Prozesskosten berechnen
Was kann ein Rechtsstreit Sie kosten? Beantworten Sie drei Fragen. Der Rechner zeigt, was Sie am Ende zahlen: im besten Fall, bei teilweisem Erfolg und im schlechtesten Fall, mit allen Posten offen aufgeschlüsselt.
Gebührenvereinbarungen (Stundenhonorar) sind abweichend möglich.
Prozesskostenhilfe: Wer die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen (§§ 114 ff. ZPO). Sie deckt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten, nicht aber die Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren (§ 123 ZPO). Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nach Vertrag alle drei Kostenblöcke.
Haftungsausschluss: Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung der gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG. Er ersetzt keine Rechtsberatung und sagt nichts über die Erfolgsaussichten Ihres Falls. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Auslagen für Zeugen, Sachverständige und Reisen, mehrere Beteiligte, abweichende Streitwerte je Instanz und Zinsen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit im Einzelfall.