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Digitaler Nachlass: Bedeutung und Definition

Definition: Der digitale Nachlass umfasst die Konten, Daten und Verträge eines Verstorbenen im Internet, etwa E-Mail-Postfächer, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher und Abonnements. Nach dem BGH geht der Nutzungsvertrag mit einem sozialen Netzwerk im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über (Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17).

Mit Beschluss vom 27.08.2020 (III ZB 30/20) hat der BGH präzisiert, dass die Erben Zugang zum Benutzerkonto so erhalten müssen, wie ihn die Verstorbene hatte; die Übermittlung einer Datei mit Kontoinhalten genügt nicht. Ausgenommen ist nur die aktive Weiternutzung des Kontos. Für die Durchsetzung gegenüber Plattformen ist meist ein Erbnachweis erforderlich.

Bedeutung für Sie

Datenschutz und Fernmeldegeheimnis stehen dem Zugang der Erben nicht entgegen. Für die Vorsorge empfiehlt sich eine aktuelle Übersicht über Konten und Zugangswege sowie eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt.

Mehr dazu: Social-Media-Recht

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.