Datenschutzbeauftragter: Bedeutung und Definition
Definition: Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht das Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes. In Deutschland ist er in der Regel zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Bedeutung für Sie
Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt Fachwissen ein, ohne dass Sie eigene Mitarbeitende freistellen müssen.
Mehr dazu: Externer Datenschutzbeauftragter
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- EuGH: Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur aus wichtigem Grund zulässig, Interessenkonflikt im Einzelfall zu prüfenEuGH (Sechste Kammer), 09.02.2023, Az. C-453/21
- EuGH: Nationaler Sonderkündigungsschutz für Datenschutzbeauftragte ist mit der DSGVO vereinbarEuGH (Erste Kammer), 22.06.2022, Az. C-534/20
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.