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Muster

Datenschutzhinweise für Ihre Facebook-Seite

Füllen Sie das Muster Schritt für Schritt aus. Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser. Wir übertragen und speichern nichts.

  • Art. 26 DSGVO
  • Kostenlos
  • Ohne Speicherung

1. Start

Sie erhalten am Ende einen fertigen Text zum Kopieren oder Herunterladen. Die Hinweise neben den Feldern stammen aus unserer Vorlage.

Vor dem Ausfüllen

A Ausfüllbogen und Auswahlhilfe

A1 Welche Angaben müssen Sie ergänzen?

KennzeichenIhre Angabe
BETREIBERErgänzen Sie Ihren vollständigen Namen oder Ihre Firma, Rechtsform und ladungsfähige Anschrift. Klären Sie bei mehreren rechtlich selbständigen Betreibern, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet.
KONTAKTGeben Sie eine E-Mail-Adresse für Datenschutzanliegen an. Eine Telefonnummer können Sie ergänzen.
SEITENennen Sie jede erfasste Facebook-Seite mit Namen und vollständiger Internetadresse. Unterscheiden sich die Funktionen, verwenden Sie getrennte Hinweise oder getrennte Angaben.
ALTERNATIVENennen Sie eine Internetseite, E-Mail-Adresse oder andere Kontaktmöglichkeit außerhalb Facebooks. Die angegebene Kontaktmöglichkeit muss tatsächlich nutzbar sein.
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTERNennen Sie den Kontakt Ihres bestellten Datenschutzbeauftragten, falls vorhanden. Lassen Sie die Angabe entfallen, wenn Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben.
AUFSICHTWir raten, die zuständige Aufsichtsbehörde mit ihrer Beschwerdeseite zu nennen. Beschränken Sie dabei das Beschwerderecht nach Artikel 77 DSGVO nicht auf diese Behörde.
STANDNennen Sie das Datum der Fassung, die Sie geprüft haben und veröffentlichen.

REDAKTION

Passen Sie den beschriebenen Kommunikationszweck an Ihr Angebot an. Entfernen Sie unzutreffende Angaben und ergänzen Sie besondere Zwecke. Für eine Kanzlei kommt etwa „Information über unsere Kanzlei, rechtliche Themen und unsere Veranstaltungen“ in Betracht. Verwenden Sie „Mandatsbearbeitung über Facebook“ nur, wenn Sie diese tatsächlich anbieten.

A2 Sind die Facebook-Seitenstatistiken aktiv?

S1 bei aktiven Seitenstatistiken

Wählen Sie S1, wenn Meta Seitenstatistiken oder vergleichbare Analysen erzeugt oder bereitstellt. Ihr Verzicht auf die Anzeige dieser Statistiken belegt keine Abschaltung der Datenerhebung. Verwenden Sie B IV und prüfen Sie die Voraussetzungen aus A4.

S2 bei nachgewiesener Abschaltung

Wählen Sie S2, wenn die Abschaltung für Ihre Seite dokumentiert wurde und ihr Umfang feststeht. Ersetzen Sie B IV durch C1. Prüfen Sie gesondert, für welche verbleibenden Vorgänge Meta allein verantwortlich sein dürfte. Wenn nur eine bestimmte Statistik abgeschaltet wurde, verwenden Sie S2 nicht für die übrigen Analysefunktionen.

S3 bei ungeklärtem Status

Prüfen Sie in der Seitenverwaltung oder mit Metas technischer Unterstützung, welche Statistiken Meta erzeugt oder bereitstellt. Schreiben Sie nicht „deaktiviert“, solange nur feststeht, dass Sie die Statistiken nicht nutzen. Sie können mit S1 weiterarbeiten, müssen aber vor der Veröffentlichung die tatsächlichen Funktionen und die Voraussetzungen aus A4 klären.

Interner Nachweis

Halten Sie die Seitenadresse [[…]], die geprüften Funktionen [[…]] und das Datum der Bestätigung oder Bildschirmaufnahme [[…]] fest. Benennen Sie die prüfende Person [[…]]. Bewerten Sie anschließend, welche datenschutzrechtlichen Pflichten aus den festgestellten Funktionen folgen.

A3 Welche Funktionen nutzen Sie auf Ihrer Facebook-Seite?

AuswahlBearbeitung des Musters
Nachrichten eingeschaltetVerwenden Sie B III 2. Bei automatischen Antworten, Anbindung an eine Kundenverwaltung oder externer Weiterleitung ergänzen Sie C3. Prüfen Sie, ob Sie weitere Angaben zur jeweiligen Funktion benötigen.
Nachrichten ausgeschaltetErsetzen Sie B III 2 durch C2. Behandeln Sie bereits empfangene Daten weiter nach Ihren festgelegten Löschregeln.
Agentur oder externe BetreuungErgänzen Sie C3 in B VI. Prüfen Sie Aufgaben, Zugriffsrechte, Empfänger, Vertrag und Zugriffe aus dem Ausland.
Öffentliche StelleVerwenden Sie C4. Ersetzen Sie die dort bezeichneten Interessenabwägungen durch die für Ihre Aufgabe einschlägigen Rechtsgrundlagen.
Eigene Veröffentlichungen mit PersonenbezugVerwenden Sie C5. Bestimmen Sie für jeden Inhalt die Rechtsgrundlage. Prüfen Sie zusätzlich, ob Sie die abgebildeten Personen individuell informieren müssen.
Bezahlte WerbungBearbeiten Sie C6 und passen Sie B III 4 an. Berücksichtigen Sie dabei auch das bezahlte Bewerben einzelner Beiträge.
Gewinnspiel oder InteressentenformularVerwenden Sie C7. Machen Sie die ausgefüllten Angaben zur jeweiligen Aktion vor der Dateneingabe zugänglich.
„Meta Pixel“ oder „Conversions API“Diese Meta-Funktionen erfassen oder übermitteln Ereignisdaten für Werbezwecke. Prüfen Sie für die jeweilige Datenquelle gesondert die Informationspflichten und eine erforderliche Einwilligung.
Besondere Datenkategorien oder MinderjährigePrüfen Sie Artikel 9 DSGVO, etwa bei Gesundheitsdaten. Berücksichtigen Sie bei Minderjährigen die für die konkrete Verarbeitung geltenden Schutzanforderungen.

A4 Was müssen Sie vor der Veröffentlichung prüfen?

Wir raten Ihnen, die folgenden Voraussetzungen für Ihre Seite zu dokumentieren. Ein Warnhinweis ersetzt weder erforderliche Tatsachenangaben noch die rechtlichen Voraussetzungen der Verarbeitung.

  • Prüfen Sie bei S1, welche Verarbeitung Sie gemeinsam mit Meta verantworten. Kontrollieren Sie die für Ihre Seite geltende Seiten-Insights-Ergänzung und deren zugänglichen wesentlichen Inhalt. Behaupten Sie keine unterzeichnete Individualvereinbarung, wenn lediglich Nutzungsbedingungen einbezogen wurden.
  • Halten Sie die Zwecke, Datenkategorien, Rechtsgrundlagen beider Beteiligter und Empfänger fest. Ergänzen Sie Speicherfristen oder nachvollziehbare Kriterien sowie die Voraussetzungen für Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Prüfen Sie die Meta-Angaben aus Q12 und Q13 auf Vollständigkeit für Ihre Seite.
  • Prüfen Sie bei erforderlicher Einwilligung, ob diese wirksam erteilt wurde und den konkreten Zweck sowie die beteiligten Verantwortlichen erfasst. Ein Meta-Konto, Seitenbesuch, „Gefällt mir“-Klick oder das Lesen dieser Hinweise belegt für sich keine wirksame Einwilligung nach Artikeln 4 Nummer 11 und 7 DSGVO.
  • Dokumentieren Sie für die Variante „berechtigtes Interesse“ in B IV 3 das Interesse, die Erforderlichkeit und die Abwägung mit entgegenstehenden Rechten. Beachten Sie daneben § 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, kurz TDDDG. Eine danach erforderliche Einwilligung bleibt erforderlich. Führen Sie unsichere Rechtsgrundlagen nicht als „a und/oder b und/oder f“ auf.
  • Prüfen Sie die tatsächlichen Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, kurz EWR. Ordnen Sie jeder Übermittlung die passende Grundlage nach Artikeln 44 ff. DSGVO zu. Das EU-US-Datenschutzrahmen „Data Privacy Framework“, kurz DPF, erfasst nur die jeweils teilnehmenden Unternehmen und den Umfang ihrer Zertifizierung. Prüfen Sie hierzu Q18.
  • Setzen Sie die Löschregeln aus B VII organisatorisch um. Ändern Sie abweichende Fristen im Text. Versprechen Sie keine Löschung, die Ihr Team nicht durchführt oder technisch nicht vornehmen kann.

Bei offenen Voraussetzungen

Veröffentlichen Sie die betroffene Variante nicht als abgeschlossene Fassung. Nach unserer Lesart ersetzen ein Haftungsausschluss oder bloßer Verweis auf Meta keine Angaben, die Sie nach Artikeln 13, 14 und 26 DSGVO selbst schulden. Lassen Sie prüfen, ob Sie den Betrieb oder die betroffene Funktion begrenzen oder einstellen müssen. Erfüllen Sie bestehende Informationspflichten dabei so vollständig und unverzüglich wie möglich.

Hintergrund: Fanpages und Insights im Blog