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Jugendmedienschutz: Bedeutung und Definition

Definition: Der Jugendmedienschutz verbietet bestimmte Inhalte in Rundfunk und Telemedien ganz und erlaubt entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nur mit Schutzmaßnahmen wie Altersverifikation, Sendezeitbeschränkungen oder Jugendschutzprogrammen. Große Plattformen müssen zudem Vorsorgemaßnahmen treffen, etwa Melde- und Einstellungsmöglichkeiten für Kinder.

Bedeutung für Sie

Anbieter von Spielen, Streaming, Social-Media- und Erotikangeboten sollten Alterskennzeichnung, Zugangshürden und gegebenenfalls einen Jugendschutzbeauftragten frühzeitig klären.

Mehr dazu: Medienrecht

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