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Datenschutzbeauftragter: Bedeutung und Definition

Definition: Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht das Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes. In Deutschland ist er in der Regel zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Bedeutung für Sie

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Fachwissen ein, ohne dass Sie eigene Mitarbeitende freistellen müssen.

Mehr dazu: Externer Datenschutzbeauftragter

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.