Verdachtsberichterstattung: Bedeutung und Definition
Definition: Medien dürfen über einen Verdacht nur berichten, wenn ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, ein öffentliches Interesse besteht, der Betroffene vorher angehört wurde und die Darstellung ausgewogen ist und keine Vorverurteilung enthält.
Bedeutung für Sie
Bei einer Presseanfrage zählt jede Stunde. Eine gute Stellungnahme oder rechtliche Gegenwehr kann eine Veröffentlichung verhindern oder verändern.
Mehr dazu: Presserecht
Rechtsgrundlagen
- Art. 5 Abs. 1 GG Normtext Art. 5 Abs. 1 GG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 13 Urteile zu Art. 5 GG
- § 823 BGB Normtext § 823 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 27 Urteile zu § 823 BGB
- § 1004 BGB Normtext § 1004 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 9 Urteile zu § 1004 BGB
Passende Urteile
- OLG Köln: Identifizierende Verdachtsberichterstattung über Insolvenz-Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen untersagtOLG Köln, 26.02.2026, Az. 15 W 7/26
- OLG Köln: Identifizierende Verdachtsberichterstattung ohne Anhörung des Betroffenen rechtswidrigOLG Köln, 23.10.2025, Az. 15 U 208/25
- OLG Köln: Identifizierende Verdachtsberichterstattung über Staatsanwältin ohne Mindestbestand an Beweistatsachen unzulässigOLG Köln, 22.09.2025, Az. 15 W 91/25
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