Elektronische Signatur: Bedeutung und Definition
Definition: Eine elektronische Signatur verknüpft Daten in elektronischer Form mit einer Person, die damit unterzeichnet. Die eIDAS-Verordnung unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen mit unterschiedlicher Beweiskraft.
Die Arten elektronischer Signaturen und ihre Rechtswirkungen regelt die eIDAS-Verordnung (VO (EU) Nr. 910/2014, Art. 3, 25 eIDAS-VO). Einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist; nur die qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Im deutschen Recht kann die Schriftform durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur ersetzt werden, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§§ 126 Abs. 3, 126a BGB). Für qualifiziert signierte Dokumente gilt ein Anscheinsbeweis der Echtheit (§ 371a ZPO).
Bedeutung für Sie
Für die meisten Verträge reicht eine einfache oder fortgeschrittene Signatur. Wo das Gesetz Schriftform verlangt, ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur die Unterschrift; prüfen Sie das vor dem Einsatz von E-Signatur-Tools.
Mehr dazu: IT-Recht
Rechtsgrundlagen
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