Journalistische Sorgfaltspflicht: Bedeutung und Definition
Definition: Die journalistische Sorgfaltspflicht verlangt, Nachrichten vor ihrer Veröffentlichung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Für die Presse folgt sie aus den Landespressegesetzen, für journalistisch-redaktionelle Online-Angebote aus § 19 Medienstaatsvertrag.
Zur Sorgfalt gehören insbesondere die Prüfung der Quellen, die Einholung einer Stellungnahme des Betroffenen vor einer Verdachtsberichterstattung und eine ausgewogene Darstellung, die auch entlastende Umstände nennt. Je schwerer ein Vorwurf wiegt, desto höher sind die Anforderungen. Wer die Sorgfalt nicht wahrt, kann sich nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen. Der Pressekodex des Deutschen Presserats konkretisiert die Pflichten berufsethisch; Rügen des Presserats sind allerdings keine gerichtlichen Entscheidungen.
Bedeutung für Sie
Die Einhaltung der Sorgfalt entscheidet oft darüber, ob eine Berichterstattung über einen Verdacht rechtmäßig war. Auch Blogs, Podcasts und Social-Media-Kanäle mit journalistisch-redaktionellem Anspruch können unter § 19 MStV fallen und von den Landesmedienanstalten überprüft werden.
Mehr dazu: Presse-Check
Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB Normtext § 823 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 27 Urteile zu § 823 BGB
- § 193 StGB Normtext § 193 StGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 193 StGB
- Art. 5 Abs. 1 GG Normtext Art. 5 Abs. 1 GG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 13 Urteile zu Art. 5 GG
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