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Fernabsatzvertrag: Bedeutung und Definition

Definition: Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Website, E-Mail, Telefon oder Messenger verhandelt und geschlossen wird, sofern dies im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschieht (§ 312c BGB).

Welche Informationen vor Vertragsschluss zu erteilen sind, regelt Art. 246a EGBGB. Der BGH hat am 25.02.2025 (VIII ZR 143/24) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung im Fernabsatz nicht zwingend eine Telefonnummer enthalten muss. Für Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten Sonderregeln zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 und 5 BGB).

Bedeutung für Sie

Für Online-Shops folgen daraus vorvertragliche Informationspflichten, ein Widerrufsrecht von grundsätzlich 14 Tagen und die Pflicht, den Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen. Fehler in der Widerrufsbelehrung können die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.

Mehr dazu: E-Commerce-Abmahnrisiko-Check

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