Gerichtskosten: Bedeutung und Definition
Definition: Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen des Gerichts. Sie richten sich nach dem Streitwert und werden in Zivilverfahren regelmäßig vom Kläger vorgeschossen.
Bedeutung für Sie
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Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.