D Rechtliche Erläuterungen und Quellen
D1 Was müssen Sie trotz Datenschutzhinweisen prüfen?
Erfüllen Sie Ihre Informationspflichten nach Artikeln 12 bis 14 DSGVO und beschreiben Sie eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO. Prüfen Sie daneben erforderliche Einwilligungen, die Vereinbarung mit Meta und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Datenschutzhinweise erlauben keine Verarbeitung, für die die rechtlichen Voraussetzungen fehlen.
Informieren Sie Besucher über die tatsächlichen Vorgänge auf Ihrer Seite. Entfernen Sie interne Streitstände, Bearbeitungshinweise und verworfene Varianten vor der Veröffentlichung. Behalten Sie erforderliche Tatsachenangaben auch dann bei, wenn der Text dadurch länger wird.
Wir raten Ihnen, die tatsächlichen Funktionen in einem Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten festzuhalten. Dokumentieren Sie auch Rechtsgrundlagen, Berechtigungen, Löschregeln und den Umgang mit Betroffenenanfragen. Veröffentlichen Sie Angaben zu einer Vereinbarung nach Artikel 26 DSGVO, technischen Maßnahmen oder Fristen erst, wenn diese für Ihre Seite zutreffen.
D2 Welche Rechtsfragen bleiben bei Facebook-Seiten offen?
Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg bejahte 2018 im Fall Wirtschaftsakademie eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied 2019 und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in Schleswig 2021 über die damalige Anordnung nach historischer Sach- und Rechtslage. [Q03–Q05]
Berücksichtigen Sie deren rechtliche Aussagen bei der Prüfung Ihrer Seite. Leiten Sie daraus keine Tatsachen über die heutige technische Verarbeitung ab.
Das Verwaltungsgericht Köln hob am 17. Juli 2025 den Bescheid gegen die Regierungsseite auf. Es unterschied die Pflichten nach § 25 TTDSG, heute TDDDG, von der DSGVO-Verantwortlichkeit. Im konkreten Fall verneinte es die erforderliche Zurechnung. Die Seitenstatistiken waren abgeschaltet. [Q06]
Die BfDI legte Berufung ein. Die amtliche Urteilsveröffentlichung bezeichnet die Entscheidung als nicht rechtskräftig. Eine abschließende Berufungsentscheidung bleibt in der hier dokumentierten Quellenlage offen. Wir raten, aus diesem Urteil keine allgemeine Erlaubnis für anders eingerichtete Facebook-Seiten abzuleiten. [Q06, Q10, Q11]
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, kurz DSK, bewertet den Betrieb von Facebook-Seiten in ihrem Kurzgutachten von 2022 kritisch. Die BfDI beschreibt in ihrer Handreichung von 2025 für öffentliche Stellen des Bundes unter Voraussetzungen eine Duldung und erläutert deren eigene Pflichten. Nach unserer Lesart folgt daraus keine allgemeine Rechtsgrundlage oder einheitliche Freigabe durch die Landesaufsichten. [Q07–Q10, Q27]
Beschreiben Sie die Verarbeitung, für die Sie mit Meta gemeinsam verantwortlich sind. Rechnen Sie sich nicht ungeprüft jede eigenständige Meta-Verarbeitung zu. Die DSK beanstandet in ihrem Kurzgutachten auch fehlende Nachweise. Nach unserer Lesart beseitigen technische Unklarheiten Ihre eigenen Informationspflichten nach Artikeln 13, 14 und 26 DSGVO nicht. Lassen Sie bei fehlenden Pflichtangaben prüfen, ob Sie den Betrieb fortsetzen können. [Q08, Q15]
Der DPF-Angemessenheitsbeschluss gilt nach der Statusseite der Europäischen Kommission fort. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage T-553/23 am 3. September 2025 ab. Im Rechtsmittel C-703/25 P betrifft der Beschluss vom 4. Juni 2026 die Zulassung einer Streithelferin. Die abschließende Entscheidung über das Rechtsmittel bleibt in der hier dokumentierten Quellenlage offen. Prüfen Sie neben der Grundlage für eine Auslandsübermittlung die sonstigen Voraussetzungen der Verarbeitung. [Q19–Q22]
Quellenlage am 26. Oktober 2026
Die bezeichneten Quellen erläutern rechtliche Anforderungen und veröffentlichte Anbieterpositionen. Sie belegen keine technische Prüfung Ihrer konkreten Facebook-Seite. Für einzelne Meta-Rechtstexte beschränkt sich die Quellenbasis auf öffentlich zugängliche Anbieterinformationen, die historischen Angaben aus Q35 und die behördliche Bewertung.
Die aktuelle, für Ihre Seite geltende Fassung der Meta-Bedingungen und die tatsächlichen Datenflüsse bleiben gesondert zu bestätigen. Ergänzen Sie die Pflichtfelder in S1 nach dieser Prüfung. Übernehmen Sie technische Aussagen aus 2019 nicht als Nachweis für heutige Funktionen.
D3 Wo ergänzen Sie die erforderlichen Angaben?
| Information | Fundstelle und Kontrolle |
| Identität und Datenschutzkontakt | Füllen Sie A1 und B I aus. Nennen Sie einen Datenschutzbeauftragten nur bei tatsächlicher Bestellung. |
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| Zwecke und Rechtsgrundlagen | Ordnen Sie in B III und IV jeder Verarbeitung Zweck und Rechtsgrundlage zu. |
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| Berechtigte Interessen | Benennen Sie in B III und gegebenenfalls IV die konkreten Interessen. |
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| Datenkategorien und Quellen | Ergänzen Sie B II, IV und gegebenenfalls C5. Beachten Sie Artikel 14 DSGVO gesondert. |
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| Empfänger | Ergänzen Sie B IV 4 und VI. Erfassen Sie zusätzliche Dienste nach C3. |
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| Auslandsübermittlungen | Prüfen Sie in B VI 2 die tatsächlichen Empfänger, Länder und Grundlagen für die Übermittlung. |
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| Speicherfristen oder Kriterien | Unterscheiden Sie in B IV 4 und VII zwischen eigenen und gemeinsam verarbeiteten Daten. |
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| Betroffenenrechte und Widerruf | Prüfen Sie B IX. Verneinen Sie die Voraussetzungen einzelner Rechte nicht pauschal. |
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| Widerspruch | Heben Sie das Widerspruchsrecht in B X gesondert und verständlich hervor. |
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| Beschwerde | Beschränken Sie die Beschwerdemöglichkeiten aus B IX nicht auf Irland. |
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| Bereitstellung und Folgen | Prüfen Sie B VIII und kennzeichnen Sie Pflichtfelder bei einzelnen Aktionen gesondert. |
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| Automatisierte Entscheidungen | Prüfen Sie B VIII. Behaupten Sie keine unbekannten Tatsachen über Metas Verarbeitung. |
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| Vereinbarung nach Artikel 26 | Prüfen Sie in B IV 2 die tatsächliche Vereinbarung, deren wesentlichen Inhalt und die Aufgabenverteilung. |
D4 Welche Angaben des alten Textes müssen Sie ändern?
- Verwenden Sie für Meta Platforms Ireland Limited die in Q28 genannte Anschrift Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland.
- Ersetzen Sie „soweit möglich deaktiviert“ durch die nachgewiesene Variante aus A2. Ihr Verzicht auf die Nutzung belegt keine technische Abschaltung.
- Ordnen Sie jeder Verarbeitung die konkrete Rechtsgrundlage zu. Listen Sie Einwilligung, Vertrag und berechtigtes Interesse nicht ohne Zuordnung nebeneinander auf. Behandeln Sie einen Seitenbesuch oder „Gefällt mir“-Klick nicht ohne Weiteres als Einwilligung.
- Übernehmen Sie keine eigene Zusicherung, dass Meta sämtliche technischen Sicherheitspflichten erfüllt. Unterscheiden Sie die gesetzliche Pflicht vom Nachweis ihrer tatsächlichen Erfüllung.
- Benennen Sie die tatsächlich eingesetzten Auftragsverarbeiter. Entfernen Sie widersprechende Angaben, etwa die Behauptung, keine externen Dienstleister einzusetzen.
- Prüfen Sie Auslandsübermittlungen getrennt von den Rechtsgrundlagen nach Artikel 6 DSGVO. Verwenden Sie DPF, Standardvertragsklauseln und andere Grundlagen jeweils für die konkret passende Übermittlung.
- Ersetzen Sie pauschale Fristen wie „mindestens sechs oder zehn Jahre“ durch die für die jeweilige Unterlage geltende Frist. Für bestimmte Buchungsbelege sehen § 147 AO und § 257 HGB acht Jahre vor. Prüfen Sie Anwendungsbereich, Fristbeginn sowie Sonder- und Verlängerungsregeln. [Q29]
- Löschen Sie Kommentare nach Ihren eigenen Löschpflichten, soweit diese eingreifen. Beschränken Sie die Speicherung nicht pauschal auf die Zeit „bis zur Löschung durch den Nutzer“.
- Unterscheiden Sie die automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte von einer Entscheidung nach Artikel 22 DSGVO. Bezeichnen Sie Artikel 23 DSGVO nicht als eigenständiges Betroffenenrecht.
- Verwenden Sie den historischen ITMR-Artikel als ergänzende Erläuterung. Informieren Sie Besucher daneben über die tatsächliche Verarbeitung auf Ihrer Seite.
D5 Wann können Sie veröffentlichen und was folgt danach?
Prüfen Sie vor der Veröffentlichung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden und die gewählte Statistikvariante zur Seite passt. Entfernen Sie widersprüchliche Funktionsangaben, verworfene Varianten und REDAKTION-Absätze. Erfassen Sie tatsächliche Empfänger und die Grundlagen für Auslandsübermittlungen. Setzen Sie die Löschregeln um und prüfen Sie sämtliche Verknüpfungen. Wir raten, den fertigen Text ohne Anmeldung zugänglich zu machen.
Aktualisieren Sie den Text bei Änderungen von Betreiber, Ansprechpartnern, Funktionen, Agenturen, Datenübernahmen, Zielgruppen oder Datenquellen. Prüfen Sie ihn auch bei neuen Meta-Bedingungen und einschlägigen Gerichts- oder Aufsichtsentscheidungen. Wir raten zusätzlich zu festen Prüfterminen. Reagieren Sie auf zwischenzeitliche Änderungen, ohne den nächsten Termin abzuwarten.
Interne Dokumentation
Halten Sie die geprüfte Fassung [[DATUM]], die Seiten und Funktionen [[…]] sowie Ihre Auswahl S1 oder S2 [[…]] fest. Benennen Sie die verwendeten C-Module [[…]] und die Person, die Rechtsgrundlagen und Meta-Angaben geprüft hat [[…]]. Ergänzen Sie die veröffentlichte Internetadresse [[…]] und den nächsten Prüftermin [[…]].
D6 Welche Quellen helfen bei Ihrer Entscheidung?
Unterscheiden Sie verbindliche Rechtsakte und gerichtliche Entscheidungen von behördlichen Auslegungshilfen und Anbieterangaben. Beachten Sie die nachstehenden Angaben zur Reichweite der jeweiligen Quelle. Die Quellenkennzeichen Q01 bis Q35 verbinden diese Erläuterungen mit den Bearbeitungshinweisen. Abkürzungen der Gerichte stehen in den Fundstellen.
Q01 Datenschutz Grundverordnung
Quelle öffnen · Amtlicher Normtext. Prüfen Sie insbesondere Artikel 4 bis 7, 9, 12 bis 22, 24 bis 26, 30, 32, 35, 36 und 44 ff. Unterscheiden Sie Definitionen, Informationspflichten und weitere rechtliche Voraussetzungen.
Q02 TDDDG und öffentliche Aufgaben
Quelle öffnen · § 25 TDDDG betrifft Endgerätezugriffe. Für öffentliche Stellen ergänzend § 3 BDSG beziehungsweise einschlägiges Landes- und Fachrecht. Keine allgemeine Behördenfreigabe.
Q03 EuGH Wirtschaftsakademie vom 5 Juni 2018
Quelle öffnen · C-210/16, amtliche Pressemitteilung zum Urteil. Die Entscheidung betrifft die Richtlinie 95/46/EG und eine bestimmte technische Gestaltung. Daraus folgt kein Nachweis heutiger Seitenfunktionen.
Q04 BVerwG vom 11 September 2019
Quelle öffnen · 6 C 15.18, amtlicher Volltext. Adressatenauswahl und Deaktivierung nach damaligem Datenschutzrecht.
Q05 OVG Schleswig vom 25 November 2021
Quelle öffnen · 4 LB 20/13. Beurteilung der damaligen Anordnung nach der Sach- und Rechtslage 2011.
Q06 VG Köln vom 17 Juli 2025
Quelle öffnen · 13 K 1419/23. Die amtliche Veröffentlichung bezeichnet das Urteil als nicht rechtskräftig. Beachten Sie insbesondere die Randnummern 149–152 und 191–200. Im entschiedenen Fall waren die Seitenstatistiken abgeschaltet.
Q07 DSK Beschluss vom 23 März 2022
Quelle öffnen · Aufsichtsbehördliche Position. Kein Gesetz und kein allgemeiner Verwaltungsakt gegenüber sämtlichen Seitenbetreibern.
Q08 DSK Kurzgutachten vom 10 November 2022
Quelle öffnen · Version 1.1. Die Datenschutzkonferenz bewertet Endgerätezugriffe, Verantwortlichkeit, Einwilligung, Transparenz und Auslandsübermittlungen. Beachten Sie den technischen und rechtlichen Stand von 2022.
Q09 BfDI Bescheid vom 17 Februar 2023
Quelle öffnen · Bescheid gegenüber dem Bundespresseamt, aufgehoben durch das Verwaltungsgericht Köln. Behandeln Sie ihn nicht als fortbestehendes allgemeines Verbot.
Q10 BfDI Handreichung Soziale Netzwerke rechtmäßig nutzen
Quelle öffnen · 2025. Eigene Pflichten öffentlicher Stellen des Bundes und bedingte Duldung unter den dort behandelten Umständen. Prüfen Sie vor einer Verwendung für andere Betreiber, ob die Voraussetzungen vergleichbar sind.
Q11 Tätigkeitsbericht 44 des ULD zu sozialen Medien
Quelle öffnen · Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, kurz ULD, erläutert das Kölner Urteil und die Berufung. Ergänzend BfDI-Pressemitteilung vom 22. August 2025.
Q12 Meta Seiten Insights Ergänzung
Quelle öffnen · Anbieterbedingungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit. Für Ihre Seite bleibt die aktuell einbezogene Fassung gesondert zu bestätigen. Prüfen Sie Wortlaut, Geltung und Aufgabenverteilung.
Q13 Meta Informationen zu Seiten Insights Daten
Quelle öffnen · Anbieterinformation über Seitenstatistiken. Prüfen Sie aktuelle Funktionen, Datengrundlage, Fristen und den wesentlichen Inhalt der Vereinbarung für Ihre Seite. Anbieterangaben ersetzen keine behördliche oder gerichtliche Bewertung.
Q14 Meta Datenschutzrichtlinie und Geräteinformationen
Quelle öffnen · Anbieterinformation zu Metas Verarbeitung. Die aktuelle, für Ihre Seite geltende Fassung bleibt gesondert zu bestätigen. Weitere Angaben zu gespeicherten Geräteinformationen finden Sie unter https://www.facebook.com/policies/cookies/.
Q15 EDSA Leitlinien 07 2020 zur Verantwortlichkeit
Quelle öffnen · Endgültige Fassung vom 7. Juli 2021. Der Europäische Datenschutzausschuss, kurz EDSA, erläutert Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und die Entscheidung über Zwecke und wesentliche Mittel. Behördliche Auslegungshilfe.
Q16 EDSA Leitlinien 8 2020 zur Ansprache in sozialen Medien
Quelle öffnen · Endgültige Fassung vom 13. April 2021. Berücksichtigen Sie die Leitlinien bei bezahlter Ansprache, Auswahlkriterien und werblicher Erfolgsmessung.
Q17 EDSA Stellungnahme 08 2024 zu Einwilligung oder Bezahlung
Quelle öffnen · 17. April 2024. Der Ausschuss erläutert Freiwilligkeit und Wahlmöglichkeiten bei großen Plattformen. Bewerten Sie die Wirksamkeit eines konkreten Meta-Dialogs anhand seiner tatsächlichen Gestaltung.
Q18 DPF Registereintrag Meta Platforms Inc
Quelle öffnen · Amtliches Teilnehmerregister für Meta Platforms, Inc. Prüfen Sie vor Verwendung den dort ausgewiesenen Teilnahmestatus und den erfassten Datenumfang. Eine Teilnahme anderer Konzerngesellschaften folgt daraus nicht.
Q19 Kommission Angemessenheitsbeschlüsse
Quelle öffnen · Amtliche Statusseite. Der DPF-Beschluss (EU) 2023/1795 betrifft erfasste Übermittlungen an teilnehmende US-Unternehmen.
Q20 Kommission erste DPF Überprüfung
Quelle öffnen · Bericht vom 9. Oktober 2024 zum EU-US-Datenschutzrahmen. Prüfen Sie daneben den konkreten Empfänger und Datenfluss.
Q21 EuG Latombe vom 3 September 2025
Quelle öffnen · T-553/23. Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen den DPF-Angemessenheitsbeschluss.
Q22 Rechtsmittel Latombe C 703 25 P
Quelle öffnen · Rechtsmittel amtlich dokumentiert. Der Beschluss ECLI:EU:C:2026:465 vom 4. Juni 2026 betrifft nur die Streithelferzulassung.
Q23 DSK Orientierungshilfe Digitale Dienste
Quelle öffnen · November 2024. Die Datenschutzkonferenz erläutert ihre Bewertung digitaler Dienste und der Zugriffe auf Endgeräte.
Q24 DPC Entscheidung zu Meta vom Dezember 2022
Quelle öffnen · Die irische Datenschutzaufsicht verneinte die behauptete Vertragserforderlichkeit für die untersuchte verhaltensbezogene Werbung. Daraus folgt keine pauschale Bewertung sämtlicher Seitenfunktionen.
Q25 Kommission Meta Werbeauswahl vom 8 Dezember 2025
Quelle öffnen · Mitteilung zur Zusage neuer Werbeoptionen für Januar 2026 nach dem Gesetz über digitale Märkte, kurz DMA. Sie belegt weder deren tatsächliche Umsetzung auf Ihrer Seite noch die DSGVO-Konformität jeder Verarbeitung.
Q26 DPC Stellungnahme zu „Meta AI“ vom 21 Mai 2025
Quelle öffnen · Die irische Datenschutzaufsicht beschreibt Begleitung und Maßnahmen zur Modellentwicklung mit bestimmten öffentlichen Inhalten Erwachsener. Daraus folgt kein allgemeiner Nachweis einer gemeinsamen Verantwortung jedes Seitenbetreibers.
Q27 Berliner Datenschutzaufsicht zu Facebook Seiten
Quelle öffnen · Veröffentlichte kritische Behördenposition. Berücksichtigen Sie Ihre zuständige Aufsicht und den aktuellen Stand der Bewertung.
Q28 Meta Kontaktangaben
Quelle öffnen · Anbieterangabe zur Postanschrift. Das Register der britischen Datenschutzaufsicht bestätigt sie unter der Registrierung ZB660539.
Q29 Aufbewahrungsfristen nach der Abgabenordnung
Quelle öffnen · § 147 AO, insbesondere Absätze 3 und 4. Beachten Sie auch § 257 HGB. Prüfen Sie Unterlagenart, Anwendungsbereich und Sonderrecht.
Q30 EuGH Fashion ID vom 29 Juli 2019
Quelle öffnen · C-40/17. Die Entscheidung betrifft Verarbeitungsschritte und Grenzen gemeinsamer Verantwortlichkeit bei der Einbindung einer Facebook-Funktion in eine externe Internetseite.
Q31 EuGH IAB Europe vom 7 März 2024
Quelle öffnen · C-604/22. Ergänzende Rechtsprechung zu Verantwortlichkeit und deren Reichweite in einer Verarbeitungskette.
Q32 EuGH Planet49 vom 1 Oktober 2019
Quelle öffnen · C-673/17. Anforderungen an Einwilligung und Information bei der Speicherung von Informationen auf Endgeräten. Der Endgeräteschutz gilt auch für Informationen ohne Personenbezug.
Q33 EDSA Leitlinien 05 2020 zur Einwilligung
Quelle öffnen · Freiwilligkeit, Informiertheit, Bestimmtheit und Widerruf. Relevant für die Auswahl von Variante E und für Zusatzfunktionen.
Q34 ITMR Datenschutzhinweise
Quelle öffnen · Fassung mit Stand 17. Oktober 2026. Sprach- und Zitierweise als Orientierung. Angaben zu unserer Kanzlei und unserer Internetseite ersetzen keine Angaben zu Ihrem eigenen Betrieb.
Q35 ITMR Facebook Fanpages und Insights
Quelle öffnen · Historische Facebook-Antworten vom 4. April 2019 mit späterer rechtlicher Einordnung. Verwenden Sie diese Anbieterpositionen nicht als Nachweis heutiger Vertragsbedingungen oder technischer Abläufe.
D7 Wo finden Sie weitere amtliche Quellen?
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