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Auskunftsanspruch (Art. 15 DSGVO): Bedeutung und Definition

Definition: Betroffene Personen können Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden, zu welchen Zwecken, an wen sie übermittelt wurden und wie lange sie gespeichert werden, einschließlich einer Kopie der Daten.

Bedeutung für Sie

Die Auskunft ist grundsätzlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Als Betroffener ist sie oft der erste Schritt, um weitere Ansprüche zu prüfen.

Mehr dazu: Datenschutz-Auskunft

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