Auskunftsanspruch (Art. 15 DSGVO): Bedeutung und Definition
Definition: Betroffene Personen können Auskunft darüber verlangen, ob und welche Daten über sie verarbeitet werden, zu welchen Zwecken, an wen sie übermittelt wurden und wie lange sie gespeichert werden, einschließlich einer Kopie der Daten.
Bedeutung für Sie
Die Auskunft ist grundsätzlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Als Betroffener ist sie oft der erste Schritt, um weitere Ansprüche zu prüfen.
Mehr dazu: Datenschutz-Auskunft
Rechtsgrundlagen
Passende Urteile
- OLG Köln: DSGVO-Auskunft als erste Stufe einer Stufenklage zulässigOLG Köln 19. Zivilsenat, 30.07.2026, Az. 19 U 153/25
- AG Arnsberg: Erstes DSGVO-Auskunftsersuchen als exzessiv abgelehnt (Folgeentscheidung zu EuGH C-526/24)AG Arnsberg Einzelrichter, 01.07.2026, Az. 42 C 434/23
- EuGH: Schon ein erster DSGVO-Auskunftsantrag kann missbräuchlich seinEuGH (Vierte Kammer), 19.03.2026, Az. C-526/24
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