Kostenloser Check · ca. 3 Minuten
Lässt sich Ihre Erfindung schützen?
Wir von ITMR Rechtsanwälte haben den Check für Gründer, Entwickler und Unternehmen gebaut. Vier Fragen zeigen Ihnen, welche Schutzwege in Betracht kommen und was Sie vor der nächsten Präsentation klären sollten.
Erfindung einordnen
Ihre vorläufige Einordnung
Der Check ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ob ein Patent erteilt wird, entscheidet das Patentamt. Rechtsstand: 24.10.2026 · Fachlich verantwortlich: Jean Paul Bohne
Ihr Ergebnis mit uns besprechen
Übernehmen Sie Ihr Ergebnis in Ihre Anfrage, der Erstkontakt ist kostenfrei. Wir ordnen ein, wie Sie Ihre Erfindung schützen, und stimmen uns bei Anmeldungen mit Patentanwälten ab.
Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser, bis Sie das Formular absenden. Wir verwenden sie nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Was dieser Check berücksichtigt
Warum ist eine frühe Veröffentlichung kritisch?
Ein Patent setzt nach § 3 PatG voraus, dass die Erfindung neu ist. Auch eine eigene Veröffentlichung vor der Anmeldung kann die Neuheit zerstören. Für Gebrauchsmuster bleibt nach § 3 Abs. 1 GebrMG eine eigene Beschreibung oder Benutzung innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung außer Betracht.
Ist Software patentierbar?
Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sind nach § 1 Abs. 3 und 4 PatG nicht patentfähig. Software mit technischem Beitrag kann jedoch Teil einer patentfähigen Erfindung sein.
Was gilt für Erfindungen von Arbeitnehmern?
Arbeitnehmer müssen Diensterfindungen nach § 5 ArbnErfG unverzüglich melden. Das Unternehmen kann sie in Anspruch nehmen, der Arbeitnehmer erhält dann eine Vergütung.
Gibt es Alternativen zum Patent?
Je nach Ziel kommen Gebrauchsmuster, Design, Geheimhaltung als Geschäftsgeheimnis oder vertragliche Absicherung in Betracht. Welcher Weg passt, hängt von Erfindung, Markt und Budget ab.