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Abnahme im IT-Projekt: Bedeutung und Definition

Definition: Mit der Abnahme billigt der Besteller ein Werk, etwa eine individuell entwickelte Software oder Website, als im Wesentlichen vertragsgemäß (§ 640 BGB). Die Abnahme ist der zentrale Zeitpunkt im Werkvertrag: Die Vergütung wird fällig, die Gefahr geht über und die Verjährung der Mängelansprüche beginnt.

Setzt der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme, gilt das Werk als abgenommen, wenn der Besteller die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (fiktive Abnahme, § 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Unternehmer zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB).

Bedeutung für Sie

Legen Sie im Vertrag Testphasen, Abnahmekriterien und Mängelklassen fest und dokumentieren Sie die Abnahme in einem Protokoll. Nach der Abnahme muss in der Regel der Besteller beweisen, dass ein Mangel vorliegt.

Mehr dazu: Softwareentwicklungsvertrag

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.