Mediation: Bedeutung und Definition
Definition: Mediation ist ein vertrauliches, strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien mit Hilfe eines neutralen Mediators eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts suchen. Der Mediator entscheidet nicht selbst, sondern unterstützt die Verständigung.
Das Mediationsgesetz definiert Mediation als vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§ 1 MediationsG). Der Mediator ist unabhängig, neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet (§§ 3, 4 MediationsG). Laufende Verhandlungen hemmen die Verjährung (§ 203 BGB). Das Gericht kann den Parteien eine Mediation vorschlagen und das Verfahren währenddessen ruhen lassen (§ 278a ZPO). Eine Einigung kann als Anwaltsvergleich oder notarielle Urkunde vollstreckbar gemacht werden.
Bedeutung für Sie
Gerade bei laufenden Geschäftsbeziehungen und IT-Projekten kann Mediation schneller und günstiger sein als ein Gerichtsverfahren. Sie eignet sich weniger, wenn schnell eine einstweilige Verfügung nötig ist.
Mehr dazu: Mediation im IT-Projekt
Rechtsgrundlagen
- § 1 MediationsG Normtext § 1 MediationsG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 4 MediationsG Normtext § 4 MediationsG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 278a ZPO Normtext § 278a ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 203 BGB Normtext § 203 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.