Deutscher Presserat und Pressekodex: Bedeutung und Definition
Definition: Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Print- und Online-Presse in Deutschland. Er hat den Pressekodex mit Regeln für fairen Journalismus aufgestellt und prüft Beschwerden über Veröffentlichungen in Zeitungen, Zeitschriften und deren Onlineangeboten.
Der Presserat kann bei Verstößen gegen den Pressekodex Hinweise, Missbilligungen oder Rügen aussprechen; öffentliche Rügen sollen die betroffenen Medien abdrucken. Der Pressekodex enthält unter anderem Regeln zur Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Trennung von Werbung und Redaktion sowie zum Schutz der Persönlichkeit. Er ist selbst kein Gesetz, wird von Gerichten aber zur Bestimmung der journalistischen Sorgfaltspflichten herangezogen. Für journalistisch-redaktionelle Telemedien, die sich dem Presserat angeschlossen haben, sieht der Medienstaatsvertrag die Anerkennung der Selbstkontrolle vor (§ 19 MStV). Der Presserat wird von den Verleger- und Journalistenverbänden getragen und besteht aus Mitgliedern dieser Organisationen. Jeder kann sich beim Presserat beschweren, auch wenn er nicht selbst von einer Veröffentlichung betroffen ist. Die Beschwerde ist schriftlich oder online einzureichen und muss die beanstandete Veröffentlichung genau bezeichnen. Steht ein Bericht erst bevor, ordnet der Presse-Check vor Veröffentlichung die Optionen ein. Sie sollte innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung erhoben werden. Die Beschwerden werden in Beschwerdeausschüssen geprüft, die mehrmals im Jahr tagen. Das Verfahren ist kostenfrei, dauert aber meist mehrere Monate. Neben den Rügen gibt es den Hinweis als mildeste Maßnahme und die Missbilligung. Nichtöffentliche Rügen werden etwa ausgesprochen, wenn der Abdruck den Betroffenen zusätzlich belasten würde. Der Presserat ist auch für Onlineangebote von Verlagen zuständig, nicht aber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, für den die Rundfunkräte zuständig sind. Wichtige Ziffern des Pressekodex sind etwa die Achtung vor der Wahrheit (Ziffer 1), die Sorgfalt (Ziffer 2), die Richtigstellung (Ziffer 3), die Trennung von Werbung und Redaktion (Ziffer 7), der Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8) und die Unschuldsvermutung (Ziffer 13). Für Unternehmen kann eine Beschwerde eine Ergänzung zu rechtlichen Schritten sein, etwa bei Schleichwerbung oder Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht. Für die Rehabilitation ist aber meist ein gerichtlicher Unterlassungs- oder Gegendarstellungsanspruch wirksamer. Eine Beschwerde beim Presserat ist für Sie kostenfrei und kann von jeder Person eingereicht werden. Er prüft die Einhaltung des Pressekodex.
Bedeutung für Sie
Eine Beschwerde beim Presserat ist kostenfrei und auch neben rechtlichen Schritten möglich. Sie führt aber nicht zu Unterlassung oder Schadensersatz; dafür sind die Gerichte zuständig.
Mehr dazu: Presserecht
Rechtsgrundlagen
- § 19 MStV
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.