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Digital Markets Act (DMA): Bedeutung und Definition

Definition: Der Digital Markets Act (VO (EU) 2022/1925) legt großen Plattformen, die die EU-Kommission als Torwächter (Gatekeeper) benannt hat, besondere Verhaltenspflichten auf, um faire und bestreitbare digitale Märkte zu sichern. Er gilt seit dem 02.05.2023; die Pflichten der Torwächter sind seit dem 07.03.2024 einzuhalten.

Als Torwächter wird ein Unternehmen benannt, wenn es einen zentralen Plattformdienst betreibt und die Schwellenwerte des Art. 3 DMA erreicht, unter anderem 45 Millionen monatlich aktive Endnutzer und 10.000 jährlich aktive gewerbliche Nutzer in der EU. Art. 5 bis 7 DMA verbieten etwa die Bevorzugung eigener Angebote im Ranking, die Zusammenführung personenbezogener Daten aus verschiedenen Diensten ohne Einwilligung und verlangen Interoperabilität bei Messengern. Die Kommission kann Geldbußen von bis zu 10 Prozent, im Wiederholungsfall bis zu 20 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen (Art. 30 DMA). Betroffene Unternehmen können Verstöße auch vor nationalen Gerichten geltend machen.

Bedeutung für Sie

Unmittelbar verpflichtet sind nur die benannten Torwächter, etwa Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Booking. Für gewerbliche Nutzer wie Händler, App-Entwickler und Werbetreibende eröffnet der DMA aber neue Rechte, etwa auf Datenzugang und faire Bedingungen.

Mehr dazu: DSA umsetzen

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