Abschlussschreiben: Bedeutung und Definition
Definition: Mit dem Abschlussschreiben fordert der Gläubiger nach einer einstweiligen Verfügung den Schuldner auf, die Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen, also eine Abschlusserklärung abzugeben. So lässt sich ein Hauptsacheverfahren vermeiden.
Nach dem BGH muss der Gläubiger nach Zustellung der Verfügung in der Regel mindestens zwei Wochen warten, bevor er ein kostenpflichtiges Abschlussschreiben versendet, und dem Schuldner dann eine Erklärungsfrist von ebenfalls mindestens zwei Wochen setzen (Urteil vom 22.01.2015, I ZR 59/14, Kosten für Abschlussschreiben II). Der Erstattungsanspruch folgt aus den Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB). Das Schreiben ist nach dieser Entscheidung regelmäßig nicht als Schreiben einfacher Art abzurechnen. Gibt der Schuldner die Erklärung nicht ab, droht ihm eine Hauptsacheklage mit weiteren Kosten.
Bedeutung für Sie
Der Schuldner muss die Kosten eines berechtigten Abschlussschreibens grundsätzlich erstatten. Der Gläubiger sollte aber eine Wartefrist einhalten, damit der Schuldner selbst die Gelegenheit hat, die Abschlusserklärung von sich aus abzugeben.
Mehr dazu: Einstweilige Verfügung
Rechtsgrundlagen
- § 677 BGB Normtext § 677 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 683 BGB Normtext § 683 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 670 BGB Normtext § 670 BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
- § 926 ZPO Normtext § 926 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.