Dringlichkeit: Bedeutung und Definition
Definition: Die Dringlichkeit (Verfügungsgrund) ist Voraussetzung jeder einstweiligen Verfügung. Viele Oberlandesgerichte sehen sie als widerlegt an, wenn der Verletzte nach Kenntnis länger als etwa einen Monat wartet; die Fristen unterscheiden sich je nach Gericht.
Bedeutung für Sie
Dokumentieren Sie, wann Sie von einem Verstoß erfahren haben, und lassen Sie die Frist nicht ungenutzt verstreichen.
Mehr dazu: Einstweilige Verfügung (Leistungsseite)
Rechtsgrundlagen
- § 12 Abs. 1 UWG Normtext § 12 Abs. 1 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 7 Urteile zu § 12 UWG
- § 935 ZPO Normtext § 935 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 12 Urteile zu § 935 ZPO
- § 940 ZPO Normtext § 940 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 940 ZPO
Passende Urteile
- OLG Köln: Wegfall der Dringlichkeit bei verzögerter BeschwerdebegründungOLG Köln, 16.04.2026, Az. 6 W 22/26
- OLG Köln: Irreführende Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unter „Apothea Pure“, aber keine Dringlichkeit bei KosmetikaOLG Köln, 30.01.2026, Az. 6 U 73/25
- OLG Köln: Gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel und widerlegte DringlichkeitOLG Köln, 16.01.2026, Az. 6 U 78/25
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB.