Fernabsatzvertrag: Bedeutung und Definition
Definition: Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, der ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Website, E-Mail, Telefon oder Messenger verhandelt und geschlossen wird, sofern dies im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschieht (§ 312c BGB).
Welche Informationen vor Vertragsschluss zu erteilen sind, regelt Art. 246a EGBGB. Der BGH hat am 25.02.2025 (VIII ZR 143/24) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung im Fernabsatz nicht zwingend eine Telefonnummer enthalten muss. Für Verträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten Sonderregeln zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 356 Abs. 4 und 5 BGB).
Bedeutung für Sie
Für Online-Shops folgen daraus vorvertragliche Informationspflichten, ein Widerrufsrecht von grundsätzlich 14 Tagen und die Pflicht, den Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger zu bestätigen. Fehler in der Widerrufsbelehrung können die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage verlängern.
Mehr dazu: E-Commerce-Abmahnrisiko-Check
Rechtsgrundlagen
- § 312c BGB Normtext § 312c BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 312d BGB Normtext § 312d BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 312f BGB Normtext § 312f BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 312g BGB Normtext § 312g BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 246a EGBGB Normtext Art. 246a EGBGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
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