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Kostenloser Check · ca. 3 Minuten

Lässt sich Ihre Erfindung schützen?

Wir von ITMR Rechtsanwälte haben den Check für Gründer, Entwickler und Unternehmen gebaut. Vier Fragen zeigen Ihnen, welche Schutzwege in Betracht kommen und was Sie vor der nächsten Präsentation klären sollten.

Erfindung einordnen

Schritt 1 von 4
1. Was haben Sie entwickelt?

Wählen Sie, was am besten passt.

Was dieser Check berücksichtigt

Warum ist eine frühe Veröffentlichung kritisch?

Ein Patent setzt nach § 3 PatG voraus, dass die Erfindung neu ist. Auch eine eigene Veröffentlichung vor der Anmeldung kann die Neuheit zerstören. Für Gebrauchsmuster bleibt nach § 3 Abs. 1 GebrMG eine eigene Beschreibung oder Benutzung innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung außer Betracht.

Ist Software patentierbar?

Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche sind nach § 1 Abs. 3 und 4 PatG nicht patentfähig. Software mit technischem Beitrag kann jedoch Teil einer patentfähigen Erfindung sein.

Was gilt für Erfindungen von Arbeitnehmern?

Arbeitnehmer müssen Diensterfindungen nach § 5 ArbnErfG unverzüglich melden. Das Unternehmen kann sie in Anspruch nehmen, der Arbeitnehmer erhält dann eine Vergütung.

Gibt es Alternativen zum Patent?

Je nach Ziel kommen Gebrauchsmuster, Design, Geheimhaltung als Geschäftsgeheimnis oder vertragliche Absicherung in Betracht. Welcher Weg passt, hängt von Erfindung, Markt und Budget ab.