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Einstweilige Verfügung: Bedeutung und Definition

Definition: Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige gerichtliche Eilentscheidung, mit der Unterlassungsansprüche innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden durchgesetzt werden können. Voraussetzung sind ein Verfügungsanspruch und die Dringlichkeit.

Bedeutung für Sie

Wer eine Rechtsverletzung entdeckt, muss schnell handeln, sonst entfällt die Dringlichkeit. Wer eine Verfügung erhält, hat Rechtsbehelfe wie Widerspruch und Abschlusserklärung zur Auswahl.

Mehr dazu: Einstweilige Verfügung

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