Kritische Infrastrukturen (KRITIS): Bedeutung und Definition
Definition: Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen, deren Ausfall erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit zur Folge hätte, etwa in den Sektoren Energie, Wasser, Gesundheit, Transport, Finanzen oder Telekommunikation. Für ihre Betreiber gelten besonders strenge Pflichten zur IT-Sicherheit und zur physischen Resilienz.
Betreiber kritischer Anlagen gelten nach dem BSI-Gesetz als besonders wichtige Einrichtungen und müssen zusätzlich zu den allgemeinen NIS-2-Pflichten Systeme zur Angriffserkennung einsetzen und die Umsetzung ihrer Maßnahmen regelmäßig gegenüber dem BSI nachweisen (§§ 28, 39 BSIG). Die Schwellenwerte ergeben sich aus der BSI-Kritisverordnung. Die physische Resilienz kritischer Einrichtungen regelt die europäische CER-Richtlinie (RL (EU) 2022/2557), die in Deutschland durch das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt wird.
Bedeutung für Sie
Ob ein Unternehmen Betreiber einer kritischen Anlage ist, hängt von Sektor und Schwellenwerten ab. Prüfen Sie die Einordnung frühzeitig, weil sie über Nachweispflichten, Registrierungen und Bußgeldrisiken entscheidet.
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Rechtsgrundlagen
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