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Agile Softwareentwicklung (Scrum-Vertrag): Bedeutung und Definition

Definition: Bei agiler Softwareentwicklung, etwa nach Scrum, wird die Software in kurzen Iterationen (Sprints) entwickelt; die Anforderungen werden im Product Backlog laufend fortgeschrieben statt vorab vollständig festgelegt. Rechtlich stellt sich deshalb die Frage, ob ein Werkvertrag mit geschuldetem Erfolg oder ein Dienstvertrag vorliegt.

Die Einordnung richtet sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Vertragsinhalt: Ist ein bestimmtes Ergebnis geschuldet, liegt ein Werkvertrag vor (§ 631 BGB), wird nur Tätigkeit nach Aufwand geschuldet, ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Agile Verträge werden häufig als Werkvertrag mit schrittweiser Konkretisierung der Leistung verstanden. Dann gelten Abnahme (§ 640 BGB) und Mängelrechte (§ 634 BGB), und der Besteller kann jederzeit kündigen, muss aber grundsätzlich die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zahlen (§ 648 BGB). Viele Verträge kombinieren deshalb einen Rahmenvertrag mit Einzelabrufen je Sprint und Ausstiegspunkten.

Bedeutung für Sie

Ohne klare vertragliche Regeln ist im Streitfall unklar, was eigentlich geschuldet war und ob Mängelrechte bestehen. Regeln Sie Rollen, Abnahme einzelner Sprint-Ergebnisse, Vergütung, Ausstiegsmöglichkeiten und den Umgang mit dem Backlog ausdrücklich.

Mehr dazu: Softwareentwicklungsvertrag

Rechtsgrundlagen

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.