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Hauptsacheverfahren: Bedeutung und Definition

Definition: Das Hauptsacheverfahren ist der reguläre Zivilprozess, in dem ein Anspruch endgültig und mit voller Beweisaufnahme geklärt wird. Im gewerblichen Rechtsschutz folgt es häufig auf eine einstweilige Verfügung, die nur eine vorläufige Regelung trifft.

Erhebt der Gläubiger nach einer Anordnung gemäß § 926 Abs. 1 ZPO nicht fristgerecht Klage, wird die einstweilige Verfügung auf Antrag aufgehoben (§ 926 Abs. 2 ZPO). Erweist sich die Verfügung als von Anfang an ungerechtfertigt, haftet der Gläubiger verschuldensunabhängig auf Ersatz des Vollziehungsschadens (§ 945 ZPO). Im Hauptsacheverfahren genügt keine Glaubhaftmachung mehr; es gilt der volle Beweis, und die Verjährung muss gesondert im Blick behalten werden.

Bedeutung für Sie

Gibt der Schuldner nach einer einstweiligen Verfügung keine Abschlusserklärung ab, muss der Gläubiger in der Hauptsache klagen, um ein dauerhaftes Urteil zu erhalten. Der Schuldner kann ihn dazu zwingen, indem er beantragt, ihm eine Frist zur Klageerhebung zu setzen.

Mehr dazu: Prozessrecht und Litigation-PR

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.