MiCA (Kryptowerte-Verordnung): Bedeutung und Definition
Definition: Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) ist die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte. Sie regelt seit Ende 2024 vollständig das öffentliche Angebot von Kryptowerten, die Zulassung von Stablecoins und die Erlaubnispflicht für Kryptowerte-Dienstleister wie Börsen und Verwahrer.
MiCA verlangt für das öffentliche Angebot bestimmter Kryptowerte ein Kryptowerte-Whitepaper mit festgelegten Mindestinhalten und stellt Werbung unter Fairness- und Klarheitsanforderungen (VO (EU) 2023/1114). Vermögenswertreferenzierte Token und E-Geld-Token unterliegen strengeren Regeln. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen benötigen eine Zulassung, in Deutschland durch die BaFin auf Grundlage des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Einzigartige, nicht austauschbare Kryptowerte wie echte NFTs sind grundsätzlich ausgenommen; auch vollständig dezentral erbrachte Dienste fallen nicht in den Anwendungsbereich. Kryptowerte, die Finanzinstrumente sind, richten sich weiterhin nach dem Wertpapierrecht.
Bedeutung für Sie
Wer Token ausgibt, handelt, verwahrt oder dazu berät, braucht unter Umständen eine Erlaubnis und muss Informationspflichten erfüllen. Prüfen Sie vor dem Start eines Token-Projekts, ob MiCA anwendbar ist und welche Ausnahmen greifen.
Mehr dazu: IT-Recht
Rechtsgrundlagen
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.