Jugendmedienschutz: Bedeutung und Definition
Definition: Der Jugendmedienschutz verbietet bestimmte Inhalte in Rundfunk und Telemedien ganz und erlaubt entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte nur mit Schutzmaßnahmen wie Altersverifikation, Sendezeitbeschränkungen oder Jugendschutzprogrammen. Große Plattformen müssen zudem Vorsorgemaßnahmen treffen, etwa Melde- und Einstellungsmöglichkeiten für Kinder.
Bedeutung für Sie
Anbieter von Spielen, Streaming, Social-Media- und Erotikangeboten sollten Alterskennzeichnung, Zugangshürden und gegebenenfalls einen Jugendschutzbeauftragten frühzeitig klären.
Mehr dazu: Medienrecht
Rechtsgrundlagen
- § 4 JMStV
- § 5 JMStV
- § 24a JuSchG Normtext § 24a JuSchG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- Art. 28 DSA Normtext Art. 28 DSA (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Passende Urteile
- OLG Hamm: Versand leerer Ersatztanks für E-Zigaretten nur mit Altersprüfung, keine Abmahnkosten ohne Angaben zur AnspruchsberechtigungOLG Hamm, 03.04.2025, Az. 4 U 29/24
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.