntwurfGesetzgebungCybersicherheit und Produkte

Nach der vorläufigen Einigung vom 09.06.2026 sollen Sicherheitsinformationen und Betriebsanleitungen für Produkte aus 20 Harmonisierungsrechtsakten grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Für Maschinen soll die Änderung 30 Monate nach Inkrafttreten gelten.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller von Produkten mit CE-Kennzeichnung, unter anderem Maschinen.
Stand des Verfahrens
Rat und Parlament haben sich am 09.06.2026 vorläufig geeinigt, die Ständigen Vertreter haben den Text am 26.06.2026 bestätigt. Abstimmung im Parlament, Annahme im Rat und Veröffentlichung stehen aus.
Rechtsgrundlage
Omnibus IV, 2025/0134(COD), Art. 9 des Kompromisstexts
Amtliche Quelle
Rat ST 10980/26 (26.06.2026) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Juli 2026
09.07.2026

Digitaler Euro: Trilog läuft

EntwurfGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Seit dem Mandat des Parlaments vom 09.07.2026 verhandeln Rat und Parlament über den digitalen Euro. Nach dem Vorschlag sollen Händler ihn grundsätzlich annehmen müssen, mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Zahlungsdienstleister, Händler, Plattformen, Anbieter von Kassen- und Zahlungssoftware.
Stand des Verfahrens
Der Rat hat sein Verhandlungsmandat am 19.12.2025 beschlossen, das Parlament am 09.07.2026. Seitdem laufen die Trilogverhandlungen.
Rechtsgrundlage
Digitaler Euro, COM(2023) 369
Amtliche Quelle
Legislative Observatory, 2023/0212(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
August 2026
18.08.2026voraussichtlich

Batterieverordnung: erweiterte Kennzeichnung

Bestand ungewissGeltungE-Commerce und Verbraucherverträge

Batterien sind mit den Angaben nach Anhang VI Teil A zu kennzeichnen, wiederaufladbare Gerätebatterien auch mit ihrer Kapazität (Art. 13 VO (EU) 2023/1542). Händler und Marktplätze dürfen nur konform gekennzeichnete Batterien bereitstellen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Einführer, Händler und Online-Marktplätze, die Batterien oder batteriebetriebene Geräte anbieten.
Rechtsgrundlage
Batterieverordnung, Art. 13, Art. 13 Abs. 1–3 VO (EU) 2023/1542
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2023/1542 (Cellar, CELEX 32023R1542) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
September 2026
17.09.2026

EU KIDS Act: Kontoverbot unter 15 und Schutzpflichten geplant

EntwurfGesetzgebungPlattformen, Medien, Jugendschutz

Der Kommissionsvorschlag vom 17.09.2026 sieht für risikobehaftete soziale Netzwerke und Video-Sharing-Plattformen ein Kontoverbot unter 15 Jahren vor, Eltern können ab 13 Jahren eingeschränkte Konten erlauben (Art. 6, 7 KIDS-Act-E). Hinzu kommen Schutzpflichten für Spiele, App-Stores und KI-Begleiter. Art. 5 soll ab Inkrafttreten gelten, die übrigen Pflichten nach sechs Monaten, einzelne nach zwölf Monaten (Art. 43 KIDS-Act-E).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter sozialer Netzwerke, Video-Sharing-Plattformen, Online-Spiele, KI-Begleiter und App-Stores, die Minderjährigen zugänglich sind.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 17.09.2026. Im Parlament ist noch kein Ausschuss benannt, der Bundesrat hat den Vorschlag am 28.09.2026 an seine Ausschüsse überwiesen (BR-Drs. 567/26).
Rechtsgrundlage
EU KIDS Act, COM(2026) 681, Art. 43 Abs. 2 KIDS-Act-E
Amtliche Quelle
BR-Drs. 567/26 – Unterrichtung: Vorschlag EU KIDS ACT, COM(2026) 681 final, 2026/0286 (COD) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/gameslaw
Zuletzt geprüft
19.10.2026
29.09.2026voraussichtlich

CSAM-Verordnung: Trilog bis auf Aufdeckungsanordnungen geeinigt

EntwurfGesetzgebungPlattformen, Medien, Jugendschutz

Rat und Parlament haben sich vorläufig auf Risikobewertungen, Pflichten für App-Stores und Entfernungsanordnungen geeinigt. Offen sind die Aufdeckungsanordnungen, der sechste Trilog war für den 29.09.2026 angesetzt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hostinganbieter, interpersonelle Kommunikationsdienste, App-Stores von Torwächtern.
Stand des Verfahrens
Rat und Parlament verhandeln im Trilog. Der sechste Termin war für den 29.09.2026 angesetzt, ein Ergebnis ist nicht bekannt.
Rechtsgrundlage
CSAM-Verordnung, COM(2022) 209
Amtliche Quelle
Rat, ST 11501/26 (LIMITE, öffentlich abrufbar) – Outcome of the trilogue on 29 June 2026 and next steps (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
30.09.2026

TKG-Änderungsgesetz 2026 im Bundestag

EntwurfGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Der Regierungsentwurf sieht ein Recht auf Glasfaser-Vollausbau im Gebäude, ein Anzeigeverfahren statt Zustimmung und die Anpassung an die Gigabit-Infrastrukturverordnung vor. Das Bereitstellungsentgelt für gebäudeinterne Glasfaser soll für bis Ende 2030 errichtete Netze zulässig werden (§ 72 Abs. 7 TKG-E).

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
TK-Netzbetreiber, Gebäudeeigentümer und Wohnungswirtschaft.
Stand des Verfahrens
Die Bundesregierung hat den Entwurf am 30.09.2026 in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/8277). Der zweite Durchgang im Bundesrat ist für Mitte Dezember 2026 erwartet.
Rechtsgrundlage
TKG-Änderungsgesetz 2026, BT-Drs. 21/8277, Art. 4 des Entwurfs (Inkrafttreten)
Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/8277 (Vorabfassung), Gesetzentwurf der Bundesregierung (öffnet in neuem Tab)
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itmr-legal.de/telekommunikationsrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Oktober 2026
05.10.2026

Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit im Bundestag

EntwurfGesetzgebungCybersicherheit und Produkte

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass größere DNS-Anbieter ein Jahr nach Inkrafttreten Schutz vor schädlichen Domains anbieten und Anbieter digitaler Dienste Warnungen des BSI an ihre Kunden weitergeben. Die Anhörung im Innenausschuss fand am 05.10.2026 statt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
DNS-Anbieter ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Umsatz und Bilanzsumme, Anbieter digitaler Dienste, TK-Anbieter.
Stand des Verfahrens
Erste Lesung im Bundestag am 25.06.2026, Anhörung im Innenausschuss am 05.10.2026. Beschlussempfehlung und abschließende Lesung stehen aus.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit, BT-Drs. 21/6585, Art. 7 (Inkrafttreten) des Entwurfs, Art. 1 Nr. 6 d (§ 16 Abs. 7 BSIG-E)
Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/6585 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
07.10.2026

Gesetz gegen digitale Gewalt: Auskunftsverfahren und Accountsperre

EntwurfGesetzgebungPlattformen, Medien, Jugendschutz

Der Regierungsentwurf vom 07.10.2026 sieht ein gerichtliches Auskunftsverfahren gegen Plattformen und Messenger, beweissichernde Anordnungen, zeitweilige Accountsperren und neue Straftatbestände wie § 201b StGB-E zu Deepfakes vor. Mit Inkrafttreten soll das NetzDG entfallen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Plattformen, soziale Netzwerke, Messenger, Zugangsanbieter, Betroffene von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Stand des Verfahrens
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 07.10.2026 beschlossen. Als Nächstes berät der Bundesrat im ersten Durchgang.
Rechtsgrundlage
Gesetz gegen digitale Gewalt, Regierungsentwurf vom 07.10.2026, Art. 17 Abs. 2 RegE
Amtliche Quelle
BMJV, Pressemitteilung Nr. 65/2026 vom 07.10.2026 – Bundesregierung bringt Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/reputationsschutz
Zuletzt geprüft
19.10.2026
07.10.2026

European Business Wallet: Trilog begonnen

EntwurfGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Nach dem Mandat des Parlaments vom 07.10.2026 verhandeln Rat und Parlament über eine EU-Unternehmens-Wallet für Identifizierung, Vertretungsnachweise und Dokumentenaustausch mit Behörden.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen als künftige Wallet-Inhaber, Wallet- und Vertrauensdiensteanbieter, öffentliche Stellen.
Stand des Verfahrens
Rat und Parlament haben ihre Verhandlungspositionen festgelegt, das Parlament am 07.10.2026. Die Trilogverhandlungen beginnen.
Rechtsgrundlage
European Business Wallets, COM(2025) 838
Amtliche Quelle
Legislative Observatory, 2025/0358(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
15.10.2026

CRA-Durchführungsgesetz: BSI wird Marktüberwachungsbehörde

EntwurfGesetzgebungCybersicherheit und Produkte

Nach dem vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Gesetz sollen die Regeln zu BSI-Aufgaben am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, Marktüberwachung und Bußgelder ab 11.12.2027. Bundesrat und Verkündung stehen aus.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller, Einführer und Händler von Produkten mit digitalen Elementen in Deutschland.
Stand des Verfahrens
Der Bundestag hat das Gesetz am 15.10.2026 in der Fassung des Innenausschusses beschlossen. Der zweite Durchgang im Bundesrat und die Verkündung stehen aus.
Rechtsgrundlage
CRA-Durchführungsgesetz, BT-Drs. 21/6134, Art. 4 des Entwurfs i. d. F. BT-Drs. 21/8622
Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/6134 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/cybersecurity
Zuletzt geprüft
01.11.2026
November 2026
03.11.2026

Konsultation zu Urheberrecht und KI bis 03.11.2026

EntwurfKonsultationGeistiges Eigentum

Zur Nutzung geschützter Inhalte durch KI, zur Piraterie bei Live-Veranstaltungen und zur Vergütung von Interpreten können Stellungnahmen bis 03.11.2026 bei der Kommission eingereicht werden.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Rechteinhaber, KI-Anbieter, Plattformen, Verwertungsgesellschaften, Veranstalter.
Stand des Verfahrens
Konsultation seit 29.09.2026, Stellungnahmen bis 03.11.2026.
Rechtsgrundlage
Gezielte Konsultation der Kommission zum Urheberrecht, Konsultationsfrist
Amtliche Quelle
Kommission, Konsultation zu Technologie und Urheberrecht (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/urheberrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
09.11.2026

Stellungnahme zu Verfahrensregeln des AI Office bis 09.11.2026

EntwurfKonsultationKünstliche Intelligenz

Die Kommission hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung zu Verfahren des AI Office nach Art. 75c und 75d KI-VO veröffentlicht. Stellungnahmen über das Portal der Kommission sind bis 09.11.2026 möglich.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von KI-Systemen auf Basis eigener Modelle, Verbände.
Stand des Verfahrens
Der Entwurf ist seit 12.10.2026 veröffentlicht, Stellungnahmen bis 09.11.2026. Die Kommission will ihn im vierten Quartal 2026 annehmen.
Rechtsgrundlage
Entwurf Durchführungsverordnung zu Art. 75c, 75d KI-VO
Amtliche Quelle
Beteiligungsportal der Kommission, Initiative 19292 „Articles 75c – 75d AI Act Implementing Act“ (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
11.11.2026

Stellungnahme zum Cloud and AI Development Act bis 11.11.2026

EntwurfKonsultationKünstliche Intelligenz

Zum Kommissionsvorschlag für den Cloud and AI Development Act sind Stellungnahmen über das Portal der Kommission bis 11.11.2026 möglich. Der Vorschlag betrifft Rechenzentren sowie Cloud- und KI-Kapazitäten.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Cloud- und Rechenzentrumsbetreiber, Anbieter von KI-Infrastruktur.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 03.06.2026, Rückmeldungen bis 11.11.2026. Den Stand in Parlament und Rat haben wir nicht ermittelt.
Rechtsgrundlage
Cloud and AI Development Act, COM(2026) 502
Amtliche Quelle
Beteiligungsportal der Kommission, Initiative 14628 „Cloud and AI Development Act“502) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
12.11.2026voraussichtlich

EU Inc.: europäische Gesellschaftsform mit digitaler Gründung

EntwurfGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Der Vorschlag vom 18.03.2026 sieht eine optionale EU-weite Gesellschaftsform vor, die volldigital gegründet und geführt wird. Die Plenarabstimmung im Parlament ist indikativ für den 12.11.2026 angesetzt, die Geltung nach dem Vorschlag zwölf Monate nach Inkrafttreten.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Gründer, Start-ups und grenzüberschreitend tätige Unternehmen.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 18.03.2026. Federführend ist der Rechtsausschuss des Parlaments, die Abstimmung im Plenum ist vorläufig für den 12.11.2026 angesetzt.
Rechtsgrundlage
EU Inc., COM(2026) 321, Geltungsartikel des Vorschlags („It shall apply from [PO: the last day of the 12th month after the date of entry into force …]“)
Amtliche Quelle
Legislative Observatory, 2026/0074(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
13.11.2026

Medienstaatsvertrag: Stellungnahme zum Reformentwurf bis 13.11.2026

EntwurfKonsultationPlattformen, Medien, Jugendschutz

Zum Diskussionsentwurf der Länder für den Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 sind Stellungnahmen bis 13.11.2026 möglich. Geplant sind unter anderem flexiblere Werberegeln, Regeln für KI-basierte Angebote und ein erweitertes Medienkonzentrationsrecht.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Rundfunkveranstalter, Telemedienanbieter, Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediäre.
Stand des Verfahrens
Die Rundfunkkommission der Länder hat den Diskussionsentwurf am 16.09.2026 zur Anhörung gestellt.
Rechtsgrundlage
Diskussionsentwurf Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2
Amtliche Quelle
Rundfunkkommission der Länder – Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/medienrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
13.11.2026

EDPB-Konsultation zur Verhängung von Geldbußen bis 13.11.2026

EntwurfKonsultationDatenschutz und Datenrecht

Zum Leitlinienentwurf 04/2026 über das Verhältnis von Geldbußen zu anderen Abhilfebefugnissen sind Stellungnahmen bis 13.11.2026 möglich.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, Verbände.
Stand des Verfahrens
Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses seit 21.09.2026, Stellungnahmen bis 13.11.2026.
Rechtsgrundlage
EDPB Guidelines 04/2026
Amtliche Quelle
EDPB, Public consultations (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
23.11.2026voraussichtlich

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erst ab 1000 Beschäftigten

EntwurfGesetzgebungDatenschutz und Datenrecht

Nach der vorläufigen Einigung zu Omnibus IV entfällt die Pflicht zum Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO für Unternehmen und Organisationen mit weniger als 1000 Beschäftigten. Sie bleibt für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko und für Kerntätigkeiten mit Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 Abs. 1 Buchst. b, c DSGVO), jeweils nur für diese Tätigkeit. Die Plenarabstimmung im Parlament ist für den 23.11.2026 angesetzt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen und Organisationen mit weniger als 1000 Beschäftigten, ohne Umsatz- oder Bilanzschwelle.
Stand des Verfahrens
Vorläufige Einigung vom 03.06.2026, von den Ständigen Vertretern am 26.06.2026 bestätigt. Das Parlament stimmt voraussichtlich am 23.11.2026 ab, danach folgen Rat und Amtsblatt.
Rechtsgrundlage
Omnibus IV, 2025/0130(COD), Art. 7 (Inkrafttreten am 20. Tag nach Veröffentlichung)
Amtliche Quelle
EP Legislative Observatory 2025/0130(COD) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/vvt
Zuletzt geprüft
01.11.2026
Dezember 2026
03.12.2026

Stellungnahme zum EU KIDS Act bis 03.12.2026

EntwurfKonsultationPlattformen, Medien, Jugendschutz

Zum Kommissionsvorschlag für den EU KIDS Act sind Rückmeldungen über das Portal der Kommission bis 03.12.2026 möglich. Die Kommission leitet sie an Parlament und Rat weiter.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Plattformen, App-Stores, Spieleanbieter, KI-Anbieter, Verbände.
Stand des Verfahrens
Rückmeldungen im Portal der Kommission bis 03.12.2026.
Rechtsgrundlage
EU KIDS Act, COM(2026) 681
Amtliche Quelle
Kommission, Better Regulation Portal API – Initiative 19418 (Child Safety Online, COM(2026)681) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/gameslaw
Zuletzt geprüft
19.10.2026
04.12.2026

Konsultation zu territorialen Lieferbeschränkungen bis 04.12.2026

EntwurfKonsultationWerbung und Wettbewerb

Zu einer geplanten Verordnung gegen ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen im Binnenmarkt sind Stellungnahmen bis 04.12.2026 möglich. Ein Vorschlag ist für das zweite Quartal 2027 geplant.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Markenhersteller und Händler der Konsumgüterbranche.
Stand des Verfahrens
Öffentliche Konsultation vom 28.05. bis 04.12.2026. Den Vorschlag plant die Kommission für das zweite Quartal 2027.
Rechtsgrundlage
Initiative 15252 der Kommission
Amtliche Quelle
Beteiligungsportal der Kommission – Initiative 15252: Tackling unjustified territorial supply constraints in the Single Market (API groupInitiatives/15252) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
14.12.2026voraussichtlich

Zahlungsdiensterecht: Haftung von Plattformen für Betrugsinhalte

EntwurfGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Nach der Einigung zu PSD3 und PSR haften Online-Plattformen gegenüber erstattenden Zahlungsdienstleistern, wenn sie gemeldete betrügerische Inhalte nicht entfernen. Die Plenarabstimmung ist indikativ für den 14.12.2026 angesetzt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Zahlungsdienstleister, Online-Plattformen und Suchmaschinen, Werbetreibende für Finanzdienste.
Stand des Verfahrens
Einigung von Rat und Parlament, vom Wirtschaftsausschuss des Parlaments am 05.05.2026 gebilligt. Es folgen der Standpunkt des Rates, die Billigung im Plenum (vorläufig 14.12.2026) und die Veröffentlichung.
Rechtsgrundlage
PSD3 und PSR, COM(2023) 366, 367
Amtliche Quelle
Legislative Observatory, 2023/0210(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
31.12.2026

Glücksspielstaatsvertrag: Evaluierungsbericht bis Ende 2026

erwartetÜberprüfungWerbung und Wettbewerb

Die Glücksspielaufsicht der Länder legt bis 31.12.2026 einen zusammenfassenden Bericht über die Wirkungen des Staatsvertrags vor, auch zu Online-Angeboten und Werbung (§ 32 GlüStV 2021). Er ist Grundlage möglicher Änderungen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Glücksspielanbieter, Werbepartner, Affiliates, Medien.
Stand des Verfahrens
Die Länder legen ihren Evaluierungsbericht bis 31.12.2026 vor (§ 32 Satz 3 GlüStV 2021).
Rechtsgrundlage
GlüStV 2021, § 32, § 32 Satz 3 GlüStV 2021
Amtliche Quelle
GlüStV 2021 § 32 (BAYERN.RECHT) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Januar 2027
02.01.2027voraussichtlich

Digitale Identitätengesetz: deutsche EUDI-Wallet ab Januar 2027 geplant

EntwurfGesetzgebungCybersicherheit und Produkte

Nach dem vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossenen Gesetz soll der Bund eine freiwillige digitale Identitätsbrieftasche bereitstellen. Der Start ist für den 02.01.2027 vorgesehen. Bürger sollen sich damit bei öffentlichen und privaten Diensten ausweisen können.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Online-Diensten mit Identifizierung, Vertrauensdiensteanbieter, Behörden. Die Nutzung ist für Bürger freiwillig.
Stand des Verfahrens
Der Bundestag hat das Gesetz am 15.10.2026 beschlossen. Der zweite Durchgang im Bundesrat und die Verkündung stehen aus.
Rechtsgrundlage
Digitale Identitätengesetz (DIdG), Entwurf, Inkrafttretensvorschrift im Gesetzesbeschluss nicht gelesen
Amtliche Quelle
Deutscher Bundestag, Textarchiv: Digitale Identitätengesetz, 15.10.2026 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
01.11.2026
Juli 2027
01.07.2027voraussichtlich

FernUSG-Aufhebung: Entwurf sieht Wegfall ab 01.07.2027 vor

EntwurfGesetzgebungE-Commerce und Verbraucherverträge

Nach dem Referentenentwurf vom 17.08.2026 sollen Zulassungspflicht und besonderer Verbraucherschutz des FernUSG für Online-Kurse und Coachings ab 01.07.2027 entfallen. Bestehende Zulassungen sollen bis 30.06.2028 fortgelten, bis dahin bleibt das geltende FernUSG anwendbar.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Online-Kursen, Coachings und Fernlehrgängen, Teilnehmer.
Stand des Verfahrens
Referentenentwurf vom 17.08.2026, die Verbände haben im September 2026 Stellung genommen. Einen Kabinettsbeschluss haben wir nicht festgestellt.
Rechtsgrundlage
Referentenentwurf BMBFSFJ vom 17.08.2026, Art. 3 Abs. 1 RefE
Amtliche Quelle
BMBFSFJ Referentenentwurf, Bearbeitungsstand 17.08.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/online-coachingvertraege
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Ohne festes Datum
offenKein amtlich angekündigter Termin. Rat mit Verhandlungsposition seit 21.10.2026, Parlament im Ausschussverfahren

Digitaler Omnibus zu Daten, DSGVO und Cookies: Verhandlungen laufen

EntwurfGesetzgebungDatenschutz und DatenrechtTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Der Vorschlag COM(2025) 837 soll DSGVO, Cookie-Regeln, Data Act und Meldepflichten ändern sowie den Data Governance Act und die P2B-Verordnung aufheben. Der Rat hat am 21.10.2026 seine Position festgelegt, das Parlament noch nicht. Bis zur Verabschiedung gilt das bisherige Recht.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verantwortliche nach DSGVO, Website- und App-Betreiber, Dateninhaber und Cloud-Anbieter, Online-Plattformen.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025. Der Rat hat am 21.10.2026 seine Verhandlungsposition festgelegt. Das Parlament berät noch im Ausschuss, danach folgen Verhandlungen zwischen beiden.
Rechtsgrundlage
Digital Omnibus, COM(2025) 837
Amtliche Quelle
Rat, Note 10729/26 an AStV, Mandat Digital Omnibus, 22.06.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/dsgvo-website
Zuletzt geprüft
01.11.2026
offenNach dem Vorschlag: Meldepflicht 18 (ggf. 24) Monate, Art. 88a DSGVO-E 6 Monate, Art. 88b 24 Monate, Browserpflicht 48 Monate nach Inkrafttreten

Omnibus-Vorschlag: Datenpannen, Cookies und einheitliche Meldestelle

EntwurfGesetzgebungDatenschutz und DatenrechtCybersicherheit und Produkte

Vorgeschlagen sind eine Meldepflicht für Datenpannen nur bei hohem Risiko binnen 96 Stunden über eine zentrale Meldestelle sowie neue Cookie-Regeln in Art. 88a DSGVO-E. Bis zur Verabschiedung gelten Art. 33 DSGVO mit 72 Stunden und § 25 TDDDG unverändert.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verantwortliche nach DSGVO, Website- und App-Betreiber, Adtech-Anbieter, meldepflichtige NIS-2-Einrichtungen.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 19.11.2025. Der Rat hat am 21.10.2026 seine Verhandlungsposition festgelegt, die Position des Parlaments steht aus.
Rechtsgrundlage
Digital Omnibus, COM(2025) 837, Art. 11 Vorschlag COM(2025) 837
Amtliche Quelle
Kommissionsvorschlag COM(2025) 837 (Ratsdok. ST 15698/25 DE) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/hilfe-datenpanne
Zuletzt geprüft
01.11.2026
offenVorschlag für das vierte Quartal 2026 geplant

Digital Fairness Act: Kommissionsvorschlag angekündigt

erwartetGesetzgebungE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und WettbewerbGeistiges Eigentum

Die Kommission plant für das vierte Quartal 2026 einen Vorschlag zu Dark Patterns, Abofallen, Influencer-Marketing, suchtförderndem Design und personalisierten Preisen. Danach folgen Verhandlungen in Parlament und Rat, die Anwendung liegt mehrere Jahre entfernt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Händler, Plattformen, App- und Spieleanbieter, Influencer und werbende Unternehmen.
Stand des Verfahrens
Die öffentliche Konsultation endete am 24.10.2025. Den Vorschlag für eine Richtlinie plant die Kommission für das vierte Quartal 2026.
Rechtsgrundlage
Digital Fairness Act (Initiative 14622), Kommissionsplanung
Amtliche Quelle
Europäische Kommission, Beteiligungsportal der Kommission – Digital Fairness Act (Initiative 14622) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
01.11.2026
offenvor dem 02.12.2027

Leitlinien zur Hochrisiko-Einstufung stehen aus

erwartetDurchführungsrechtKünstliche Intelligenz

Die Kommission schuldet Leitlinien mit Beispielen zur Einstufung nach Art. 6 KI-VO. Die gesetzliche Frist 02.02.2026 ist verstrichen, die Konsultation zum Entwurf endete am 23.07.2026. Weitere Leitlinien, etwa ein Muster für die Grundrechte-Folgenabschätzung, sind angekündigt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die möglicherweise als hochriskant eingestuft werden.
Stand des Verfahrens
Die gesetzliche Frist 02.02.2026 ist verstrichen. Ein Entwurf liegt vor, die Konsultation endete am 23.07.2026, die Annahme durch die Kommission steht aus.
Rechtsgrundlage
Leitlinien nach Art. 6 Abs. 5, Art. 96 KI-VO, Art. 6 Abs. 5 KI-VO, ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024
Amtliche Quelle
Verordnung (EU) 2024/1689, ABl. L vom 12.7.2024, DE-PDF über Publications Office (Cellar, CELEX 32024R1689) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/ai-act-umsetzen
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenRat mit Position seit 21.10.2026, Parlament im Ausschuss

Omnibus-Vorschlag: Aufhebung von Data Governance Act und P2B-Verordnung

EntwurfAufhebungDatenschutz und DatenrechtE-Commerce und Verbraucherverträge

Der Vorschlag will den Data Governance Act und die P2B-Verordnung (EU) 2019/1150 aufheben und Inhalte in den Data Act überführen. Bis dahin gelten beide unverändert, auch die Transparenzpflichten von Online-Vermittlungsdiensten gegenüber gewerblichen Nutzern.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Marktplätze, Suchmaschinen, Datenvermittlungsdienste, gewerbliche Nutzer von Plattformen.
Stand des Verfahrens
Der Rat hat am 21.10.2026 seine Verhandlungsposition festgelegt, das Parlament berät im Ausschuss.
Rechtsgrundlage
Digital Omnibus, COM(2025) 837, Art. 10 Abs. 1, 1a, 2 des Vorschlags (Ratsfassung)
Amtliche Quelle
Rat, Note 10729/26 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
01.11.2026
offenBeratung im Bundestag nicht terminiert

BDSG-Entwurf: federführende Landesaufsicht für Unternehmensgruppen

EntwurfGesetzgebungDatenschutz und Datenrecht

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht eine federführende Landesdatenschutzaufsicht für Unternehmensgruppen mit Standorten in mehreren Ländern und verbindliche Beschlüsse der Datenschutzkonferenz vor. Prüfergebnisse einer Behörde sollen die anderen binden.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmensgruppen mit Standorten in mehreren Bundesländern, Forschungseinrichtungen.
Stand des Verfahrens
Der Bundesrat hat am 10.07.2026 beschlossen, den Entwurf einzubringen. Er liegt dem Bundestag als BT-Drs. 21/7732 vor, ein Beratungstermin ist nicht bekannt.
Rechtsgrundlage
BDSG-Änderung, BT-Drs. 21/7732
Amtliche Quelle
Bundesrat, Drs. 356/26 (Beschluss) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenAusschussphase im Parlament

NIS-2-Änderung: Erleichterungen für mittelgroße Unternehmen geplant

EntwurfGesetzgebungCybersicherheit und Produkte

Nach dem Vorschlag sollen Unternehmen unter 750 Beschäftigten und 150 Mio. Euro Umsatz nur noch als wichtige Einrichtungen gelten. Hinzu kommen zusätzliche Meldeangaben bei Ransomware.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
NIS-2-Einrichtungen, insbesondere mittelgroße Unternehmen und Anbieter aus Drittstaaten.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 14.01.2026, seit 25.03.2026 im Industrieausschuss des Parlaments.
Rechtsgrundlage
Änderung NIS-2-Richtlinie, COM(2026) 13, Umsetzungsklausel des Vorschlags (12 Monate laut Sekundärquelle)
Amtliche Quelle
EP Legislative Observatory: Zusammenfassung 2026/0012(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offendrei Monate nach Inkrafttreten der KRITIS-Verordnung

KRITIS-Registrierung drei Monate nach der KRITIS-Verordnung

erwartetStichtag PflichtCybersicherheit und Produkte

Betreiber kritischer Anlagen registrieren sich binnen drei Monaten nach Inkrafttreten der KRITIS-Verordnung beim BBK (§ 8 Abs. 1 KRITISDachG). Risikoanalyse, Resilienzplan und Vorfallmeldung folgen gestaffelt nach der Registrierung.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Betreiber kritischer Anlagen ab den Schwellenwerten der KRITIS-Verordnung.
Stand des Verfahrens
Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 26.05.2026, Verbändeanhörung im Juni 2026. Erlassen ist die Verordnung noch nicht.
Rechtsgrundlage
KRITIS-Dachgesetz, § 8, § 8 Abs. 7 KRITISDachG, BGBl. 2026 I Nr. 66
Amtliche Quelle
KRITISDachG § 8 Abs. 7 (gesetze-im-internet.de) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/cybersecurity
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenRat ohne Standpunkt

Zahlungsverzugsverordnung: 30-Tage-Frist im B2B-Verkehr geplant

EntwurfGesetzgebungE-Commerce und Verbraucherverträge

Der Vorschlag sieht eine Höchstzahlungsfrist von 30 Tagen im Geschäftsverkehr vor. Das Parlament hat 2024 Position bezogen, der Rat hat noch keinen Standpunkt.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen im B2B-Geschäft, auch Online-Handel mit Lieferanten.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 12.09.2023, das Parlament hat am 23.04.2024 in erster Lesung abgestimmt. Der Rat hat noch keinen Standpunkt.
Rechtsgrundlage
Zahlungsverzugsverordnung, COM(2023) 533
Amtliche Quelle
Legislative Observatory 2023/0323(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offen

Green-Claims-Richtlinie: Verfahren seit 2025 ausgesetzt

Bestand ungewissGesetzgebungWerbung und Wettbewerb

Die geplante Richtlinie würde für ausdrückliche Umweltaussagen eine vorherige Begründung und Drittprüfung verlangen. Sie gilt nicht, unabhängig davon gelten seit 27.09.2026 die neuen UWG-Regeln zu Umweltaussagen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen mit ausdrücklichen Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern.
Stand des Verfahrens
Die Trilogverhandlungen ruhen seit Juni 2025. Im Arbeitsprogramm 2026 ist das Vorhaben weiter als anhängig geführt.
Rechtsgrundlage
Green-Claims-Richtlinie, COM(2023) 166
Amtliche Quelle
Legislative Observatory 2023/0085(COD) Green Claims (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/produktwerbung
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenVorschlag laut Arbeitsprogramm für das dritte Quartal 2026 geplant, bisher nicht vorgelegt

AVMD-Richtlinie: Überarbeitung mit Regeln für Influencer geplant

erwartetGesetzgebungWerbung und Wettbewerb

Die Kommission bereitet eine Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vor, unter anderem zu kommerzieller Kommunikation, Influencern und Video-Sharing-Plattformen. Ein Vorschlag liegt noch nicht vor.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Fernseh- und Abrufdienste, Video-Sharing-Plattformen, Werbetreibende, Influencer.
Stand des Verfahrens
Die öffentliche Konsultation endete am 01.05.2026. Die Kommission hat einen Bericht oder Vorschlag für das dritte Quartal 2026 angekündigt, veröffentlicht ist er nicht.
Rechtsgrundlage
Revision der AVMD-Richtlinie
Amtliche Quelle
Kommission, Arbeitsprogramm 2026 COM(2025) 870 mit Anhängen (PDF) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/influencer-recht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenBericht und Vorschlag indikativ im ersten Quartal 2027

Urheberrecht: Bericht zur DSM-Richtlinie und neuer Vorschlag angekündigt

erwartetGesetzgebungGeistiges Eigentum

Die Kommission plant für das erste Quartal 2027 den Bericht zur DSM-Richtlinie und einen Vorschlag für ein besseres Urheberrechtsumfeld. Geprüft werden Auskunftsrechte über KI-Nutzung, Lizenzmodelle und schärfere Mittel gegen Live-Piraterie.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
KI-Anbieter, Rechteinhaber, Plattformen, Hosting- und CDN-Anbieter, Verwertungsgesellschaften.
Stand des Verfahrens
Die Kommission bereitet eine Folgenabschätzung vor. Eine gezielte Konsultation läuft bis 03.11.2026.
Rechtsgrundlage
Initiative 18173, Art. 30 RL (EU) 2019/790
Amtliche Quelle
Kommission, Aufforderung zur Stellungnahme Ares(2026)4845636 (Beteiligungsportal der Kommission, Initiative 18173) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/urheberrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenGeltung nach dem Vorschlag sechs Monate nach Inkrafttreten

Digital Networks Act: TK-Recht soll Verordnung werden

EntwurfGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Der Vorschlag vom 21.01.2026 soll den europäischen Kodex für elektronische Kommunikation durch eine Verordnung ersetzen, mit vollharmonisiertem Endnutzerschutz und Kupferabschaltung bis Ende 2035. Das Parlament berät im Ausschuss.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
TK-Netzbetreiber und Diensteanbieter, Unternehmen als Endnutzer von TK-Verträgen.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 21.01.2026, seit 27.04.2026 im Industrieausschuss des Parlaments. Eine Position des Rates ist nicht bekannt.
Rechtsgrundlage
Digital Networks Act, COM(2026) 16
Amtliche Quelle
Legislative Observatory, Procedure File 2026/0013(COD) (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/telekommunikationsrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenVeröffentlichung steht aus. Vorstellung im Rat am 19.11.2026, Gemeinsame Erklärung zur Billigung am 15.12.2026 vorgesehen (Ratsdok. 13103/26)

Arbeitsprogramm der Kommission für 2027

erwartetGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Die Kommission legt im Arbeitsprogramm 2027 fest, welche Gesetzesvorschläge sie im kommenden Jahr vorlegen will. Für die digitalen Vorhaben im Radar ist es die amtliche Grundlage der Zeitplanung.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen im Anwendungsbereich des EU-Digitalrechts.
Stand des Verfahrens
Die Kommission hatte die Veröffentlichung für den 20.10.2026 angekündigt. Am 01.11.2026 war das Programm auf ihrer Seite noch nicht abrufbar. Im Rat ist die Vorstellung für den 19.11.2026 vorgesehen.
Rechtsgrundlage
Arbeitsprogramm der Kommission 2027
Amtliche Quelle
Rat der EU, Dok. 13103/26 (Legislative programming) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
01.11.2026
offenMitteilung im ersten Quartal 2027 geplant

Digital Fitness Check: Bewertung des EU-Digitalrechts

erwartetGesetzgebungTelekommunikation, Finanzen, Krypto

Die Kommission bewertet das Zusammenspiel von DSA, DMA, KI-Verordnung, Data Act und DSGVO und plant dazu eine Mitteilung im ersten Quartal 2027. Daraus können weitere Änderungsvorschläge folgen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmen im Anwendungsbereich des EU-Digitalrechts.
Stand des Verfahrens
Die öffentliche Konsultation endete am 11.03.2026. Die Kommission plant ihre Mitteilung für das erste Quartal 2027.
Rechtsgrundlage
Digital Fitness Check (Initiative 15554)
Amtliche Quelle
Beteiligungsportal der Kommission, Initiative 15554 (API-Abruf ec.europa.eu/info/law/better-regulation) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenAusschussphase im Parlament, kein Ratsmandat

Cybersecurity Act 2: Lieferkettenprüfung und Hochrisiko-Anbieter

EntwurfGesetzgebungCybersicherheit und Produkte

Der Vorschlag sieht einen EU-Mechanismus zur Bewertung von Lieferkettenrisiken, die Benennung von Hochrisiko-Lieferanten mit Ausphasungsfristen und eine Reform der Cybersicherheitszertifizierung vor.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Betreiber kritischer IKT-Infrastrukturen, NIS-2-Einrichtungen, TK-Netzbetreiber, IKT-Lieferanten aus Drittstaaten.
Stand des Verfahrens
Kommissionsvorschlag vom 20.01.2026. Im Industrieausschuss des Parlaments liegt seit 18.09.2026 ein Berichtsentwurf vor, im Rat gibt es noch kein Mandat.
Rechtsgrundlage
Cybersecurity Act 2, COM(2026) 11
Amtliche Quelle
EP Legislative Observatory 2026/0011(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offennach Ankündigung der Kommission

Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen startet

erwartetDurchführungsrechtWerbung und Wettbewerb

Herausgeber politischer Online-Werbung übermitteln Anzeigen und Transparenzbekanntmachungen an das Europäische Archiv, sobald es offiziell in Betrieb ist (Art. 13 VO (EU) 2024/900). Seit 12.10.2026 läuft eine freiwillige Pilotversion.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Herausgeber politischer Online-Werbung, insbesondere Plattformen und Online-Medien.
Stand des Verfahrens
Eine Pilotversion ist seit 12.10.2026 freiwillig nutzbar. Den Start des Regelbetriebs kündigt die Kommission rechtzeitig vorher an.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/900, Art. 13, Art. 13 VO (EU) 2024/900 i.V.m. Durchführungsrechtsakt, ABl. L, 2024/900, 20.3.2024
Amtliche Quelle
Kommission – Commission launches repository for transparency information on online political ads (12.10.2026) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenAusschussberatung im Bundestag

Gesetz zur politischen Werbung: Aufsicht und Bußgelder geplant

EntwurfGesetzgebungWerbung und Wettbewerb

Die Verordnung (EU) 2024/900 gilt seit 10.10.2025. Der Regierungsentwurf des PWTG soll Aufsicht durch Bundesnetzagentur und BfDI sowie Bußgelder regeln, nach dem Entwurf bis 300.000 Euro oder 6 Prozent des Jahresumsatzes.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter politischer Werbedienstleistungen, Herausgeber und Sponsoren politischer Werbung.
Stand des Verfahrens
Regierungsentwurf vom 11.02.2026 (BT-Drs. 21/4089), erste Lesung im Bundestag am 27.02.2026, Anhörung im März 2026. Die abschließende Lesung steht aus.
Rechtsgrundlage
PWTG-E, BT-Drs. 21/4089, Inkrafttretensvorschrift Entwurf
Amtliche Quelle
BT-Drs. 21/4089 – Regierungsentwurf PWTG (11.02.2026) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenVorschlag für das vierte Quartal 2026 geplant

Tabakwerbung: Überarbeitung der EU-Regeln angekündigt

erwartetGesetzgebungWerbung und Wettbewerb

Die Kommission plant für das vierte Quartal 2026 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Regeln über Tabakprodukte und Tabakwerbung, auch für E-Zigaretten und Nikotinprodukte. Die Konsultation ist abgeschlossen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Hersteller und Händler von Tabak- und Nikotinprodukten, Medien, Werbewirtschaft.
Stand des Verfahrens
Die öffentliche Konsultation endete am 14.08.2026. Den Vorschlag für eine Richtlinie plant die Kommission für das vierte Quartal 2026.
Rechtsgrundlage
Revision Tabakprodukt- und Tabakwerberichtlinie
Amtliche Quelle
Beteiligungsportal der Kommission – Initiative 17612: Revision of EU rules on tobacco products and tobacco advertising (API groupInitiatives/17612) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenKonsultation zweites Quartal 2027, Annahme zweites Quartal 2028

Leitlinien zu Werbearchiven sehr großer Plattformen angekündigt

erwartetDurchführungsrechtPlattformen, Medien, JugendschutzWerbung und Wettbewerb

Die Kommission bereitet Leitlinien zu den durchsuchbaren Werbearchiven vor, die sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen nach Art. 39 DSA führen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, mittelbar Werbetreibende.
Stand des Verfahrens
Die Kommission hat die Initiative am 07.10.2026 angekündigt. Konsultation geplant im zweiten Quartal 2027, Annahme im zweiten Quartal 2028.
Rechtsgrundlage
Leitlinien nach Art. 39 DSA, Art. 39 DSA (Leitlinien)
Amtliche Quelle
Kommission, Better Regulation Portal API – Initiative 19419 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offenein Jahr nach der Bestimmung durch die KJM

Jugendschutzvorrichtung in Betriebssystemen: Start noch offen

erwartetÜbergang endetPlattformen, Medien, Jugendschutz

Anbieter erfasster Betriebssysteme müssen eine Jugendschutzvorrichtung mit Altersangabe vorhalten (§§ 12, 12a JMStV). Die Pflicht beginnt ein Jahr nach der Bestimmung der Betriebssysteme durch die KJM, die noch aussteht.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Betriebssystemen, die Kinder und Jugendliche üblicherweise nutzen, App-Anbieter.
Stand des Verfahrens
Die Pflicht beginnt ein Jahr nach Bekanntmachung der KJM, welche Betriebssysteme erfasst sind (§ 25 JMStV). Bekannt gemacht ist bisher nichts.
Rechtsgrundlage
JMStV, §§ 12, 12a, 25, § 25 Abs. 1 und 2 JMStV
Amtliche Quelle
TLM – JMStV i. d. F. des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags (Thür. GVBl. Nr. 07/2025, S. 101 ff.), in Kraft 01.12.2025 (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
offen

SEP-Verordnung zurückgezogen, Klage des Parlaments anhängig

Bestand ungewissGesetzgebungGeistiges Eigentum

Die Kommission hat den Vorschlag zu standardessenziellen Patenten im Oktober 2025 zurückgezogen. Das Parlament hält eine Nichtigkeitsklage aufrecht, ob das Verfahren wieder auflebt, ist offen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Inhaber und Nutzer standardessenzieller Patente, etwa in Mobilfunk, IoT und Automotive.
Stand des Verfahrens
Die Kommission hat den Vorschlag im Oktober 2025 zurückgenommen. Das Parlament hat dagegen Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der EU erhoben.
Rechtsgrundlage
SEP-Verordnung, COM(2023) 232
Amtliche Quelle
EP Legislative Observatory 2023/0133(COD) (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026

Anstehende Entscheidungen

Verhandlungs- und Verkündungstermine beim Bundesgerichtshof und beim Gerichtshof der Europäischen Union.

November 2026
03.11.2026

Gerichtshof der EU: Schlussanträge zu KI-Chatbots und Presseverlegerrecht

erwartetGerichtsterminGeistiges Eigentum

Am 03.11.2026 legt Generalanwalt Szpunar Schlussanträge im ersten Verfahren des Gerichtshofs zu generativer KI und Urheberrecht vor. Es geht um öffentliche Wiedergabe durch Chatbot-Ausgaben, Vervielfältigung beim Training und die Reichweite der TDM-Schranke.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter generativer KI-Dienste, Presseverlage, Rechteinhaber, Unternehmen, die KI-Ausgaben mit Presseinhalten nutzen.
Stand des Verfahrens
Gerichtshof der EU, C-250/25, Große Kammer. Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar am 03.11.2026.
Rechtsgrundlage
RL 2001/29/EG, RL (EU) 2019/790
Amtliche Quelle
Gerichtshof der EU, Gerichtskalender (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/urheberrecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
05.11.2026

Bundesgerichtshof zur Login-Abfrage beim Kündigungsbutton

erwartetGerichtsterminE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 05.11.2026, ob Kündigungsschaltflächen nach § 312k BGB auf eine Login-Seite führen oder eine Passwortabfrage verlangen dürfen. Das Kammergericht hatte beiden Unterlassungsklagen stattgegeben.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Unternehmer, die online Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern schließen, etwa Streaming, SaaS, Hosting, Telekommunikation und Abonnements.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, I ZR 272/25 und I ZR 275/25, Verhandlung am 05.11.2026 um 10:00 Uhr. Vorinstanzen Kammergericht, 18.11.2025, 5 UKl 10/25, und Kammergericht, 11.11.2025, 5 U 6/25.
Rechtsgrundlage
§ 312k BGB
Amtliche Quelle
BGH Terminhinweis I ZR 272/25 und I ZR 275/25 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
01.11.2026
05.11.2026

Gerichtshof der EU zu nationalen Beschränkungen des Auskunftsrechts

erwartetGerichtsterminDatenschutz und Datenrecht

Der Gerichtshof der Europäischen Union entscheidet am 05.11.2026, ob eine Aufsichtsbehörde bei der Beschwerdebearbeitung Verantwortliche ist und ob pauschale nationale Ausschlüsse des Auskunftsrechts mit Art. 23 DSGVO vereinbar sind.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Verantwortliche, die sich auf Beschränkungen der Betroffenenrechte nach §§ 29, 34 BDSG berufen, Aufsichtsbehörden.
Stand des Verfahrens
Gerichtshof der EU, C-205/25, Urteil am 05.11.2026. Vorlage des Verwaltungsgerichts Ansbach.
Rechtsgrundlage
Art. 4 Nr. 7, Art. 15, Art. 23 DSGVO
Amtliche Quelle
EuGH, Gerichtskalender (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
05.11.2026

Gerichtshof der EU zu Datenschutz bei intelligenten Stromzählern

erwartetGerichtsterminDatenschutz und Datenrecht

Der Gerichtshof der Europäischen Union verkündet am 05.11.2026 sein Urteil in der Sache C-468/24 zu Datenschutz und intelligenten Zählern. Den Gegenstand haben wir nur aus der Kurzbezeichnung entnommen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Netzbetreiber und Anbieter vernetzter Messgeräte.
Stand des Verfahrens
Gerichtshof der EU, C-468/24, Urteil am 05.11.2026.
Rechtsgrundlage
DSGVO
Amtliche Quelle
Gerichtshof der EU, Gerichtskalender (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
12.11.2026

Gerichtshof der EU verhandelt über die DSA-Aufsichtsgebühr

erwartetGerichtsterminPlattformen, Medien, Jugendschutz

Am 12.11.2026 verhandelt der Gerichtshof der Europäischen Union die Rechtsmittel der Kommission zur jährlichen Aufsichtsgebühr nach dem DSA gegenüber Meta und TikTok.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen, die die Aufsichtsgebühr zahlen.
Stand des Verfahrens
Gerichtshof der EU, C-744/25 P und C-745/25 P, mündliche Verhandlung am 12.11.2026.
Rechtsgrundlage
Art. 43 DSA
Amtliche Quelle
Gerichtshof der EU, Gerichtskalender (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
19.10.2026
19.11.2026

Gerichtshof der EU: Schlussanträge zu „kostenlosen“ digitalen Diensten

erwartetGerichtsterminWerbung und WettbewerbDatenschutz und Datenrecht

Am 19.11.2026 werden im Verfahren C-643/25 des Verbraucherzentrale Bundesverbands Schlussanträge vorgelegt. Nach der Kurzbezeichnung geht es um digitale Dienste, die als kostenlos beworben, aber mit Daten bezahlt werden.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter werbe- und datenfinanzierter Online-Dienste.
Stand des Verfahrens
Gerichtshof der EU, C-643/25, Zweite Kammer. Schlussanträge am 19.11.2026.
Rechtsgrundlage
Verbraucherschutzrecht der EU
Amtliche Quelle
CURIA Gerichtskalender 19.11.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/werberecht
Zuletzt geprüft
19.10.2026
Dezember 2026
17.12.2026

Bundesgerichtshof zur Haftung von Cookie-Drittanbietern

erwartetGerichtsterminDatenschutz und Datenrecht

Der Bundesgerichtshof verkündet am 17.12.2026, ob Anbieter von Analyse- und Werbe-Cookies selbst nach § 25 TDDDG und Art. 82 DSGVO haften, wenn sie Cookies ohne Einwilligung über fremde Websites setzen. Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte dem klagenden Nutzer Unterlassung und 100 Euro immateriellen Schadensersatz zugesprochen.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Anbieter von Tracking-, Analyse- und Werbetechnik, mittelbar Website-Betreiber mit eingebundenen Drittdiensten.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, I ZR 5/26, verhandelt am 08.10.2026, Verkündung am 17.12.2026. Vorinstanz Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2025, 6 U 81/23.
Rechtsgrundlage
§ 25 TDDDG, Art. 82 DSGVO
Amtliche Quelle
Bundesgerichtshof, Terminhinweis I ZR 5/26 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/dsgvo-website
Zuletzt geprüft
01.11.2026
17.12.2026

Bundesgerichtshof zu KI-Trainingsdaten und Nutzungsvorbehalt

erwartetGerichtsterminGeistiges Eigentum

Der Bundesgerichtshof verkündet am 17.12.2026, ob das Herunterladen von Fotos für einen KI-Trainingsdatensatz durch §§ 44b, 60d UrhG gedeckt ist. Er klärt auch, ob ein Nutzungsvorbehalt in natürlicher Sprache maschinenlesbar im Sinne von § 44b Abs. 3 UrhG ist.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
KI-Entwickler, Ersteller von Trainingsdatensätzen, Website-Betreiber und Rechteinhaber mit TDM-Vorbehalt.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, I ZR 281/25, verhandelt am 03.09.2026, Verkündung am 17.12.2026 um 8:45 Uhr.
Rechtsgrundlage
§§ 44b, 60d UrhG
Amtliche Quelle
BGH, Terminhinweise (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/urheberrecht
Zuletzt geprüft
01.11.2026
17.12.2026

Bundesgerichtshof zur Verbandsklage gegen Geschäftsführer: Urteil am 17.12.2026

erwartetGerichtsterminE-Commerce und VerbraucherverträgeWerbung und Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof verkündet am 17.12.2026 sein Urteil zur Frage, ob Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter einer GmbH mit einer Abhilfeklage nach dem VDuG auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können. Verhandelt wurde am 21.10.2026.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Geschäftsführer und Gesellschafter von Unternehmen mit Massengeschäft gegenüber Verbrauchern.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, I ZR 253/25. Verhandlung am 21.10.2026, Verkündung am 17.12.2026 um 8:45 Uhr.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 1 VDuG
Amtliche Quelle
BGH Terminhinweis I ZR 253/25 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/abwehr-von-abmahnungen
Zuletzt geprüft
01.11.2026
Januar 2027
26.01.2027

Bundesgerichtshof zu Preiskontrollen auf amazon.de: Verhandlung am 26.01.2027

erwartetGerichtsterminPlattformen, Medien, JugendschutzE-Commerce und Verbraucherverträge

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 26.01.2027, ob Amazon Angebote von Dritthändlern wegen zu hoher Preise vorerst weiter herabstufen darf. Streitig ist auch, ob das Bundeskartellamt neben dem Digital Markets Act eingreifen durfte.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Händler auf Online-Marktplätzen, Betreiber von Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung nach § 19a GWB.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, KVB 13/26. Verhandlung am 26.01.2027 um 9:00 Uhr über den Eilantrag gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 04.02.2026.
Rechtsgrundlage
§ 19a GWB
Amtliche Quelle
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 201/2026 vom 23.10.2026 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/e-commerce
Zuletzt geprüft
01.11.2026
28.01.2027

Bundesgerichtshof zu Empfehlungssystem und Meldeverfahren einer Plattform

erwartetGerichtsterminPlattformen, Medien, JugendschutzWerbung und Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof verhandelt am 28.01.2027 eine Klage gegen eine Kurzvideo-Plattform zur Auffindbarkeit des nicht personalisierten Feeds und des Meldeverfahrens nach dem DSA. Offen ist auch, ob Verbraucherverbände solche Verstöße gegen sehr große Plattformen einklagen können.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Plattformen mit Empfehlungssystemen, insbesondere sehr große Plattformen, Verbraucherverbände.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, I ZR 181/26, Verhandlung am 28.01.2027 um 9:00 Uhr. Vorinstanz Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 18.03.2026, 3 UKl 5/25 e.
Rechtsgrundlage
Art. 16, 27, 38 DSA
Amtliche Quelle
BGH, Terminhinweis I ZR 181/26 (öffnet in neuem Tab)
Unsere Leistung
itmr-legal.de/dsa-umsetzen
Zuletzt geprüft
01.11.2026
28.01.2027

Bundesgerichtshof zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel

erwartetGerichtsterminWerbung und Wettbewerb

Der Bundesgerichtshof verkündet am 28.01.2027 Leitentscheidungen zur Rückforderung von Spielverlusten bei Online-Glücksspiel ohne deutsche Erlaubnis.

Wer betroffen ist, Rechtsgrundlage, Quelle
Wer betroffen ist
Online-Glücksspielanbieter, Zahlungsdienstleister, Werbepartner.
Stand des Verfahrens
Bundesgerichtshof, I ZR 216/25 und I ZR 78/25, verhandelt am 17.09.2026, Verkündung am 28.01.2027.
Rechtsgrundlage
§§ 134, 812 BGB, § 4 GlüStV 2021
Amtliche Quelle
BGH Terminhinweis I ZR 216/25: Leitentscheidungsverfahren Online-Glücksspiel (öffnet in neuem Tab)
Zuletzt geprüft
01.11.2026

Rechtsstand 01.11.2026. Jeder Eintrag nennt den Tag seiner letzten Prüfung.

Daten stammen aus Amtsblatt der EU, Bundesgesetzblatt, Gesetzgebungsunterlagen und amtlichen Terminplänen. Entwürfe stehen getrennt vom geltenden Recht unter „In Vorbereitung“.