Dark Patterns: Bedeutung und Definition
Definition: Dark Patterns sind Gestaltungen von Websites und Apps, die Nutzer zu Entscheidungen verleiten, die sie bei neutraler Darstellung nicht treffen würden, etwa versteckte Ablehnen-Buttons, künstlicher Zeitdruck oder vorausgewählte Zusatzleistungen. Seit dem Digital Services Act verbietet Art. 25 DSA Anbietern von Online-Plattformen solche Benutzeroberflächen ausdrücklich.
Art. 25 DSA gilt nur für Online-Plattformen und nur, soweit die Praktik nicht schon von der UGP-Richtlinie oder der DSGVO erfasst ist (Art. 25 Abs. 2 DSA). Im Übrigen greifen die Irreführungstatbestände der §§ 5 und 5a UWG, das Verbot aggressiver Praktiken nach § 4a UWG und die schwarze Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Für Einwilligungsbanner gelten zusätzlich die Anforderungen an eine freiwillige und informierte Einwilligung nach Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO, und für Verbraucherverträge der Kündigungsbutton nach § 312k BGB.
Bedeutung für Sie
Für Onlineshops und Apps gilt: Zustimmen und Ablehnen müssen gleichwertig erreichbar sein, und Kündigung oder Abbestellung dürfen nicht schwerer sein als der Abschluss. Wer manipulativ gestaltet, riskiert Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbraucherverbänden sowie Maßnahmen der Aufsicht.
Mehr dazu: DSA umsetzen
Rechtsgrundlagen
- Art. 25 DSA Normtext Art. 25 DSA (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu Art. 25 DSA
- § 4a UWG Normtext § 4a UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 4a UWG
- § 5 UWG Normtext § 5 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 31 Urteile zu § 5 UWG
- § 312k BGB Normtext § 312k BGB (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 312k BGB
Passende Urteile
- OLG Düsseldorf: Kündigung per Bestätigungsschaltfläche „Vertrag finden“ unzulässig, Hinweis auf Pausieren erlaubtOLG Düsseldorf, 18.09.2025, Az. 20 UKI 1/25
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.