Designschutz: Bedeutung und Definition
Definition: Das eingetragene Design schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, etwa Form, Farben oder Muster, bis zu 25 Jahre. Es muss neu sein und Eigenart haben. In der EU gibt es zusätzlich ein dreijähriges nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Bedeutung für Sie
Produktdesigns lassen sich schnell und günstig schützen. Die Neuheitsschonfrist beträgt zwölf Monate ab erster Offenbarung.
Mehr dazu: Designrecht
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuG: Eigenart eines Lampenschirm-Designs und ältere Gestaltungen in PatentschriftenEuG (Erste Kammer), 01.07.2026, Az. T-40/25
- OLG Düsseldorf: Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung eines GemeinschaftsgeschmacksmustersOLG Düsseldorf, 08.01.2026, Az. 20 U 121/24
- EuGH C-323/24: Kein Mindestmaß an Gestaltung beim GemeinschaftsgeschmacksmusterEuGH (Zweite Kammer), 18.12.2025, Az. C-323/24
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.