Einstweilige Verfügung: Bedeutung und Definition
Definition: Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Eilentscheidung, mit der Unterlassungsansprüche innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden durchgesetzt werden können. Voraussetzung sind ein Verfügungsanspruch und die Dringlichkeit.
Bedeutung für Sie
Wer eine Rechtsverletzung entdeckt, muss schnell handeln, sonst entfällt die Dringlichkeit. Wer eine Verfügung erhält, hat Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Abschlusserklärung zur Auswahl.
Mehr dazu: Einstweilige Verfügung
Rechtsgrundlagen
- § 935 ZPO Normtext § 935 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 12 Urteile zu § 935 ZPO
- § 940 ZPO Normtext § 940 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 1 Urteil zu § 940 ZPO
- § 12 Abs. 1 UWG Normtext § 12 Abs. 1 UWG (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 7 Urteile zu § 12 UWG
- § 937 ZPO Normtext § 937 ZPO (amtlicher Text, öffnet neues Fenster) (öffnet in neuem Tab) 3 Urteile zu § 937 ZPO
Passende Urteile
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