DSGVO-Schadensersatz: Bedeutung und Definition
Definition: Wer durch einen Verstoß gegen die DSGVO einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, hat Anspruch auf Schadensersatz. Nach der Rechtsprechung des EuGH genügt bereits ein Kontrollverlust über die Daten; eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht, der Schaden muss aber dargelegt werden.
Bedeutung für Sie
Nach Datenlecks, unrechtmäßiger Weitergabe oder verspäteter Auskunft können Ansprüche bestehen. Für Unternehmen ist eine saubere Dokumentation die beste Verteidigung.
Mehr dazu: DSGVO-Schadensersatz
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- OLG Hamm: Kein Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen Auskunftei wegen ScoringOLG Hamm, 22.01.2026, Az. 10 U 10/25
- AG Duisburg: Kein DSGVO-Schadensersatz nach MOVEit-Cyberangriff auf Dienstleister eines VersicherersAG Duisburg Richterin am Amtsgericht, 13.01.2026, Az. 513 C 1345/25
- OLG Düsseldorf: Kein DSGVO-Schadensersatz bei Scraping ohne Darlegung von Zeitpunkt und BetroffenheitOLG Düsseldorf, 17.12.2025, Az. 14 U 16/25
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