Bei ITMR Rechtsanwälte setzen wir Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO durch und verteidigen Unternehmen gegen solche Ansprüche. Mit den beiden Checks verschaffen Sie sich einen ersten Überblick. Die rechtliche Prüfung ersetzen sie nicht.
DSGVO-Anspruchs-Check
Auskunfts-Fristenrechner
Bitte Datum wählen.
Der Verantwortliche muss nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen oder zahlreichen Anträgen kann er die Frist um zwei weitere Monate verlängern und muss Sie darüber informieren. Der Rechner gibt nur eine Orientierung.
Auskunft durchsetzen lassenMehr dazu: Datenschutz-Auskunft · DSGVO-Schadensersatz · Privacy Litigation
DSGVO-Fall einordnen
Schildern Sie kurz Ihren Fall und senden Sie vorhandene Unterlagen mit. Wir melden uns mit einer ersten Einordnung.
Vertrag und Anlass kurz beschreiben.
Rechtsstand: 24.10.2026
Fachlich verantwortlich
Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht