Widerrufsrecht: Bedeutung und Definition
Definition: Verbraucher können Fernabsatzverträge grundsätzlich 14 Tage ohne Begründung widerrufen. Bei fehlerhafter Belehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Ab Juni 2026 ist zudem eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben.
Bedeutung für Sie
Prüfen Sie Belehrung, Muster-Widerrufsformular und Checkout. Fehler eröffnen Abmahnungen und verlängerte Widerrufe.
Mehr dazu: E-Commerce
Rechtsgrundlagen
- § 312g BGB Normtext § 312g BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 355 BGB Normtext § 355 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 356 BGB Normtext § 356 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 246a EGBGB Normtext Art. 246a EGBGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
- EuGH: Streamingabo ist digitale Dienstleistung - keine Ausnahme vom Widerrufsrecht für digitale InhalteEuGH (Erste Kammer), 09.07.2026, Az. C-234/25
- EuGH: Fernabsatzvertrag auch bei Vermittlung durch einen Dritten - Widerruf kann rechtsmissbräuchlich seinEuGH (Fünfte Kammer), 05.03.2026, Az. C-564/24
- EuGH: Kostenloses Probeabo mit automatischer Verlängerung – Widerrufsrecht nur einmalEuGH (Siebte Kammer), 05.10.2023, Az. C-565/22
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.